Video- und Audiodolmetschleistungen für das Land Thüringen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen vertreten durch das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV)
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- CPV-Codes
- Dolmetscherdienste (79540000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 741043-2026
- Verfahrensnummer
- 60d18901-346c-432a-b8d3-de88569fe1e9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, beschafft Video- und Audiodolmetschleistungen für Einrichtungen im gesamten Land. Der Auftragnehmer soll qualifizierte Dolmetschende bereitstellen, die Gespräche mit Menschen ohne ausreichende Deutschkenntnisse über das Internet oder telefonisch konsekutiv übersetzen. Die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026; eine Laufzeit oder feste Abnahmemenge ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.
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Leistungsbeschreibung
Das Land Thüringen führt die Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen auf der Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) und dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) durch. Die Video- und Audiodolmetschleistungen sollen eine professionelle Kommunikation mit Menschen, die über keine oder keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügen, ermöglichen bzw. unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung, in deren Rahmen der Auftragnehmer qualifizierte Dolmetschende bereitstellt, die innerhalb bestimmter Reaktionszeiten über das Internet bzw. per Telefon Gespräche zwischen Nutzenden und Gesprächsteilnehmenden im Wege des Konsekutivdolmetschens übersetzen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
Im Zuge der vermehrten Zuwanderung von Flüchtlingen und damit verbunden dem steigenden Anteil von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hatte sich die Thüringer Landesregierung dazu entschlossen, mit einem Landesprogramm Dolmetschen ab Mai 2019 Dienstleistungen des „Video- und Audiodolmetschens“ zur Verfügung zu stellen. So soll die Kommunikation mit Menschen, die über keine oder nicht ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, auf schnelle und professionelle Weise ermöglicht bzw. unterstützt werden. Dieses Landesprogramm zur Überwindung der Sprachbarrieren in vielfältigen Bereichen (u. a. in den Bereichen Verwaltung/Kommunen, Asylwesen und Integration, Gesundheit, Justiz) soll nach Ablauf seiner dritten Programmphase am 31.12.2026 weiterhin fortgeführt werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Video- und Audiodolmetschleistungen nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung. Die Anforderungen der Leistungsbeschreibung und die weiteren Bedingungen des Vergabeverfahrens zur Leistungsausführung werden zur Umsetzung des Auftrags Gegenstand eines Vertrages mit dem künftigen Auftragnehmer. Die Dienstleistung wird im Rahmen eines Vertrages für die Dauer von 12 Monaten vergeben (Dienstleistungsvertrag) und ist ab dem 01. Januar 2027 geplant. Für den Auftraggeber besteht die Option einer zweimaligen Verlängerung der Laufzeit um jeweils ein Jahr. Diese steht jedoch unter Haushaltsvorbehalt und muss spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragszeitraums gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Sollte sich der Vertragsbeginn durch ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren verschieben, so bleibt es bei der Dauer von 12 Monaten. Eine dadurch bedingte Verschiebung des Leistungszeitraums über 31.12.2027 hinaus steht aber ebenfalls unter Haushaltsvorbehalt. Der Auftragnehmer muss Dolmetschleistungen sowohl in visueller und auditiver Form über eine Internetverbindung als auch über Telefonie anbieten. Die Wahl des Mediums obliegt dem Nutzenden unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten. Die dafür vom Auftragnehmer gestellte Anwendung muss eine einfache und effiziente Abwicklung in allen Verfahrensschritten ermöglichen (Log-in, Sprachwahl, Terminvereinbarung, Gesprächsdurchführung, Nutzerfeedback usw.).
