Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Pachtweise Überlassung und Betrieb eines passiven Gigabit-Breitbandnetzes

Status
Offen
Angebotsfrist
30.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
10
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.09.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kommunikationsnetz (32412000)
  • Kommunikationsinfrastruktur (32571000)
  • Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
664548-2026
Verfahrensnummer
5ac5d370-2b12-4027-bced-bb57dc6e4b87

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH vergibt die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines neu zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten Thüringens. Der Auftrag umfasst zehn Gebiete beziehungsweise Lose; der Konzessionsnehmer soll die Infrastruktur mit aktiven Netzkomponenten ausstatten, betreiben und warten sowie Breitbandzugänge und Telekommunikationsdienste anbieten. Der Betrieb muss mindestens sieben Jahre nach der Gesamtfertigstellung des Netzes dauern.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

Leistungsverzeichnis wird ausgewertet …

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Südthüringen Cluster 1 (Los 1), LK Eichsfeld Cluster 2 (Los 2), Mittelthürin-gen Cluster 3 (Los 3), VG Ranis Ziegenrück (Los 4), VG Hügelland Täler (Los 5), VG Straußfurt (Los 6), Hildburghausen Cluster 2 (Los 7), Mittelthüringen Cluster 2 (Los 8), Landkreis Sonneberg Cluster 2 (Los 9) und Nordthüringen Cluster 3 (Los 10). ============================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die pachtweise Überlassung und den Betrieb eines zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. ============================================================== Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend "Konzessionsgeber") beabsichtigt, die pachtweise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit- Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgegebene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren, nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breitbandnetzes zu betreiben. Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfrastruktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diensten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen. Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der "Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)" beantragt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents heruntergeladen werden können. ======================================= Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z.B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen oder die Absage von eigenwirtschaftlichen Ausbauzusagen von Telekommunikationsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im Ausbaugebiet vorzunehmen. Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten. Zudem kann es aufgrund der nicht abgeschlossenen Migration der Adressdaten im Onlineportal des Projektträgers des Bundes zu Änderungen der förderfähigen Adressen in den einzelnen Losen kommen. Solche Adressänderungen werden mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilt. Zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens wird ergänzend auf die ausführlichen Darlegungen unter Ziff. 4 e) ff) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents verwiesen.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (10)

  • LOT-0001 · Los 1 - Südthüringen Cluster 1

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0002 · Los 2 - LK Eichsfeld Cluster 2 (Los 2)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0003 · Los 3 - Mittelthüringen Cluster 3 (Los 3)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0004 · Los 4 - VG Ranis Ziegenrück (Los 4)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0005 · Los 5 - VG Hügelland Täler (Los 5)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0006 · Los 6 - VG Straußfurt (Los 6)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0007 · Los 7 - Hildburghausen Cluster 2 (Los 7)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0008 · Los 8 - Mittelthüringen Cluster 2 (Los 8)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0009 · Los 9 - Landkreis Sonneberg Cluster 2 (Los 9)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

  • LOT-0010 · Los 10 - Nordthüringen Cluster 3 (Los 10)

    Siehe allgemeine Beschreibung unter Ziff. 2.1..

Anforderungen an deinen Betrieb

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und die Möglichkeit zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB verwiesen. Einzelheiten sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung zu entnehmen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 - Südthüringen Cluster 1

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0002 · Los 2 - LK Eichsfeld Cluster 2 (Los 2)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0003 · Los 3 - Mittelthüringen Cluster 3 (Los 3)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0004 · Los 4 - VG Ranis Ziegenrück (Los 4)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0005 · Los 5 - VG Hügelland Täler (Los 5)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0006 · Los 6 - VG Straußfurt (Los 6)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0007 · Los 7 - Hildburghausen Cluster 2 (Los 7)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0008 · Los 8 - Mittelthüringen Cluster 2 (Los 8)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0009 · Los 9 - Landkreis Sonneberg Cluster 2 (Los 9)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

LOT-0010 · Los 10 - Nordthüringen Cluster 3 (Los 10)

a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (Max. 10 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur (Max. 65 Punkte): Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung.
75 %
Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach-folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zuschlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf.10 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 8 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 6 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenügend. 0 Punkte
10 %
Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessions-geber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bauphase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskon-zeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nachfolgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu-schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zugeordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt werden sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Kriterien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Ge-samtbetrachtung ein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 5 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. 4 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. 3 Punkte Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung Schwächen auf. 2 Punkte Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerreichung größere Schwächen auf. 1 Punkt Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü-gend. 0 Punkte
5 %
Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Me-tern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Erschließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tiefbau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte erzielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nach-folgend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich-tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
5 %

