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Begleitdokument zur Bekanntmachung
im Ausschreibungsverfahren zur pachtweisen Überlassung und Betrieb eines
zu errichtenden passiven Gigabit-Breitbandnetzes in unterversorgten
Gebieten der Cluster Südthüringen Cluster 1 (Los 1), LK Eichsfeld Cluster 2 (Los
2), Mittelthüringen Cluster 3 (Los 3), VG Ranis Ziegenrück (Los 4), VG Hügel-
land Täler (Los 5), VG Straußfurt (Los 6), Hildburghausen Cluster 2 (Los 7), Mit-
telthüringen Cluster 2 (Los 8), Landkreis Sonneberg Cluster 2 (Los 9) und Nord-
thüringen Cluster 3 (Los 10)
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 1
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Inhalt:
1 Beschreibung des Beschaffungsvorhabens ............................................................................3
2 Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens ...............................5
3 Hinweis auf förderrechtliche Mindestvorgaben.....................................................................5
4 Formale Angaben zum Verfahren, zum Verfahrensablauf, den Anforderungen an die Teilnahmeanträge und Angebote ..........................................................................................8
a) Bereitstellung der Vergabeunterlagen ...................................................................................8
b) Vorgaben zur Kommunikation (insbesondere Bewerber- und Bieterfragen) .........................8
c) Angaben zu der rechtlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Vergabekammer ....................................................................................................................8
d) Verfahrensart.........................................................................................................................9
e) Ablauf des Verfahrens, Anforderungen an Teilnahmeanträge und Angebote ..................... 10
aa) Formale Vorgaben zur Einreichung von Teilnahmeanträgen ............................................... 10
bb) Anforderungen an die Inhalte der Teilnahmeanträge .......................................................... 10
(1) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe, Nachunternehmer ......................... 11
(2) Eignungsnachweise .............................................................................................................. 13
(3) Übersicht der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen und Nachweise ... 16
cc) Eignungsprüfung .................................................................................................................. 17
dd) Einleitung des Verhandlungsverfahrens, formale Vorgaben zur Einreichung von Angeboten ............................................................................................................................................. 17
ee) Anforderungen an die Inhalte der Angebote ....................................................................... 18
ff) Ablauf des Verhandlungsverfahrens .................................................................................... 18
gg) Wertungskriterien ............................................................................................................... 19
hh) Zuschlagserteilung und Betreiber- und Pachtvertrag ........................................................... 22
5 Sonstige Angaben ................................................................................................................ 23
6 Anlagen ................................................................................................................................ 24
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1 Beschreibung des Beschaffungsvorhabens
Die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (nachfolgend: „Konzessionsgeber“) beabsichtigt, die pacht- weise Überlassung eines geförderten passiven Gigabit-Breitbandnetzes an ein TK-Unternehmen (im Folgenden: „Konzessionsnehmer“ oder „Bieter“) vorzunehmen sowie den Konzessionsnehmer mit dem Betrieb dieses Gigabit-Breitbandnetzes zu beauftragen.
Der Konzessionsnehmer hat das Gigabit-Breitbandnetz mindestens für die förderrechtlich vorgege- bene Mindestbetriebsdauer von vollen sieben Jahren nach Gesamtfertigstellung des Gigabit-Breit- bandnetzes zu betreiben. Näheres ergibt sich aus dem Entwurf für einen Betreiber- und Pachtvertrag (Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung).
Der Konzessionsnehmer hat die durch den Konzessionsgeber zu errichtende passive Breitbandinfra- struktur mit aktiven Netzkomponenten auszustatten, während der Vertragslaufzeit zu betreiben, auf seine Kosten zu warten und eine flächendeckende, zuverlässige Versorgung des Ausbaugebiets und aller dort befindlichen Anschlussnehmer mit Breitbandinternetzugängen und entsprechenden Diens- ten zu marktüblichen Preisen unter Berücksichtigung eines offenen Zugangs sicherzustellen.
Zu diesem Zweck plant der Konzessionsgeber eine passive Breitbandinfrastruktur auf Basis des sog. Betreibermodells zu errichten, die dem Konzessionsnehmer pachtweise überlassen werden soll.
Die Durchführung des Projekts im Ganzen und somit auch der Abschluss des Betreiber- und Pachtver- trags (Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) stehen unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierbarkeit der Errichtung der passiven Infrastrukturen gesichert sein wird und die Vergabeverfahren zur Beauftra- gung der erforderlichen Leistungen für Planung und Bau des Breitbandnetzes erfolgreich abgeschlos- sen sein werden sowie die notwendige passive Infrastruktur dann auch tatsächlich errichtet wird.
Der Konzessionsgeber hat Fördermittel nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gi- gabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des Fördergegenstandes 3.2 (Betreibermodell) beantragt. Ebenso hat der Konzessi- onsgeber eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung nach der „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)“ beantragt.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die das passive Gigabit-Breitband- netz pachten und betreiben.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
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Das Ausbaugebiet umfasst die folgenden Cluster:
In der unten dargestellten Tabelle ist zu beachten, dass es sich bei der Anzahl der Haushalte, Gewerbe und sozioökonomischen Schwerpunkte um eine indikative Aufschlüsselung der förderfähigen Adres- sen handelt:
| Los | Bezeichnung | eAkte | Förderfä- hige Ad- ressen | Haushalte | Ge- werbe | Sozioöko- | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nomische | ||||||||
| Schwer- | ||||||||
| punkte | ||||||||
| 1 | Südthüringen Clus- ter 1 | 832.6/10-25 11TH20301 | 2.289 | 2.478 | 179 | 123 | ||
| 2 | LK Eichsfeld Clus- ter 2 | 832.6/10-25 11TH20251 | 2.612 | 2.918 | 41 | 125 | ||
| 3 | Mittelthüringen Cluster 3 | 832.6/10-25 11TH20331 | 4.089 | 3.661 | 145 | 159 | ||
| 4 | VG Ranis Ziegen- rück | 832.6/10-25 11TH20340 | 1.115 | 1.171 | 3 | 96 | ||
| 5 | VG Hügelland Tä- ler | 832.6/10-25 10TH20248 | 1.894 | 2.139 | 6 | 137 | ||
| 6 | VG Straußfurt | 832.6/10-25 11TH20256 | 1.478 | 1.705 | 3 | 70 | ||
| 7 | Hildburghausen Cluster 2 | 832.6/10-25 11TH20236 | 1.096 | 1.122 | 4 | 59 | ||
| 8 | Mittelthüringen Cluster 2 | 832.6/10-25 11TH20255 | 1.386 | 1.321 | 12 | 102 | ||
| 9 | Landkreis Sonne- berg Cluster 2 | 832.6/10-25 11TH20297 | 456 | 484 | 5 | 21 | ||
| 10 | Nordthüringen Cluster 3 | 832.6/10-25 10TH20274 | 2.847 | 3.025 | 29 | 136 |
Bewerber haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf eines, mehrere oder alle genannten (Einzel-)Lose zu bewerben. In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwin- gend anzugeben, auf welches (Einzel-)Los bzw. welche (Einzel-)Lose sich der Teilnahmeantrag er- streckt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Konzessionsgeber Änderungen des Gebiets- zuschnitts während des gesamten Verfahrens vorbehält (vgl. nachfolgende Ziff. 2).
