00 Rahmendokument_BAW 13_2026_Stand_070926.pdf

Rahmenvertrag für Führungskräfte-Training und Personalentwicklungsleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:46 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung BAW 13/2026 Rahmendokument September 2026

Rahmendokument

über die Bewerbungsbedingungen für den

Teilnahmewettbewerb und die Angebotsphase

zur

Ausschreibung

Vergabenummer: BAW 13/2026

Leistungsgegenstand:

Rahmenvertrag über die Weiterentwicklung und Durchfüh-

rung von Personalentwicklungsleistungen für die Bundesan-

stalt für Wasserbau, die Bundesanstalt für Gewässerkunde

und den Deutschen Wetterdienst

Karlsruhe 07.09.2026

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Ausschreibung BAW 13/2026 Rahmendokument September 2026

Inhaltsverzeichnis Seite

1 Ziel der Ausschreibung ................................................................................................ 5 1.1 Auftraggeber ............................................................................................................... 5

1.2 Veranlassung für die Ausschreibung ............................................................................. 6 2 Gegenstand des nicht offenen Verfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb .......... 8

2.1 Die notwendigen Schritte bis zur Vergabe der Leistung: ................................................ 8 2.2 Rechtliche Grundlagen dieser Ausschreibung sind: ....................................................... 8

3 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen ................................................................... 9 3.1 Teilnahmewettbewerb ................................................................................................. 9 3.2 Durchführung der (späteren) Angebotsphase ............................................................. 13

4 Vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen ......................... 21 5 Vom Bieter mit dem (späteren) Angebot einzureichende Unterlagen ........................... 23

6 Bewertung der Angebote ........................................................................................... 25 6.1 Preis ......................................................................................................................... 26

6.2 Qualität ..................................................................................................................... 26 7 Checklisten................................................................................................................ 32

7.1 Checkliste für vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Nachweise .. 32

7.2 [voraussichtliche] Checkliste für vom Bieter mit dem Angebot einzureichende

Unterlagen ................................................................................................................ 33

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Hinweis an die Bewerber: Die Anlagen, die in eckigen Klammern sind, sind erst mit der Aufforderung zur Abgabe des Angebots relevant.

Anlagen:

Anlage 1: Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb, Formblatt 130-L-/F Anlage 2: Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Leis- tungen, Formblatt 131-LF Anlage 3: Teilnahmeantrag, Formblatt 132-L/F Anlage 4a: Eigenerklärung zur Eignung des Bewerbers, Formblatt 133/333b-L/F Anlage 4b: Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/57, Formblatt 140 V1.1 Anlage 5: Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen, Formblatt 392-L Anlage 6: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formblatt 393-L Anlage 7: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt 401-L Verpflichtungserklä- rung, Formblatt 393-L [Anlage 8: Aufforderung zur Angebotsabgabe, Formblatt 312b-L/F] [Anlage 9: Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen, (TnL-EU), Formblatt 321] [Anlage 10: Angebotsschreiben, Formblatt 332-L] Anlage 11: Leistungsbeschreibung [Anlage 12: Formblatt Benennung Dozent/Dozentin] [Anlage 13: Preisblatt, Formblatt 342-L] Anlage 14: Entwurf Rahmenvertrag Anlage 15: Informationen zur E-Rechnung (Lieferanteninfo) Anlage 16: Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen, Ausgabe 08/2025 (ZVL, Formblatt 351-L) Anlage 17: Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage 18: Informationen zur elektronischen Vergabeplattform des Bundes

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Voraussichtlicher Zeitplan / Termine

Teilnahmewettbewerb:

Veröffentlichung der Bekanntmachung

und der Vergabeunterlagen: 07.09.2026

Frist für die Einreichung von Aufklärungsfragen bis: 07.10.2026; 12:00 Uhr

[Voraussichtliche Termine für die Angebotsphase des nicht offenen Verfahrens:]

vorauss. Aufforderung zur Abgabe der Angebote: 09.10.2026

vorauss. Ende der Angebotsfrist für die Angebote: 09.11.2026, 12:00 Uhr

vorauss. Bieterpräsentation: 11.11. – 13.11.2026

vorauss. Versand der Vorabinformationsschreiben

gemäß § 134 Abs. 2 GWB voraussichtlich: 19.11.2026

vorauss. Zuschlagserteilung voraussichtlich bis: 01.12.2026

Bindefrist bis: 31.01.2027

Vertragslaufzeit: 03.12.2026 – 02.12.2030

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1 Ziel der Ausschreibung

1.1 Auftraggeber

Auftraggeber des Rahmenvertrags ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bun- desministerium für Verkehr (BMV) und dieses wiederum vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV aus dem Rahmenvertrag sind die BAW, die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und der Deutsche Wetterdienst (DWD)

Die BAW die BfG und der DWD sind Oberbehörden im Geschäftsbereich des BMV. Die BAW hat einem Standort in Karlsruhe und zwei Standorten in Hamburg. Der Hautstandort der BfG liegt in Koblenz, der Hauptstandort des DWD liegt in Offenbach. Die BAW ist der zentrale Dienstleister für die Beratung und Unterstützung des Bundesministeri- ums und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes für die gesamte prak- tische und wissenschaftliche Versuchs- und Forschungsarbeit auf den Gebieten Wasserbau, Geo- technik und Bautechnik.

Die BAW verfügt über drei Standorte im Bundesgebiet:

  • In Karlsruhe liegt die BAW im Nordwesten der Stadt in unmittelbarer Nachbarschaft des Städtischen Klinikums.

  • In Hamburg liegt die BAW am westlichen Stadtrand und grenzt direkt an das Indust- riegebiet in Wedel sowie an ein Landschaftsschutzgebiet, das zu Hamburg gehört.

  • In Hamburg liegt das Referat K4 (Schiffstechnik) in der Hafen City am Brooktorkai 20.

Die BAW beschafft die hier ausgeschriebenen Leistungen auch im Namen und im Auftrag der Bun- desanstalt für Gewässerkunde (BfG) sowie im Namen und im Auftrag für den Deutschen Wetter- dienst (DWD). Die BfG und der DWD werden neben der BAW aus dem ausgeschriebenen Rahmen- vertrag abrufberechtigt sein (abrufberechtigte Behörden).

Die Bundesanstalt für Gewässerkunde ist das wissenschaftliche Institut des Bundes auf den Ge- bieten der Hydrologie, der Gewässernutzung, der Gewässerbeschaffenheit, der Ökologie und des Gewässerschutzes. Seit 1948 berät die BfG politische Entscheidungsträger/-innen, unter anderem das BMV, das BMUKN und weitere Ressorts, sowohl bei langfristigen Fragestellungen als auch bei kurzfristigen Entscheidungsbedarfen im politischen Handeln. Damit unterstützt die BfG die na- turnahe und gleichzeitig leistungsfähige Entwicklung der Wasserstraßen für unterschiedliche ge- sellschaftliche Funktionen – Verkehr, Umwelt, Wasserwirtschaft sowie Freizeit und Erholung. Der wichtigste Adressat der Beratung auf operativer Ebene ist die Wasserstraßen- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes (WSV). Durch die jahrzehntelange hydrologische und ökologische Praxis

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sowie die Tätigkeiten an den Wasserstraßen des Bundes kann die BfG auf einen wertvollen Be- stand an digitalen gewässerkundlichen Informationen zurückgreifen. Die BfG hat ihren Standort am Mainzer Tor in Koblenz.

