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Leistungsbeschreibung
Pachtweise Überlassung und Betrieb eines zu errichtenden passiven
Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten Gebieten der Cluster
Südthüringen Cluster 1 (Los 1), LK Eichsfeld Cluster 2 (Los 2), Mit-
telthüringen Cluster 3 (Los 3), VG Ranis Ziegenrück (Los 4), VG Hügel-
land Täler (Los 5), VG Straußfurt (Los 6), Hildburghausen Cluster 2
(Los 7), Mittelthüringen Cluster 2 (Los 8), Landkreis Sonneberg Clus-
ter 2 (Los 9) und Nordthüringen Cluster 3 (Los 10)
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Inhaltsverzeichnis
I. Gegenstand und Zielsetzung des vorliegenden Verfahrens ......................... 3 II. Begriffsbestimmungen ...................................................................... 3 III. Leistungsbeschreibung ..................................................................... 4
- Allgemeine Darstellung des Ausbaugebietes in den zehn Clustern/Losen ........ 4 a) Darstellung des Ausbaugebietes der förderfähigen Adressen....................... 6 b) Beschreibung Los 1 - Südthüringen Cluster 1 .......................................... 8 c) Beschreibung Los 2 - LK Eichsfeld Cluster 2 ........................................... 8 d) Beschreibung Los 3 - Mittelthüringen Cluster 3 ....................................... 8 e) Beschreibung Los 4 - VG Ranis Ziegenrück ............................................. 9 f) Beschreibung Los 5 - VG Hügelland Täler ............................................... 9 g) Beschreibung Los 6 - VG Straußfurt ...................................................... 9 h) Beschreibung Los 7 - Hildburghausen Cluster 2 ...................................... 10 i) Beschreibung Los 8 - Mittelthüringen Cluster 2 ...................................... 10 j) Beschreibung Los 9 - Landkreis Sonneberg Cluster 2 ............................... 10 k) Beschreibung Los 10 - Nordthüringen Cluster 3 ...................................... 11
- Mindestanforderungen an die zu erbringenden Leistungen ........................ 11 a) Standard Gigabit-Breitbandversorgung ................................................. 11 b) Aktive Technik .............................................................................. 11 c) Einhaltung der förderrechtlichen Mindestvorgaben ................................. 12 d) Offener Zugang auf Vorleistungsebene................................................. 14 e) Kommunikationspflichten................................................................. 15 f) Dokumentation ............................................................................. 15 g) Zugangs- und Prüfrechte .................................................................. 15 h) Publizität ..................................................................................... 15
- Technisch-wirtschaftliches Angebot .................................................... 16 a) Höhe des Pachtentgeltes / Formular Angebot (Anlage 8) ........................... 16 b) Endkundenpreise ........................................................................... 16 c) Leistungserbringungskonzept / Betriebs- und Servicekonzept .................... 17 d) Mitwirkungskonzept ....................................................................... 17 e) Konzept zur Finanzierung (Business Case) und Vorleistungsentgelte ............ 17 f) Kosten nachträglicher Hausanschluss .................................................. 18 g) Anmerkungen zum Betreiber- und Pachtvertrag, vgl. Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung ............................................... 18
- Übersicht der einzureichenden Unterlagen ........................................... 18 IV. Wertungskriterien .......................................................................... 19 V. Anlagen ....................................................................................... 23
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I. Gegenstand und Zielsetzung des vorliegenden Verfahrens
Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) beabsichtigt, die pacht- weise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen (im Folgenden: „Konzessionsnehmer“ oder „Bieter“) vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen. Zu diesem Zweck plant der Konzessions- geber, eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten, die dem Konzessionsnehmer pachtweise überlassen werden soll.
Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi- gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0)“ im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt und in vorläufiger Höhe bewilligt erhalten. Ebenso hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinf- rastrukturen (Gigabitrichtlinie TH 2.0)“ beantragt. Der Erlass der Förderbescheide in vorläufiger Höhe steht noch aus.
II. Begriffsbestimmungen
Gigabit-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele- kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) in der Änderungsfassung vom 13.01.2025
Kofinanzierungsrichtlinie Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Aus- baus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen in der Fas- sung gemäß noch zu erlassenden vorläufigen bzw. endgülti- gen Förderbescheiden
Gigabit-RR Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Un- terstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabit-Net- zen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung)
Grauer-Fleck Gebiet, in dem kein Netz vorhanden ist, das jedem Endnutzer zu Spitzenlastzeitbedingungen eine Datenrate von mindes- tens 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s im Upload zur Verfügung stellt und in dem ein solches Netz voraussichtlich auch nicht zur Verfügung gestellt wird (§ 1 Abs. 2 Gigabit-RR).
