Betrieb und Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes in Uttenweiler
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 6.217.505 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Gemeinde Uttenweiler
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.09.2026
- CPV-Codes
- Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (64214400)
- Bekanntmachung
- deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 672436-2026
- Verfahrensnummer
- 1982186c-c7f4-4a9f-81bb-cbdc7610f413
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Uttenweiler sucht einen Dienstleister, der das passive Glasfasernetz in zwei Teilgebieten pachtet und betreibt sowie Internet-, Telekommunikations- und Vorleistungsangebote bereitstellt. Zum Auftrag gehören außerdem Wartung, Instandhaltung, Reparaturen und Entstörungsleistungen; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 6,22 Millionen Euro. Die beiden Lose haben jeweils eine angegebene Laufzeit von 7.830 Tagen; der Baubeginn für das Netz ist frühestens Ende 2027 vorgesehen, und die Teilnahmefrist endet am 30. Oktober 2026.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt sodann im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los 1 Uttenweiler - Teilgebiet hellgraue Flecken2.879.463 EUR
Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Uttenweiler damit beauftragt worden, im Namen der Gemeinde den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027 die Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Frühestens Ende 2027 wird mit dem Baubeginn gerechnet. Die Fertigstellung der Projekte und Übergabe wird dann wahrscheinlich Ende 2029 oder Anfang 2030 sein. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Gegenstand dieses Loses Ausschreibung sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das HGF-Programm (hellgraue Flecken) erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das Weiße-Flecken-Programm (WFP) im Bau befindliches Breitbandnetz, das nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022; E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-22 01BW21948 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.5/230 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
LOT-0002 · Los 2 Uttenweiler - Teilgebiet dunkelgraue Flecken3.338.042 EUR
Die OEW Breitband GmbH (OEW BB) ist von der Gemeinde Uttenweiler damit beauftragt worden, im Namen der Gemeinde den Netzbetrieb in dem auf dem Gemeindegebiet zu errichtenden passiven Glasfasernetz auszuschreiben. Die Gemeinde Uttenweiler wird voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027 die Ausschreibung für Planungsleistungen sowie in der Folge für Bauleistungen durchführen, um die hell- und dunkelgrauen Bereiche des Gemeindegebiets zu erschließen. Frühestens Ende 2027 wird mit dem Baubeginn gerechnet. Die Fertigstellung der Projekte und Übergabe wird dann wahrscheinlich Ende 2029 oder Anfang 2030 sein. Die Gemeinde Uttenweiler als Auftraggeberin (AG) erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieser Ausschreibung ist deshalb die Verpachtung eines passiven Glasfasernetzes an einen Dienstleister, welcher im Wege einer Dienstleistungskonzession als Auftragnehmerin (AN) den Netzbetrieb sicherstellt sowie Internet- und Telekommunikationsdienste auch als Bündelangebot an private und gewerbliche Endkunden gegen ein angemessenes Entgelt zur Verfügung stellt. Darüber hinaus obliegt der AN u.a. die Aufgabe, Nachfragern sowohl aktive als auch passive Vorleistungsprodukte unter Berücksichtigung der Informationen zu Vorleistungspreisen des BMDS vom 31.03.2026 (s. Anlage) anzubieten. Hinzukommen Leistungen der Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Entstör- und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastrukturen der AG an die AN erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage eines entsprechenden Netzbetriebs- und Pachtvertrages. Gegenstand dieses Loses sind ausschließlich Adresspunkte, deren Erschließung über das DGF-Programm (dunkelgraue Flecken) erfolgt. In Uttenweiler befindet sich parallel zu diesen Adresspunkten ein über das Weiße-Flecken-Programm (WFP) im Bau befindliches Breitbandnetz, das nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0); E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund: 832.6/10-23 04BW20374 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27. Juli 2023; E-Az. des Zuwendungsbescheides Land: 4-8433.6/6 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Los 1 Uttenweiler - Teilgebiet hellgraue Flecken
- Netzpacht (70% Fixe Pacht, 20% variable Pacht, 10% Pacht für Geschäftskundenprodukte)
- 100 %
LOT-0002 · Los 2 Uttenweiler - Teilgebiet dunkelgraue Flecken
- Netzpacht (70% Fixe Pacht, 20% variable Pacht, 10% Pacht für Geschäftskundenprodukte)
- 100 %
Vergabeunterlagen
12 Dateien · geladen 04.10.2026| Sonstiges | 88 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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Anforderungen
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags innerhalb einer Frist von sechs Kalendertagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV entsprechend). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden gebeten, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Änderungen und Bieterfragen
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