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist als nationaler meteorologischer Dienst Deutschlands im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig. Er ist für die gesamte Öffentlichkeit erster Ansprechpartner bei allen Fragen zu Wetter und Klima. Gesetzliche Aufgaben des DWD sind die Wettervorhersage, die Warnung vor Wettergefahren, die Überwachung des Klimas in Deutschland, die Bewertung von Klimaveränderungen und die Beratung zur Anpassung an den Klimawandel Herzstück des DWD-Messnetzes sind 180 hauptamtliche Wetterwarten und gut 1 700 nebenamt- liche Wetter- und Niederschlagsstationen. Der DWD betreibt 18 Wetterradare und startet jährlich etwa 7 000 Wetterballons. Messdaten liefern Bordwetterwarten auf Handelsschiffen, Driftbojen, Flugzeuge der Lufthansa und Wettersatelliten. Mehrmals täglich berechnet der DWD welt-, eu- ropa- und deutschlandweite Wettervorhersagen. Jährlich erstellt der DWD rund 90 000 Vorher- sagen und gibt gut 200 000 Wetter- und Unwetterwarnungen heraus. An die Nutzerinnen und Nutzer seiner Warnwetter-App hat der DWD zuletzt pro Jahr knapp zwei Milliarden Push-Mel- dungen (Warnungen) abgeben und auf diesem Weg über eine Million Wettermeldungen erhalten. Der DWD liefert klimatologische Daten für langfristige Planungen im Bauwesen, der Wasserwirt- schaft und für die Nutzung regenerativer Energien. Er bietet Kommunen, Ländern oder Bundes- einrichtungen wissenschaftlich fundierte Beratung und Gutachten für eine ökonomische und öko- logische Planung gerade in Zeiten des Klimawandels.

Der DWD hat seinen Hauptstandort in der Frankfurter Straße in Offenbach.

1.2 Veranlassung für die Ausschreibung

Die BAW beabsichtigt mit dieser Ausschreibung, einen Rahmenvertrag für die Dauer von vier Jah- ren für die Weiterentwicklung und Durchführung von Personalentwicklungsleistungen zu beauf- tragen.

Das Personalentwicklungskonzept der abrufberechtigten Behörden stellt eine einheitliche und neutrale Unterstützung und Begleitung der Führungskräfte in den Vordergrund, insbesondere die Zusammenarbeit der Führungskräfte mit den Mitarbeitenden steht im Fokus. Dies umfasst typi- sche Themen aus dem Bereich der Führungskompetenzen wie beispielsweise Gruppen-Feedback, Konfliktbearbeitung, komplexe Veränderungsprozesse sowie Arbeiten in einer digitalen Arbeits- welt.

Der Auftragnehmer führt nach Einzelabruf Schulungsmaßnahmen für die Führungskräfte der ab- rufberechtigten Behörden durch. Der Auftragnehmer vermittelt den Führungskräften im Rahmen dieser Schulungsmaßnahmen in ausgewogenem Anteil theoretische Grundlagen und führt praxis- orientierte Übungen durch. Der Austausch der Führungskräfte untereinander stellt einen

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wesentlichen Baustein der Maßnahme dar. Die Schulungsmaßnahmen erfolgen in der Regel in und für eine Gruppe von Führungskräften. Im Einzelfall kann der Auftraggeber auch für andere Ziel- gruppen Schulungsmaßnahmen abrufen. Dies umfasst auch Aufträge für kleine Gruppen und Ein- zelpersonen.

Darüber hinaus wird der Auftragnehmer sogenannte Team-Days durchführen, an dem die Füh- rungskräfte und ihre organisatorisch zugeordneten Mitarbeitenden in einem gemeinsamen Lern- und Entwicklungsprozess begleitet und gemeinsam Kommunikations- und Organisationsstruktu- ren sowie Prozesse erarbeiten.

Der Auftragnehmer erbringt zudem digitale Unterstützungsleistungen bzw. baut diese Bedarfsge- recht in die Schulungsmaßnahmen ein. Die Lerninhalte werden digital zur Verfügung stellt.

Die Schulungen werden bundesweit in Präsenz an verschiedenen Orten durchzuführen sein. Der virtuelle Anteil der Schulungsinhalte bzw. -Bausteine ist entsprechend dem Bedarf der Führungs- kräfte bzw. des Auftraggebers zu konzeptionieren. Die Suche und Reservierung eines geeigneten Veranstaltungsorts inklusive ggf. der erforderlichen Übernachtungen übernimmt im Auftragsfall die jeweilige abrufende Behörde.

Die für die Ausführung des Einzelauftrags verantwortlich eingesetzten Dozenten bzw. die einge- setzten Dozentinnen müssen über eine mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Be- reich der Durchführung von Führungskräfte-Trainings verfügen.

Weitere Einzelheiten zu den unterschiedlichen Schulungs- und Unterstützungsformaten, Work- shops, Coaching, Konfliktmanagement, Beratung und Potenzialanalyse sowie den damit verbun- denen differierenden Zielgruppen sind derAnlage 11 (Leistungsbeschreibung) zu entnehmen.

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2 Gegenstand des nicht offenen Verfahrens mit vorherigem Teilnahmewettbewerb

Es ist beabsichtigt, alle in diesen Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen im Namen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr (BMV), vertre- ten durch die Bundesanstalt für Wasserbau, zu vergeben.

Zur Erleichterung der

 Abgabe der Teilnahmeanträge durch den Bewerber und Auswertung durch die ausschrei- bende Stelle,  Einarbeitung und Angebotserstellung durch den Bieter,  Kommunikation zwischen ausschreibender Stelle und Bieter,  Angebotsauswertung und  zur objektiven Bewertung der Angebote

erfolgt die Ausschreibung, in einer standardisierten Form.

2.1 Die notwendigen Schritte bis zur Vergabe der Leistung:

 Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs a. Einreichung der Teilnahmeanträge inkl. der geforderten Unterlagen (formale Prü- fung) b. Auswahl der Teilnehmer (Bewerber) am Verfahren (Eignung)  Durchführung der Angebotsphase des nicht offenen Verfahrens a. Aufforderung zur Angebotsabgabe der als geeignet eingestuften Teilnehmer (Bieter) b. Formale Prüfung der Angebote  Wertung der Angebote  Bieterpräsentationen  Entscheidung über den Zuschlag a. Vorabinformation b. Zuschlagserteilung und Vertragsabschluss

Das Vergabeverfahren richtet sich nach den ab dem 18.04.2016 geltenden vergaberechtlichen Best- immungen.

2.2 Rechtliche Grundlagen dieser Ausschreibung sind:

 das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)  die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)

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Diese Ausschreibung erfolgt in einem europaweiten nicht offenen Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 16 VgV.

