03_Dienstleistungsvertrag_20260907.pdf

Video- und Audiodolmetschleistungen für das Land Thüringen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 22.09.2026, 16:58 (Europe/Berlin)

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Dienstleistungsvertrag

Zwischen

dem Freistaat Thüringen,

vertreten durch das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, dieses vertreten durch Frau Ministerin Beate Meißner

Werner-Seelenbinder-Str. 5 99096 Erfurt

  • im Folgenden „Auftraggeber“ genannt -

und

……………………………………………………………………………………………………….

  • im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt -

wird folgender Vertrag über die Bereitstellung von Audio- und Videodolmetschleistungen geschlossen:

§ 1 Vertragsgegenstand und -zeitraum

(1) Der Auftragnehmer stellt den teilnehmenden Einrichtungen auf deren Anforderung hin Audio- und Videodolmetschleistungen gemäß Angebot vom … und im Übrigen gemäß Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Die teilnehmenden Einrichtungen werden durch den Auftraggeber in Textform benannt. Die Fristen zur Anbindung (II.5 der Leistungsbeschreibung) beginnen jeweils mit Zugang der Benennung beim Auftragnehmer.

(2) Darüber hinaus treffen den Auftragnehmer die Pflichten gemäß Leistungsbeschreibung, insbesondere:

  • Schulung der Einrichtungen und Bereitstellung einer Support-Hotline (II.8 der Leistungsbeschreibung)
  • Reporting (II.9 der Leistungsbeschreibung)
  • Einhaltung der Verpflichtungen aus IV. und V. der Leistungsbeschreibung

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(3) Als Vertragsbestandteile neben diesem Vertragstext gelten:

  • Leistungsbeschreibung
  • Angebot des Auftragnehmers vom …
  • VOL/B

(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(5) Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.

(6) Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich netto, also zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht für den Auftragnehmer besteht. Bei Einschlägigkeit des Reverse-Charge-Verfahrens nach Art. 196 MwStSystRL (EU-Richtlinie 2006/112/EC) ist ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung anzubringen, dass der Auftraggeber die Umsatzsteuer schuldet. Die Rechnung ist in diesem Falle entsprechend ohne Umsatzsteuer auszustellen.

§ 2 Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Dieser Dienstleistungsvertrag beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2027.

Sollte sich der Vertragsbeginn durch ein vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren verschieben, so bleibt es bei der gewollten Dauer von 12 Monaten. Eine dadurch bedingte Verschiebung des Leistungszeitraums über den 31.12.2027 hinaus steht aber unter Haushaltsvorbehalt.

(2) Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Dienstleistungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 4 Monaten zum Quartalsende, jedoch frühestens zum 30. Juni 2027 zu kündigen.

(3) Das Recht der Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Für den Auftraggeber besteht die Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr. Die Option muss dem Auftragnehmer gegenüber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform ausgeübt werden. Im Falle der Ausübung der Option steht dem Auftragnehmer für die jährlich verlängerte Vertragslaufzeit von 12 Monaten eine Vergütung in Höhe des Entgeltes für das Jahr 2027 zu. Das Entgelt ist in weiteren monatlichen Raten entsprechend den Regelungen gemäß § 3 Abs. 2 fällig.

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§ 3 Leistungsentgelt und Fälligkeit

(1) Der Auftragnehmer erhält monatlich die Mindestabnahme von 60.000 Gesprächsminuten im Sinne der Leistungsbeschreibung zum Minutenpreis gemäß Angebot vergütet. Jeweils monatlich nicht in Anspruch genommene Mindestminuten werden auf die Folgemonate übertragen und können bis zum Vertragsende ohne zusätzliche Vergütung in Anspruch genommen werden.

Die in einem Monat über die Mindestmenge hinausgehend geleisteten Gesprächsminuten werden, sofern keine übertragenen Restminuten aus den Vormonaten vorliegen, gesondert zum Minutenpreis gemäß Angebot vergütet.

Die Vergütung beträgt insgesamt maximal 100.000,00 EUR (inkl. USt.) monatlich.

Damit sind sämtliche Aufwendungen des Auftragnehmers abgegolten. Weitergehende Zahlungsansprüche des Auftragnehmers aus diesem Vertrag bestehen nicht.

(2) Die Vergütung wird nach monatlicher Rechnungslegung binnen 30 Kalendertagen fällig. Mindestabnahmemenge und etwaige darüberhinausgehend gesondert zu vergütende Gesprächsminuten nach Absatz 1 sind zusammen monatlich abzurechnen und getrennt voneinander auszuweisen.

Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass alle monatlichen Reporte (II.9 der Leistungsbeschreibung) bis zum jeweiligen Rechnungsstellungstermin vorliegen. Das Leistungsentgelt mindert sich in den Fällen des § 5 Absatz 1 und Absatz 2.

Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:

Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz Abteilung 5 Werner-Seelenbinder-Str. 5 99096 Erfurt

(3) Ansprechpartner für die Vertragsinhalte sind:

  • auf Seite des Auftraggebers:

THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT

Referat Antrag Arbeitsmarkt und Kulturförderung Fachgebietsleiter Herr Stephan Höpfner Weimarische Str. 45/46 99099 Erfurt

Tel.: +49 361 2223-232 Fax: +49 361 2223-100 E-Mail: stephan.hoepfner@tlvwa.thueringen.de

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auf Seite des Auftragnehmers: Name und Kontaktdaten

§ 4 Einhaltung des Vertrages

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung sämtlicher Vertragspflichten durch den Auftragnehmer während der Laufzeit dieses Vertrages zu überprüfen. Der Auftragnehmer ist zum Nachweis durch geeignete Unterlagen verpflichtet. Diese sind dem Auftraggeber auf Anforderung hin in der gewünschten Form zu übersenden.

(2) Die Rechte aus Abs. 1 stehen auch dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, den zuständigen Dienststellen des Landes, dem Landesrechnungshof und dem Europäischen Rechnungshof zu.

§ 5 Vertragsstrafen, Kündigung

(1) Hat der Auftragnehmer Überschreitungen der vertraglich vereinbarten Wartezeiten um mehr als 50 % und/oder die Nichterbringung von Dolmetschleistungen in insgesamt mindestens 5 % der angeforderten Dolmetschleistungen bezogen auf den betroffenen Abrechnungszeitraum (§ 3 Abs. 2) zu vertreten, kann der Auftraggeber 5 % der Rechnungssumme für den Abrechnungszeitraum als Vertragsstrafe einbehalten.

(2) Wird die vertraglich vereinbarte Frist zur Anbindung von Einrichtungen aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen um mehr als 10 Kalendertage überschritten, kann der Auftraggeber 5 % der Rechnungssumme für den Abrechnungszeitraum als Vertragsstrafe einbehalten, in welchen die nicht rechtzeitige Anbindung/en fällt/fallen. Dies gilt entsprechend für die Herstellung der technischen Kompatibilität des Video- und Audiodolmetschens zum Dienst der „Videomedizin“.

(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine der Verpflichtungen nach den §§ 6, 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG, eine Vertragsstrafe im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1 ThürVgG in Höhe von 0,1 % des Auftragswertes an den Auftraggeber zu zahlen.

(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ebenfalls zur Zahlung der Vertragsstrafe für den Fall, dass der Verstoß durch einen vom Auftragnehmer selbst eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, der Auftragnehmer kannte den Verstoß nicht und musste ihn auch nicht kennen.

(5) Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe bleibt nach § 13 Abs. 4 ThürVgG von der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus anderen Gründen sowie der Geltendmachung sonstiger Ansprüche unberührt.

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(6) Die Summe aus allen Vertragsstrafen gemäß Absätzen 1 bis 5 beträgt maximal 5 % des Auftragswertes.

(7) Vertragsstrafen sind auf Schadensersatz wegen Verzögerung anzurechnen.

(8) Der Auftraggeber ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Auftragnehmer und/oder dessen Nachunternehmer die aus dem § 6 ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllt/erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen der §§ 7 und 12 Abs. 2 ThürVgG verstößt/verstoßen.

§ 6 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Vertragsinhalt Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Personen, auf deren Mitwirkung er zur erfolgreichen Vertragserfüllung angewiesen ist, darf er die notwendigen Informationen weitergeben; er hat diese Personen zur vertraulichen Behandlung zu verpflichten.

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der geltenden Bestimmungen der jeweiligen Mitgliedsstaaten. Hierzu wird er mit dem Auftraggeber eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.

§ 7 Pflichten bei Beendigung des Vertrages

Mit Vertragsende hat der Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert sämtliche im Rahmen der und für die Auftragserfüllung erhaltenen Daten, Unterlagen, Hilfsmittel, Materialien oder Gegenstände herauszugeben, die ihm zum Zwecke der Vertragsausführung bestimmungsgemäß nicht dauerhaft überlassen wurden. Dies gilt auch für alle Kopien. Der Auftraggeber ist berechtigt, an Stelle der Herausgabe ganz oder teilweise die Vernichtung zu verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen bleiben unberührt.

§ 8 Schriftformklausel

Änderungen, Ergänzungen, Kündigung und Aufhebung des Vertrages sowie andere Vereinbarungen, die den Inhalt dieses Vertrages berühren, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem am nächsten kommt,

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was die Vertragsschließenden nach Sinn und Zweck der Regelung haben erreichen wollen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken für die Vertragsergänzung.

Erfurt, ………………………………… ……………………………………………… Ort, Datum Ort, Datum

………………………………………… ……………………………………………… Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

………………………………………… ……………………………………………… Name in Druckbuchstaben Name in Druckbuchstaben

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