Rahmenvereinbarungen für Notebooks, 2-in-1-Geräte, Monitore und macOS-Hardware
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- CPV-Codes
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- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
- Tragbare Computer (30213100)
- Bildschirme (30231300)
- Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen (50300000)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 679254-2026
- Verfahrensnummer
- ca470318-dcb2-4161-b442-8fc707d39314
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Kommunale Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21), der zentrale IT-Dienstleister für hessische Kommunen, schreibt fabrikneue Standard-IT-Hardware aus: Notebooks, Windows-2-in-1-Geräte, Monitore und Geräte mit macOS. Die fünf Lose umfassen außerdem Zubehör sowie ergänzende Konfigurations-, Service- und Rollout-Leistungen; bezugsberechtigt sind neben ekom21 auch kommunale Stellen in Hessen und Thüringen. Die Rahmenvereinbarungen sollen bis zu drei Unternehmen je Los umfassen und laufen laut Ausschreibung 1.440 Tage, also knapp vier Jahre; eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
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Leistungsbeschreibung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (ekom21) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (max. 3) über die Beschaffung fabrikneuer Standard IT-Hardware in den ausgeschriebenen Losen und Produktkategorien, um den Bedarf der ekom21 und weiterer Bezugsberechtigter gebündelt decken zu können. Jedes Los umfasst zudem ergänzende Liefer- und Dienstleistungen, wie z. B. Zubehör, Produktvarianten, Built to Order Konfiguration, Systemservice- und Rollout Leistungen. Die Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH, deren Mitgesellschafter, die Landkreise, Städte, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände im Bundesland Thüringen jeweils einschließlich ihrer rechtlich selbständigen und unselbständigen Einrichtungen und Zusammenschlüsse und anderen Formen der Zusammenarbeit sind nach Ablauf ihrer aktuell laufgenden Rahmenvereinbarung berechtigt, in diesem Vergabeverfahren zu beziehen. Die Rahmenvereinbarungen sollen - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - die Deckung von bei ihrem Abschluss noch nicht detailliert plan- und konkretisierbarer Beschaffungsbedarfe der Bezugsberechtigten durch bedarfsgerechten Abruf der Vertragsleistungen ermöglichen. Folgende Lose werden ausgeschrieben: -Los 1: Notebooks -Los 2: Windows 2in1 Detachable -Los 3: Windows 2in1 Convertible -Los 4: Monitore -Los 5: MacOS
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Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Notebooks
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Notebooks (tragbare Rechner) in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis und des Preisblattes für Los 1. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 120.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 6.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 126.000.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Windows 2in1 Detachable
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Windows 2in1 Detachable in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis und des Preisblattes für Los 2. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 10.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 2.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 12.000.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Windows 2in1 Convertible
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Windows 2in1 Convertible in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis und des Preisblattes für Los 3. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 10.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 2.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 12.000.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Monitore
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von Monitoren in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis und des Preisblattes für Los 4. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 20.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 5.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 25.000.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · MacOS
Das Vergabeverfahren umfasst in diesem Los die Beschaffung von MacOS in verschiedenen Produktklassen und Produktausprägungen sowie weitere ergänzende Vertragsleistungen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Vergabeunterlage, dort insbesondere aus den Vertragsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis und des Preisblattes für Los 5. Innerhalb dieses ist die die Festlegung auf einen Hersteller über alle Produkt-Kategorien hinweg zwingend erforderlich. Es ist beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu drei (3) Wirtschaftsteilnehmern abzuschließen. Über die Regelaufzeit der Rahmenvereinbarung ist ein Höchstwert von 4.000.000,00 Euro (netto) für die ekom21 und 2.000.000,00 Euro (netto) für die KIV Thüringen festgesetzt. Insgesamt hat die Rahmenvereinbarung somit einen Höchstwert von 6.000.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe.
Frist: 30.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
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Vergabeunterlagen
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Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
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