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Pacht und Betrieb passiver Glasfasernetze im Rhein-Neckar-Kreis

Status
Offen
Angebotsfrist
16.12.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
60.962.353 EUR
Lose
9
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
01.10.2026
CPV-Codes
Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (64214400)
Bekanntmachung
deutsche-evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
674675-2026
Verfahrensnummer
2cd116de-1f31-489c-b2ca-da5ef2c3a4b1

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Kurzbeschreibung

Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar verpachtet passive Glasfasernetze, die Glasfaser bis in die Gebäude führen, und vergibt deren Betrieb in neun Losen. Dazu gehören die Bereitstellung von Internet- und Telekommunikationsdiensten, der diskriminierungsfreie Netzzugang für weitere Anbieter sowie Wartung, Instandhaltung und Entstörung; der geschätzte Gesamtwert beträgt rund 61 Millionen Euro. Die Netze liegen in acht Gebieten und an Schulstandorten im Rhein-Neckar-Kreis, ihre Fertigstellung ist für 2027 vorgesehen und die Übergabe erfolgt schrittweise. Die Netzbetriebs- und Pachtverträge werden je Los als Rahmenvereinbarung geschlossen.

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Leistungsbeschreibung

Verpachtung passiver Glasfasernetze (FTTB), die der ZV im geförderten Ausbau der hellgrauen Flecken (Gigabit-RL des Bundes v. 26.04.2021) in acht Gemarkungen und an Schulen im Rhein-Neckar-Kreis errichtet, an Netzbetreiber, die als Dienstleistungskonzessionäre den Netzbetrieb sicherstellen und Internet-/TK-Dienste für private und gewerbliche Endkunden erbringen. Hinzu kommen Open Access mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten (Vorleistungspreise des Bundes als Obergrenze), Wartung, Instandhaltung, Entstörung, Dokumentation und Service. Überlassung im Wege der Pacht je Los; der Netzbetriebs- und Pachtvertrag wird je Los als RV geschlossen. 9 Lose. Teile des Netzes sind in Betrieb; der Betrieb geht zum Übernahmestichtag auf den AN über.

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Leistungen nach Losen (9)

  • LOT-0001 · Los 1 Heiligkreuzsteinach - Netzbetrieb hg Flecken9.878.144 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Heiligkreuzsteinach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 753 Gebäudeanschlusspunkte mit 849 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 828 Gebäudeanschlusspunkten (924 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 580 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 21.06.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 01.02.2023, Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheide vom 08.08.2025, 27.11.2025 und 17.07.2026; Az. 832.6/10-22 01BW20967 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 7-8433.5/28-747558610 bzw. 4-8433.5/28-747558610 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0002 · Los 2 Schönbrunn – Netzbetrieb hellgraue Flecken14.217.720 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schönbrunn ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1.163 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.207 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.279 Gebäudeanschlusspunkten (1.323 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 895 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.03.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 24.05.2024, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20658 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 30.06.2025; Az. 7-8433.5/8-627710663 bzw. 4-8433.5/8-627710663 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0003 · Los 3 Plankstadt (Schule) – Netzbetrieb hg Flecken14.652 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Plankstadt (Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 1 Gebäudeanschlusspunkte mit 1 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten (1 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 1 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 11.02.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 21.03.2024 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-21 01BW20492 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 12.04.2024; Az. 7-8433.5/7-614383606 bzw. 4-8433.5/7-614383606 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0004 · Los 4 Lobbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken10.434.925 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Lobbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 726 Gebäudeanschlusspunkte mit 898 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 799 Gebäudeanschlusspunkten (971 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 559 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 13.07.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 12.06.2025, Berichtigungsbescheid vom 17.07.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21225 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 13.08.2025; Az. 7-8433.5/27-754674283 bzw. 4-8433.5/27-754674283 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0005 · Los 5 Oftersheim (GWG, Schulen) – Netzbetrieb hg F470.388 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Oftersheim (Gewerbepark und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 31 Gebäudeanschlusspunkte mit 41 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 34 Gebäudeanschlusspunkten (44 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 24 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 14.06.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die endgültige Höhe vom 18.12.2023 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21043 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 11.10.2022 mit Änderungsbescheid vom 21.06.2024; Az. 7-8433.5/25-727346236 bzw. 4-8433.5/25-727346236 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0006 · Los 6 Weinheim-Oberflockenbach – Netzbetrieb hg Fl7.996.593 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Weinheim-Oberflockenbach ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 661 Gebäudeanschlusspunkte mit 682 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 727 Gebäudeanschlusspunkten (748 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 509 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 12.12.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 10.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21848 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 10.07.2025; Az. 4-8433.5/199-932634630 V om späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0007 · Los 7 Sinsheim (GWG, Schulen) – Netzbetrieb hg Fl2.501.968 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim (Gewerbegebiete und Schulstandorte) ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 219 Gebäudeanschlusspunkte mit 213 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 241 Gebäudeanschlusspunkten (241 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 145 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.09.2022 (vorläufige Höhe), geändert am 15.11.2022, Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21499 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/129-821965020 bzw. 4-8433.5/129-821965020 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0008 · Los 8 Sinsheim-Hoffenheim – Netzbetrieb hg Flecken14.945.504 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Sinsheim-Hoffenheim ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 951 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.303 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 1.046 Gebäudeanschlusspunkten (1.398 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 732 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 04.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21420 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 06.12.2022 mit Änderungsbescheid vom 04.07.2025; Az. 7-8433.5/130-869337713 bzw. 4-8433.5/130-869337713 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