Projektgebiet bzw. Ausbaugebiet Das Projektgebiet bezeichnet das für den geförderten Aus- bau ausgewählte Gebiet in Thüringen. Das Ausbaugebiet um- fasst im Projektgebiet alle weißen und grauen NGA-Flecken.
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III. Leistungsbeschreibung
- Allgemeine Darstellung des Ausbaugebietes in den zehn Clustern/Losen
Das Ziel des Konzessionsgebers ist es, eine flächendeckende Gigabitversorgung in den benannten Clus- tern aufzubauen, die alle unterversorgten Haushalte, Gewerbetreibenden und Unternehmen sowie alle sozioökonomischen Schwerpunkte im Projektgebiet erreicht. Der Konzessionsgeber beabsichtigt hierzu in den sog. „Grauen-Flecken“ einen umfassenden Gigabit-Ausbau durch Errichtung einer passi- ven Netzinfrastruktur (Leerrohrsystem, unbeschaltete Glasfaserkabel u.a.), die im Eigentum des Kon- zessionsgebers verbleibt.
Die passive Netzinfrastruktur soll für mindestens volle 7 Jahre ab Vorlage des Verwendungsnachweises (Zweckbindungsfrist) an einen Konzessionsnehmer verpachtet werden. Teilinbetriebnahmen vor Be- ginn der Zweckbindungsfrist sind in der Pachtzeit enthalten. Der Konzessionsnehmer hat diese passive Netzinfrastruktur mit aktiver Netzwerktechnik zu versehen und das dadurch entstehende Gigabit-netz langfristig auf seine eigenen Kosten und sein eigenwirtschaftliches Risiko zu betreiben und instand zu halten. Dem Konzessionsgeber steht die Option zu, die Vertragslaufzeit über die Zweckbindungsfrist hinaus einmalig um fünf Jahre zu verlängern (vgl. § 15.2 Mustervertrag Netzbetrieb).
Der Konzessionsnehmer gewährleistet, dass für 100 % aller unterversorgten Haushalte, Gewerbetrei- benden, Schulen und sozioökonomischen Schwerpunkte sowie Unternehmen und Freiberufler ab In- betriebnahme des Netzes Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch technisch gewährleistet werden. Die in den benannten Clustern zu überlassenden passiven Gigabitnetze bilden einen Netzverbund, beste- hend aus mehreren Teilnetzen einschließlich der entsprechenden Backbone-Anbindungen.
Der Konzessionsnehmer hat den Konzessionsgeber und dessen Planungs- und Bauunternehmen im ei- genen Interesse – ohne gesondertes Entgelt – hinsichtlich der Struktur und des Aufbaus der Gigabit- netz-Infrastruktur zu beraten und u.a. entsprechende Planunterlagen im Sinne einer netztechnischen Planung zur Verfügung zu stellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Konzessionsgeber Änderungen des Gebiets- zuschnitts während des gesamten Verfahrens vorbehält. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen in Ziff. 2 und 4 e) ff) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung verwiesen. Im Laufe des gesamten Vergabeverfahrens kann es zu einer Reduzierung oder ggf. auch Erhöhung der anzuschließenden Ad- ressen - insbesondere durch die Ankündigung oder Absage eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus der Telekommunikationsunternehmen - kommen. Der Konzessionsgeber wird den Vorrang des eigen- wirtschaftlichen Ausbaus umfassend beachten.
Zudem kann es aufgrund der nicht abgeschlossenen Migration der Adressdaten im Onlineportal des Projektträgers des Bundes zu Änderungen der förderfähigen Adressen in den einzelnen Losen kom- men. Solche Adressänderungen werden mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilt.
Das Ausbaugebiet umfasst alle in Anlagenkonvolut 1 dargestellten förderfähigen Adressen im GIS-For- mat. Ergänzende Kartendarstellungen sowie entsprechende Adresslisten sind in Anlagenkonvolut 2
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dargestellt. Maßgeblich für die Angebotslegung und die tatsächlich auszubauenden Adressen sind die Adresslisten.