3 Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen

3.1 Teilnahmewettbewerb

(01) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten vorrangig vor den Teilnahmebedingungen für den Teilnahmewettbewerb (TnL/T (BVI)), Anlage 2)

(02) Mit diesen Teilnahmeunterlagen fordert der Auftraggeber interessierte Unternehmen zu- nächst zur Bewerbung im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb auf. Interessierte Unter- nehmen haben dementsprechend zunächst einen Teilnahmeantrag mit den entsprechen- den Formblättern einzureichen. Die BAW wird in dem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage der von den Bewerbern eingereichten Teilnahmeanträge in einem ersten Schritt zunächst die Eignung (Leistungsfähigkeit, Fachkunde, Nichtvorliegen von Aus- schlussgründen) der Bewerber prüfen. Die Eignungsprüfung erfolgt auf der Grundlage der gem. Ziffer 4 dieser Unterlage einzureichenden Unterlagen. Interessierte Bewerber müs- sen ihren Teilnahmeantrag entsprechend den Vorgaben der Bekanntmachung elektro- nisch über die eVergabe-Plattform des Bundes bis zum

07.10.2026, 12:00 Uhr

einreichen.

(03) Damit die Bewerber entscheiden können, ob sie sich an dem Vergabeverfahren beteiligen wollen, stellt der Auftraggeber mit diesen Teilnahmeunterlagen auch eine vorläufige Leis- tungsbeschreibung zur Verfügung.

(04) Bewerberfragen sind ausnahmslos in Textform über die eVergabe-Plattform des Bundes zu stellen:

www.evergabe-online.de

Antworten zu den Auskunftsersuchenden werden gemäß den dazu bestehenden vergabe- rechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form jeweils allen Bewerbern elektronisch zugeleitet.

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(05) Der Teilnahmeantrag muss gemäß der Vorgabe der Bekanntmachung und dieser Teilnahmeunterlagen abgegeben werden. Er ist unter Verwendung der bereitge- stellten Formblätter einzureichen und muss sämtliche, unter Ziffer 4 genannten Do- kumente enthalten.

(06) Der Teilnahmeantrag braucht – wie auch das spätere Angebot – nicht elektronisch signiert zu werden. Maßgeblich für die formell ordnungsgemäße Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Teilnahmeerklärung (Formblatt 132-L/F, Anlage 3). Wird die Teilnahmeerklärung nicht abgegeben, gilt der Teilnahmeantrag als nicht eingereicht. Die Teilnahmeerklä- rung muss den Namen der natürlichen Person ausweisen, die die Erklärung abgibt. Ist in der Teilnahmeerklärung der Name der natürlichen Person nicht angegeben, die die Erklärung abgibt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die formell ordnungsgemäß abgegebene Teilnahmeerklärung bewirkt im Zweifel auch die formell ordnungsgemäße Abgabe aller übrigen mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Formblätter und sonstigen Unterlagen.

(07) Sofern der Auftraggeber Formblätter/Vordrucke zur Verfügung stellt, muss der Bewer- ber/ diese für seinen Teilnahmeantrag verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fas- sungen ist unzulässig, sofern in den Ausschreibungsunterlagen nichts anderes geregelt ist.

(08) Bewerber-/Bietergemeinschaften dürfen nur bis zum Abschluss des Teilnahmewettbe- werbs gebildet werden.

(09) Beabsichtigt ein Bewerber bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags, Teile der zu verge- benden Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen oder sich zum Nachweis seiner Eignung auf Drittunternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen) zu beru- fen (sog. „Eignungsleihe“), muss er diese im Formblatt 392-L – „Verzeichnis Leistung an- derer Unternehmen“ (Anlage 5) benennen.

Im Fall der Eignungsleihe muss der Bewerber bereits im Teilnahmeantrag durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Formblatt 393,Anlage 6) nachwei- sen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Der Bewerber hat im Fall der Eignungsleihe ferner mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass das eignungsverleihende Unternehmen im Hinblick auf die zur Verfügung zu stel- lende Leistungsfähigkeit geeignet ist. Die zum Eignungsnachweis geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Teilnahmeantrag vorzule- gen. Dazu ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L, Anlage 4) auch durch das eignungsverleihende Unternehmen ausgefüllt vorzulegen.

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Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in An- spruch genommen werden, gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haften (§ 47 Abs. 3 VgV). Die Erklärung zur gemeinschaftlichen Haftung ist im Formblatt 393 „Verpflichtungserklärung“ (Anlage 6) abzugeben.

Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungs- fähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Sofern ein eignungsverleihendes Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, so muss das eignungsverleihende Unternehmen ersetzt werden. Sollten fakultative Aus- schlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass das eignungsverleihende Unternehmen durch den Bewerber innerhalb einer zu set- zenden Frist ersetzt wird. Ein Austausch von Unternehmen, auf deren Fähigkeiten sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt, aus ande- ren als den vorstehend genannten Gründen ist nach Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge unzulässig.

Auf § 47 VgV wird ergänzend hingewiesen.

(10) Im späteren Angebot sind in Formblatt 392-L – „Verzeichnis Leistung anderer Unterneh- men“ (Anlage 5) die Nachunternehmer namentlich zu benennen, die zu diesem Zeitpunkt bereits namentlich bekannt sind, und Art und Umfang der vom Nachunternehmer zu er- bringenden Leistungen konkret zu bezeichnen

Bei Nachunternehmerleistungen ohne Eignungsleihe gilt ferner Folgendes: Der Bieter hat mit dem Angebot die Firma, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Un- ternehmen anzugeben. Er hat ferner nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitä- ten der Nachunternehmen zur Verfügung stehen (Formblatt 393 „Verpflichtungserklä- rung“, Anlage 6) und dass die Nachunternehmen für ihren Leistungsteil geeignet sind. Dazu ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L, Anlage 4) auch durch das jeweilige Nachunternehmen ausgefüllt vorzulegen

Sofern bei einem Nachunternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vor- liegen, so muss das Nachunternehmen durch den Bieter ersetzt werden. Sollten fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor zu verlan- gen, dass das Nachunternehmen durch den Bewerber innerhalb einer zu setzenden Frist

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ersetzt wird. Bei Nichteinhaltung der Frist(en) wird das Angebot des jeweiligen Bieters vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Die vorstehenden Anforderungen gelten für alle Dritte, auch wenn sie nicht direkter Ver- tragspartner des Bieters sind (also insbesondere für Subunternehmer der zweiten, dritten usw. Stufe.

Auf § 36 VgV wird ergänzend hingewiesen.

Ein Austausch von bereits im Teilnahmeantrag aufgeführten Nachunternehmern vor Zu- schlagserteilung ist nicht unzulässig, erfordert jedoch auf Seiten des Auftraggebers ggf. eine erneute Beurteilung der Eignung des Bieters. Ergibt diese, dass der Bieter infolge des Nachunternehmerwechsels nicht mehr den für die Aufforderung zur Angebotsabgabe maßgeblichen Eignungsgrad aufweist, kann der Bieter vom weiteren Verfahren ausge- schlossen werden. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für den nachbenannten Nachun- ternehmer geeignete Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers ein- zureichen. Weiter hat der Bieter auf gesonderte Anforderung innerhalb von einer vom Auftraggeber gesetzten Frist durch eine Verpflichtungserklärung der nachbenannten Nachunternehmer nachzuweisen, dass ihm diese im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen.

(11) Teilnahmeanträge, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Teilnahmeanträge, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht ist, die außer aller Schuld der Bieter liegen, können berück- sichtigt werden.