  • LOT-0009 · Los 9 Schulen Rhein-Neckar - Netzbetrieb hg Flecke502.460 EUR

    Der Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar (ZV) errichtet im Rahmen des geförderten Ausbaus der hellgrauen Flecken nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes vom 26.04.2021 im Gebiet Schulstandorte im Rhein-Neckar-Kreis ein passives Glasfasernetz (FTTB). Planung und Bau des passiven Netzes führt der ZV gesondert durch; die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen, die Übergabe der Teilnetze erfolgt sukzessive. Nach der Anlage Kundenpotenzial umfasst der geförderte Ausbau dieses Loses 27 Gebäudeanschlusspunkte mit 44 Nutzungseinheiten. Der Vertrag wird im Sinne einer Rahmenvereinbarung mit einer Höchstmenge von 30 Gebäudeanschlusspunkten (47 Nutzungseinheiten) und einer garantierten Mindestmenge von 21 Gebäudeanschlusspunkten geschlossen. Der ZV erbringt Leistungen des Netzbetriebs sowie Internet- und Telekommunikationsdienste nicht selbst. Gegenstand dieses Loses ist deshalb die Verpachtung des passiven Glasfasernetzes an einen Netzbetreiber, der im Wege einer Dienstleistungskonzession den Netzbetrieb einschließlich Aufbau und Betrieb der aktiven Technik sicherstellt und Internet- und Telekommunikationsdienste, auch als Bündelangebot, gegenüber privaten und gewerblichen Endkunden erbringt. Dem Netzbetreiber obliegt zudem die Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) mit aktiven und passiven Vorleistungsprodukten; die vom Bund unter Beteiligung der Bundesnetzagentur verbindlich festgelegten Vorleistungspreise gelten als Obergrenze. Hinzu kommen Wartung, Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung, Dokumentation und Serviceleistungen sowie zugehörige Leistungen. Die Überlassung der passiven Infrastruktur erfolgt im Wege der Pacht auf Grundlage des Netzbetriebs- und Pachtvertrags für dieses Los. Gegenstand sind ausschließlich Adresspunkte der Förderkulisse hellgraue Flecken. Soweit Teile des passiven Netzes bereits in Betrieb sind, werden sie derzeit von der NetCom BW GmbH, Ellwangen, betrieben; der Netzbetrieb geht zu dem vom Auftraggeber mitgeteilten Übernahmestichtag auf den Auftragnehmer über. Künftige Netzerweiterungen innerhalb des Gemarkungsgebiets sind von der Rahmenvereinbarung erfasst. Das Los wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie vom 26.04.2021); Zuwendungsbescheid vom 15.11.2022 (vorläufige Höhe), Bescheid über die abschließende Höhe vom 12.06.2025 sowie Änderungsbescheid vom 27.11.2025; Az. 832.6/10-22 01BW21700 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10. September 2021; Zuwendungsbescheid vom 19.10.2023 mit Änderungsbescheid vom 09.07.2025; Az. 4-8433.5/198-931901996 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Los zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Heiligkreuzsteinach - Netzbetrieb hg Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0002 · Los 2 Schönbrunn – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20
100 %