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a) Darstellung des Ausbaugebietes der förderfähigen Adressen
Abbildung 1: Übersicht der Lose
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Das Ausbaugebiet umfasst die folgenden Cluster:
In der unten dargestellten Tabelle ist zu beachten, dass es sich bei der Anzahl der Haushalte, Gewerbe und sozioökonomischen Schwerpunkte um eine indikative Aufschlüsselung der förderfähigen Adres- sen handelt:
| Los | Bezeichnung | eAkte | Förderfä- hige Ad- ressen | Haushalte | Ge- werbe | Sozioöko- | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nomische | ||||||||
| Schwer- | ||||||||
| punkte | ||||||||
| 1 | Südthüringen Clus- ter 1 | 832.6/10-25 11TH20301 | 2.289 | 2.478 | 179 | 123 | ||
| 2 | LK Eichsfeld Clus- ter 2 | 832.6/10-25 11TH20251 | 2.612 | 2.918 | 41 | 125 | ||
| 3 | Mittelthüringen Cluster 3 | 832.6/10-25 11TH20331 | 4.089 | 3.661 | 145 | 159 | ||
| 4 | VG Ranis Ziegen- rück | 832.6/10-25 11TH20340 | 1.115 | 1.171 | 3 | 96 | ||
| 5 | VG Hügelland Tä- ler | 832.6/10-25 10TH20248 | 1.894 | 2.139 | 6 | 137 | ||
| 6 | VG Straußfurt | 832.6/10-25 11TH20256 | 1.478 | 1.705 | 3 | 70 | ||
| 7 | Hildburghausen Cluster 2 | 832.6/10-25 11TH20236 | 1.096 | 1.122 | 4 | 59 | ||
| 8 | Mittelthüringen Cluster 2 | 832.6/10-25 11TH20255 | 1.386 | 1.321 | 12 | 102 | ||
| 9 | Landkreis Sonne- berg Cluster 2 | 832.6/10-25 11TH20297 | 456 | 484 | 5 | 21 | ||
| 10 | Nordthüringen Cluster 3 | 832.6/10-25 10TH20274 | 2.847 | 3.025 | 29 | 136 |
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b) Beschreibung Los 1 - Südthüringen Cluster 1
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet Südthüringen Cluster 1 umfasst die Kommunen Oberhof, Stein- bach-Hallenberg, Suhl und Zella-Mehlis. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:22
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:105
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
c) Beschreibung Los 2 - LK Eichsfeld Cluster 2
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet LK Eichsfeld Cluster 2 umfasst die Kommunen Am Ohmberg, Berlingerode, Brehme, Ecklingerode, Ferna, Sonnenstein, Tastungen, Teistungen und Wehnde. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:24
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:78
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
d) Beschreibung Los 3 - Mittelthüringen Cluster 3
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet Mittelthüringen Cluster 3 umfasst die Kommunen Amt Wach- senburg, Arnstadt, Drei Gleichen, Luisenthal, Nesse-Apfelstädt und Ohrdruf. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:30
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:113
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
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e) Beschreibung Los 4 - VG Ranis Ziegenrück
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet VG Ranis Ziegenrück umfasst die Kommunen Eßbach, Gössitz, Keila, Krölpa, Moxa, Paska, Peuschen, Schmorda, Schöndorf, Seisla, Wilhelmsdorf und Ziegenrück. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:8
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:40
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
f) Beschreibung Los 5 - VG Hügelland Täler
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet VG Hügelland Täler umfasst die Kommunen Bremsnitz, Eineborn, Geisenhain, Gneus, Karlsdorf, Kleinebersdorf, Kospoda, Lippersdorf-Erdmannsdorf, Meusebach, Neu- stadt an der Orla, Ottendorf, Rattelsdorf, Renthendorf, Tautendorf, Tissa, Tröbnitz, Waltersdorf und Weißbach. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraus- sichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:18
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:73
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
g) Beschreibung Los 6 - VG Straußfurt
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet VG Straußfurt umfasst die Kommunen Gangloffsömmern, Rieth- nordhausen, Schwerstedt, Straußfurt, Werningshausen und Wundersleben. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:12
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:37
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
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h) Beschreibung Los 7 - Hildburghausen Cluster 2
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet Hildburghausen Cluster 2 umfasst die Kommunen Auengrund, Eisfeld, Masserberg und Schleusegrund. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:10
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:39
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
i) Beschreibung Los 8 - Mittelthüringen Cluster 2
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet Mittelthüringen Cluster 2 umfasst die Kommunen Allendorf, Bechstedt, Cursdorf, Deesbach, Döschnitz, Katzhütte, Königsee, Meura, Rohrbach, Schwarzatal, Schwarzburg, Sitzendorf und Unterweißbach. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind ge- mäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessi- onsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:10
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:40
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
j) Beschreibung Los 9 - Landkreis Sonneberg Cluster 2
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet Landkreis Sonneberg Cluster 2 umfasst die Kommunen Goldist- hal, Lauscha, Neuhaus am Rennweg und Schalkau. Für die Errichtung der Gigabitinfrastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforderlich, die der Konzessi- onsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:3
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:17
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
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k) Beschreibung Los 10 - Nordthüringen Cluster 3
Das Ausbau- bzw. Versorgungsgebiet Nordthüringen Cluster 3 umfasst die Kommunen Ellrich, Görs- bach, Harztor, Heringen/Helme, Hohenstein, Urbach und Werther. Für die Errichtung der Gigabitinf- rastrukturen sind gemäß den Netzvorplanungen voraussichtlich folgende Aufwendungen erforder- lich, die der Konzessionsgeber gesondert beschaffen wird:
• Voraussichtliche PoP-Anzahl:24
• Voraussichtliche Verteiler-Anzahl:101
Bezüglich der Adresszahl sowie der indikativen Zahl an Teilnehmern im Los wird auf die obenste- hende Übersichtstabelle verwiesen.
