Rahmenvertrag für Führungskräfte-Training und Personalentwicklungsleistungen

Status
Offen
Angebotsfrist
07.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
600.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Nicht offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
09.09.2026
Bekanntmachungsnummer
633163-2026
Verfahrensnummer
fd36126c-569a-402e-ae90-dce7e35e7ad5
CPV-Codes
79633000 · Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung

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Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und die Bundesanstalt für Wasserbau, beschafft für die Bundesanstalt für Wasserbau, die Bundesanstalt für Gewässerkunde und den Deutschen Wetterdienst Personalentwicklungsleistungen. Vorgesehen sind unter anderem Schulungen für Führungskräfte, Teamtage, Coaching, Konfliktmanagement, Beratung, Potenzialanalysen sowie digitale Lern- und Unterstützungsangebote. Der Rahmenvertrag läuft vier Jahre, hat einen geschätzten Wert von 600.000 Euro und umfasst bundesweite Präsenzveranstaltungen, insbesondere an den Standorten Karlsruhe, Hamburg, Koblenz und Offenbach; eine Mindestabnahmemenge ist nicht vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die BAW beabsichtigt für die Oberbehörden BAW, BfG und DWD im Geschäftsbereich des BMV mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von vier Jahren für die Weiterentwicklung und Durchführung von Personalentwicklungsleistungen zu beauftragen. Die BAW hat einem Standort in Karlsruhe und zwei Standorten in Hamburg. Der Hautstandort der BfG liegt in Koblenz, der Hauptstandort des DWD liegt in Offenbach. Das Personalentwicklungskonzept der abrufberechtigten Behörden stellt eine einheitliche und neutrale Unterstützung und Begleitung der Führungskräfte in den Vordergrund, insbesondere die Zusammenarbeit der Führungskräfte mit den Mitarbeitenden steht im Fokus. Dies umfasst typische Themen aus dem Bereich der Führungskompetenzen wie beispielsweise Gruppen-Feedback, Konfliktbearbeitung, komplexe Veränderungsprozesse sowie Arbeiten in einer digitalen Arbeitswelt. Der Auftragnehmer führt nach Einzelabruf Schulungsmaßnahmen für die Führungskräfte der abrufberechtigten Behörden durch. Der Auftragnehmer vermittelt den Führungskräften im Rahmen dieser Schulungsmaßnahmen in ausgewogenem Anteil theoretische Grundlagen und führt praxisorientierte Übungen durch. Der Austausch der Führungskräfte untereinander stellt einen wesentlichen Baustein der Maßnahme dar. Die Schulungsmaßnahmen erfolgen in der Regel in und für eine Gruppe von Führungskräften. Im Einzelfall kann der Auftraggeber auch für andere Zielgruppen Schulungsmaßnahmen abrufen. Dies umfasst auch Aufträge für kleine Gruppen und Einzelpersonen. Darüber hinaus wird der Auftragnehmer sogenannte Team-Days durchführen, an dem die Führungskräfte und ihre organisatorisch zugeordneten Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess begleitet und gemeinsam Kommunikations- und Organisationsstrukturen sowie Prozesse erarbeiten. Der Auftragnehmer erbringt zudem digitale Unterstützungsleistungen bzw. baut diese bedarfsgerecht in die Schulungsmaßnahmen ein. Die Lerninhalte werden digital zur Verfügung stellt. Die Schulungen werden bundesweit in Präsenz an verschiedenen Orten durchzuführen sein. Der virtuelle Anteil der Schulungsinhalte bzw. -Bausteine ist entsprechend dem Bedarf der Führungskräfte bzw. des Auftraggebers zu konzeptionieren. Die Suche und Reservierung eines geeigneten Veranstaltungsorts inklusive ggf. der erforderlichen Übernachtungen übernimmt im Auftragsfall die jeweilige abrufende Behörde. Die für die Ausführung des Einzelauftrags verantwortlich eingesetzten Dozenten bzw. die eingesetzten Dozentinnen müssen über eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Bereich der Durchführung von Führungskräfte-Trainings verfügen. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Ebenso kann die Anzahl der Einzelabrufe in den vier Jahren des Vertragsverhältnisses jeweils variieren. Weitere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Schulungs- und Unterstützungsformaten, Work-shops, Coaching, Konfliktmanagement, Beratung und Potenzialanalyse sowie den damit verbundenen differierenden Zielgruppen sind der Anlage 11 der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung und Durchführung von Personalentwicklungsleistungen für die Bundesan-stalt für Wasserbau, die Bundesanstalt für Gewässerkunde und den Deutschen Wetterdienst600.000 EUR

    Die BAW beabsichtigt für die Oberbehörden BAW, BfG und DWD im Geschäftsbereich des BMV mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von vier Jahren für die Weiterentwicklung und Durchführung von Personalentwicklungsleistungen zu beauftragen. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Ebenso kann die Anzahl der Einzelabrufe in den vier Jahren jeweils variieren. Art der Leistung a) Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte, b) Weitere Schulungs- und Unterstützungsformate - Powertrainings, c) Workshops, d) Coaching, e) Konfliktmanagement, f) Beratung, g) Potenzialanalyse, h) Schulungsformate, Schulungsunterlagen und –materialien, i) Dokumentation in den unterschiedlichen Formaten. Weitere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Schulungs- und Unterstützungsformaten, Workshops, Coaching, Konfliktmanagement, Beratung und Potenzialanalyse sowie den damit verbundenen differierenden Zielgruppen sind der Anlage 11 der Ausschreibungsunterlagen (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen. Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. §27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Beantragte, laufende insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Es wird erklärt, dass - keine Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich /wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), -illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Liquidation muss vorliegen, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen

Vergabeunterlagen

19 Dateien · geladen 11.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
00 Rahmendokument_BAW 13_2026_Stand_070926.pdfSonstiges109 KBKlicken zum Anzeigen
01 Aufforderung zum Tlwb F_130-L_F.pdfSonstiges271 KBKlicken zum Anzeigen
02 Teilnahmebedingungen F_131_L_F.pdfAnschreiben18 KBKlicken zum Anzeigen
03 Teilnahmeantrag F_132-L_F.pdfAnschreiben64 KBKlicken zum Anzeigen
04a Eigenerklärung F_133_333b.pdfFormular265 KBKlicken zum Anzeigen
04b Eigenerklärung nach EU 2022_576 F_140.pdfFormular77 KBKlicken zum Anzeigen
05 Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen F_392.pdfSonstiges122 KBKlicken zum Anzeigen
06 Verpflichtungserklärung F_393.pdfFormular512 KBKlicken zum Anzeigen
07 Bewerber_Bietergemeinschaft F_401.pdfSonstiges76 KBKlicken zum Anzeigen
09 Teilnahmebedingungen F_321.pdfAnschreiben79 KBKlicken zum Anzeigen
11 Leistungsbeschreibung_BAW 13_2026_07092026.pdfLVLeistungsverzeichnis53 KBKlicken zum Anzeigen
12 Formblatt Benennung Dozent -in.docxFormular36 KBKlicken zum Anzeigen
13 Preisblatt_342-L_BAW 23_2026_07092026.pdfSonstiges146 KBKlicken zum Anzeigen
14 Rahmenvertrag_Entwurf BAW 13_2026.pdfVertragsbedingungen77 KBKlicken zum Anzeigen
15 Informationen für Lieferanten und Dienstleister von öffentlichen Auftraggebern - zur E-Rechnung_092025.pdfSonstiges837 KBKlicken zum Anzeigen
16 Zusätzliche Vertragsbedingungen F_351 Stand 08_2025.pdfVertragsbedingungen66 KBKlicken zum Anzeigen
17 Auftragsdatenvereinbarung_Vorlage.pdfSonstiges54 KBKlicken zum Anzeigen
18 Informationsblatt eVergabe.pdfSonstiges663 KBKlicken zum Anzeigen

Anforderungen

Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (§ 108e StGB), - Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) und Bestechung (§ 334 StGB), jeweils auch i.V.m. § 335a StGB (ausländische und internationale Beschäftigte), - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Betrug (§ 263 StGB) und Subventionsbetrug (§ 264 StGB), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. - Betrug (§ 263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB). - Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) - Mitgliedschaft in einer kriminellen und terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB), siehe hierzu Formblatt 133 /333 b der Ausschreibungsunterlagen. Terrorismusfinanzierung (§ 89c StGB) oder Anstiftung oder Beihilfe zur - Terrorismusfinanzierung (§ 26 bzw. §27 i.V.m. § 89c StGB), - Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden (sollen), eine schwere staatsgefährdende Gewalttat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des StGB zu begehen, - Geldwäsche (§ 261 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB), - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), - Beantragte, laufende insolvenzverfahren oder vergleichbares eröffnet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Es wird erklärt, dass - keine Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden könnte, - keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung dieses Vergabeverfahrens einbezogen war bzw. eine denkbare Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen als unseren Ausschluss vom Vergabeverfahren beseitigt werden kann, - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und keine mangelhafte Erfüllung zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und dass es in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - das Unternehmen a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, und c) nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Menschenhandel (§§ 232 und 233 StGB), - Förderung des Menschenhandels (§ 233a StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Sofern nachfolgend nicht anders angegeben, erkläre(n) ich /wir, dass weder ich/wir noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der unten genannten Straftaten oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden bin/sind/ist und gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist:- Diebstahl (§ 242 StGB), - Unterschlagung (§ 246 StGB), - Erpressung (§ 253 StGB), - Betrug (§263 StGB), - Subventionsbetrug (§ 264 StGB), - Kreditbetrug (§ 265b StGB), - Untreue (§ 266 StGB) - Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a Abs. 1, 2 und 4 StGB), - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), - Brandstiftung (§ 306 StGB), - Baugefährdung (§ 319 StGB), - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), -illegale Ausländerbeschäftigung (§ 404 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 3 SGB III), die mit Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Liquidation muss vorliegen, siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), siehe hierzu Formblatt 133/333 b der Ausschreibungsunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 15.09.2026Berichtigung 1Angaben ergänzt oder aktualisiert
Vergleichbare Verfahren287vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag608 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 62 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (93) · Berlin (68) · Hessen (24) · Baden-Württemberg (22) · Rheinland-Pfalz (19) · Bayern (17)

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    23.09.2024läuft aus30.09.2026
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    16.10.2025noch 3 Monate16.12.2026
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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)

Aktiv seit 2025 · 4 Verfahren
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Verfahren pro Jahr4Ø seit 2025
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 4 seit 2025Spitze KW 50 · 2025 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

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MSMarine Service GmbH128.04.20267,3 Mio. €
MAMareval AG128.04.20267,3 Mio. €
SGSEACOTEC GmbH & Co.KG128.04.20267,3 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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