Rahmenvereinbarungen für Tinten- und Laserdrucker sowie Scanner

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
3
Auftraggeber
Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
27.11.2025
Bekanntmachungsnummer
786592-2025
Verfahrensnummer
7638eabd-a512-4e59-b63a-2a82f63b79d0
CPV-Codes
30000000 · Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen; 30216110 · Scanner für Computeranwendungen; 30232110 · Laserdrucker; 30232150 · TintenstrahldruckerMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG) beschafft als zentrale Beschaffungsstelle Hardware-Rahmenvereinbarungen für Tinten- und Laserdrucker sowie Scanner. Die drei Lose richten sich an Mitglieder und künftig beitretende öffentliche Auftraggeber mit Sitz in Bayern; der Abruf erfolgt durch die BayKIT eG. Vorgesehen sind bis zu drei Vertragspartner für Tintendrucker, bis zu fünf für Laserdrucker und bis zu drei für Scanner. Angebote müssen bis zum 8. Dezember 2025 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Hardware-Rahmenvereinbarungen, die die BayKIT eG als zentrale Beschaffungsstelle i.S.v. § 120 Abs. 4 GWB für ihre Mitglieder und ihre zukünftigen Mitglieder ausschreibt: . - Los 1: Drucken - Tinte - Los 2: Drucken - Laser - Los 3: Scannen . . Zu den Bezugsberechtigten der Rahmenvereinbarungen gehören auch zukünftige Mitglieder der BayKIT eG, die zum Zeitpunkt der Ausschreibungen noch keine Mitglieder sind, sofern sie ihren Sitz in Bayern haben. Mitglieder der BayKIT eG können alle juristische Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) und die von ihnen getragenen Einrichtungen sowie privatrechtliche Gesellschaften werden, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen unmittelbar oder mittelbar - durch eine ebensolche Beteiligung - zu 100% beteiligt sind, soweit sie öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sind. Die Bezugsberechtigung beginnt jedoch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Mitgliedschaft bei der BayKIT eG besteht. Der Abruf aus den Rahmenvereinbarungen erfolgt durch die BayKIT eG und nicht durch die Mitglieder. Es können Angebote für ein Los, für mehrere Lose oder für alle Lose abgegeben werden.

Leistungen nach Losen (3)

  • LOT-0001 · Los 1: Drucken - Tinte

    Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los 1 (Drucken-Tinte) wird ein Wert von 3,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los 1 (Drucken-Tinte) abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los 1 (Drucken-Tinte) die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.

    Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Drucken - Laser

    Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los 2 (Drucken-Laser) wird ein Wert von 8,0 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los 2 (Drucken-Laser) abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los 2 (Drucken-Laser) die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.

    Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Scannen

    Die Bieter sind an eine Ein-Herstellerstrategie (inkl. Optionen) gebunden, es sei denn, im Leistungsverzeichnis ist ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen. Es ist beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Bietern/Bietergemeinschaften zu schließen. Ziel hierbei ist es, dass die bezuschlagten Bieter/Bietergemeinschaften jeweils unterschiedliche Hersteller anbieten. Aus diesem Grunde wird die Vergabestelle bei Angeboten mit demselben Hersteller nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers berücksichtigen. Wird ein Hersteller daher von mehreren Bietern angeboten, wird nur das bestplatzierte Angebot des betreffenden Herstellers in der Wertung berücksichtigt. Alle übrigen Angebote mit demselben Hersteller werden ausgeschlossen. Für das Los 3 (Scannen) wird ein Wert von 1,5 Mio. EURO als maximales Abrufvolumen festgelegt (Höchstmenge, es handelt sich um den Bruttowert). Das maximale Abrufvolumen bezieht sich auf alle für das Los 3 (Scannen) abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Wenn beim Los 3 (Scannen) die Höchstmenge erreicht ist und eine Erhöhung der Höchstmenge nicht ausnahmsweise nach § 132 GWB zulässig ist, können keine weiteren Einzelaufträge mehr erteilt werden. Die Einzelabrufe aus den Rahmenvereinbarungen erfolgen wie folgt: Entscheidend ist der günstigste Preis des jeweiligen Einzelabrufs. Ausnahme: Es bestehen besondere Anforderungen des Bezugsberechtigten, bspw. weil dieser bereits einen Bestand eines bestimmten Herstellers hat und Produkte eines anderen Herstellers zu Mehraufwand führen würden (bspw. bei der Schulung, der Installation von Software, etc.) oder weil nur ein Hersteller die vom Bezugsberechtigten geforderten Anforderungen erfüllt. Es besteht keine Abrufverpflichtung. Es wird keine Mindestabnahme garantiert. Näheres ist in der Rahmenvereinbarung geregelt.