- Mindestanforderungen an die zu erbringenden Leistungen
Konkret soll mit dieser Ausschreibung die erforderliche Leistung für den Betrieb einer bedarfsgerech- ten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabit-Breitbandinfrastruktur sowie die Er- bringung der Breitband-Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten des Projektgebietes vergeben werden. Die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen gelten je Los.
a) Standard Gigabit-Breitbandversorgung
Der Konzessionsnehmer betreibt im Ausbaugebiet ein Gigabitnetz, das die nachfolgend vorgegebenen Mindestbandbreiten erreicht:
- Für 100% aller unterversorgten Haushalte, Gewerbetreibenden, Schulen und sozioökonomi- schen Schwerpunkte sowie Unternehmen und Freiberufler müssen ab Inbetriebnahme des Netzes Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch technisch gewährleistet werden.
Der Konzessionsnehmer stellt dem Konzessionsgeber mindestens einen Netzverknüpfungspunkt (Übergabepunkt) in dem jeweiligen Cluster/Los zur Anbindung des zu errichtenden Gigabitnetzes an das Netz des Konzessionsnehmers zur Verfügung.
b) Aktive Technik
Der Konzessionsnehmer erbringt alle Leistungen zum Betrieb des aktiven Übertragungsnetzes ein- schließlich der zugehörigen Stromversorgungen und sekundärer Infrastrukturen, damit die unter vor- genannter Ziff. 2. a) geforderte Breitbandversorgung sicher erbracht werden kann.
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Im Rahmen seiner Tätigkeit als Netzbetreiber und der damit einhergehenden Endkundenakquise wird er die erforderliche Grundstückseigentümererklärung zur Errichtung des Hausanschlusses im Namen des Konzessionsnehmers vom Endkunden einholen, insofern der Endkunde eine Hauserschließung wünscht.
c) Einhaltung der förderrechtlichen Mindestvorgaben
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der „Rahmenregelung der Bun- desrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ (Gi- gabit-RR) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Breitbandbeihilfeleitlinien vom 31.01.2023 (ABl. C 36 vom 31.01.2023). Maßgeblich sind zudem die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Mit Bekanntmachung vom 31.03.2023 und der Änderungsfassung vom 13.01.2025 ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepub- lik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, „Gigabit-RL 2.0“) maßgeblich. Der Konzessionsge- ber hat Fördermittel für den Fördergegenstand Nr. 3.2 – Betreibermodell – beantragt und erklärt die Gigabit-RL 2.0 einschließlich ihrer Anlagen (insbesondere Mustervertrag nach Nr. 7.6 Gigabitrichtlinie) für dieses Verfahren als verbindlich.
Die im Zusammenhang mit der Gigabit-RL 2.0 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 einschlägigen Dokumente (Muster, Hinweise, Nebenbestimmungen u. a.) werden über die Online-Plattformen der zuständigen Projektträger bereitgestellt
https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/
Erläuterungen des BMDS (Leitfaden/Hinweisblätter) werden als „lebendes“ Dokument veröffentlicht; ihnen kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu. Maßgebend bleiben stets der Zuwendungsbescheid, die geltende Gigabit-Richtlinie einschließlich der korrespondierenden Regelungen der Gigabit-RR sowie die Nebenbestimmungen.
