Technische Support- und Digitalisierungsberatung für hessische Kommunen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 24.11.2025
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- had.de
- Bekanntmachungsnummer
- 776197-2025
- Verfahrensnummer
- edecd08a-e515-4044-98f2-ce7b802996c8
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen, der zentrale öffentliche IT-Dienstleister für hessische Kommunen, beschafft Unterstützungsleistungen für technischen Support und Digitalisierungsberatung. Die Leistungen sollen den technischen Support hessischer Kommunen und gegebenenfalls kommunaler Verbände unterstützen sowie die digitale Transformation einleiten oder beschleunigen. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über 720 Tage ohne Abnahmeverpflichtung vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 10. Dezember 2025 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Datenverarbeitungsverbundgesetz (DV-VerbundG). Sie ist zentraler IT-Dienstleister für die hessischen Kommunen und ihre Einrichtungen. Von den Standorten in Gießen, Darmstadt und Kassel versorgt sie Ihre Endkunden umfassend mit modernen Informations- und Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art. Zu den rund 500 Mitgliedern in Hessen und weiteren Kunden bundesweit gehören ca. 29.000 Endanwender aus Kommunalverwaltungen und anderen öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Landkreise, Städte, Gemeinden, kommunale Eigenbetriebe, Zweckverbände, Anstalten, Krankenhäuser und Heime. Im staatlichen Bereich betreut die ekom21 zahlreiche Landesverbände, Ministerien und Regierungspräsidien. Insgesamt erbringt die ekom21 damit Services für sechs Millionen Bürger. Das Aufgabenspektrum der ekom21 wächst und verändert sich kontinuierlich, womit eine stetige Zunahme der Mitarbeiterzahlen einhergeht. Aktuell beschäftigt die ekom21 rund 850 Mitarbeiter/innen. In den nächsten Jahren rechnet die ekom21 - KGRZ Hessen mit einem weiteren erhöhten Bedarf an technischen Beratungen im Zusammenhang mit der Digitalisierung in den hessischen Kommunen. Vor diesem Hintergrund möchte ekom21 Unterstützungsdienstleistungen am Markt beschaffen. Ziel der Unterstützungsleistungen ist der IT-Support der hessischen Kommunen (und ggf. auch kommunalen Verbänden) und die Digitalisierung sowie die Einleitung bzw. die Beschleunigung der Umsetzung der digitalen Transformation.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Unterstützungsleistungen für technischen Support
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Die Rahmenvereinbarung soll - ohne Begründung einer Abnahmeverpflichtung - den bedarfsgerechten Abruf Unterstützungsleistungen für technischen Support. Ziel der Unterstützungsleistungen ist der IT-Support der hessischen Kommunen (und ggf. auch kommunalen Verbänden) und die Digitalisierung sowie die Einleitung bzw. die Beschleunigung der Umsetzung der digitalen Transformation. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung veranschlagt der Auftraggeber eine Höchstwert von 2.100.000,00 Mio. € (netto). Der veranschlagte Gesamtwert basiert auf den Erfahrungen der letzten Jahre einschließlich geschätzter Mehrbedarfe. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Frist: 10.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Unterstützungsleistungen für technischen Support
- Mit dem Angebot sind zwei Beraterprofile einzureichen, die wie folgt bewertet werden: Darstellung der Berater (die einzelnen für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitenden) samt Angaben zur beruflichen Qualifikation, zu den projektbezogenen persönlichen Erfahrungen (persönliche Referenzprojekte aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren). Im Übrigen sind die Anforderungen in der Leistungsbeschreibung einzuhalten.
- 20 %
- Wertungspreis
- 80 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 116856-2026
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