(12) Berichtigungen und Änderungen zu eingereichten Teilnahmeanträgen sowie die Zurück- ziehung eines Teilnahmeantrags können bis zum Abgabetermin über die eVergabe-Platt- form des Bundes vorgenommen werden. Diese sind wie folgt zu kennzeichnen:

"Änderungen zum Teilnahmeantrag BAW 13/2026"

(13) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen ausschließlich zur Erstellung eines Teilnahmean- trags verwendet werden; jede Veröffentlichung (ebenfalls auszugsweise) ist ohne die aus- drückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.

(14) Der Teilnehmer hat – auch nach Beendigung der Teilnahmephase – über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu be- wahren. Er hat hierzu die bei der Erstellung des Teilnahmeantrags beschäftigten Mitar- beiter zu verpflichten.

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(15) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags wird keine Vergütung gewährt.

(16) Bewerber, welche auf Grundlage ihrer eingereichten Teilnahmeunterlagen als geeignet eingestuft sind (maximal 5 Teilnehmer), werden aufgefordert ein Angebot einzureichen.

3.2 Durchführung der (späteren) Angebotsphase

(01) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten vorrangig vor den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen (TnL- EU,Anlage 9).

(02) Nach Abschluss der Eignungsprüfung und Auswahl der geeigneten Teilnehmer (maximal 5 Teilnehmer) beginnt mit Übergabe der vollständigen Vergabeunterlagen über die eVergabe-Plattform die Angebotsphase des Nichtoffenen Verfahrens. Der Auftraggeber wird die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auf Grundlage der Vergabeunterlagen um die Abgabe eines Angebots für die ausgeschriebene Leistung gemäß der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anlage 8, Formblatt 312b-L/F) bitten.

(03) Alle Preise (Preisblatt,Anlage 13) sind in EURO ohne Umsatzsteuer anzugeben. Etwaige Umsatzsteuerbeträge sind unter Zugrundelegung des geltenden Steuerrechts hinzuzufügen.

(04) Bieterfragen sind ausnahmslos in Textform über die eVergabe-Plattform des Bundes zu stellen:

www.evergabe-online.de

Antworten zu den Auskunftsersuchenden werden gemäß den dazu bestehenden vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form jeweils allen Bietern elektronisch zugeleitet

(05) Enthalten die Vergabeunterlagen oder die dem Bieter mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich, spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe, schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen.

(06) Sofern der Bieter plant, Teile der zu vergebenden Leistung durch Nachunternehmer erbringen zu lassen und hat dies mit der Anlage 5 und 4a im Teilnahmeantrag kenntlich

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gemacht, ist für die Angebotsabgabe die Anlage 10 vollständig auszufüllen und entsprechende Nachweise mit dem Angebot abzugeben

(07) Die Bieter müssen ihre Angebote spätestens bis zum (voraussichtlich)

09.11.2026, 12:00 Uhr

einreichen.

(08) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabeplattform „eVergabe-online“ des Bundes (Anlage 18, Informationsblatt des BMV) einzureichen. Es ist ausreichend, wenn die Bieter ihr Angebot in Textform einreichen; das Angebot braucht nicht elektronisch signiert zu werden. Maßgeblich für die formell ordnungsgemäße Abgabe des Angebotes ist das Angebotsschreiben (Anlage 10). Wird das Angebotsschreiben nicht abgegeben, gilt das Angebot als nicht eingereicht. Das Angebotsschreiben muss den Namen der natürlichen Person ausweisen, die die Angebotserklärung abgibt. Ist im Angebotsschreiben der Name der natürlichen Person nicht angegeben, die die Angebotserklärung abgibt, wird das Angebot ausgeschlossen. Das formell ordnungsgemäß abgegebene Angebotsschreiben bewirkt im Zweifel auch die formell ordnungsgemäße Abgabe aller übrigen mit dem Angebot eingereichten Formblätter und sonstigen Unterlagen.

(09) Sofern der Auftraggeber Formblätter/Vordrucke zur Verfügung stellt, muss der Bieter diese für sein Angebot verwenden. Die Verwendung selbstgefertigter Fassungen ist unzulässig, sofern in den Ausschreibungsunterlagen nichts anderes geregelt ist.

(010) Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt. Angebote, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht ist, die außer aller Schuld der Bieter liegen, können berücksichtigt werden.

(011) Das Angebot einschließlich aller Unterlagen, Nachweise und Bescheinigungen etc. ist in deutscher Sprache zu übermitteln. Bei Übersetzungen behördlicher Bescheinigungen und Nachweise sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Kommunikation zwischen ausschreibender Stelle und Bieter erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

(012) Sämtliche Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein.

(013) Die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Regelungen, sind dem Angebot als Mindestanforderungen zwingend zugrunde zu legen. Gleichermaßen sind die in dem Vertragsentwurf aufgeführten zwingenden Regelungen als Mindestanforderungen dem

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Angebot zugrunde zu legen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Ablauf der Angebotsfrist und Prüfung, alle Angebote auszusondern, welche die Mindestanforderungen nicht erfüllen. Diese Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (formale Prüfung).

(014) An den Vergabeunterlagen, zu den ebenfalls die vertraglichen Regelungen gehören, dürfen keine Änderungen vorgenommen werden. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen, welche vom Auftraggeber zum Gegenstand des Vergabeverfahrens gemacht werden. Mit dem Angebot ggf. eingereichte Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmer(s) haben keine Relevanz und werden deshalb nicht Vertragsbestandteil.

(015) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

(016) Berichtigungen und Änderungen zu eingereichten Angeboten sowie die Zurückziehung eines Angebots können bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen werden. Diese sind in Textform über die eVergabe-Plattform mitzuteilen und wie folgt zu kennzeichnen.

Die Änderung muss den deutlichen Vermerk tragen:

Änderungen zur Angebotsabgabe BAW 13/2026

(017) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Weitergabe an Dritte (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.

(018) Bieter, welche alle Angebotsunterlagen vollständig eingereicht haben, werden im nächsten Schritt zu einer Bieterpräsentation eingeladen. Das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss an der Bieterpräsentation teilnehmen.

Im Rahmen der Bieterpräsentation muss der Bieter sein Konzept und Referenzen des Per- sonals, welches die Leistung erbringen soll, mit allen schriftlich eingereichten Inhalten vorstellen und ggfs. Fragen dazu beantworten. Das Gespräch wird auf maximal 1,5 Stun- den festgelegt. Für die Präsentation haben die Bieter maximal 45min Zeit. Die Termine für die Bieterpräsentation sind voraussichtlich vom 11.-13.11.2026 und können nicht verändert werden.

(019) Alle Angebote werden anhand der unter Ziffer 6 genannten Bewertungskriterien bewertet.

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(020) Der Bieter mit dem unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebot, erhält den Zuschlag.

(021) Gemäß § 134 GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darf der Vertrag erst 10 Tage nach Absendung der Information an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, geschlossen werden, wenn diese Information auf elektronischem Wege versendet wird. Ein entsprechendes Vorabinformationsschreiben wird den Bietern rechtzeitig übersandt. Dies wird im vorliegenden Ausschreibungsverfahren voraussichtlich in der voraussichtlich am 19.11.2026 erfolgen.