Auf folgende – für die Einhaltung der förderrechtlichen Mindestvorgaben maßgeblichen – Inhalte der Gigabit-RL 2.0 wird ausdrücklich hingewiesen:
• Zielbandbreite: 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen (am Abschlusspunkt der Linien- technik).
• Förderfähigkeit/Ausschlüsse: u. a. keine Förderung in Gebieten mit mindestens einem Kabelnetz mit DOCSIS 3.1 bzw. angekündigter Aufrüstung binnen 12 Monaten; „homes passed“ sind vom Fördertat- bestand ausgeschlossen.
• Open-Access-Verpflichtungen: Der Netzbetreiber hat für die geförderte Infrastruktur einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang gemäß § 8 Gigabit-RR und § 155 TKG sicherzustellen; Bedingungen
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und Preise für Vorleistungsprodukte werden bundeseinheitlich festgelegt und von den Bewilligungs- behörden veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Fördermittelgeber im Rahmen des Erlasses der Zuwendungsbe- scheide in endgültiger Höhe auf aktuellere Rechtsgrundlagen verweisen kann und Änderungen der Rechtsgrundlagen auch im laufenden Ausschreibungsverfahren möglich sind. Der Konzessionsgeber behält sich insoweit erforderliche Anpassungen ausdrücklich vor. (Vgl. auch Inkrafttreten/Geltungs- dauer der Gigabit-RL 2.0: in Kraft mit Veröffentlichung; befristet bis 31.12.2028.)
Der Konzessionsgeber hat darüber hinaus eine Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen beantragt. Daher erklärt der Konzessionsgeber die „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen“ einschließlich ih- rer Rechtsgrundlagen und Anlagen als verbindlich. Ergänzend gelten insbesondere die dort genannten Rechtsgrundlagen (u. a. §§ 143, 146, 155 TKG; Verordnung (EU) 2023/2831 – De-minimis).
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Breitbandinfrastrukturausbau
Auch insoweit gilt: Die Fördermittelgeber können im Rahmen der Bewilligungen in vorläufiger (der vorläufige Zuwendungsbescheid steht jeweils noch aus) und endgültiger Höhe auf aktualisierte Rechts- grundlagen verweisen; die Rechtsgrundlagen können insoweit auch eine angepasste Bezeichnung ha- ben; Änderungen während des Verfahrens sind möglich. Der Konzessionsgeber behält sich entspre- chende Anpassungen vor.
Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel bzw. der noch ausstehenden vorläufigen Bewilligung steht die Finanzierung des Projekts unter dem Vorbehalt der Bewilligungen in endgültiger Höhe. Der Konzessionsgeber behält sich daher – nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben – für den Fall der Nichtfinanzierbarkeit (insbesondere bei Nichtgewährung der Fördermittel) sowie bei im Zuge der Verhandlungen deutlich werdender Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errich- tung des Gigabit-Netzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben.
Nachfolgend werden die Rechtsgrundlagen im Einzelnen aufgeführt:
Gigabit-Richtlinie Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te- lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gi- gabit-Richtlinie 2.0) in der Änderungsfassung vom 13.01.2025.
Kofinanzierungsrichtlinie Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen in der Fassung gemäß noch zu erlassenden vorläufigen bzw. endgültigen Förderbescheiden.
Gigabit-RR Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstüt- zung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024.
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Leitfaden Leitfaden zur Umsetzung der Gigabit-Richtlinie in aktueller Version (zuletzt vom 24.04.2023).
Einheitliches Materialkonzept Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die und Dimensionierungsvorgaben Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 5.0.2 vom 02.08.2024).
ANBest-P Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-för- derung (ANBest-P) vom 28.06.2024
BNBest-Gigabit Besonderen Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtli- nie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekom- munikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit- Richtlinie 2.0) durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“) vom 06.11.2024.
GIS-Nebenbestimmungen GIS-Nebenbestimmungen Version 5.1 vom 03.04.2023.
Zuwendungsbescheide Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
Mit dem Angebot ist die Anlage 5, das Formblatt des Projektträgers, „Erklärung des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen zum vorläufigen Förderbescheid“, je Förderantragsgegenstand (Los) separat einzureichen.
Die vorgenannten förderrechtlichen Vorgaben sind auch im Anlagenkonvolut 6 beigefügt. Die Zuwen- dungsbescheide des Landes werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt.