    Frist: 08.12.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). siehe §124 Abs1 Nr. 5 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 6 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 7 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 9 GWB Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

- Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSorgPflG) vorliegt. - Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung (SanktionsVO) (nur vom Bieter und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben) - Scientology-Schutzerklärung - Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit für IT - Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (nur von Bietern und allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft abzugeben). Die Vergabestelle behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). - Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB bestätigt wurde. - Eigenerklärung zur Liquidation und Einstellung der Tätigkeit i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). - Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). siehe §124 Abs1 Nr. 5 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 6 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 7 GWB siehe §124 Abs1 Nr. 9 GWB Auf die in § 57 VgV geregelten Ausschlussgründe wird hingewiesen. Bei fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Angaben steht es unter Beachtung des Transparenz-, Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatzes im Ermessen der Vergabestelle, ob von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch gemacht wird und Angaben bzw. Unterlagen nachgefordert werden, sofern dies vergaberechtlich zulässig ist, oder ob das Angebot stattdessen ausgeschlossen wird. Bieter haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Angaben bzw. Unterlagen, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig wäre, nachfordert.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 05.03.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 152470-2026
Vergleichbare Verfahren285vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag203 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 59 Vergaben

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
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Verbrauchs- und Verschleißmaterial für Drucker und Multifunktionsgeräte der bayerischen SteuerverwaltungFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -München, Deutschland08.06.2026 -
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tintenpatronen und TonernStadt Karlsruhe HauptamtKarlsruhe, Deutschland16.07.2026 -
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Scannern und BeamernKoPart eGDüsseldorf, Deutschland19.06.2026500 Tsd. €
Verbrauchs- und Verschleißmaterialien für Drucker und MultifunktionsgeräteFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -München, Deutschland22.06.2026 -
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Rahmenvertrag über Netzwerkdrucker, Multifunktionsdrucker und ScannerLänder Rheinland-Pfalz und Saarland, jeweils vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)Mainz, Deutschland24.07.20264,7 Mio. €

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
MBMUP Bürohandels GmbHFulda12013.07.202618,9 Mio. €fallend
CACHG-MERIDIAN AGWeingarten7012.08.202611,7 Mio. €steigend
RDRicoh Deutschland GmbHHannover7006.08.2026171,8 Mio. €steigend
TWThinkRED West GmbHBochum6422.04.2025224,7 Mio. €fallend
CGCANCOM GmbHJettingen-Scheppach5415.06.2026137,4 Mio. €fallend
HHH&G Hansen & Gieraths IT Solutions GmbHBonn5120.03.202621,5 Mio. €fallend
AIARKTIS IT solutions GmbHBerlin5013.07.20265,6 Mio. €steigend
AHallpremio Handel GmbHDüsseldorf5002.12.20251,1 Mio. €fallend
LDLyreco Deutschland GmbHBarsinghausen5027.05.20254,8 Mio. €fallend
RGREDNET GmbH - 4110.07.2024144,8 Mio. €stabil

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (89) · Nordrhein-Westfalen (42) · Baden-Württemberg (28) · Hessen (20) · Berlin (13) · Niedersachsen (11)