Im Rahmen des späteren Verhandlungsverfahrens dürfen Bieter entsprechend nur für solche (Einzel-) Lose ein Angebot einreichen, sofern sie sich im Teilnahmewettbewerb auch für die entsprechenden (Einzel-)Lose beworben haben, zugelassen wurden und zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Es
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wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Angebote auf (Einzel-)Lose jeweils separat und vollständig die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen müssen. Die Modalitäten der Ange- botseinreichung, der Angebotswertung sowie des Verfahrensablaufs sind nachfolgend unter Ziff. 4 e) ff) erläutert.
Es gelten folgende Mindestvorgaben je Los bezogen auf die zu gewährenden Mindestbandbreiten:
- Für 100% aller unterversorgten Haushalte, Gewerbetreibenden, Schulen und sozioökonomi- schen Schwerpunkte sowie Unternehmen und Freiberufler müssen ab Inbetriebnahme des Netzes Bandbreiten von 1 Gbit/s symmetrisch technisch gewährleistet werden.
2 Änderungen des Gebietszuschnitts während des laufenden Verfahrens
Sofern sich während des laufenden Ausschreibungsverfahrens in den einzelnen Losen Änderungen des Gebietszuschnitts, z.B. durch verbindliche eigenwirtschaftliche Ausbauzusagen von Telekommunikati- onsunternehmen oder die Absage von eigenwirtschaftlichen Ausbauzusagen von Telekommunikati- onsunternehmen, ergeben, behält sich der Konzessionsgeber vor, eine entsprechende Anpassung der ausschreibungsgegenständlichen Adressen im Ausbaugebiet vorzunehmen.
Im Falle entsprechender Anpassungen werden sodann alle in dem Verfahren beteiligten Bewerber/ Bieter aufgefordert, die Anpassungen bei der Angebotserstellung entsprechend zu berücksichtigen bzw. bereits abgegebene Angebote entsprechend zu überarbeiten.
Zudem kann es aufgrund der nicht abgeschlossenen Migration der Adressdaten im Onlineportal des Projektträgers des Bundes zu Änderungen der förderfähigen Adressen in den einzelnen Losen kom- men. Solche Adressänderungen werden mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten mitgeteilt.
Zur Ausgestaltung des Verhandlungsverfahrens wird ergänzend auf die ausführlichen Darlegungen un- ter Ziff. 4 e) ff) verwiesen.
3 Hinweis auf förderrechtliche Mindestvorgaben
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der „Rahmenregelung der Bun- desrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen“ (Gi- gabit-RR) in der jeweils geltenden Fassung sowie der Breitbandbeihilfeleitlinien vom 31.01.2023 (ABl. C 36 vom 31.01.2023). Maßgeblich sind zudem die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG).
Mit Bekanntmachung vom 31.03.2023 und der Änderungsfassung vom 13.01.2025 ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepub- lik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, „Gigabit-RL 2.0“) maßgeblich. Der Konzessionsge- ber hat Fördermittel für den Fördergegenstand Nr. 3.2 – Betreibermodell – beantragt und erklärt die
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Gigabit-RL 2.0 einschließlich ihrer Anlagen (insbesondere Mustervertrag nach Nr. 7.6 Gigabitrichtlinie) für dieses Verfahren als verbindlich.
Die im Zusammenhang mit der Gigabit-RL 2.0 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 einschlägigen Dokumente (Muster, Hinweise, Nebenbestimmungen u. a.) werden über die Online-Plattformen der zuständigen Projektträger bereitgestellt
https://www.gigabitfoerderung.gov.de/downloads/
Erläuterungen des BMDS (Leitfaden/Hinweisblätter) werden als „lebendes“ Dokument veröffentlicht; ihnen kommt keine Rechtsverbindlichkeit zu. Maßgebend bleiben stets der Zuwendungsbescheid, die geltende Gigabit-Richtlinie einschließlich der korrespondierenden Regelungen der Gigabit-RR sowie die Nebenbestimmungen.
Auf folgende – für die Einhaltung der förderrechtlichen Mindestvorgaben maßgeblichen – Inhalte der Gigabit-RL 2.0 wird ausdrücklich hingewiesen:
• Zielbandbreite: 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen (am Abschlusspunkt der Linien- technik).
• Förderfähigkeit/Ausschlüsse: u. a. keine Förderung in Gebieten mit mindestens einem Kabelnetz mit DOCSIS 3.1 bzw. angekündigter Aufrüstung binnen 12 Monaten; „homes passed“ sind vom Fördertat- bestand ausgeschlossen.