LOT-0003 · Los 3 Plankstadt (Schule) – Netzbetrieb hg Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0004 · Los 4 Lobbach – Netzbetrieb hellgraue Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0005 · Los 5 Oftersheim (GWG, Schulen) – Netzbetrieb hg F

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0006 · Los 6 Weinheim-Oberflockenbach – Netzbetrieb hg Fl

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0007 · Los 7 Sinsheim (GWG, Schulen) – Netzbetrieb hg Fl

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0008 · Los 8 Sinsheim-Hoffenheim – Netzbetrieb hg Flecken

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

LOT-0009 · Los 9 Schulen Rhein-Neckar - Netzbetrieb hg Flecke

Netzpacht (1. Fixpacht je passiv angeschlossener Nutzungseinheit (homes prepared), Euro je Monat – Gewichtung 60, 2.1 Zusatzpacht je aktiver Nutzungseinheit privat/SOHO, Euro je Monat – Gewichtung 20, 2.2 Zusatzpacht in Prozent vom Nettoumsatz aktiver gewerblicher Nutzungseinheiten und sämtlicher Open-Access-Umsätze – Gewichtung 20)
100 %

Vergabeunterlagen

25 Dateien laut Portal · Stand 01.10.2026
Anlage Aufgabenbeschreibung_Netzbetrieb ZV HSN RNK HGF VV.pdfSonstiges78 KB
Anlage Eigenerklaerungen zur Eignung Netzbetrieb ZV HSN RNK HGF VV ausfuellbar.pdfFormular462 KB
Anlage Kundenpotential_Netzbetrieb ZV HSN RNK HGF VV.pdfSonstiges406 KB
Anlage Zuschlagskriterien Netzbetrieb ZV HSN RNK HGF VV.pdfSonstiges282 KB
Aufforderung_zur_Bewerbung_Netzbetrieb ZV HSN RNK HGF VV.pdfSonstiges305 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 1 Heiligkreuzsteinach ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 2 Schönbrunn ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 3 Plankstadt_Schule ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 4 Lobbach ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 5 Oftersheim_GWG_und_Schulen ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 6 Weinheim-Oberflockenbach ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 7 Sinsheim_GWG_und_Schulen ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 8 Sinsheim-Hoffenheim ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
Netzbetriebs- und Pachtvertrag Los 9 Schulen_Rhein-Neckar-Kreis ZV HSN RNK HGF VV.pdfVertragsbedingungen261 KB
vorläufige Bescheide GFP.zipSonstiges45 KB
ZN HSN RN_Ausschr. NB_Phase 1_Anlage Versorgungsgebiet.zipSonstiges35 KB
Zuwendungsbescheide graue Flecken.zipSonstiges18 KB
ZV HSN RN_Ausschr. NB_Phase 1_Anlage Adresslisten.zipSonstiges457 KB
Änderungsbescheid_vorl. Bescheid_Land_21.06.2024_Oftersheim.pdfSonstiges320 KB
01BW2096_Bewilligungsbescheid BUND_08.08.2025_HKS.pdfSonstiges189 KB
01BW20658_Änderungsbescheid_24.05.2024_Schönbrunn.pdfSonstiges980 KB
01BW20967_Anderungsbescheid_01.02.2023_HKS.pdfSonstiges78 KB
01BW21225_endgültige_Bewilligung_12.06.2025_Lobbach.pdfSonstiges2 KB
230201_01BW20967_Berichtigung_des_Bescheids.pdfSonstiges78 KB
260331_Informationen-zu-Vorleistungspreisen.pdfSonstiges100 KB

Anforderungen

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen des Teilnahmeantrags nach Maßgabe des § 56 VgV (entsprechend) nachzufordern; nachgeforderte Unterlagen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Bewerber werden dazu aufgefordert, alle geforderten Erklärungen und Nachweise vollständig mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Änderungen und Bieterfragen

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