Laufende Rahmenverträge

Bayern
  • Emissionsarme und energieeffiziente DIN-A4-ArbeitsplatzdruckerBechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus MünchenZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernMünchen, Deutschland
    27.12.2023noch 3 Monate27.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Client-Geräte und Monitorethink about IT GmbH +1 weitereMD Medizinischer Dienst BayernMünchen, Deutschland
    1 €
    18.02.2025noch 5 Monate18.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung und Installation multimedialer Ausstattung für BesprechungsräumeDataVision DeutschlandBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch den Leiter des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    0,01 €
    23.02.2024noch 6 Monate07.03.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Notebooks, Drucker und Multifunktionsgeräte mit WartungCANCOM GmbH +1 weitereBayerische Staatsforsten AöRRegensburg, Deutschland
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    19.02.2024noch 17 Monate19.02.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für IT-, Medien-, Druck- und ScantechnikNCS GmbH +3 weitereLandkreis KelheimKelheim, Deutschland
    1 €
    26.03.2024noch 18 Monate26.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Mietlizenz und Erweiterung der NEXIS-4-Module mit Pflege und SupportNexis GmbHBundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-HausNürnberg, Deutschland
    0,01 €
    14.03.2024noch 19 Monate10.04.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von IT-, Medien-, Robotik- und Schulausstattung einschließlich digitaler TafelnAuftragnehmer nicht veröffentlichtLandkreis Kitzingen c/o Landratsamt KitzingenKitzingen, Deutschland
    1,3 Mio. €
    25.03.2024noch 20 Monate12.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Lieferung von 4G-Routern zur Integration in eine bestehende AnlageYUNEX GmbHLandesbaudirektion BayernEbern, Deutschland
    783 Tsd. €
    27.05.2025noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Bayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)

Aktiv seit 2024 · 7 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr3Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 7 seit 2024Spitze KW 22 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
CGCANCOM GmbH510.02.2026129,8 Mio. €
TWThinkRED West GmbH422.04.2025224,7 Mio. €
RGREDNET GmbH218.08.202550,4 Mio. €
TAthink about IT GmbH214.03.2025324,5 Mio. €
MDMR Datentechnik GmbH110.02.202610,5 Mio. €
APACP Print & Mobility GmbH110.02.202610,5 Mio. €
TGthinkRED GmbH110.02.202610,5 Mio. €
TRTecService Reparatur elektronischer Systeme Leipzig GmbH110.02.202610,5 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Rahmenvereinbarung für interaktive DisplaysCANCOM GmbH +2 weitereBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)München, Deutschland
    25,2 Mio. €
    22.04.2025noch 27 Monate29.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarungen für PC-Systeme und TFT-MonitoreCANCOM GmbH +4 weitereBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)München, Deutschland
    504,2 Mio. €
    14.03.2025noch 27 Monate29.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Server-HardwareCANCOM GmbH +2 weitereBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)München, Deutschland
    58,8 Mio. €
    31.12.2024noch 27 Monate29.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenverträge für Mobile-Device-Management an Schulen für Apple und Multi-OSThinkRED West GmbH +1 weitereBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)München, Deutschland
    11.11.2024noch 27 Monate29.12.2028
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  • Hardware-Rahmenvereinbarungen für Notebooks, Tablets und BeamerThinkRED West GmbH +6 weitereBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)München, Deutschland
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    10.07.2024noch 27 Monate29.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
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    50,4 Mio. €
    18.08.2025noch 33 Monate30.06.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarungen für Tinten- und Laserdrucker sowie ScannerCANCOM GmbH +6 weitereBayerische Kommunale IT Einkaufsgenossenschaft eG (BayKIT eG)München, Deutschland
    10,5 Mio. €
    10.02.2026noch 39 Monate29.12.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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27.01.2025Rahmenvereinbarungen für PC-Systeme und TFT-MonitoreVergebenCGCANCOM GmbH +4 weitere504,2 Mio. €
23.12.2024Rahmenvereinbarung für interaktive DisplaysVergebenCGCANCOM GmbH +2 weitere25,2 Mio. €
18.10.2024Rahmenvereinbarung für Server-HardwareVergebenCGCANCOM GmbH +2 weitere58,8 Mio. €
28.08.2024Rahmenverträge für Mobile-Device-Management an Schulen für Apple und Multi-OSVergebenTWThinkRED West GmbH +1 weitere -
27.05.2024Hardware-Rahmenvereinbarungen für Notebooks, Tablets und BeamerVergebenTWThinkRED West GmbH +6 weitere144,8 Mio. €

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