• Open-Access-Verpflichtungen: Der Netzbetreiber hat für die geförderte Infrastruktur einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang gemäß § 8 Gigabit-RR und § 155 TKG sicherzustellen; Bedingungen und Preise für Vorleistungsprodukte werden bundeseinheitlich festgelegt und von den Bewilligungs- behörden veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Fördermittelgeber im Rahmen des Erlasses der Zuwendungsbe- scheide in endgültiger Höhe auf aktuellere Rechtsgrundlagen verweisen kann und Änderungen der Rechtsgrundlagen auch im laufenden Ausschreibungsverfahren möglich sind. Der Konzessionsgeber behält sich insoweit erforderliche Anpassungen ausdrücklich vor. (Vgl. auch Inkrafttreten/Geltungs- dauer der Gigabit-RL 2.0: in Kraft mit Veröffentlichung; befristet bis 31.12.2028.)
Der Konzessionsgeber hat darüber hinaus eine Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen beantragt. Daher erklärt der Konzessionsgeber die „Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen“ einschließlich ih- rer Rechtsgrundlagen und Anlagen als verbindlich. Ergänzend gelten insbesondere die dort genannten Rechtsgrundlagen (u. a. §§ 143, 146, 155 TKG; Verordnung (EU) 2023/2831 – De-minimis):
https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Breitbandinfrastrukturausbau
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Auch insoweit gilt: Die Fördermittelgeber können im Rahmen der Bewilligungen in vorläufiger (der vorläufige Zuwendungsbescheid steht jeweils noch aus) und endgültiger Höhe auf aktualisierte Rechts- grundlagen verweisen; die Rechtsgrundlagen können insoweit auch eine angepasste Bezeichnung ha- ben; Änderungen während des Verfahrens sind möglich. Der Konzessionsgeber behält sich entspre- chende Anpassungen vor.
Aufgrund der Vorläufigkeit der vorbenannten Fördermittel bzw. der noch ausstehenden vorläufigen Bewilligung steht die Finanzierung des Projekts unter dem Vorbehalt der Bewilligungen in endgültiger Höhe. Der Konzessionsgeber behält sich daher – nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben – für den Fall der Nichtfinanzierbarkeit (insbesondere bei Nichtgewährung der Fördermittel) sowie bei im Zuge der Verhandlungen deutlich werdender Unwirtschaftlichkeit vor, die Investitionsbeihilfe für die Errich- tung des Gigabit-Netzes im Ausschreibungsgebiet bzw. in Teilgebieten nicht zu vergeben.
Nachfolgend werden die Rechtsgrundlagen im Einzelnen aufgeführt:
Gigabit-Richtlinie Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te- lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gi- gabit-Richtlinie 2.0) in der Änderungsfassung vom 13.01.2025.
Kofinanzierungsrichtlinie Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung des Ausbaus von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen in der Fassung gemäß noch zu erlassenden vorläufigen bzw. endgültigen Förderbescheiden.
Gigabit-RR Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstüt- zung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024.
Leitfaden Leitfaden zur Umsetzung der Gigabit-Richtlinie in aktueller Version (zuletzt vom 24.04.2023).
Einheitliches Materialkonzept Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die und Dimensionierungsvorgaben Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 5.0.2 vom 02.08.2024).
ANBest-P Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projekt-för- derung (ANBest-P) vom 24.05.2025.
BNBest-Gigabit Besonderen Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtli- nie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekom- munikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit- Richtlinie 2.0) durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gigabit“) vom 06.11.2024.
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GIS-Nebenbestimmungen GIS-Nebenbestimmungen Version 5.1 vom 03.04.2023.
Zuwendungsbescheide Zuwendungsbescheide des Bundes und des Landes.
4 Formale Angaben zum Verfahren, zum Verfahrensablauf, den Anforderun-
gen an die Teilnahmeanträge und Angebote
a) Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können dort unent- geltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden.
Eine Registrierung zum Abruf der Vergabeunterlagen ist nicht erforderlich. Es wird den interessierten Unternehmen jedoch eine Registrierung empfohlen, um – abhängig vom jeweiligen Abonnement - au- tomatisierte Benachrichtigungen des Vergabeportals zu erhalten, sofern neue Informationen auf der Vergabeplattform verfügbar sind. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des kostenlosen Basic-Abonne- ments kein E-Mail-Benachrichtigungsservice enthalten ist.
Eine Registrierung und automatische Information des Vergabeportals befreit interessierte Unterneh- men bzw. Bieter nicht von Ihrer Verpflichtung, die jeweils aktuellen Bekanntmachungen auf dem Ver- gabeportal einzusehen und sich über den aktuellen Stand der Vergabeunterlagen zu vergewissern.
b) Vorgaben zur Kommunikation (insbesondere Bewerber- und Bieterfragen)
Sämtliche Kommunikation im Verfahren erfolgt in deutscher Sprache über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt), d.h. alle Fragen, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren stehen, sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung ge- nannt) und in deutscher Sprache gefasst an den Konzessionsgeber zu richten. Bewerber- und Bieter- fragen können bis 10 Tage vor Ablauf der gesetzten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist an den Konzessi- onsgeber gerichtet werden. Der Konzessionsgeberwird die Bewerber- bzw. Bieterfragen innerhalb ei- ner angemessenen Frist über das Portal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) beantworten. Antworten auf Bewerber- bzw. Bieterfragen werden allen Bewerbern bzw. Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise unverzüglich durch den Konzessionsgeber auf dem Vergabeportal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) zur Verfügung gestellt.
c) Angaben zu der rechtlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes und der Vergabekam- mer
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit- Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleis- tungskonzession hat den Zweck, den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes im Ausbauge- biet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen.
Ob sich die Vergabekammer vor dem Hintergrund des Ausnahmetatbestandes in § 149 Nr. 8 GWB für zuständig erklären wird, kann der Konzessionsgeber nicht für die Vergabekammer entscheiden. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist jedenfalls grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechts- behelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend ge- machten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ge- genüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist der vorliegenden Bekanntma- chung nach Ziff. 5.1.12), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen- über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Im Bundesland Thüringen ist die zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprü- fungsverfahren die
Vergabekammer Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt Jorge-Semprún-Platz 4 99423 Weimar Tel: +49 361573321254 Fax: +49 361573321059 E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
d) Verfahrensart
Das Verfahren wird zweistufig als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (entsprechend § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV) durchgeführt.