(022) DieZuschlagserteilung kann dann voraussichtlich am 01.12.2026 erfolgen. Die Bieter haben sichbis zum 31.01.2027 an das Angebot gebunden zu halten (Bindefrist).

(023) Das Verfahren darf nach § 63 VgV ganz oder teilweise aufgehoben werden. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern in Textform mitgeteilt. Auftraggeber und Bieter tragen für diesen Fall die ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens jeweils entstandenen Kosten selbst. Für den Fall, dass das Verfahren aufgehoben wird, sind – soweit rechtlich zulässig – Schadensersatzansprüche der Bieter ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, dieses Verfahren ganz oder teilweise auf- zuheben, wenn:  die tatsächlichen Gesamtkosten insgesamt soweit über der Gesamtkostenschätzung liegen, dass insgesamt kein wirtschaftliches Ergebnis vorliegt, oder  die vor Beginn des Vergabeverfahrens vorgesehenen Haushaltsmittel wider Erwarten bei Zuschlagserteilung nicht zur Verfügung stehen bzw. nicht ausreichen und daher ein schwerwiegender Grund vorliegt, der zur Aufhebung des Verfahrens berechtigt.

(024) Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei ihm und etwaigen Subunternehmern mit der Erstellung des Angebots beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.

(025) Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Ausschreibungsunterlagen und nachrangig das Angebot Bestandteile des Rahmenvertrags (Anlage 16), der auf Grundlage folgender, gegenüber dem Rahmenvertrag nachrangiger Vertragsbedingungen geschlossen wird:

a. Informationsblatt zur E-Rechnung

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b. Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL) – Fassung 04/2016 (Anlage 16) c. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - idF der Bekanntmachung vom 05.08.2003 d. Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung

(026) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.

(027) Die Bieter werden gebeten, für den Fall einer behördlichen/gerichtlichen Prüfung geheim- haltungsbedürftige Teile und Anlagen ihres Angebotes zu kennzeichnen (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse).

Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungs- antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist:

Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes Kaiser- Friedrich-Str.16 53113 Bonn Tel.: 0228 / 9499-0 Fax-Nr.: 0228 / 9499-163 vk@bundeskartellamt.bund.de

(028) Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es dazu kommen, dass der Auftraggeber bei den Bewerbern Informationen abfragt, die personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung, in Folgenden DSGVO) beinhalten. Im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung obliegt es den Bewerbern, die abgefragten Informationen bereitzustellen. Sofern sie diese Informationen nicht bereitstellen, muss der Auftraggeber sie ggf. vom Vergabeverfahren ausschließen.

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Auftraggeber gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) und lit. e) DSGVO berechtigt. Der Auftraggeber ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und als solcher gesetzlich verpflichtet, öffentliche Aufträge im Wege eines Vergabeverfahrens zu vergeben. In diesem Zusammenhang kann es insbesondere zur Prüfung der Eignung der Bewerber und der späteren Angebote erforderlich sein,

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personenbezogene Daten, z. B. der Namen und Kontaktdaten der Mitarbeiter der Bewerber, abzufragen.

Mit der Einreichung von Unterlagen im Vergabeverfahren erklärt der Bewerber gegenüber dem Auftraggeber, dass er bei der Weitergabe der Daten, die Regelungen der DSGVO einhält und seinen Informationspflichten nach §§ 13, 14 DSGVO nachkommt, insbesondere die betroffenen Mitarbeiter über die Verarbeitung der Daten vorab informiert und deren Einwilligung zur Datenverarbeitung eingeholt hat. Dazu weist der Auftraggeber auf Folgendes hin:

  1. Der Auftraggeber wird die übermittelten Daten nur für die Zwecke des Vergabeverfahrens verwenden, insbesondere die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge und der Angebote, der Kommunikation mit den Bewerbern, der Dokumentation, zu Statistikzwecken nach der Vergabestatistikverordnung, sowie bei dem bezuschlagten Bieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung. Dabei unterliegt er den Geheimhaltungsvorschriften des GWB und der VgV.

  2. Die Daten werden ausschließlich an Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter der mit der Durchführung des Vergabeverfahren beauftragten BAW, sowie an vertraglich gebundene Berater des Auftraggebers und der BAW, die mit dem Vergabeverfahren betraut und zur Geheimhaltung verpflichtet sind, weitergegeben.

  3. Der Auftraggeber wird die Daten nur dann an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) übermitteln soweit dies

 zur Anbahnung oder Ausführung von Verträgen erforderlich ist (z. B. im Zusammenhang mit Zahlungen an Auftragnehmer mit Bankverbindung / Sitz im außereuropäischen Ausland,

 es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder

 der Betroffene dem Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat.

Darüber hinaus übermittelt der Auftraggeber keine personenbezogenen Daten an Stellen in Drittstaaten oder internationale Organisationen.

  1. Der Auftraggeber verarbeitet und speichert die Daten nur soweit und solange es für die Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher und behördlicher Pflichten

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erforderlich ist. Grundsätzlich sieht die BAW hierfür intern eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vor. Darüber hinaus bestehen insbesondere folgende Aufbewahrungsfristen:

 Vergaberechtlich sind gemäß § 8 Abs. 4 VgV die Dokumentation, der Vergabevermerk, die Angebote, die Teilnahmeanträge und ihre Anlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufzubewahren, mindestens jedoch drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags;

 Förderrechtich können die Aufbewahrungspflichten variieren. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel 10 Jahre nach Ablauf des Förderprogramms;

 Handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten:

insbesondere nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) betragen zwei bis zehn Jahre;

 Zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre;

  1. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht.

  2. Den betroffenen Personen stehen gegenüber dem Auftraggeber alle Ansprüche und Rechte nach den Art. 15 ff. DSGVO zu. Ebenso haben die betroffenen Personen ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, Art. 77 DSGVO. Eine zuständige Aufsichtsbehörde ist: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Graurheindorfer Str. 153 53117 Bonn ,Telefon: +49 (0)228 997799-0 Fax: +49 (0)228 997799-5550 www.bfdi.bund.de

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  1. Der Auftraggeber wird die Daten keiner automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - zuführen.

  2. Auf die Datenschutzhinweise des für die Durchführung des Vergabeverfahrens verwendeten Vergabeportals www.evergabe-online.de weist der Auftraggeber ergänzend hin. Sie können unter der nachfolgenden Internetadresse abgerufen werden:

https://www.evergabe-online.info/e- Vergabe/DE/MenueTop/Datenschutz/datenschutz_node.html

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4 Vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen

Die Bewerber müssen mit ihrem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einreichen:

(01) Teilnahmeerklärung

Dem Teilnahmeantrag ist die ausgefüllte Teilnahmeerklärung (Formblatt 132-L/F, An- lage 3) beizufügen. Der Teilnahmeantrag braucht – wie auch das spätere Angebot – nicht elektronisch signiert zu werden. Die Teilnahmeerklärung muss den Namen der natürli- chen Person ausweisen, die die Erklärung abgibt.

