| Erfassungsformular Vorgesehene Unteraufträge (§§ 36, 47 VgV) | ||||
| Hinweis: Zutreffendes ist anzukreuzen und vorhandene Eingabefelder sind erforderlichenfalls zu vervollständigen. | ||||
| Der Bieter/die Bietergemeinschaft: | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | |||
| Für einen oder Teile des ausgeschriebenen Auftrags ist im Auftragsfall vorgesehen, Unteraufträge an andere Unternehmen zu erteilen (Unterauftragsvergabe gemäß § 36 VgV): | ||||
| Hinweise: Unterauftragnehmer – auch als Sub- oder Nachunternehmer bezeichnet – sind nur diejenigen Dritten, derer sich der Bieter als Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedienen will, die also unmittelbar im vertraglichen Pflichtenkreis des Auftragnehmers tätig werden. Keine Unterauftragnehmer sind dagegen reine „Zulieferer“ oder sonstige Dritte, die lediglich mittelbar zur Auftragserfüllung beitragen. Ausgehend davon können je nach beabsichtigter Tätigkeit auch freie Mitarbeiter/Freelancer oder verbundene Unternehmen (Konzerne) als Unterauftragnehmer des Bieters angesehen werden und sind daher zu benennen. | ||||
| Name des vorgesehenen Unternehmens: | ||||
| Name/Firma: | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | |||
| Postadresse: | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | |||
| Ansprechpartner: | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | |||
| E-Mail-Adresse: | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | |||
| Vorgesehene Leistungsteile: | ||||
| Gegenstand der Tätigkeit: | Klicken Sie hier, um Text einzugeben. | |||
| Hinweis: Beschreibung des Leistungsbereichs, -anteils, der Ressource die vom Unterauftragnehmer erbracht wird. | ||||
| Sofern unser Angebot für den Zuschlag vorgesehen ist, werden wir eine Erklärung dieser Dritten einreichen, mit der diese sich verpflichten, uns die erforderlichen Mittel für die Auftragsausführung zur Verfügung zu stellen. | ||||
| Hinweis: Wenn und soweit der/die o.g. Bieter / Bietergemeinschaft beabsichtigt, einen Teil des Auftrags an den u.g. Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe zu vergeben und sich zugleich im Hinblick auf dessen Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist zusätzlich auch das Erfassungsformular „Verfügbarkeitsnachweis bei Eignungsleihe (§ 47 VgV)“ auszufüllen. |
Extrahierter Dokumenttext · Stand: 03.10.2026, 14:11 (Europe/Berlin)
Herkunft: www.had.de
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