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 9
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e) Ablauf des Verfahrens, Anforderungen an Teilnahmeanträge und Angebote
aa) Formale Vorgaben zur Einreichung von Teilnahmeanträgen
Die Bewerber werden aufgefordert, auf der ersten Stufe des Ausschreibungsverfahrens (Teilnahme- wettbewerb) einen Teilnahmeantrag innerhalb der in der Bekanntmachung genannten Frist einzu- reichen, der sämtlichen Anforderungen der Vergabebekanntmachung und des vorliegenden Begleit- dokuments zur Bekanntmachung genügen muss.
Die Teilnahmeanträge sind gemäß § 28 Abs. 1 KonzVgV in Textform nach § 126b BGB auf dem Verga- beportal DTVP (der konkrete Link ist in der Bekanntmachung genannt) über das Bietertool innerhalb der Teilnahmefrist einzureichen. Teilnahmeanträge in anderer Form (z.B. per Post, per Fax oder per E-Mail), verspätet hochgeladene oder über den Button „Kommunikation“ über das Vergabeportal abgegebene/ eingereichte Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
bb) Anforderungen an die Inhalte der Teilnahmeanträge
Als Inhalt des Teilnahmeantrags ist ein Unternehmensprofil vorzulegen. Das Unternehmensprofil muss beinhalten:
Allgemeine Unternehmensangaben o Firmenname und Rechtsform o Hauptsitz und weitere Standorte o Gründungsjahr o Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail, Website) o Vertretungsberechtigte Personen Unternehmensstruktur o Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse o Organisationsstruktur o Anzahl der Beschäftigten, nach Qualifikationen gegliedert Leistungsportfolio o Beschreibung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen o Kerngeschäft und Schwerpunkte o Besondere Kompetenzen und Alleinstellungsmerkmale o Eingesetzte Methoden, Technologien oder Verfahren Personal und Qualifikationen o Fachliche Qualifikationen des Personals o Zertifizierungen, Aus- und Weiterbildungen o Schlüsselpersonen und deren Expertise Wirtschaftskennzahlen o Darlegung einer stabilen wirtschaftlichen Situation samt Umsatzkennzahlen Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagement o Vorhandene Managementsysteme und Zertifizierungen
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o Maßnahmen zur Qualitätssicherung o Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzepte o Soziale Verantwortung und Compliance-Maßnahmen
Zusätzlich zum Unternehmensprofil sind die nachfolgenden unter Ziff. (2) aufgeführten Eignungsnach- weise sind neben dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) mit dem Teilnahmeantrag vorzule- gen. Die unter Ziff. (1) genannten Hinweise zu Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz sind dabei zu beachten.
In dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist zwingend anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag erstreckt.
Die Angabe personenbezogener Daten innerhalb der Eignungsnachweise ist freiwillig. Die Nichtangabe personenbezogener Daten führt nicht unmittelbar zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
(1) Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, Eignungsleihe, Nachunternehmer
Sofern eine Beteiligung von Bietern am vorliegenden Verfahren als Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, muss mit dem Teilnahmeantrag das vollständig ausgefüllte sowie hinsichtlich der „Ver- pflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ angekreuzte Formular „Verpflichtungser- klärungen“ (Anlage 2) von jedem Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Mit der „Verpflichtungserklärung Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft“ wird für den Fall einer Beauf- tragung eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Konzessionsgeber erklärt. Für jedes Mit- glied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen darüber hinaus die weiteren Eignungsnachweise gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst den geforderten Anlagen vorgelegt wer- den. Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ins- gesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen. Für jedes Mitglied der Be- werber- und Bietergemeinschaft ist zudem die „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) ein- zureichen.
Kann ein Bewerber nicht sämtliche Anforderungen an die Befähigung zur Berufsausübung und/oder wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/ oder die technische und berufliche Leistungsfä- higkeit selbst nachweisen, kann er sich der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen (Eignungs- leihe). Im Falle einer Eignungsleihe hat der Bewerber für jedes eignungsbeliehene Unternehmen das vollständig ausgefüllte und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuzte For- mular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2) vorzulegen. Zudem sind die geforderten Eignungsnach- weise gemäß dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) für das eignungsbeliehene Unternehmen insoweit vorzulegen, als sich der Eignung dieses Unternehmens bedient wird. Dies bedeutet, dass – sich an Nachweisen der Befähigung zur Berufsausübung des eignungsbeliehenen Unternehmens be- dient werden soll – die Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung gemäß nachfolgender Ziff. (2) bzw. dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des eignungsbeliehenen Unternehmens vorzule- gen sind. Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen
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Unternehmens bedient wird – sind die geforderten Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen und finan- ziellen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. (2) bzw. dem Formular „Eignungsnachweise“ (An- lage 1) vorzulegen. Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbelie- henen Unternehmens bedient wird, sind die geforderten Eignungsnachweise zur technischen und be- ruflichen Leistungsfähigkeit gemäß nachfolgender Ziff. (2) bzw. dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) vorzulegen. Für jedes eignungsbeliehene Unternehmen ist zudem eine von diesem abgege- bene „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) einzureichen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eignungsbeliehene Unternehmen, dessen Befähigung zur Berufsausübung bzw. dessen technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit der Bewerber sich bedient, immer auch Nachunternehmer sein muss, der die betreffende Leistung auch erbringt.
Sofern der Bewerber beabsichtigt, Nachunternehmer zu beauftragen, sind die Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) zu benennen. Der konkrete Nachunternehmer ist mit dem Teilnahmeantrag an der entsprechenden Stelle in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) zu benennen, wenn es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachunternehmer erbringen soll (z. B. das Angebot von Endkundendiensten). In diesem Fall sind für diesen Nachunternehmer auch die Eignungsnachweise zur „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich der Auflagen zur Eintragung in einem Berufs- oder Han- delsregister“ gemäß nachfolgender Ziff. (2) bzw. dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) sowie die entsprechenden in diesem Formular geforderten Eignungsnachweise vorzulegen, die seine kon- krete Leistungserbringung betreffen. Zudem ist das vollständig ausgefüllte sowie hinsichtlich der „Ver- pflichtungserklärung Nachunternehmer“ angekreuzte Formular „Verpflichtungserklärungen“ (An- lage 2) vorzulegen. Handelt es sich dagegen um unwesentliche Teile der Leistungserbringung, sind in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) lediglich die Leistungen anzugeben, die an einen Nach- unternehmer vergeben werden sollen. Der Konzessionsgeber kann im Laufe des Verfahrens jedoch die konkrete Benennung der entsprechenden Nachunternehmer verlangen und die entsprechende in dem Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2) geforderte „Verpflichtungserklärung Nachunterneh- mer“ einfordern.