Wird die Teilnahmeerklärung (Anlage 3) nicht mit dem Teilnahmeantrag abgege- ben, gilt der Teilnahmeantrag als nicht eingereicht. Ist die Teilnahmeerklärung nicht mit dem Namen der natürlichen Person versehen, die die Erklärung abgibt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

(02) Eigenerklärungen zur Eignung

Die in der Bekanntmachung unter Ziffer III.1) geforderten Eigenerklärungen zur Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) sind durch Ein- reichung des ausgefüllten Formblattes 133/333b-L (Eigenerklärung zur Eignung,Anlage 4a) auszufüllen. In der Eigenklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L,Anlage 4a) muss insbesondere Nummer 9 des Formblattes die Angabe von 3 Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre von vergleichbaren Leistungen mit Auftragnehmern des öffentlichen Dienstes oder vergleich- baren Auftragnehmern angegeben werden. Es ist eine hinreichend ausführliche Beschreibung der erbrachten Leistung erforderlich, die die Gleichwertigkeit zur geforderten Leistung entsprechend den Angaben in der Leis- tungsbeschreibung (Anlage 11) erkennen lässt. Fehlen diese Angaben wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.

(03) Eignungsleihe

Sofern ein Bewerber/ Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf ein anderes Unterneh- men, z. B. auf ein konzernverbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer beru- fen will (sogenannte Eignungsleihe), muss der Bieter dies mit dem alsAnlage 5 beigefüg- tem Formular 392-L anzeigen und das Unternehmen namentlich benennen, auf dessen Eignung er sich beruft. Daneben muss er durch eine Verpflichtungserklärung des Unter- nehmens nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfü- gung stehen werden. Diese Verpflichtungserklärung legt der Bieter in Form des alsAnlage 6 beigefügten Formulars 393-L vor.

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Der Bewerber/ Bieter hat im Fall der Eignungsleihe ferner mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass das eignungsverleihende Unternehmen im Hinblick auf die zur Verfü- gung zu stellender Leistungsfähigkeit geeignet ist. Die zum Eignungsnachweis geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unter- nehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Teilnahmean- trag vorzulegen. Dazu ist die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L,Anlage 4a sowie die Anlage 4b) auch durch das eignungsverleihende Unternehmen ausgefüllt vorzulegen.

Beruft sich der Bewerber für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leis- tungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen, muss dieses Unternehmen in dem Umfang, indem es seine wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zur Verfügung stellt, gemein- sam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung haften (§ 47 Abs. 3 VgV). Die Erklärung zur gemeinschaftlichen Haftung ist im Formblatt 393 „Verpflichtungserklärung“ (An- lage 6) abzugeben.

(04) Nachunternehmer, Drittunternehmen

Beabsichtigt ein Bewerber des Teilnahmeantrags, Teile der zu vergebenden Leistungen durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, ohne sich nach Ziffer (04) auf deren Eignung zu berufen, so muss er im Formblatt 392-L,Anlage 5, angeben, welche Leistungsbestand- teile er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird. Er muss die Nachunternehmer namentlich benennen und mit den Formblättern F 133/333b und F 140/Anlagen 4a und 4b seine Eignung nachweisen.

(05) Bewerber-/Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften dürfen nur bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gebildet werden.

Ist beabsichtigt, sich als Bietergemeinschaft um den Auftrag zu bewerben, ist mit dem Teil- nahmeantrag die ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 401-L,Anlage 7) einzureichen.

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5 Vom Bieter mit dem (späteren) Angebot einzureichende Unterlagen

Die Bieter müssen mit ihrem Angebot folgende Unterlagen einreichen:

(01) Angebotsschreiben Dem Angebot ist das ausgefüllte Angebotsschreiben (Anlage 10) beizufügen. Das Ange- botsschreiben braucht nicht elektronisch signiert zu werden. Das Angebotsschreiben muss den Namen der natürlichen Person ausweisen, die die Angebotserklärung abgibt.

Wird das Angebotsschreiben (Anlage 10) nicht mit dem Angebot ausgefüllt abgege- ben, gilt das Angebot als nicht eingereicht. Ist das Angebotsschreiben nicht mit dem Namen der natürlichen Person versehen, die die Angebote abgibt, wird das Angebot ausgeschlossen.

(02) Preisblatt/ Leistungsverzeichnis Die Kosten der angebotenen Leistungen sind in der vorgegebenen Form (Einzelpositionen, Gesamtkosten) im Formblatt 342-L, Preisblatt (Anlage 13) anzugeben. Das Preisblatt muss alle angebotenen Leistungen erfassen. Das Formblatt darf elektronisch signiert wer- den, ohne elektronische Signatur muss es ausgedruckt und unterzeichnet (vollständiger Name der Person, die das Angebot abgibt) werden. Bei händischer Beschriftung scannen Sie das Formblatt bitte im PDF-Format ein und laden es als Anlage mit Ihren Angebotsun- terlagen auf der eVergabe-Plattform hoch.

Wird das Preisblatt (Anlage 13) nicht vollständig ausgefüllt oder nicht mit dem An- gebot eingereicht, führt dies zwingend zum Ausschluss.

(03) Formblatt: Benennung des Dozenten bzw. der Dozentin (Anlage 12) und Nachweise der erforderlichen Qualifikationen Für die Darstellung der fachlichen Referenzen Ihres Personals entsprechend den Ausfüh- rungen derAnlage 11, Leistungsbeschreibung Abschnitt 5, das zur Leistungsausführung eingesetzt werden soll, verwenden sie bitteAnlage 12.

Angebote, ohne fachliche Referenzen (vgl. Leistungsbeschreibung Abschnitt 5, An- lage 11)werden ausgeschlossen.

(04) Konzept (vom Bieter zu erstellende Anlage maximal 15 Seiten) Die in der Leistungsbeschreibung im Abschnitt 2 benannten Leistungsbestandteile (An- lage 11) sind in einem Konzept darzustellen. Insbesondere ist auf den möglichen Aufbau der Inhalte sowie dem Methodeneinsatz und Methodenmix einzugehen. Zudem Angaben / Nachweise zu Dokumentation der Schulungsergebnisse und Einsatz digitaler Formate sowie Nachweis der Nachhaltigkeit bzw. der Förderung des

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Gemeinwohls. Als Nachweis für die Nachhaltigkeit bzw. der Förderung des Gemeinwohls sind folgende Nachweise vorzulegen (ISO-Zertifizierung/GWÖ Zertifikat).

Das vom Bieter zu erstellendes Konzept umfasst maximal 15 Seiten.

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6 Bewertung der Angebote

Die Wirtschaftlichkeit der eingehenden Angebote bewertet der Auftraggeber mit den folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen:

  1. Preis 30 % ≙ 30 Punkte

  2. Qualität 70 % ≙ 70 Punkte Das Zuschlagskriterium Qualität wird in folgende sechs Unterkriterien gegliedert:

1 Themenschwerpunkt Modul I 10 % ≙ 10 Punkte

2 Themenschwerpunkt Modul 2 10 % ≙ 10 Punkte

3 Themenschwerpunkt Modul 3 10 % ≙ 10 Punkte

4 Weitere Schulungs- und Unterstützungsformate - Powertraining 5 % ≙ 5Punkte

5 Coaching 10 % ≙ 10 Punkte

6 Konzeption und Durchführung von Konfliktmanagement 10 % ≙ 10 Punkte

7 Potenzialanalyse 10 % ≙ 10 Punkte

8 Dokumentation und Bereitstellung von Unterlagen und Einsatz digitaler Formate sowie die Nachweise zur Nachhaltigkeit und Gemeinwohle 5 % ≙ 5 Punkte

Insgesamt ist eine Gesamtpunktzahl von max. 100 Punkten (=100%) erreichbar. Die erzielte Ge- samtpunktzahl ergibt sich durch die Addition der in den Zuschlagskriterien „Preis“ und „Qualität“ erreichten Punktzahlen. Diese werden wie folgt ermittelt:

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Das für den Zuschlag in Frage kommende wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der höchs- ten Punktsumme. Bei einer eventuellen Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme.

