Dem Vergabeverfahren liegt mit Stand 30.09.2026 folgende, unverbindliche Zeitplanung zu Grunde:
| Termin | Ereignis |
| 30.09.2026 | Bekanntmachung: Elektronische Versendung der Bekanntmachung zur Veröffentlichung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) einschließlich Weiterleitung zur Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (TED). |
| 19.10.2026, 10:00 Uhr (MEZ) | Schluss des Frageforums: Ablauf der Frist, bis zu der Bieter Fragen zum Vergabeverfahren stellen dürfen. Aus Gründen der Transparenz und Chancengleichheit werden später eingehende Fragen nicht mehr beantwortet. |
| 30.10.2026, 10:00 Uhr (MEZ) | Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote: Ablauf der Frist, bis zu der die Angebote eingereicht werden dürfen. |
| ab KW. 45 | Vergabeentscheidung und Versand der Informationsschreiben: Voraussichtliche Vergabeentscheidung und Versendung der Information nach § 134 GWB. |
| ab KW. 46 | Zuschlag: Voraussichtlicher Termin zur Annahme des Angebots des obsiegenden Bieters. |
| 31.12.2026 | Angebotsbindefrist: Die Gültigkeit des Angebots (Angebotsbindefrist) hat sich mindestens bis zu dem genannten Termin zu erstrecken. |
Alle Termine sind für den Auftraggeber unverbindlich. Es ist die Zeitplanung in ihrer jeweils mitgeteilten Fassung verbindlich. Es besteht kein Anspruch auf Einhaltung dieses Terminplans, insbesondere nicht im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadenersatz und/oder Aufwandsentschädigungen.
Der Auftraggeber ist jedoch bemüht, den Zeitplan einzuhalten. Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens) können aber entsprechende Anpassungen erfordern. Bei der Anpassung des Zeitplans wird der Auftraggeber auf die Bedürfnisse der Bieter soweit möglich Rücksicht nehmen.
Abweichend von der Verbindlichkeit von Anpassungen des Zeitplans für die Bieter gilt im Hinblick auf die Bindefrist:
Jeder Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist an sein (letztverbindliches) Angebot gebunden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Bindefrist angemessen zu verlängern, wenn das erforderlich wird, insbesondere im Fall eines Nachprüfungsverfahrens. Bieter, die einer solchen Fristverlängerung nicht zustimmen, scheiden mit Ablauf der für sie geltenden Bindefrist (d.h. der hier veröffentlichten ursprünglichen oder der letzten später festgelegten Bindefrist, der sie nicht widersprochen haben) aus dem Vergabeverfahren aus.