Der Konzessionsgeber wird die Ersetzung von Nachunternehmern verlangen, die zwingend nach § 123 GWB auszuschließen sind und behält sich vor, auch die Ersetzung von Nachunternehmern zu verlan- gen, die nach § 124 GWB fakultativ ausgeschlossen werden können, sofern keine Selbstreinigungsmaß- nahmen nach § 125 GWB nachgewiesen wurden. Außerdem behält sich der Konzessionsgeber die Er- setzung von Nachunternehmern für den Fall vor, dass wichtige Gründe, wie z. B. mangelnde Fachkunde und Zuverlässigkeit des Nachunternehmers, mangelhafte Leistungen oder verspätete Fertigstellungs- termine im Rahmen der Ausführung vorliegen.
Eine Änderung an den im Teilnahmeantrag getroffenen Aussagen und Festlegungen zu Bewerber-/ Bietergemeinschaften und/ oder hinsichtlich der eignungsbeliehenen Unternehmen und Nachunter- nehmern durch den Bewerber/ Bieter bzw. die Bewerber-/ Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren kommt nur aus wichtigem Grund und in den Grenzen, die von der Rechtsprechung hierfür anerkannt sind, in Betracht. Unabhängig hiervon ist jede beabsichtigte Änderung dem Konzessionsgeber unver- züglich anzuzeigen. Die weitere Teilnahme am Verfahren nach einer solchen Änderung bedarf der Zu- stimmung des Konzessionsgebers in Textform.
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(2) Eignungsnachweise
Die Eignungsprüfung der Bieter gemäß nachfolgender Ziff. cc) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Eignungskriterien, die mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen sind (vgl. auch Formular „Eignungs- nachweise“ (Anlage 1)):
Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft:
• Vollständig ausgefülltes Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst den darin geforderten Anlagen für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
Hinweis: Im Zuge der Eignungsprüfung werden die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemein- schaft insgesamt mit der jeweiligen Summe ihrer Beiträge zur Eignung beurteilt. Das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB bzw. die Selbstreinigung nach § 125 GWB muss hingegen jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft einzeln nachweisen.
• Vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklärung Bewerber-bzw. Bieterge- meinschaft“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
• Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktio- nen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) für jedes Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
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Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. Nachweis von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) und ggf. seiner dort geforderten Anlage.
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Angabe der Registernummer und des Registergerichts in dem Formular „Eignungsnachweise“ (An- lage 1). Der Konzessionsgeber behält sich vor, Einsicht in das Register zu nehmen.
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Sofern vorhanden: Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in dem Formular „Eignungs- nachweise“ (Anlage 1).
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Bestätigung der Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Bei- träge zur gesetzlichen Sozialversicherung durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eig- nungsnachweise“ (Anlage 1).
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 13
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Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-Sanktio- nen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3).
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Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 6 ThüringerVgG durch entspre- chende Erklärung in dem Formblatt „Eignungsnachweise“ (Anlage 1)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Kopien der Jahresabschlüsse bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025). Sollte der Jahresabschluss aus dem Jahr 2025 noch nicht vorliegen, sind die Kopien der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 einzureichen.
Sofern keine Jahresabschlusspflicht besteht, sind stattdessen für die betreffenden Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 bzw. 2023, 2024 und 2025 aussagekräftige Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs- summe von mindestens 5.000.000,00 € (mindestens zweifach maximiert je Versicherungsjahr) je- weils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Eigenerklärung über das Bestehen eines Customer-Relationship-Management (CRM) Systems in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
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Angabe von geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags) erbrachten vergleichbaren Leistungen unter Angabe des Werts der Leistung, des Erbringungszeitpunkts, der Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiens- ten versorgten Endkunden und des Auftraggebers und eines Ansprechpartners nebst dessen Kon- taktdaten durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1). Als geeignete Referenz bzw. vergleichbare Leistung werden solche Referenzen bzw. Leistungen ein- gestuft, die den Betrieb von Gigabit-Breitbandnetzen und das Angebot von entsprechenden End- kundendiensten im Rahmen eines Bundes- und/ oder Landesförderprogramms betreffen. Es sind mindestens drei geeignete Referenzen anzugeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Eignungsanforderungen prinzipiell – und somit auch die An- forderung an den Förderbezug – durch eine Eignungsleihe nachgewiesen werden können.
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Eigenerklärung über die Anzahl der mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden durch entsprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1).
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Nur vom Bewerber oder dem eignungsbeliehenen Unternehmen bzw. dem entsprechenden Nachunternehmer:
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 14
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Bestätigung der Meldung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F. bei der Bundesnetzagentur durch ent- sprechende Angabe in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) nebst Kopie der Meldebe- stätigung nach § 6 TKG a.F./ § 5 TKG n.F.
Eignungsleihe / Nachunternehmer
➔ Bei Eignungsleihe:
• Benennung der eignungsbeliehenen Unternehmen nebst Art und Umfang der bereitgestell- ten Eignung im Formular „Eignungsnachweise“ (vgl. Ziff. 13., Anlage 1) des Bewerbers.
• Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem eignungsbeliehe- nen Unternehmen hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunternehmern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
o Sofern sich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des eignungsbelie- henen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eig- nungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfä- higkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 8.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und/ oder
o Sofern sich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des eignungsbeliehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnach- weise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 9. – 12.) vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt einzu- reichen.
und/ oder
o Sofern sich hinsichtlich der Meldung nach § 6 TKG a.F. / § 5 TKG n.F. eines eignungsbe- liehenen Unternehmens bedient wird, ist zusätzlich das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die Ziff. 12. vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefüllt nebst der darin geforderten Anlage einzureichen.