6.1 Preis

Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Preis“ sind maximal 30 % (=30 Punkte) erreichbar. Grund- lage der Wertung ist die Gesamtsumme (netto) der im Preisblatt angegebenen Kosten für die ab- gefragten Leistungen.

Für die Angebotswertung wird der Preis zunächst in einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkten ab- gebildet: Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem Zweifachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegen- den Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma. Anschließend wird die erreichte Wertungspunktzahl auf die Gesamtpunktzahl hoch skaliert. Zur Verdeutlichung der Berechnung ein Beispiel:

Bieter A hat eine Wertungssumme von X Euro und erhält im Verhältnis zu allen angebotenen Ge- samtpreisen hierfür die Punktewertung 9.

Somit ergibt sich folgende Berechnung für das Wertungskriterium „Preis“:

9 Punkte x 30 % = 24,3 Punkte

Der Bieter erhält somit 24,3 Punkte für den von ihm angebotenen Preis.

6.2 Qualität

Im Rahmen des Zuschlagskriteriums „Qualität“ sind maximal 70 % (70 Punkte) erreichbar. Die BAW wertet die Qualität des eingereichten Konzeptes (siehe Anlage 11, Leistungsbeschreibung Abschnitt 2). Die Qualität des Konzeptes wird anhand der Qualität der Ausführungen zu den fol- genden Themenschwerpunkten bemessen:

  1. Unterkriterium: Ausführungen zum Themenschwerpunkt Modul I  Grundlagen der Führung,  Führungsleitbild und Führungsverhalten,  Führungsmodelle im Wandel der Zeit,

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 Führungsmodelle im Wandel der Zeit,  Führung und Persönlichkeit,  Wahrnehmung und Wahrnehmungseffekte,  Steuerung von Teams und Gruppendynamik,  Gesund und wertschätzend führen. max. 10 % (=10 Punkte)

  1. Unterkriterium: Ausführungen zum Themenschwerpunkt Modul II  Motivation  Delegation  Zeitmanagement  Praxisfälle, Fallbesprechung (cid:127) Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung, (cid:127) Feedback, (cid:127) Umgang mit Druck, (cid:127) Konflikte und Konfliktgespräche, (cid:127) Kollegiale Beratung. max. 10 % (=10 Punkte)

  2. Unterkriterium: Ausführungen zum Themenschwerpunkt Modul III  Gesprächsführung  Praxisfälle, Fallbesprechungen (cid:127) Motivation und Führung, (cid:127) Selbstreflexion zur Motivation (inkl. Motivations- und Werteanalyse) (cid:127) Delegation und Zeitmanagement, (cid:127) Mitarbeitende binden, (cid:127) Motivation im Veränderungsprozess. max. 10 % (=10 Punkte)

  3. Unterkriterium: Weitere Schulungs- und Unterstützungsformate – Powertrainings  Motivierende Führung in herausfordernden Arbeitswelten,  Konfliktmanagement; Umgang mit Konflikten,  Feedback geben, Feedback nehmen,  Veränderungen verstehen und gestalten,  Virtuelle bzw. hybride Meetings leiten,  Sich selbst und andere Motivieren. max. 5 % (=5 Punkte)

  4. Unterkriterium: Coaching

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 Coaching (berufliche und persönliche Entwicklung),  Beratung im Umgang mit schwierigen Mitarbeitenden und heraufordernden persönli- chen Situationen,  Umgang und Begleitung in komplexen Veränderungsprozessen,  Beratung und Unterstützung bei besonderen Herausforderungen im unmittelbaren Ar- beitsumfeld. max. 10 % (=10 Punkte)

  1. Unterkriterium: Konzeption und Durchführung von Konfliktmanagement max. 10 % (= 10Punkte)

  2. Unterkriterium: Potenzialanalyse max. 10 % (= 10Punkte)

  3. Dokumentation der Schulungsergebnisse und Einsatz digitaler Formate sowie Nachweis der Nachhaltigkeit bzw. der Förderung des Gemeinwohls. Als Nachweis für die Nachhaltigkeit bzw. der Förderung des Gemeinwohls sind folgende Nachweise vorzulegen (ISO-Zertifizierung/GWÖ Zertifikat). max. 5 % (=5 Punkte)

Das Konzept soll 15 DIN A4 Seiten nicht überschreiten (Zeilenabstand: 1,5). Alle wesentlichen An- forderungen an die gewünschte Leistungsausführung sind der Leistungsbeschreibung (An- lage 11) zu entnehmen und bei der Erstellung des Konzepts zu berücksichtigen.

Für die Bewertung wird die BAW insbesondere auf die im Konzept beschriebene konkrete Umset- zung der Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Leistungen) sowie die Darstellung der an- gewandten Methoden und Vorgehensweisen abstellen.

Die Bieter müssen dazu in ihrem Konzept für jeden der Themenkomplexe darlegen, wie der Ein- satz bzw. die Umsetzung erfolgt. Sie stellen ihr Konzept und ihre theoretischen und praktischen Methoden der Schulung und der weiteren Unterstützungsformate (Leistungen) dar und erläutern ihre Vorstellung für eine Dokumentation der Schulungsergebnisse und die digitalen Schulungs- formate sowie digitalen Unterstützungsmaßnahmen. Die Bieter stellen weiter dar, wie viele Per- sonen (Dozent bzw. Dozentin und Assistenzkraft) sie für die einzelnen Leistungen einsetzen wer- den. Hierzu ist sich an der Vorgabe des Auftraggebers entsprechend des Preisblatts zu orientieren, da aus dessen Sicht, nicht alle Maßnahmen von einer Assistenzkraft unterstützt werden müssen.

Im Rahmen der geplanten Bieterpräsentation stellen die Bieter ihr Konzept mit allen schriftlich eingereichten Inhalten vor und beantworten Fragen des Auftraggebers. Außerdem stellen die Bie- ter die Dozenten bzw. die Dozentinnen für die Schulungsmaßnahmen, die weiteren zum Einsatz

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kommenden Mitarbeitenden und ihr Unternehmen kurz vor. Das Gespräch wird auf maximal 1,5 Stunden festgelegt. Für Ihre Präsentation haben die Bieter maximal 45 Minuten Zeit. Angebote, die kein Konzept enthalten oder in denen die Mindest-/Ausschlusskriterien (vgl. Leis- tungsbeschreibung, Anlage 11) nicht beachtet werden, werden ausgeschlossen.

Die BAW wird das eingereichte Konzept zunächst in den acht genannten Unterkriterien mit Be- wertungspunkten auf einer Skala von 1 bis 5 Punkten bewerten. Die erarbeiteten Bewertungs- punkte werden mit dem Gewichtungsfaktor des jeweiligen Unterkriteriums multipliziert, um so die gewichteten Bewertungspunkte zu ermitteln. Dabei wird jeweils auf 3 Stellen nach dem Komma gerundet.