Mit diesem Verfahren wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe ver- pflichtet. Insbesondere bleibt dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfah- rens vorbehalten, sollte sich nach der Eignungsprüfung kein Bewerber als geeignet erweisen oder sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen. Der Kon- zessionsgeber behält sich außerdem vor, das vorliegende Verfahren insgesamt aufzuheben, sofern kein bezuschlagbares Angebot eingeht. Eine Erstattung von Kosten erfolgt nicht.
d) Offener Zugang auf Vorleistungsebene
Der Konzessionsnehmer muss allen nachfragenden Unternehmen einen offenen Zugang auf Vorleis- tungsebene gewähren. Die Gewährleistung von Open Access hat im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmen- regelung und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau sowie im Einklang mit § 155 Abs. 1 TKG zu erfol-
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gen. Hierfür ist ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infra- struktur zu gewährleisten, und zwar unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbe- dingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Der Bund hat unter Beteiligung der Bundesnetzagentur zwischenzeitlich die Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz verbindlich festgelegt und diese am 23.12.2024 veröffentlicht (Anlage 7.2).
Einzelheiten zur Gewährung des offenen Netzzugangs und zur Gestaltung der Vorleistungspreise wer- den im Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4) geregelt. Mit dem Angebot ist das ausgefüllte „Form- blatt Vorleistungspreise“ (Anlage 7.1) einzureichen, die vom Bund veröffentlichten Bedingungen und Preise für den Zugang Dritter auf Vorleistungsebene zu dem geförderten Netz (Anlage 7.2) sind ent- sprechend zu beachten.
e) Kommunikationspflichten
Der Konzessionsnehmer hat die Kommunikationspflichten, die sich aus den oben genannten Rechts- grundlagen ergeben, zu beachten. Hierzu zählen unter anderem die Mitteilungspflichten nach Nr. 5 ANBest-P und nach Nr. 3 BNBest-Gigabit.
f) Dokumentation
Der Konzessionsnehmer hat die Leistungserbringung entsprechend der oben genannten Rechtsgrund- lagen zu dokumentieren. Sämtliche für die Evaluierung der Gigabit-Rahmenregelung und des Bundes- förderprogramms erforderlichen Datenerhebungen, die der Mitwirkung und Unterstützung des Kon- zessionsnehmers bedürfen, sind durch diesen zu erbringen.
Art, Form, Inhalt und Zeitpunkt der Dokumentationsleistungen ergeben sich im Detail aus dem Entwurf des Betreiber- und Pachtvertrages (Anlage 4).
g) Zugangs- und Prüfrechte
Es wird klargestellt, dass die Einräumung eines uneingeschränkten Zugangs- und Prüfrechts für die Zu- wendungsgeber und den Konzessionsgeber sowie die Beachtung der Vorgaben aus dem zum Bundes- förderprogramm von dem BMDV veröffentlichten Dokument „Messungen im Projektgebiet“ zu den Mindestvorgaben der Förderung zählen.
h) Publizität
Die nach den Rechtsgrundlagen bestehenden Publizitätspflichten, insbesondere die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen nach Ziff. 5.1. bis 5.3 BNBest-Gigabit, sind durch den Konzessionsneh- mer zu beachten und zu erfüllen.
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- Technisch-wirtschaftliches Angebot
Das technisch-wirtschaftliche Angebot muss je Los separat die nachfolgenden Inhalte, welche den An- forderungen gemäß § 7 der Gigabit-RR entsprechen, im Sinne von Muss-Anforderungen in der nach- folgend angegebenen Reihenfolge umfassen. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Bestandteile dieser Muss-Anforderungen Gegenstand der Angebotswertung sein werden. Hierzu wird auf Ziff. IV. verwiesen:
a) Höhe des Pachtentgeltes / Formular Angebot (Anlage 8)
Bieter haben mit ihrem Angebot das beigefügte Formular „Angebot“ (Anlage 8) vollständig ausgefüllt samt sämtlicher dort geforderter Angaben einzureichen.
− Bieter haben mit Angebotsabgabe die Höhe des monatlichen Pachtzinses für die Nutzung der passiven Glasfaserinfrastruktur für einen aktivierten Endkunden (Zugangsdienste sind bestellt und werden dem Endkunden bereitgestellt) anzugeben.
