Rahmenvereinbarung für Notebooks, Zubehör und Herstellerservices

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.01.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
130.528.632,61 EUR
Lose
4
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.12.2025
CPV-Codes
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
Bekanntmachung
xvergabe.de
Bekanntmachungsnummer
848119-2025
Verfahrensnummer
0f63907b-9428-47c0-b29a-14dec14a5b67

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e. G. mit Sitz in Berlin beschafft über vier herstellerspezifische Rahmenvereinbarungen Notebooks von HP, Acer, Dell und Lenovo sowie Zubehör und zugehörige Dienstleistungen. Das geschätzte Gesamtvolumen beträgt rund 130,5 Millionen Euro; die Laufzeit beträgt je Vereinbarung 360 Tage. Angebote können bis zum 30. Januar 2026 um 08:00 Uhr (Koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von Notebooks, Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen spezifischer Hersteller.

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Notebooks HP7.750.167,2 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von Notebooks, Zubehör und korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers HP.

    Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Notebooks Acer2.173.519,24 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von Notebooks, Zubehör und korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Acer.

    Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Notebooks Dell43.176.363,17 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von Notebooks, Zubehör und korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Dell.

    Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Notebooks Lenovo77.428.583 EUR

    Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Lieferung von Notebooks, und korrespondierenden Dienstleistungen des Herstellers Lenovo.

    Frist: 30.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Notebooks HP

gem. Preisblatt
100 %

LOT-0003 · Notebooks Dell

gem. Preisblatt
100 %

LOT-0004 · Notebooks Lenovo

gem. Preisblatt
100 %

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

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Anforderungen

§ 56 VgV Abs. 2 bis 4 VgV (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 24.02.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 130357-2026

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