• Vom eignungsbeliehenen Unternehmen vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Ver- pflichtungserklärung Eignungsleihe“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).
• Eigenerklärung über die Einhaltung der Russland-Sanktionen anlässlich der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 zur Umsetzung von Russland-
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 15
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Sanktionen gemäß dem Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3) von je- dem eignungsbeliehenen Unternehmen.
➔ Bei Nachunternehmern:
• Sofern es sich um einen unwesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nach- unternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer noch nicht bekannt ist: Benennung der Teile der Leistung, die an einen Nachunternehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. a) im Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) des Bewerbers.
• Sofern es sich um einen wesentlichen Teil der Leistungserbringung handelt, die der Nachun- ternehmer erbringen soll oder der Nachunternehmer bereits bekannt ist:
o Benennung des Nachunternehmers sowie der Teile der Leistung, die an den Nachunter- nehmer vergeben werden sollen, vgl. Ziff. 14. b) im Formular „Eignungsnachweise“ (An- lage 1) des Bewerbers.
o Das Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) ist in jedem Fall von jedem benannten Nachunternehmer hinsichtlich der „Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auf- lagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister“ (vgl. Ziff. 2. – 6.) sowie hinsichtlich der „Angaben zu Eignungsleihe und zum Einsatz von Nachunterneh- mern“ (vgl. Ziff. 13. – 14.) vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 7. – 8.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt nebst den darin geforderten Anlagen einzureichen.
und / oder
▪ Sofern der Teil der Leistungserbringung des Nachunternehmers die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft, ist zusätzlich der Abschnitt des Formulars „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) betreffend die „technische und berufliche Leis- tungsfähigkeit“ (vgl. Ziff. 9. – 12.) vom Nachunternehmer vollständig ausgefüllt ein- zureichen.
• Vom Nachunternehmer vollständig ausgefülltes und hinsichtlich der „Verpflichtungserklä- rung Nachunternehmer“ angekreuztes Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2).
(3) Übersicht der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen und Nachweise
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 16
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Eine Übersicht der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist in dem Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) in Form einer Checkliste enthalten.
cc) Eignungsprüfung
In einem ersten Schritt wird die Eignung der Bewerber durch den Konzessionsgeber überprüft. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage der durch die Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unter- lagen gemäß vorstehender Ziff. (2).
Die Eignungsnachweise bzw. -kriterien, die in der vorstehenden Ziff. (2) genannt sind, sind von jedem Bewerber in seinem Teilnahmeantrag unter Beachtung der unter Ziff. (1) dargelegten Anforderungen nachzuweisen.
Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahme- antrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom wei- teren Verfahren erfolgen.
Der Konzessionsgeber wird die vorgelegten Eignungsnachweise sodann inhaltlich überprüfen. Sofern die vorgelegten Nachweise die Eignung des Bewerbers im Hinblick auf ein oder mehrere Eignungskri- terien nicht belegen können, entscheidet der Konzessionsgeber nach pflichtgemäßem Ermessen über einen Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Der Konzessionsgeber behält sich vor, im Rahmen der Eignungsprüfung die Inhalte der vorgelegten Erklärungen, Nachweise oder andere Unter- lagen und Angaben betreffend die Eignung bei den Bietern aufzuklären.
dd) Einleitung des Verhandlungsverfahrens, formale Vorgaben zur Einreichung von Angeboten
Die im Teilnahmewettbewerb als geeignet identifizierten Bieter werden sodann zur Angebotsabgabe über das Vergabeportal DTVP aufgefordert. Die Bieter erhalten dazu eine Bieternachricht über das Vergabeportal DTVP sowie eine automatisierte E-Mail des Vergabeportals mit dem Zugang zu dem Projektraum des Vergabeportals, über den die Angebote einzureichen sind.
Bieter haben das Angebot innerhalb der Frist einzureichen, die den im Teilnahmewettbewerb als ge- eignet identifizierten Bietern mit der Angebotsaufforderung mitgeteilt wird. Das vollständige Angebot ist gemäß § 28 Abs. 1 KonzVgV in Textform nach § 126b BGB und in deutscher Sprache abgefasst in- nerhalb der gesetzten Angebotsfrist über das Bietertool des Vergabeportals DTVP einzureichen.
Angebote in anderer Form (z.B. per Post, per Fax oder per E-Mail), verspätet hochgeladene oder über den Button „Kommunikation“ über das Vergabeportal abgegebene/ eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 17
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Nebenangebote sind nicht zugelassen.
ee) Anforderungen an die Inhalte der Angebote
Die Anforderungen an die Inhalte der Angebote ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem Formblatt „Angebot“, die bereits mit der Bekanntmachung bereitgestellt werden.
ff) Ablauf des Verhandlungsverfahrens
Das Verhandlungsverfahren, das sich an den abgeschlossenen Teilnahmewettbewerb und nach Ein- gang von (Erst-)Angeboten innerhalb der hierzu gesetzten Angebotsfrist anschließt, wird wie folgt aus- gestaltet:
Zunächst erfolgt je Angebot eine formale Prüfung des Angebots im Hinblick auf die Einhaltung der Formvorschriften gemäß vorstehender Ziff. dd). Verletzt ein Angebot diese zwingenden formalen An- forderungen, wird das Angebot ausgeschlossen.
Sodann erfolgt je Angebot eine Prüfung auf Vollständigkeit der geforderten Angaben und Unterlagen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzu- fordern.
Nach Prüfung der Angebote auf allgemeine Vollständigkeit und Plausibilität nimmt der Konzessionsge- ber im Regelfall eine Angebotsaufklärung vor. Geeignete Bieter, deren Angebot die formalen Voraus- setzungen erfüllen, werden hierbei zu einem Aufklärungsgespräch eingeladen, in dem das Angebot vorgestellt und näher erläutert sowie nachgebessert werden kann. Ebenso werden die Anmerkungen des Bieters zu dem Zuwendungsvertrag abschließend besprochen. Disponible Passagen werden im Bie- tergespräch abschließend verhandelt. Der Konzessionsgeber behält sich vor, Rückfragen zu dem Ange- bot in dem Aufklärungsgespräch zu stellen. Im Rahmen der Angebotsaufklärung darf über den gesam- ten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von dem Konzessionsgeber in den Vergabe- unterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Wertungskriterien. Der Konzessionsgeber behält sich vor, von einem Aufklärungsgespräch abzusehen. Im Anschluss an das Aufklärungsgespräch erhal- ten alle am Verfahren beteiligten Bieter eine noch zu bestimmende Frist, um innerhalb dieser Frist ihr Angebot zu überarbeiten und nachzubessern und dieses als verbindliches Angebot einzureichen.
