Notebooks und mobile Workstations
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 14.04.2025, 08:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 11.561.625 EUR
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 07.04.2025
- CPV-Codes
- Tragbare Computer (30213100)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 222464-2025
- Verfahrensnummer
- 354b4deb-aad0-476a-b596-1479985914c1
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister mit Sitz in Köln beschafft Notebooks und mobile Workstations im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Ausschreibung ist in vier Lose gegliedert und umfasst die Region Köln (NUTS-Code DEA2C); die geschätzten Höchstwerte der Lose liegen für die jeweilige Regelvertragszeit zwischen rund 7,8 und 11,6 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Laufzeit beträgt je Los 360 Tage, und Angebote mussten bis zum 14. April 2025 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Notebooks und mobile Workstation
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · Public 111.561.625 EUR
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.
Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Public 211.474.785 EUR
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.
Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Public 310.523.670 EUR
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.
Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Education7.824.007 EUR
Unter "Geschätzter Wert ohne MwSt." wird der Höchstwert der Rahmenvereinbarung für dieses Los für die Regelvertragszeit angegeben. Der Höchstwert erhöht sich anteilig bei jeder Vertragsverlängerung.
Frist: 14.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Public 1
- Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
LOT-0002 · Public 2
- Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
LOT-0003 · Public 3
- Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
LOT-0004 · Education
- Der Zuschlag erfolgt auf das günstigste Angebot. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 56 Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 414545-2025
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