04_Berufskodex Dolmetschende_20260907.pdf

Video- und Audiodolmetschleistungen für das Land Thüringen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 16:58 (Europe/Berlin)

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Berufskodex

(1) Dolmetscher/innen, die im Auftrag des/der _______________ tätig sind, führen ihre Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen aus. Angenommene Aufträge sollten stets im Bereich der Kompetenzen und der Ausbildung liegen.

(2) Dolmetschende unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus wirksam ist. Informationen und Erkenntnisse, die im Rahmen der Aufträge vermittelt werden, sind vertraulich und dürfen zu keinem Zeitpunkt zum eigenen bzw. zum Vorteil von Dritten verwendet werden.

(3) Jeglicher Versuch der Aufzeichnung und Weiterverwertung von Kundengesprächen – auch ausschnittweise Ton- und Videoaufnahmen sowie durch jedes weitere Medium, das zur Datenspeicherung herangezogen werden kann – ist strengstens untersagt und wird rechtlich verfolgt.

(4) Die Berufsethik verpflichtet Dolmetschende zur Wahrung der Unparteilichkeit. Die Dolmetschenden und Übersetzenden verschreiben sich einem respektvollen Umgang mit den am Auftrag beteiligten Parteien ungeachtet des Geschlechts, der Herkunft, der Religionszugehörigkeit, politischer Ansichten, der sexuellen Orientierung, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen oder des Alters. Bei der Auftragsausführung sehen Dolmetschenden davon ab, persönliche Meinungen und Ansichten kund zu tun.

(5) Dolmetschende handeln stets im Rahmen ihrer Rolle als Sprach- und Kulturmittler/innen. Jedes Handeln außerhalb dieses Aufgabenbereichs ist transparent zu halten. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist jedes Verlassen der translatorischen Rolle entsprechend zu kommunizieren.

(6) Das Dolmetschen erfolgt in der ersten Person Singular. Dabei ist der Inhalt unverfälscht in die Zielsprache zu übertragen, wobei keine Inhalte eigenmächtig hinzugefügt oder ausgelassen werden dürfen. Um das Aufkommen von Missverständnissen zu unterbinden sind Fehler bei der Translation umgehend zu melden oder richtig zu stellen. Bei Unklarheiten steht dem Dolmetschenden zu, Wiederholungen, Paraphrasierungen und Erläuterungen des zu übertragenden Inhalts einzufordern.

(7) Beim Kundenkontakt wird ein gepflegtes und dem Berufsstand entsprechendes Auftreten (bspw. angemessene Kleidung) erwartet. Die Dolmetschenden sorgen für Rahmenbedingungen (Räumlichkeiten, Hintergrund, ruhige Atmosphäre etc.), die eine professionelle Ausführung für beide Seiten sicherstellen.

(8) Dolmetschende haben eigenständig für die Aufrechterhaltung von einwandfreien Sprach- sowie Fachkompetenzen Sorge zu tragen. Im Sinne einer beruflichen Weiterentwicklung werden einschlägige Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen dringend empfohlen.

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