Rahmenvertrag für Aufstellung und Betrieb von Multifunktionsgeräten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.05.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 27.837.875,2 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.05.2025
- CPV-Codes
- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Bekanntmachung
- vergabe.hessen.de
- Bekanntmachungsnummer
- 334652-2025
- Verfahrensnummer
- b66bedb7-9b2e-41ba-af2c-a361515fe58b
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung in Wiesbaden, beschafft einen Rahmenvertrag für die Aufstellung und den Betrieb von Multifunktionsgeräten. Über Einzelverträge sollen Landesdienststellen Geräte, Softwarelösungen, Zubehör und damit verbundene Dienstleistungen abrufen können, um den Bedarf zu bündeln und zu vereinheitlichen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 27,84 Millionen Euro; die Angebotsfrist endet am 30. Mai 2025 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von "Multifunktionsgeräten für das Land Hessen"
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Beschaffung von Multifunktionsgeräten für das Land Hessen27.837.875,2 EUR
Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung plant, einen Rahmenvertrag zur Aufstellung und zum Betrieb von Multifunktionsgeräten abzuschließen, um die Bedarfe des Landes Hessen zu bündeln und zu vereinheitlichen. Über diesen Rahmenvertrag können die Bedarfsstellen des Landes Hessen mit Einzelverträgen gewisse Mengen an Geräten, Softwarelösungen, Zubehör und Dienstleistungen abrufen. Da sich die einzelnen Anforderungen der Bedarfsstellen zum Teil stark unterscheiden (z.B. Sicherheit in Justiz / Polizeibehörden), werden die abgefragten Leistungen in einer grundlegenden Basisausstattung ("Basis") und verschiedenen Teilbereichen ("Pakete") dargestellt und abgefragt. Diese Pakete können zusätzlich zu der Basisausstattung von den jeweiligen Bedarfsstellen bestellt werden. Die Anforderungen an die Pakete (Geräte, Softwarelösungen und Dienstleistungen wie z.B. Service und Wartung etc.) sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagenkatalog zu entnehmen. Der Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte wird durch einen externen Dienstleister im Rahmen einer Miete der Geräte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung erbracht. Die Zielsetzung ist die Implementierung eines wirtschaftlichen, einheitlichen und qualitativ hochwertigen Managed Print Services unter Berücksichtigung aktueller Technologien. Der Auftraggeber erwartet Gesamtsysteme für die Bedarfsstellen, welche mit minimalem Aufwand zu administrieren sind. Die Geräte und deren Konfiguration sind zu standardisieren. Datenschutz und IT-Sicherheit der Geräte und Softwarekomponenten müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Dieser ist den Bedarfsstellen regelmäßig, auch bei Nichtänderung, darzustellen und als Dokumentation festzuhalten. In den Vergabeunterlagen genannte Mengen sind die nach aktuellen Untersuchungen und Befragung ermittelten Bedarfe. Diese können sich aber zukünftig verändern. Eine Ober- oder Untergrenze der Abnahmemengen kann nicht verbindlich spezifiziert werden. Mögliche Mengen MFG-C1: 80 Geräte MFG-C2: 2.800 Geräte MFG-C3: 1.150 Geräte Technisch-organisatorische Details sind der Leistungsbeschreibung, der Anlage L.1 "Generelle Anforderungen" sowie der Anlage L.2 "Gerätespezifische Anforderungen" zu entnehmen. Die Netzinfrastruktur des Landes besteht aus mehreren, von einander isolierten Netzen. Einzelne Standorte haben einen Netzanschluss mit geringerer Bandbreite. Folgende Systemumgebung ist bei der Netzeinbindung zu berücksichtigen: • Client Betriebssysteme: Windows 10 (64 Bit), Windows 11 (64 Bit) • Server-/Netzwerkbetriebsysteme: Windows Server 2016, Windows Server 2019, Windows Server 2022 • Seitenbeschreibungssprachen: PCL 6, Postscript • Anwendungen: Microsoft Office alle Versionen ab 2016, Citrix Terminal Server, SAP • Verzeichnisdienste: Microsoft ADS (ab Version für Windows Server 2012) Das Land Hessen plant, die Bedarfsstellen flächendeckend mit der Softwarelösung von Tungsten Automation (ehem. Kofax) Autostore (Scan Workflows) auszustatten. Dies wird über einen separaten Beschaffungsprozess geschehen. Einige Stellen wie z.B. das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz nutzen diese Lösung bereits. Die zukünftigen Geräte und Lösungen dieser Ausschreibung müssen zwingend mit Autostore kompatibel sein. Leistungen "Basis-Paket" a. Bereitstellung und Konfiguration von Multifunktionsgeräten für den Druck-, Kopier-, Fax- und Scan-Bedarf als Monochrom- und Farbgeräte gem. angefragter Mindestanforderungen, Optionen und Vorgaben der Bedarfstelle. b. Bereitstellung, Installation, Konfiguration der in dem Punkt "Basis" spezifizierten Softwarekomponenten, z.B. Gerätemanagement. Für die Geräte hat der Auftragnehmer die zum Betrieb im Netzwerk erforderliche Software inkl. jeglicher Lizenzen, die für den vertraglichen Gebrauch der Geräte erforderlich sind, bereitzustellen. c. Betriebsvorbereitungsphase d. Einweisung der IT Administration der jeweiligen Bedarfsstelle in die Konfiguration und Funktion der gelieferten Geräte und Software. e. Erstellung von anwenderorientierten Kurzanleitungen zur Nutzung der Geräte. f. Realisierung eines Betriebsmodells gemäß den Anforderungen in den jeweiligen Bedarfsstellen. g. Installation und Konfiguration von Neugeräten gemäß Abnahmeprotokoll. h. Zurverfügungstellung eines Online-Portals zur Einsicht aktueller Kosten und Vorgänge. i. Abbau, Abholung und BSI-konforme Löschung der Gerätespeicher nach Vertragsende. Alle angeforderten (Grund-)Leistungen sind im Angebotspreis enthalten. Weitere Details sowie insbesondere die Darstellung der Zusatzpakete sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Frist: 30.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
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LOT-0000 · Beschaffung von Multifunktionsgeräten für das Land Hessen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärungen nach §§ 123, 124 GWB Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 519395-2025
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