− Bieter haben mit Angebotsabgabe zudem die Höhe einer monatlichen Fixpacht für die Überlas- sung und Nutzung der passiven Glasfaserinfrastruktur anzugeben. Bieter haben die Fixpacht im Angebot als Gesamtbetrag anzugeben; wertungsrelevant ist der auf alle Anschlüsse bezogene mo- natliche Gesamtbetrag.
b) Endkundenpreise
Bieter haben mit dem Angebot aufzuzeigen, welche Produkte zur Inbetriebnahme angeboten werden und haben dazu das nachfolgende Produkt für die Endkunden darzustellen:
− Endkundenprodukt mit Bandbreiten von ≥ 250 Mbit/s im Download,
Bieter haben für das Produkt in dem beigefügten Produktblatt (Anlage 3) sämtliche Kosten (brutto) für 24 Monate einzutragen. Zudem ist ein durchschnittlicher Preis für den Zeitraum von 24 Monaten (er- rechnet mit den aufsummierten einmaligen oder zusätzlichen Einrichtungskosten und den laufenden Kosten (ohne Rabatte), dividiert durch 24) einzutragen.
Das angebotene Produkt muss für mindestens vier Jahre nach Vertragsschluss für Endkunden im Aus- baugebiet bereitgestellt werden.
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Es wird darauf hingewiesen, dass mindestens die folgenden Vertriebswege zur Vermarktung der End- kundenprodukte vom Konzessionsgeber vorgegeben werden: Direktvertrieb in der Vorvermarktungs- phase, Online-Vertrieb mit transparenter Beschreibung der Endkundenprodukte im Fördergebiet, Au- ßenwerbung (z.B. Plakate).
c) Leistungserbringungskonzept / Betriebs- und Servicekonzept
− Bieter haben in dem Formular „Angebot“ (Anlage 8) anzugeben, innerhalb von wie vielen Wochen nach Übergabe eines betriebsfähigen Netzabschnittes die Inbetriebnahme erfolgt.
− Es sind Angaben zu der Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Betriebs des Netzes auf Ebene des Anschluss- und Zuführungsnetzes sowie zu einem nachhaltigen Entstörungskonzept (Angabe zu durchschnittlichen Reaktions- und Entstörungszeiten, Entstörungs-Service, Erreichbarkeit einer Entstör-Hotline und Service-Personal, Service-Standorte, etc.) vorzulegen und die maximale Ent- störungszeit zu benennen.
− Der Bieter hat insbesondere die Entstörung bei einem Stromausfall der PoP-Station darzulegen.
d) Mitwirkungskonzept
− Es sind Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsgeber und dem Förder- mittelgeber sowie Angaben zur Mitwirkung und Begleitung während der Bauphase vorzulegen.
e) Konzept zur Finanzierung (Business Case) und Vorleistungsentgelte
− Der Konzessionsgeber fordert mit der Abgabe des Angebots die Darstellung des vollständigen Bu- siness-Case mit umfassender Investitionsberechnung für die Dauer der Vertragslaufzeit. Darin müssen u.a. die erforderlichen Aufwendungen für den Aufbau der Aktivtechnik und Betrieb des Breitbandnetzes sowie mögliche Einnahmen mit dem erwarteten Kundenpotential gegenüberge- stellt werden.
− Die voraussichtlich anzusetzenden Kosten sind vom Bieter anhand von Angaben zu Ort, Art und Umfang der von ihm zu erbringenden erforderlichen Leistungen zu beschreiben und zu quantifi- zieren.
− Es ist darzustellen, in welcher Form und unter welchen Bedingungen Wettbewerbern Zugang auf Vorleistungsebene gewährt wird. Für die Darstellung der Vorleistungspreise ist die Tabelle in An- lage 7.1 zu verwenden und gegebenenfalls durch den Bieter mit weiteren Vorleistungsprodukten zu ergänzen.
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f) Kosten nachträglicher Hausanschluss
Es ist zu beachten, dass der Hausanschluss durch den Betreiber (Pächter) zu errichten ist und in das Eigentum des Konzessionsgebers übergeht. Die Koordinierung der nachträglichen Herbeiführung von Vereinbarungen über die Erstellung von Hausanschlüssen (inklusive der gezielten Vermarktung ent- sprechender nachträglicher Anschlüsse) sowie der tatsächlichen Errichtung der Hausanschlüsse liegt bei dem Pächter. Der Konzessionsgeber wird hierzu die nachfragenden Endkunden bzw. Grundstücks- eigentümer an den Pächter verweisen.