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates v. 23.10.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle Bieter auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung Folgendes darstellen: • die Option zur Zulassung einer längeren Gesprächsdauer für einzelne Einrichtungen oder Einrichtungskategorien, • diejenigen Sprachen, die auch unter den Konditionen als Pflichtsprache zur Verfügung gestellt werden können, • ob Romanes/Romani durch qualifizierte Dolmetschende im Sinne der Ausschreibung angeboten werden kann und falls ja, in welchen Dialekten (diesbzgl. erfolgt keine Wertung) • sonstige Sprachen im Leistungsspektrum des Anbieters, die nicht Gegenstand des Auftrags werden (diesbzgl. erfolgt keine Wertung) • die Möglichkeit, die nicht auftragsgegenständlichen Sprachen bei Bedarf im Einzelfall neben den Pflicht- und Zusatzsprachen zur Verfügung stehen zu können. (vgl. Leistungsbeschreibung II.2.) Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung die Qualifikationen und Erfahrungen der eingeplanten Dolmetschenden in den relevanten Kontexten darstellen (vgl. Leistungsbeschreibung II. 3.). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung ein Konzept der technischen sowie praktischen Lösung für das Minutenmanagement beifügen (vgl. Leistungsbeschreibung II. 6.1). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung das Löschkonzept für inaktive Einrichtungen darstellen mit Berücksichtigung und Darstellung entsprechender Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes dasr (vgl. Leistungsbeschreibung II.7). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung ein Konzept zur Erhebung der Nutzerzufriedenheit beifügen (vgl. Leistungsbeschreibung II.10.1). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung Ausführungen zur verwendeten Technik, Software sowie Beschreibung der Systemanforderungen machen (vgl. Leistungsbeschreibung III.1). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung die IT-seitige Umsetzung (vgl. Leistungsbeschreibung III.2 und III.3) darlegen sowie die Sicherstellung der Verschlüsselung bei der Nutzung des Mediums Telefonie darstellen (vgl. Leistungsbeschreibung III.5). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Die Verfügbarkeit der Sprachen (aufgeteilt in Pflichtsprachen und Zusatzsprachen) wird nach vordefinierten Punkten bewertet. Daraus ergibt sich eine Summe an Leistungspunkten.
- 50 %
- Vom Bieter anzugeben ist der durchschnittliche Minutenpreis pro Monat (brutto). Leistungspunkte und durchschnittlicher Minutenpreis werden ins Verhältnis gesetzt und ergeben das Leistungs-Preis-Verhältnis, welches als Auswahlkriterium zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen wird (höchste LPV = wirtschaftlichste Angebot).
- 50 %
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung umfassend den Dienst unter Angabe der wesentlichen Schritte, Funktionen, Screenshots etc., Auswahl des Dolmetschenden darstellen (vgl. Leistungsbeschreibung II.1). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter muss im Rahmen der Angebotseinreichung das Datenschutzkonzept darstellen – Wie wird die Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben gewährleistet? Ein Muster der Verschwiegenheitserklärung, eine Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes für Dolmetscher sowie ein Muster der Auftragsverarbeitungsvereinbarung sind dem Angebot beizufügen (vgl. Leistungsbeschreibung IV). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Ein Muster der vom Bieter beabsichtigten Verpflichtungserklärung ist dem Angebot beizufügen (vgl. Leistungsbeschreibung V.2). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung folgende Angaben zu machen: Welchen Umfang hat die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung? Wie ist der Umfang der Versicherung inhaltlich ausgestaltet, d. h. welche Arten von Schadensfällen sind von der Versicherung abgedeckt? Die Abforderung des Nachweises über die abgeschlossene Versicherung ist vorbehalten bzw. die künftige Sicherstellung des Vorliegens einer Haftpflichtversicherung ist darzustellen (vgl. Leistungsbeschreibung V. 3). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
- Der Bieter hat im Rahmen der Angebotseinreichung das Konzept zum Ausschluss von Sicherheitsrisiken auf Seiten der eingesetzten Dolmetschenden darzulegen (vgl. Leistungsbeschreibung V.5). Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Gemäß §§ 123, 124 GWB: - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) sowie § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Mit dem Angebot ist mittels Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“). Das TLVwA fordert für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung von Eigenerklärungen aus dem Formblatt „Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB“ einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt ab. Es werden Bieter ausgeschlossen, die die Voraussetzungen des § 22 Abs. 1 S. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und § 22 Abs. 2 LkSG erfüllen. Die Verpflichtungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) sind einzuhalten und deren Einhaltung entsprechend § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG zu erklären. Die Nichterfüllung der Verpflichtungen bzw. die Nichtvorlage der Erklärung gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Von jedem Bieter ist eine Eigenerklärung Russland- Sanktionen abzugeben (Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates v. 23.10.2025). Mit dem Angebot ist daher zu erklären, ob die am Auftrag beteiligten Personen zu dem ausgeschlossenen Personenkreis gehören. Unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle Bieter auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
4 Einträge- 26.10.2026Berichtigung 4Angaben ergänzt oder aktualisiert
- 19.10.2026Berichtigung 3Bekanntmachung 719009-2026
- 21.09.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 647606-2026
- 11.09.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 629063-2026
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