Rahmenvertrag zur Vermittlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern in München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
05.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
07.04.2025
CPV-Codes
Dolmetscherdienste (79540000)
Bekanntmachung
vergabe.muenchen.de
Bekanntmachungsnummer
220618-2025
Verfahrensnummer
5a6542ab-c7d3-40d7-a163-fdf43519fa52

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt München beschafft einen Rahmenvertrag zur Vermittlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern für das Sozialreferat und das Jobcenter München. Die Einsätze erfolgen unter anderem im Amt für Wohnen und Migration, in Sozialbürgerhäusern, an weiteren Dienststellen sowie bei Hausbesuchen und an Standorten beauftragter externer Stellen, Ärztinnen, Ärzte und Gutachter. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 360 Tagen; die Angebotsfrist endet am 5. Mai 2025 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über die Vermittlung von Dolmetscher*innen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München sowie für das Jobcenter München.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Vermittlung von Dolmetscher*innen für das Sozialreferat und das Jobcenter München.

    Der*die Auftragnehmer*in stellt auf Anforderung Dolmetscher*innen für den Einsatz im Sozialreferat zur Verfügung. Einsatzorte sind das Amt für Wohnen und Migration, sowie andere Dienststellen und Dienstorte des Sozialreferats, insbesondere die Sozialbürgerhäuser, das Jobcenter München, Standorte vom Sozialreferat beauftragter Externer, Standorte von vom Sozialreferat beauftragten Ärzt*innen und Gutachter*innen. Zudem finden Dolmetschereinsätze im Rahmen von Hausbesuchen bei Bürger*innen statt etc. Die Dolmetscher*innen übersetzen Gespräche mit Kund*innen der Auftraggeberin in Präsenz, per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt (offizielle Schriftstücke, wie Urkunden, Behördenpost, medizinische Berichte etc. werden grundsätzlich nicht schriftlich übersetzt). Die Dolmetscher*innen handeln neutral und vertreten beim Dolmetschen weder die Interessen der Auftraggeberin noch die der Kund*innen. In besonderen Fällen (z. B. bei Antragstellungen nach SGB II und SGB XII, im Rahmen der Jugendhilfe usw.) müssen die Dolmetscher*innen die juristischen Fachbegriffe sowohl auf Deutsch als auch in der jeweiligen Fremdsprache beherrschen. Von der*dem Auftragnehmer*in sind Dolmetscher*innen für die Sprachen Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Bahdini, Kurmanci, Sorani), Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Tamilisch, Thai, Tigrinja, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu zu vermitteln. Weitere Sprachen können je nach Verfügbarkeiten bei der*dem Auftragnehmer*in zu den gleichen Konditionen abgerufen werden. Der*die Auftragnehmerin legt nach Zuschlagserteilung der Auftraggeberin ein erweitertes amtliches Führungszeugnis für die eingesetzten Dolmetscher*innen vor. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2025 und endet am 30.06.2026. Die Höchstabrufmenge der Rahmenvereinbarung bei Ziehung aller Optionen beträgt 13.140 Stunden. Ein Anspruch der*des Auftragnehmer*in auf Abruf der Leistung besteht nicht. Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

    Frist: 05.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Die Entscheidung über eine etwaige Nachforderung trifft die Auftraggeberin. Dabei wird der vergaberechtliche Rahmen berücksichtigt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Vermittlung von Dolmetscher*innen für das Sozialreferat und das Jobcenter München.

Anzahl der verfügbaren Dolmetscher*innen
20 %
Preis (netto)
80 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Insb. gelten die §§ 123 bis 126 GWB mittels Eigenerklärung Die Entscheidung über eine etwaige Nachforderung trifft die Auftraggeberin. Dabei wird der vergaberechtliche Rahmen berücksichtigt.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 25.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 410461-2025

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