Bieter haben anzugeben, zu welchen Kosten nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Hausanschluss erfolgt. Hierbei ist eine maximale Länge der Strecke vom Netzübergabepunkt der passiven Technik bis zum APL von maximal 10m zu unterstellen. Anzugeben ist ein Gesamtpreis, einzukalkulieren sind z.B. Kosten für Tiefbau und Fasereinzug. Die Angabe der Kos- ten hat in dem Formular „Angebot“ (Anlage 8) zu erfolgen.
g) Anmerkungen zum Betreiber- und Pachtvertrag, vgl. Ziff. 4 e) hh) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung
Bieter haben mit dem ersten Angebot zu den Vertragsinhalten des Betreiber- und Pachtvertrages (An- lage 4) Stellung zu nehmen. Über einzelne Regelungen des Betreiber- und Pachtvertrages kann ver- handelt werden, es wird insoweit auf die Klarstellungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens unter Ziff. 4 e) des Begleitdokuments zur Bekanntmachung verwiesen. Es wird jedoch bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bestimmte Mindestinhalte – insbesondere in Bezug auf die Gewährung eines offe- nen Zugangs auf Vorleistungsebene – zwingend in dem Betreiber- und Pachtvertrag enthalten sein müssen und sich einer Verhandlung entziehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Konzessionsgebers Technische Regelwerke der Konzessi- onsnehmer im Rahmen der Projektumsetzung durch einen zu beauftragenden Generalübernehmer weitergegeben werden. Technische Regelwerke der Konzessionsnehmer werden allerdings im vorlie- genden Vertragsverhältnis kein Vertragsbestandteil.
- Übersicht der einzureichenden Unterlagen
Eine Übersicht der mit den Angeboten einzureichenden Unterlagen ist in dem Formular „Angebot“ (Anlage 8) in Form einer Checkliste enthalten.
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IV. Wertungskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
| Wertungskriterium | Wertungs- punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1. Höhe Pachtzahlung | Max. 75 | ||
| Punkte | |||
| a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestange- bot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An- geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. | Max. 10 Punkte | ||
| b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der pas- siven Gigabitinfrastruktur Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pacht- zahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. | Max. 65 Punkte |
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| 2. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept | Max. 10 | ||
|---|---|---|---|
| Punkte | |||
| Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach- folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu- schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zu- geordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt wer- den sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Krite- rien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Be- rücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten An- gaben. | |||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonde- rer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 10 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 8 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. | 6 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedi- gender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zieler- reichung Schwächen auf. | 4 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerrei- chung größere Schwächen auf. | 2 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü- gend. | 0 Punkte | ||
| 3. Mitwirkungskonzept | Max. 5 Punkte | ||
| Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsge- ber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bau- phase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. |
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| Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach- folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu- schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zu- geordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt wer- den sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Krite- rien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Be- rücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten An- gaben. | |
|---|---|
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 5 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 4 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. | 3 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigen- der Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerrei- chung Schwächen auf. | 2 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerrei- chung größere Schwächen auf. | 1 Punkt |
| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü- gend. | 0 Punkte |
| 4. Kosten nachträglicher Hausanschluss | Max. 10 Punkte: |
| Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt. Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern. Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Er- schließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tief- bau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen. Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte er- zielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet: |
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Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfol- gend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich- tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
Im Rahmen der Punktewertung in den Wertungskriterien zu 1., 2. und 4 werden jeweils vier Nachkom- mastellen berücksichtigt. Außerdem wird in Bezug auf diese Wertungskriterien kaufmännisch gerun- det.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Höhe Pachtzah- lung) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktegleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 2 (Leistungserbringungskonzept / Betriebs- und Servicekonzept); 4 (Kosten nachträglicher Hausanschluss); 3 (Mitwirkungskonzept).
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V. Anlagen
Anlagenkonvolut 1 GIS-Daten Anlagenkonvolut 2 Kartenmaterial und Adressliste (Haushalte, GWB, SÖS usw.) Anlage 3 Produktblatt Anlage 4 Entwurf Betreiber- und Pachtvertrag Anlage 5 Erklärung des ausgewählten Betreibers zur Kenntnisnahme der Zuwendungs- voraussetzungen und Nebenbestimmungen je Los Anlagenkonvolut 6 Rechtsgrundlagen samt Zuwendungsbescheiden des Bundes in vorläufiger Höhe Anlage 7.1 Formblatt „Vorleistungspreise“ Anlage 7.2 Hinweis zu den Vorleistungspreisen zum offenen Zugang im Bundesförder- programm Anlage 8 Formular „Angebot“
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