Unterstützungsleistungen für Führungskräfteentwicklung und Führungskräfteberatung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.01.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
15.01.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung (79633000)
Bekanntmachung
had.de
Bekanntmachungsnummer
27838-2026
Verfahrensnummer
e7577f8b-9c9b-408c-a2df-f5c7870328cf

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen mit Sitz in Gießen beschafft Unterstützungsleistungen zur Führungskräfteentwicklung in der Region Gießen. Der Auftrag umfasst die Gestaltung und Umsetzung einer Kultur- und Führungsinitiative sowie die individuelle Beratung von Führungskräften und Unterstützung bei Teamentwicklungsmaßnahmen. Vorgesehen sind Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier Unternehmen über 1.440 Tage; der geschätzte Auftragswert beträgt 600.000 Euro netto, die Angebotsfrist endet am 20. Januar 2026 um 09:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Ausschreibungsgegenstand sind verschiedene Unterstützungsleistungen zur Führungskräfteentwicklung. Die benötigten Unterstützungsleistungen setzen sich sowohl aus unterschiedlichen fachspezifischen Anforderungen, operativ oder beratend, als auch aus unterschiedlichen Qualifikationsstufen der einzusetzenden Personen zusammen und betreffen folgende Tätigkeitsfelder (Leistungskategorie): - Los 1 - Führungskompass (Ausgestaltung und Umsetzung einer innovativen Kultur- und Leadership-Initiative) - Los 2 - Individuelle Beratung und Unterstützung von Führungskräften

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Führungskompass

    Der Ausschreibungsgegenstand des Loses 1 umfassen: • Gestaltung einer innovativen Kultur- und Leadershipinitiative • Konkrete Vorschläge zur Aus-/Neugestaltung des Konzeptes • Entwicklung & Umsetzung von Führungskräfteentwicklungsmaßnahmen zur Befähigung, Beteiligung und Begleitung der Führungskräfte • Gestaltung von Themen in Zusammenarbeit mit der Führungsmannschaft über alle Hierarchieebenen • Nachhaltige Veränderungen der Glaubenssätze und Verhaltensmuster einer in langjähriger Hierarchie erprobten Führungsmannschaft • Begleitung/Beratung/Coaching/Befähigung aller Stakeholder in der unternehmerischen und persönlichen Transformation mit dem Ziel, messbar optimierte Geschäftsergebnisse zu erzielen • Begleitung/Beratung/Coaching/Befähigung der Geschäftsführung zu deren Rolle, Aufgabe, Verantwortung und konkret gefordertem Führungsverhalten im Veränderungs- und Entwick-lungsprozess der Organisation und ihrer Führungskräfte • Agiles Vorgehen im gesamten Entwicklungsprozess durch Anpassung der geplanten Maßnahmen/Initiierung neuer Maßnahmen aufgrund sich verändernder Bedarfe der Organisation • Identifikation/Adressierung notwendiger Abstimmungsbedarfe zwischen den verschiedenen Stakeholdern innerhalb der Organisation • Beratung von Stakeholdern (GF, FK-Entwicklung, Organisationsentwicklung, Interne Kommunikation) über das gesamte Projekt • Mitwirkung Projektsitzungen, wenn notwendig Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von 400.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert für dieses Vergabeverfahrens beträgt ebenfalls 400.000,00 Euro (netto) festgelegt.

    Frist: 20.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Individuelle Beratung und Unterstützung von Führungskräften

    Der Ausschreibungsgegenstand des Loses 2 umfassen: • Einzelberatung von Führungskräften • Beratung und Unterstützung bei Teamentwicklungsmaßnahmen Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Es sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier Wirtschaftsteilnehmern abgeschlossen werden. Über die Regelvertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung der Bekanntmachung schätzt der Auftraggeber einen Auftragswert von 600.000,00 Euro (netto). Der Höchstwert für dieses Vergabeverfahrens beträgt ebenfalls 600.000,00 Euro (netto) festgelegt.

    Frist: 20.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Führungskompass

Durchführung einer Angebotspräsentation
30 %
Konzepte der Leistungserbringung + Qualität der Berater*innenprofile inkl. Kurzbeschreibung von Projekten mit vergleichbaren Themenstellungen
40 %
Wertungspreis
30 %

LOT-0002 · Individuelle Beratung und Unterstützung von Führungskräften

Durchführung einer Angebotspräsentation
30 %
Konzepte der Leistungserbringung + Qualität der Berater*innenprofile inkl. Kurzbeschreibung von Projekten mit vergleichbaren Themenstellungen
40 %
Wertungspreis
30 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. § 56 VgV Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.04.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 224627-2026

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