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aconium GmbH | Invalidenstraße 91 | 10115 Berlin
Thüringer Glasfasergesellschaft mbH Alfred-Hess-Straße 37 99094 Erfurt
aconium GmbH Invalidenstraße 91 10115 Berlin
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27.11.2025
ÄNDERUNGSBESCHEID
Zuwendung des Bundes für eine Förderung gemäß den einschlägigen Förderrichtlinien zu der „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
Bezug: Ihr Zuwendungsbescheid zum Aktenzeichen 832.6/10-25 11TH20297
Geschäftsführer: Amtsgericht: Bankverbindung: Tim Brauckmüller HRB 111699B IBAN: DE75430609671113157500 USt-IdNr.: DE259091767 Berlin-Charlottenburg BIC: GENODEM1GLS
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über Veränderungen hinsichtlich der Programmadministration der Breitbandförder- projekte informieren:
Bisher wurde das vorbezeichnete Vorhaben vom Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft (PwC) als beliehene Bewilligungsbehörde betreut. Mit Abschluss des neuen Vergabeverfahrens für die Projektträgerschaft der Gigabitförderung hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung beschlossen, die zuletzt aufgeteilten Leistungsgebiete A und B wieder zusammenzuführen.
Ab dem 28.11.2025 ist die aconium GmbH für Ihr Projekt als alleiniger beliehener Projektträger und Bewilligungsbehörde zuständig. Der ausscheidende Projektträger PwC zusammen mit seinen Unter- auftragnehmern übergibt derzeit sukzessiv alle Förderprojekte des Losgebiets A an die aconium GmbH. Das betrifft die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen.
Unser Ziel ist es, die Auswirkungen des Zuständigkeitswechsels und der damit verbundenen Überga- bevorgänge auf Sie als Zuwendungsempfänger so gering wie möglich zu halten. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir Ihr Förderprojekt zügig fortsetzen und erfolgreich abschließen – wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen.
Um den Projektübergang einfach zu gestalten, ergeht im Hinblick auf das im Betreff bezeichnete För- derverfahren unter Rückgriff auf § 31 Abs. 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) folgende Entscheidung:
Seitens des bisherigen Projektträgers PwC im Wege von Zuwendungs- oder Änderungsbescheiden oder Anhörungen mit Bezug zum eingangs bezeichneten Förderverfahren gesetzte Fristen, die in den Monaten November und Dezember 2025 ablaufen bzw. enden, ohne dass Ihrerseits die mit der Frist verbundenen Handlungen vorgenommen oder Voraussetzungen erfüllt werden können, verlängern sich hiermit um drei Monate.
Diese Fristverlängerung ist beschränkt auf individuell formulierte Fristen zur Erfüllung von Nachforderungen, Auflagen und sonstigen Nebenbestimmungen in Zuwendungs- und Änderungsbescheiden, Anhörungen und Stellungnahmeersuchen. Insoweit ist eine gesonderte Beantragung von Fristverlängerungen nicht erforderlich.
Ausdrücklich ausgeschlossen von dieser dreimonatigen Fristverlängerung sind insbesondere gesetzliche Ausschlussfristen, Fristen, die die in Ihrem Projekt einschlägige Fassung der Förder- bzw. Gigabit-Richtlinie und Rahmenregelung festlegt; dasselbe gilt auch für konkret geltende oder festgesetzte Fristen im Hinblick auf Markterkundungs- und Auswahlverfahren, bezüglich der Vorlage von Zwischen- und Verwendungsnachweisen sowie Rechtsbehelfs- und im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren geltende Fristen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Fristverlängerungen, die über die gewährte dreimonatige Fristverlängerung hinaus gehen, gegenüber der aconium GmbH vor Ablauf der um drei Monate verlängerten Frist unter Angabe von Gründen zu beantragen sind.
Weitere Hinweise:
Bitte nutzen Sie ab sofort unsere Onlineplattform https://projekttraeger-breitband.de/, um alle für die Durchführung Ihres Vorhabens betreffenden Vorgänge abzuwickeln. Neben dem Antragsmanagement werden hier Branchendialoge, Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren veröffentlicht. Die
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Onlineplattform ermöglicht die Dokumentation Ihres Projektverlaufs und eine vollständig digitalisierte Antragstellung und Anforderung von Fördermitteln.
Ggf. postalisch einzureichende Unterlagen senden Sie bitte an:
aconium GmbH Projektträger Breitband/Gigabit Invalidenstraße 91 10115 Berlin
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemäß § 44 Abs. 4 BHO beliehenen Bewilligungsbehörde
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zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Team des Projektträgers
Dieses Dokument wurde auf elektronischem Wege erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.
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