Der Konzessionsgeber behält sich in Bezug auf die verbindlichen Angebote vor, weitere Aufklärungs- gespräche und schriftliche Aufklärungen über die Inhalte der verbindlichen Angebote zu führen sowie weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Nach Eingang der verbindlichen Angebote erfolgt eine Wertung der Angebote auf Grundlage der in nachfolgender Ziff. gg) niedergelegten Wertungsmatrix.
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 18
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Das Angebot desjenigen Bieters, der in dem jeweiligen Einzellos das wirtschaftlichste verbindliche An- gebot eingereicht hat, wird sodann Gegenstand der Förderantragskonkretisierung. Insoweit ist beab- sichtigt, wie im Zuwendungsvertrag vorgesehen, den Zuschlag unter den aufschiebenden Bedingungen der bestandskräftigen Erteilung der endgültigen Zuwendungsbescheide in erforderlicher Höhe durch den Bund und das Land und der erfolgreichen Generalübernehmervergabe zu erteilen.
Alle Bewerber bzw. Bieter werden gleichermaßen über den Verfahrensfortgang unterrichtet.
Erklärungen, Nachweise, Unterlagen und Angaben, die der Konzessionsgeber während des Verfahrens nachfordert oder für die er Gelegenheit zur Aufklärung gibt, können nur bis zu dem vom Konzessions- geber bestimmten Zeitpunkt nachgereicht werden. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht inner- halb des vom Konzessionsgeber bestimmten Zeitraums eingereicht, wird der Bieter vom weiteren Ver- fahren ausgeschlossen.
Hinweis: Der Konzessionsgeber behält sich vor Erteilung des Zuschlags vor, bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu, die für den Zuschlag in Betracht kommen, gespeichert sind.
gg) Wertungskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien.
| Wertungskriterium | Wertungs- punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1. Höhe Pachtzahlung | Max. 75 | ||
| Punkte | |||
| a) Höhe der monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden Das Angebot mit der höchsten monatlichen Pachtzahlung für einen aktivierten Endkunden (nachstehend: „das Bestange- bot“) erhält die volle Punktzahl (10). Zu den verbleibenden An- geboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pachtzahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung. | Max. 10 Punkte |
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 19
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| b) Höhe der monatlichen Fixpacht für die Überlassung der pas- siven Gigabitinfrastruktur Das Angebot mit der höchsten monatlichen Fixpachtzahlung für die Überlassung der passiven Gigabitinfrastruktur erhält die volle Punktzahl (65). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die Pacht- zahlung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 6,5 Punkte weniger in der Bewertung. | Max. 65 Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 2. Leistungserbringungskonzept – Betriebs- und Servicekonzept | Max. 10 | ||
| Punkte | |||
| Bewertet werden Angaben zur schnellen und kompetenten Netzinbetriebnahme und Störungsbeseitigung; Angaben zur durchschnittlichen Entstörungsdauer; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Betriebs- und Servicekonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach- folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu- schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zu- geordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt wer- den sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Krite- rien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Be- rücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten An- gaben. | |||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonde- rer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 10 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 8 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. | 6 Punkte | ||
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedi- gender Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zieler- reichung Schwächen auf. | 4 Punkte |
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 20
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| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerrei- chung größere Schwächen auf. | 2 Punkte |
|---|---|
| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü- gend. | 0 Punkte |
| 3. Mitwirkungskonzept | Max. 5 Punkte |
| Bewertet werden Angaben zur Mitwirkung bei Abstimmungen mit dem Konzessionsge- ber sowie dem Fördermittelgeber; Mitwirkung und Begleitung der Planungs- und Bau- phase; Qualität sowie Nachvollziehbarkeit und Plausibilität des Mitwirkungskonzeptes. Die qualitative Bewertung erfolgt nach Maßgabe der folgenden Regelungen. Die nach- folgende Skala beschreibt dabei Erfüllungsgrade, also Abstufungen, in denen das Zu- schlagskriterium erfüllt wird, in der Form von Notenstufen, denen wiederum Punkte zu- geordnet sind, und zwar wie folgt: Die Aspekte, auf welche es bei der Ausfüllung dieser Skala besonders ankommt und die demgemäß vom Bieter im Rahmen der Angebotslegung besonders berücksichtigt wer- den sollten, ergeben sich zum einen aus den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, zum anderen aus den Hinweisen und Wertungsgesichtspunkten zu den einzelnen Krite- rien. Soweit nichts anderes genannt ist, gehen diese Gesichtspunkte untereinander ohne besondere voneinander abweichende Gewichtung in die Gesamtbetrachtung ein. Be- rücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten An- gaben. | |
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in besonderer, außergewöhnlicher Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 5 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in sehr guter Weise dienlich und weist keine Schwächen auf. | 4 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in guter Weise dienlich und weist im Hinblick auf die Zielerreichung keine nennenswerten Schwächen auf. | 3 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist der Zielerreichung in befriedigen- der Weise dienlich, weist aber im Hinblick auf die Zielerrei- chung Schwächen auf. | 2 Punkte |
| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung gerade noch ausreichend, weist aber im Hinblick auf die Zielerrei- chung größere Schwächen auf. | 1 Punkt |
| Die Qualität des Konzepts ist für die Zielerreichung ungenü- gend. | 0 Punkte |
| 4. Kosten nachträglicher Hausanschluss | Max. 10 Punkte: |
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 21
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Mit dem Angebot ist anzugeben, zu welchen Kosten (Gesamtpreis) für den Endkunden bzw. Grundstückseigentümer nach Überlassung des passiven Netzes die Zuführung vom gigabitfähigen Netz bis zum Haus erfolgt.
