Lieferung und Inbetriebnahme einer Offsetdruckmaschine
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 23.11.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 23.10.2026
- CPV-Codes
- Offsetdruckmaschinen (42991210)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 733970-2026
- Verfahrensnummer
- 78d6c41a-0bec-43b1-a9b2-400c3febfbe6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Thüringen, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, beschafft eine Offsetdruckmaschine. Der Auftrag umfasst deren Lieferung, Installation und Inbetriebnahme in Erfurt; die Angebotsfrist endet am 23. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Offsetdruckmaschine
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung einer Offsetdruckmaschine1 EUR
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme einer Offsetdruckmaschine
Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe nach dem GWB: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen Sonstige Ausschlussgründe: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung gemäß § 56 Abs.2 VgV.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Ausschlussgründe nach dem GWB: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen Sonstige Ausschlussgründe: Das Unternehmen hat zu erklären, dass bei ihm keine Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen. Nachforderung gemäß § 56 Abs.2 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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