Externe Assessments nach dem EFQM-Modell 2025 in 15 Dienststellen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
08.09.2025, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
08.08.2025
CPV-Codes
Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung (79633000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
520725-2025
Verfahrensnummer
3a7df27b-0c2e-49fd-8b45-c77a66402be3

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Bundesagentur für Arbeit beauftragt externe, erfahrene und für das Modell der European Foundation for Quality Management (EFQM) 2025 befähigte Assessorinnen und Assessoren mit 15 Assessments. Die Fremdbewertungen sollen ab Oktober 2025 in 15 ausgewählten Dienststellen beziehungsweise Organisationseinheiten der Bundesagentur für Arbeit in den Regionen durchgeführt werden; vorgesehen sind jeweils drei Tage pro Assessment. Die Vertragsdauer beträgt 420 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Assessoren für EFQM. Es sollen15 Assessments a 3 Tage durchgeführt werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · EFQM 2025 - Einkauf von externen Assessor*innen zur Durchführung von 15 Assessments

    Mit dem Einkauf von externen, in Bezug auf das Modell der EFQM befähigten und erfahrenen Assessor*innen sollen ab Oktober 2025 externe Assessments (Fremd-bewertungen) in 15 ausgewählten Dienststellen/Organisationseinheiten der BA in den Regionen durchgeführt werden. Die externen Assessor*innen sind befähigt, erfahren und befugt in der Begutachtung und Bewertung von Organisationen auf Basis des EFQM Modells 2025. Die Fremdbewertungen werden von einem Assessoren-Team durchgeführt, das aus 3 erfahrenen externen Assessor*innen besteht. Als Leadassessor*in fungiert eine*r der externen Assessor*innen (Vertreter*in der Auftragnehmerin). Nach Zuschlagerteilung kann eine eventuelle Begleitung der externen Assessor*innen durch BA-interne Assessor*innen abgestimmt werden. Die Durchführung der Fremdbewertung muss zwingend in deutscher Sprache erfolgen! Die Fremdbewertungen (externe Assessments) sind an den jeweiligen Standorten der 15 ausgewählten nachgeordneten Dienststellen/Organisationseinheiten der BA als Präsenzver-anstaltung durchzuführen (Standorte: Agenturen für Arbeit im jeweiligen Bezirk der Regionaldirektionen). Anforderungen an den Leistungserbringer: Durchführung der 15 Fremdbewertungen (externe Assessments) unter Anwendung der von der EFQM in ihrem Modell beschriebenen Dimensionen und Kriterien für eine nachhaltig leistungsfähige Organisation mit erfahrenen Assessoren. • Als Leadassessor fungiert ein/e externen Assessor*in. • In einem maximal dreitägigen Vor-Ort-Besuch sammelt das Assessoren-Team Informationen, um sich zu jedem Aspekt der Leistung der Organisation ein unabhängiges Bild zu machen. • Die Assessoren geben umfassende Rückmeldung. Diese beinhaltet eine Doku-mentation, die ein Bewertungsprofil mit Stärken und Potentialen ausgehend von den individuellen Ergebnissen der Organisation umfasst. Das Feedback enthält konkrete Ratschläge auf Basis des EFQM-Modells. • Die Bewertung und Anerkennung der begutachteten Organisation spiegelt den erreichten Reifegrad auf Basis des EFQM Modells.

    Frist: 08.09.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · EFQM 2025 - Einkauf von externen Assessor*innen zur Durchführung von 15 Assessments

UfAB-Wertung (erweiterte Richtwertmethode)
50 %
UfAB-Wertung (erweiterte Richtwertmethode)
50 %

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Anforderungen

Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576):Es ist gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 688224-2025

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