Vergabeunterlagen

149 Dateien · geladen 07.10.2026
Anlage 1 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung - Eignungsnachw..pdfFormular536 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 2 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung - Verpflichtung.pdfFormular401 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 3 zum Begleitdokument zur Bekanntmachung - RUS.pdfFormular411 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 3 zur LB - Produktblatt.pdfLVLeistungsverzeichnis316 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 4 zur LB_Mustervertrag_Netzbetrieb_RL 2.0.docxVertragsbedingungen125 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 1.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 2.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 3.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 4.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 5.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 6.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 7.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 8.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 9.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 5 zur LB - Erklärungen des ausgewählten Betreibers_Los 10.docxFormular138 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 7.1 zur LB - Formblatt Vorleistungspreise.docxFormular50 KBKlicken zum Anzeigen
Anlage 7.2 zur LB - Bedingungen und Preise Zugang Dritte auf Vorleistungsebene (Stand 31.03.2026).pdfVertragsbedingungen100 KBKlicken zum Anzeigen
Begleitdokument zur Bekanntmachung_10 Cluster_Betreiber_31197.pdfAnschreiben529 KBKlicken zum Anzeigen
Besondere_Nebenbestimmungen_BNBest-Gigabit_vom_06.11.2024.pdfVertragsbedingungen182 KBKlicken zum Anzeigen
Förderrichtlinie Land Thüringen.pdfVertragsbedingungen195 KBKlicken zum Anzeigen
gigabit-richtlinie-2-0.pdfVertragsbedingungen83 KBKlicken zum Anzeigen
Gigabit-RR.pdfVertragsbedingungen140 KBKlicken zum Anzeigen
HO_TH_2000.pdfVertragsbedingungen169 KBKlicken zum Anzeigen
LB_10_Cluster_(Betreiber)_31197.pdfLVLeistungsverzeichnis884 KBKlicken zum Anzeigen
Leitfaden.pdfVertragsbedingungen454 KBKlicken zum Anzeigen
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.dbfLVLeistungsverzeichnis3,9 MB
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.sbnLVLeistungsverzeichnis23 KB
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.sbxLVLeistungsverzeichnis756 B
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.shpLVLeistungsverzeichnis63 KB
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis79 KB
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.shxLVLeistungsverzeichnis18 KB
Los1_Südthüringen_CL1_Ausbauadressen_20260602.xlsxLVLeistungsverzeichnis303 KBKlicken zum Anzeigen
Los1_Südthüringen_Cluster_1.pdfLVLeistungsverzeichnis5,1 MBKlicken zum Anzeigen
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.dbfLVLeistungsverzeichnis4,5 MB
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.sbnLVLeistungsverzeichnis25 KB
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.sbxLVLeistungsverzeichnis788 B
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.shpLVLeistungsverzeichnis72 KB
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis48 KB
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.shxLVLeistungsverzeichnis21 KB
Los2_Eichsfeld_CL2_Ausbauadressen_20260513.xlsxLVLeistungsverzeichnis338 KBKlicken zum Anzeigen
Los2_Eichsfeld_Cluster_2.pdfLVLeistungsverzeichnis5,5 MBKlicken zum Anzeigen
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.dbfLVLeistungsverzeichnis7 MB
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.sbnLVLeistungsverzeichnis41 KB
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.sbxLVLeistungsverzeichnis980 B
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.shpLVLeistungsverzeichnis112 KB
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis77 KB
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.shxLVLeistungsverzeichnis32 KB
Los3_Mittelthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260507.xlsxLVLeistungsverzeichnis541 KBKlicken zum Anzeigen
Los3_Mittelthüringen_Cluster_3.pdfLVLeistungsverzeichnis4 MBKlicken zum Anzeigen
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück.pdfLVLeistungsverzeichnis4,8 MBKlicken zum Anzeigen
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.dbfLVLeistungsverzeichnis1,9 MB
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.sbnLVLeistungsverzeichnis11 KB
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.sbxLVLeistungsverzeichnis460 B
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.shpLVLeistungsverzeichnis31 KB
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis62 KB
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.shxLVLeistungsverzeichnis9 KB
Los4_VG_Ranis_Ziegenrück_Ausbauadressen_20260422.xlsxLVLeistungsverzeichnis139 KBKlicken zum Anzeigen
Los5_VG_Hügelland_Täler.pdfLVLeistungsverzeichnis4,5 MBKlicken zum Anzeigen
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.dbfLVLeistungsverzeichnis3,2 MB
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.sbnLVLeistungsverzeichnis17 KB
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.sbxLVLeistungsverzeichnis708 B
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.shpLVLeistungsverzeichnis52 KB
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis51 KB
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.shxLVLeistungsverzeichnis15 KB
Los5_VG_Hügelland_Täler_Ausbauadressen_20260507.xlsxLVLeistungsverzeichnis243 KBKlicken zum Anzeigen
Los6_VG_Straußfurt.pdfLVLeistungsverzeichnis2,9 MBKlicken zum Anzeigen
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.dbfLVLeistungsverzeichnis2,8 MB
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.sbnLVLeistungsverzeichnis14 KB
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.sbxLVLeistungsverzeichnis460 B
