Rahmenverträge für Mobile-Device-Management an Schulen für Apple und Multi-OS
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.09.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.08.2024
- CPV-Codes
- Systemverwaltungssoftwarepaket (48781000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 516455-2024
- Verfahrensnummer
- ec50405a-11b9-47bb-aa2d-810403aa6ed3
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) in München beschafft als zentrale Beschaffungsstelle zwei Rahmenvereinbarungen für Mobile-Device-Management (MDM) an Schulen, einschließlich zugehöriger Dienstleistungen: eine Lösung für Apple-Produkte und eine für mehrere Betriebssysteme. Bezugsberechtigt sind die BayKIT-Mitglieder sowie künftige Mitglieder, insbesondere öffentliche Auftraggeber und deren Einrichtungen mit Sitz in Bayern; die Abrufe erfolgen durch die BayKIT eG. Das maximale Abrufvolumen beträgt brutto 3,5 Millionen Euro für die Apple-Lösung und 2,0 Millionen Euro für die Multi-OS-Lösung; die Frist endet am 30. September 2024 um 08:00 Uhr UTC.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: - Los 1: MDM-Lösung Schule (Apple) - Los 2: MDM-Lösung Schule (Multi-OS) Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind und ihren Sitz in Bayern haben. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder. Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Los1 - MDM-Lösung Schule (Apple)
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarung zu eine Mobile Device Management-Lösung an Schulen für Apple-Produkte und zugehörige Dienstleistungen. Für das Los 1 soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner abgeschlossen werden. Die geplante Höchstmenge (maximales Abrufvolumen) für alle Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt beim Los 1 brutto 3,5 Mio Euro. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Frist: 30.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Los 2 - MDM-Lösung Schule (Multi-OS)
Gegenstand dieses Loses ist eine Rahmenvereinbarung zu einer Mobile-Device-Management-Lösung an Schulen (Multi-OS) und zugehörige Dienstleistungen. Für das Los 2 soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner abgeschlossen werden. Die geplante Höchstmenge (maximales Abrufvolumen) für alle Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt beim Los 2 brutto 2,0 Mio Euro. Wenn die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.
Frist: 30.09.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe Eignungskriterien Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
siehe Eignungskriterien Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.01.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 12963-2025
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