Übersetzungen in Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache mit Gebärdensprachvideos
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 18.02.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 108.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 09.01.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit (79000000)
- Übersetzungsdienste (79530000)
- Dolmetscherdienste (79540000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 10921-2025
- Verfahrensnummer
- cc246397-196f-4a4e-8384-270e57a9696e
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung für Übersetzungen in Leichte Sprache sowie für Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos aus. Je Los soll ein Auftragnehmer beauftragt werden; beide Leistungen umfassen Qualitätskontrollen und Korrekturschleifen und werden für die Region Rheinland-Pfalz ausgeschrieben. Die Laufzeit beträgt je Los 720 Tage, die geschätzten Loswerte liegen bei 108.000 Euro für Leichte Sprache und 515.340 Euro für Gebärdensprachvideos; die Angebotsfrist endet am 18. Februar 2025 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.
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Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz schreibt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer (dem späteren Auftragnehmer) je Los über die Übersetzungen in Leichte Sprache sowie die Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos gemäß der BITV RP aus.
Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Übersetzungen in Leichte Sprache108.000 EUR
Übersetzungen in Leichte Sprache inkl. umfassender Qualitätskontrolle und Korrekturschleifen.
Frist: 18.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Übersetzungen in Deutsche Gebärdensprache (DGS) durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos515.340 EUR
Es geht um Übersetzungen in die Deutsche Gebärdensprache durch die Erstellung von Gebärdensprachvideos inkl. Qualitätskontrolle und Korrekturschleifen.
Frist: 18.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
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LOT-0001 · Übersetzungen in Leichte Sprache
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 28.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 200505-2025
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