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.shpLVLeistungsverzeichnis41 KB
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis64 KB
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.shxLVLeistungsverzeichnis12 KB
Los6_VG_Straußfurt_Ausbauadressen_20250413.xlsxLVLeistungsverzeichnis192 KBKlicken zum Anzeigen
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.dbfLVLeistungsverzeichnis1,9 MB
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.sbnLVLeistungsverzeichnis11 KB
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.sbxLVLeistungsverzeichnis356 B
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.shpLVLeistungsverzeichnis30 KB
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis61 KB
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.shxLVLeistungsverzeichnis9 KB
Los7_Hildburghausen_CL2_Ausbauadressen_20260508.xlsxLVLeistungsverzeichnis145 KBKlicken zum Anzeigen
Los7_Hildburghausen_Cluster_2.pdfLVLeistungsverzeichnis4,5 MBKlicken zum Anzeigen
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.dbfLVLeistungsverzeichnis2,4 MB
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.sbnLVLeistungsverzeichnis13 KB
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.sbxLVLeistungsverzeichnis540 B
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.shpLVLeistungsverzeichnis38 KB
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis63 KB
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.shxLVLeistungsverzeichnis11 KB
Los8_Mittelthüringen_CL2_Ausbauadressen_20260519.xlsxLVLeistungsverzeichnis178 KBKlicken zum Anzeigen
Los8_Mittelthüringen_Cluster_2.pdfLVLeistungsverzeichnis4,9 MBKlicken zum Anzeigen
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.dbfLVLeistungsverzeichnis801 KB
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.sbnLVLeistungsverzeichnis4 KB
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.sbxLVLeistungsverzeichnis196 B
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.shpLVLeistungsverzeichnis13 KB
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis47 KB
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.shxLVLeistungsverzeichnis4 KB
Los9_Landkreis_Sonneberg_CL2_Ausbauadressen_20260521.xlsxLVLeistungsverzeichnis62 KBKlicken zum Anzeigen
Los9_Landkreis_Sonneberg_Cluster_2.pdfLVLeistungsverzeichnis4,7 MBKlicken zum Anzeigen
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.cpgLVLeistungsverzeichnis5 B
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.dbfLVLeistungsverzeichnis4,9 MB
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.prjLVLeistungsverzeichnis403 B
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.sbnLVLeistungsverzeichnis27 KB
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.sbxLVLeistungsverzeichnis772 B
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.shpLVLeistungsverzeichnis78 KB
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.shp.xmlLVLeistungsverzeichnis102 KB
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.shxLVLeistungsverzeichnis22 KB
Los10_Nordthüringen_CL3_Ausbauadressen_20260601.xlsxLVLeistungsverzeichnis371 KBKlicken zum Anzeigen
Los10_Nordthüringen_Cluster_3.pdfLVLeistungsverzeichnis3,9 MBKlicken zum Anzeigen
Materialkonzept-5.0.2.pdfVertragsbedingungen841 KBKlicken zum Anzeigen
nebenbestimmungen_anbest_p_2025.pdfVertragsbedingungen140 KBKlicken zum Anzeigen
1. Beantwortung Bewerberfragen.pdfSonstiges290 KBKlicken zum Anzeigen
230412_GIS-NB_5.1_korr.pdfVertragsbedingungen385 KBKlicken zum Anzeigen
251023_10TH20248_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen315 KBKlicken zum Anzeigen
251023_10TH20274_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen312 KBKlicken zum Anzeigen
251110_11TH20236_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen312 KBKlicken zum Anzeigen
251110_11TH20251_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen2,9 MBKlicken zum Anzeigen
251111_11TH20255_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen313 KBKlicken zum Anzeigen
251117_11TH20256_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen310 KBKlicken zum Anzeigen
251117_11TH20297_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen313 KBKlicken zum Anzeigen
251118_11TH20331_vZWB_B.pdfVertragsbedingungen312 KBKlicken zum Anzeigen
251118_11TH20340_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen310 KBKlicken zum Anzeigen
251118_25_10TH20248_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251118_25_10TH20274_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251119_11TH20301_vZWB_Bescheid_Bewilligung.pdfVertragsbedingungen313 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20236_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20251_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20255_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20256_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20297_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20301_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20331_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen
251127_25_11TH20340_Änderungsbescheid.pdfVertragsbedingungen186 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB und die Möglichkeit zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB verwiesen. Einzelheiten sind dem Begleitdokument zur Bekanntmachung zu entnehmen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents. Der Konzessionsgeber behält sich vor, nach Eignungsprüfung zunächst fehlende Erklärungen, Nachweise oder andere Unterlagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern nachzufordern oder Gelegenheit zur Vervollständigung zu geben bzw. die Inhalte aufzuklären. Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPM7V1/documents.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.09.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YKPM7V1

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.