Die Bewertung erfolgt für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung auf bis zu 10 Metern.
Die Gesamtkosten für die Hausanschlusserrichtung müssen sämtliche Leistungen der Er- schließung des Hausanschlusses des Endkunden bzw. Grundstückseigentümer (z.B. Tief- bau, Fasereinzug, APL bis zum Netzübergabepunkt der passiven Technik) umfassen.
Maximal können für die Kosten der nachträglichen Hausanschlusserrichtung 10 Punkte er- zielt werden. Der Gesamtpreis für die nachträgliche Hausanschlusserrichtung wird wie folgt bewertet:
Das Angebot mit der wirtschaftlichsten nachträglichen Hausanschlusserrichtung (nachfol- gend: „das Bestangebot“) erhält 10 Punkte. Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf die nachträgliche Hausanschlusserrich- tung – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 1 Punkt weniger in der Bewertung.
Im Rahmen der Punktewertung in den Wertungskriterien zu 1., 2. und 4 werden jeweils vier Nachkom- mastellen berücksichtigt. Außerdem wird in Bezug auf diese Wertungskriterien kaufmännisch gerun- det.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Höhe Pachtzah- lung) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktegleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 2 (Leistungserbringungskonzept / Betriebs- und Servicekonzept); 4 (Kosten nachträglicher Hausanschluss); 3 (Mitwirkungskonzept).
hh) Zuschlagserteilung und Betreiber- und Pachtvertrag
Die Zuschlagserteilung erfolgt durch Abschluss des Betreiber- und Pachtvertrages (Anlage 4 der Leis- tungsbeschreibung).
Insoweit werden die Bieter darauf hingewiesen, dass der Konzessionsgeber vor dem Hintergrund bei- hilfe-, förder- und telekommunikationsrechtlicher Vorgaben dazu verpflichtet ist, dem ausgewählten Bieter bzw. den ausgewählten Bietern bestimmte Verpflichtungen vertraglich aufzugeben. Diese Ver- pflichtungen sind abschließend in dem Betreiber- und Pachtvertrag enthalten. Insbesondere (keine abschließende Aufzählung) handelt es sich um folgende Vertragsinhalte:
-
Vereinbarung einer Mindestbetriebsdauer für die gesamte Zweckbindungsfrist gemäß den Förderbedingungen des Bundes und/oder des Landes.
-
Verpflichtung des Betreibers zu der Gewährung eines offenen Netzzugangs auf Vorleistungs- ebene gemäß den Vorgaben der Gigabit-Rahmenregelung, den Förderbedingungen des Bun- des und/oder des Landes, der einschlägigen Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur und
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 22
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insbesondere der Einzelfall spezifischen Stellungnahme der Bundesnetzagentur im Rahmen des obligatorischen Konsultationsverfahrens.
-
Vereinbarung spezifischer Vorgaben für die Gestaltung der Vorleistungspreise gegenüber Zu- gangsnachfragern gemäß den Vorgaben der Gigabit-Rahmenregelung und den Förderbedin- gungen des Bundes und/oder des Landes.
-
Verpflichtung des Betreibers zur Mitwirkung bei der Erfüllung von Dokumentations- und Mo- nitoringpflichten sowie von sonstigen Nachweispflichten (qualifizierte Leistungs- und Zah- lungsnachweise, Meilensteinplanung etc.) gemäß den Vorgaben der Gigabit-Rahmenregelung, des Telekommunikationsrechts und den Förderbedingungen des Bundes und/oder des Landes.
-
Vereinbarung eines Ausgleichsmechanismus im Falle einer übermäßigen Rendite gemäß den Vorgaben der Gigabit-Rahmenregelung und den Förderbedingungen des Bundes und/oder des Landes.
-
Vereinbarung von Vorbehalten entsprechend den Förderbedingungen des Bundes und/oder des Landes.
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Hinweis auf die mit der Bundes-/Landesförderung verbundenen Auflagen und Verpflichtungen des Betreibers zur Einhaltung der Vorgaben der Gigabit-Rahmenregelung und der Förderbe- dingungen des Bundes und/oder des Landes.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat hierzu einen Musterver- trag (Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung) bereitgestellt, der zwingend zu verwenden ist. Seitens des Konzessionsgebers bleibt eine Verhandlung über den Mustervertrag ausdrücklich vorbehalten. Bieter sind aufgefordert, mit ihrem ersten Angebot abschließend Anmerkungen zu dem Vertragsentwurf mit- zuteilen. Insofern wird darauf hingewiesen, dass gemäß dem Bearbeitungshinweis des Mustervertrags die in diesem gelb hinterlegten Stellen mit jeweils zutreffenden Daten zu ergänzen/ anzupassen/ aus- zufüllen sind. Lediglich die grau hinterlegten Stellen sind dispositiv; alle weiteren Regelungen sind prin- zipiell nicht verhandelbar, wobei bei etwaigen Abweichungen von nicht disponibel gestellten Vertrags- teilen eine Genehmigung der Bewilligungsbehörde erforderlich wird.
Über einzelne Regelungen des Vertrages kann daher ggf. verhandelt werden, es wird insoweit auf die Klarstellungen zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens verwiesen (vorstehende Ziff. ff)). Es wird be- reits jetzt darauf hingewiesen, dass bestimmte Mindestinhalte – insbesondere in Bezug auf die Ge- währung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene – zwingend in dem Betreiber- und Pachtvertrag enthalten sein müssen und sich einer Verhandlung entziehen.
5 Sonstige Angaben
Eine Erstattung der Kosten, die Bewerbern bzw. Bietern durch die Bearbeitung, insbesondere durch die Erstellung von Angeboten und Teilnahmeanträgen entstehen, ist ausgeschlossen.
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 23
[Seite 24]
6 Anlagen
• Formular „Eignungsnachweise“ (Anlage 1) • Formular „Verpflichtungserklärungen“ (Anlage 2) • Formular „Eigenerklärung Russland-Sanktionen“ (Anlage 3)
Begleitdokument zur Bekanntmachung, TGG, Stand: 25.09.2026 24