Daraus ergibt sich folgende Bewertungsmatrix:

UnterkriteriumMaximal gewich-Maximale Bewer-Gewichtungsfaktor
tete Punktzahltungspunktzahl
1. Themenschwerpunkte Modul I1052
2. Themenschwerpunkte Modul II1052
3. Themenschwerpunkte Modul III1052
4. Weitere Schulungs- und Unterstützungsformate - Powertrainings551
5. Coaching1052
6. Konzeption und Durch- führung von Konflikt- management1052
7. Potenzialanalyse1053
8. Dokumentation und di- gitale Schulungsformate551

Der Bewertung der einzelnen Unterkriterien auf der Skala von 1-5 Punkten liegen folgende Be- wertungsmaßstäbe zugrunde:

ErfüllungsgradPunkte
Das Konzept und die in der Bieterpräsentation dargestellten Inhalte und Methoden erfüllen die Anforderungen des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung in herausragender Weise. Die dargestellten5

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ErfüllungsgradPunkte
theoretischen Vorgehensweisen und praktisch einzusetzenden Metho- den sind hervorragend. Der Bieter hat in der Bieterpräsentation aus- führlich und schlüssig dargelegt, wie er und ggf. seine Mitarbeitenden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Themenschwerpunkte bzw. bei der digitalen Aufbereitung der Lernin- halte vorgehen wird bzw. werden. Insgesamt versprechen die Inhalte des eingereichten Konzeptes und die Ausführungen in der Bieterprä- sentation, dass der Bieter die Leistungen in sehr guter Qualität erbrin- gen wird.
Das Konzept und die in der Bieterpräsentation dargestellten Inhalte und Methoden erfüllen die Anforderungen des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung und sind gut umsetzbar. Die dargestellten theoretischen Vorgehensweisen und praktisch einzusetzenden Metho- den sind schlüssig, wenn auch wenig detailreich dargelegt. Der Bieter hat in der Bieterpräsentation ausführlich und schlüssig dargelegt, wie er und ggf. seine Mitarbeitenden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Themenschwerpunkte bzw. bei der digitalen Aufbereitung der Lerninhalte vorgehen wird bzw. werden. Insgesamt versprechen die Inhalte des eingereichten Konzeptes und die Ausführungen in der Bieterpräsentation, dass der Bieter die Leistungen in guter Qualität erbringen wird.4
Das Konzept und die in der Bieterpräsentation dargestellten Inhalte und Methoden erfüllen die Anforderungen des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung mit leichten Abstrichen. Die dargestellten theoretischen Vorgehensweisen und praktisch einzusetzenden Metho- den sind in befriedigender Weise umsetzbar. Der Bieter hat in der Bie- terpräsentation nur in Grundzügen dargelegt, wie er und ggf. seine Mit- arbeitenden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzelnen Themenschwerpunkte bzw. bei der digitalen Aufberei- tung der Lerninhalte vorgehen wird bzw. werden. Insgesamt verspre- chen die Inhalte des eingereichten Konzeptes und die Ausführungen in der Bieterpräsentation, dass der Bieter die Leistungen in zufriedenstel- lender Qualität erbringen wird.3
Das Konzept und die in der Bieterpräsentation dargestellten Inhalte und Methoden erfüllen die Anforderungen des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung nur mit erheblichen Abstrichen. Die darge- stellten theoretischen Vorgehensweisen und praktisch einzusetzenden Methoden sind nicht überzeugend umgesetzt. Der Bieter hat in der2

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ErfüllungsgradPunkte
Bieterpräsentation nur rudimentär dargestellt, wie er und ggf. seine Mitarbeitenden bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachberei- tung der einzelnen Themenschwerpunkte bzw. bei der digitalen Aufbe- reitung der Lerninhalte vorgehen wird bzw. werden. Insgesamt ver- sprechen die Inhalte des eingereichten Konzeptes und die Ausführun- gen in der Bieterpräsentation, dass der Bieter die Leistungen nur in aus- reichender Qualität mit erheblichen Defiziten erbringen wird.
Das Konzept und die in der Bieterpräsentation dargestellten Inhalte und Methoden erfüllen die Anforderungen des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung nicht. Die dargestellten theoretischen Vor- gehensweisen und praktisch einzusetzenden Methoden entsprechen in keiner Weise den vorgegebenen Standards. Der Bieter hat in der Bieter- präsentation nur stichpunktartig ohne konzeptionelle Ausführungen und damit nicht schlüssig dargelegt, wie er und ggf. seine Mitarbeiten- den bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der einzel- nen Themenschwerpunkte bzw. bei der digitalen Aufbereitung der Lerninhalte vorgehen wird bzw. werden. Eine ordnungsgemäße und mangelfreie Auftragsausführung ist nicht zu erwarten.1

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7 Checklisten

7.1 Checkliste für vom Bewerber im Teilnahmewettbewerb einzureichenden Nachweise

Zu Ziffer 4, Kapitel (01):

  1. Teilnahmeantrag (Formblatt 132-L (Anlage 3)

Zu Ziffer 4, Kapitel (02): 2. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 133/333b-L/F,Anlagen 4a) Insbesondere Nummer 9 des Formblattes die Angabe von mind. 3 Referenzen in- nerhalb der letzten 3 Jahre von vergleichbaren Leistungen mit Auftragnehmern des öffentlichen Dienstes oder vergleichbaren Auftragnehmern. 3. Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/57, Formblatt 140 V1.1, Anlage 4b)

Zu Ziffer 4, Kapitel (03): 4. (Falls zutreffend) Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen, Formblatt 392-L, Anlage 5). 5. (Falls zutreffend) Verpflichtungserklärung, Formblatt 393-L,Anlage 6). 6. (Falls zutreffend) Eigenerklärung zur Eignung des anderen Unternehmens (Form- blatt 133/333b-L,Anlagen 4a und 4b).

Zu Ziffer 4, Kapitel (05): 7. (Falls zutreffend), Verzeichnis Leistungen anderer Unternehmen (Formblatt 392- L,Anlage 5). 8. (Falls zutreffend) Eigenerklärung zur Eignung des anderen Unternehmens (Form- blatt 133/333b-L,Anlagen 4a und 4b).

Zu Ziffer 4, Kapitel (06): 9. (Falls zutreffend), Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, mit Eintragung des Namens der natürlichen Person, die jeweils die Erklärung abgibt, Formblatt 401- L,Anlage 7.

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7.2 [voraussichtliche] Checkliste für vom Bieter mit dem Angebot einzureichende Unterlagen

Zu Ziffer 5, Kapitel (01):

  1. Angebotsschreiben, Formblatt 332-L (Anlage 10)

Zu Ziffer 5, Kapitel (02):

  1. Preisblatt (Anlage 13)

Zu Ziffer 5, Kapitel (03):

  1. Formblatt Benennung Dozent/in (Anlage 12) Mit Nachweisen / Qualifikationen als eigene Anlage

Zu Ziffer 5, Kapitel (04):

  1. Konzept (vom Bieter zu erstellende Anlage maximal 15 Seiten, DIN A4)

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