Übersetzungs- und Beratungsleistungen für besonders leicht verständliche Sprache
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.01.2025, 23:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 640.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.11.2024
- CPV-Codes
- Übersetzungsdienste (79530000)
- Bekanntmachung
- evergabe.bayern.de
- Bekanntmachungsnummer
- 725791-2024
- Verfahrensnummer
- c8100033-ca4d-47e7-b96a-e4571565a4b6
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in München sucht einen Rahmenvertrag für die Übersetzung von Texten und Formularen sowie die Erläuterung von Bescheiden in besonders leicht verständliche Sprache. Zusätzlich soll eine fachliche Beratung zur Verwendung besonders leicht verständlicher Sprache auf Webseiten erbracht werden; abrufen können die Leistungen auch nachgeordnete Behörden und mehrere Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung in Bayern. Der geschätzte Auftragswert beträgt 640.000 Euro, der neue Rahmenvertrag soll ab dem 1. März 2025 gelten; die Angebotsfrist endete am 14. Januar 2025.
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Leistungsbeschreibung
Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)
Die besonders leicht verständliche Sprache als Teilbereich der barrierefreien Kommunikation gewinnt stetig an Bedeutung. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales sowie seine nachgeordneten Behörden und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Menschen mit Behinderung, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt und der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für Aussiedler und Vertriebene haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Rahmenvertrag für Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache in Anspruch genommen. Damit wurden sehr positive Erfahrungen gemacht und eine Vielzahl von Dokumenten in leicht verständlicher Sprache erstellt. Dieser Rahmenvertrag endet zum 31.12.2024. Da auch über dieses Datum hinaus den genannten Stellen die Möglichkeit gegeben werden soll, Übersetzungen über einen Rahmenvertrag abrufen zu können, soll ab dem 01.03.2025 ein neuer Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist erneut ein Rahmenvertrag, mit dem die Übersetzung von Texten und Formularen und die Erläuterung von Bescheiden u. ä. in besonders leicht verständliche Sprache sowie eine fachliche Beratung zur besonders leicht verständlichen Sprache im Hinblick auf Webseiten beauftragt werden kann. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
Frist: 14.01.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
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LOT-0001 · Übersetzung von Texten in besonders leicht verständliche Sprache (Rahmenvertrag)
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 129155-2025
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