Beratungs- und Coachingleistungen für das Projekt Digiscouts
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.06.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 7
- Auftraggeber
- RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW KompetenzzentrumProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.05.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 285696-2025
- Verfahrensnummer
- 6064eca5-d496-46ab-9ddf-e3b70f627253
- CPV-Codes
79400000 · Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste; 79633000 · Dienstleistungen in Verbindung mit der Personalentwicklung; 79998000 · CoachingMehr anzeigenWeniger anzeigen
Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?
Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.
Kurzbeschreibung
Das RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum mit Sitz in Eschborn beschafft Beratungs- und Coachingleistungen im Projekt Digiscouts. Die Leistungen unterstützen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Auszubildende bei Digitalisierungsvorhaben und der Kompetenzentwicklung. Die Ausschreibung ist in sieben regionale Lose für Nordwestdeutschland, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt aufgeteilt; je Los ist eine Laufzeit von 540 Tagen vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 2. Juni 2025 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Vergabe sind Beratungs- und Coachingleistungen im Projekt Digiscouts.
Leistungen nach Losen (7)
LOT-0001 · Nordwestdeutschland
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Hessen
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Nordrhein-Westfalen
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Baden-Württemberg
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Bayern
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Sachsen
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Sachsen-Anhalt
siehe Leistungsbeschreibung
Frist: 02.06.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), sowie § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), als auch den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes §123 Absatz 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. vgl. § 56 Abs. 2 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0003 · Nordrhein-Westfalen
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten erläutert, wie er in der Begleitung der Azubis hierarchische Grenzen in KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts überwinden hilft, Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit fördern wird und dabei die Eigenständigkeit der Azubis bei der Projektumsetzung in den Mittelpunkt stellt.
- 150 %
- Eine Punktzahl von 400 entspricht dabei dem Bestwert. Diese erhält der günstigste Bieter. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters an-bietet, erhält 0 Punkte. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote in preislicher Hinsicht bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeits-unterschiede angemessen ab.
- 400 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten aufzeigt, inwiefern er KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen wird, schrittweise den Weg hin zu einem digitaleren Unternehmen begehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er die Kompetenzentwicklung der Azubis im Rahmen des Digiscouts-Projekts fördern wird, sodass diese parallel zu ihrer fachlichen Ausbildung Kompetenzen erwerben können, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen auch künftig unabhängig vom konkreten Vorhaben angehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches in kurzer und prägnanter Form auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er insbesondere KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen kann, in Zukunft für Schulabgänger besonders attraktiv zu werden und die Lücken bei den Ausbildungsplätzen und Facharbeiterstellen zu schließen.
- 150 %
LOT-0001 · Nordwestdeutschland
- Eine Punktzahl von 400 entspricht dabei dem Bestwert. Diese erhält der günstigste Bieter. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters an-bietet, erhält 0 Punkte. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote in preislicher Hinsicht bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeits-unterschiede angemessen ab.
- 400 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten aufzeigt, inwiefern er KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen wird, schrittweise den Weg hin zu einem digitaleren Unternehmen begehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er die Kompetenzentwicklung der Azubis im Rahmen des Digiscouts-Projekts fördern wird, sodass diese parallel zu ihrer fachlichen Ausbildung Kompetenzen erwerben können, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen auch künftig unabhängig vom konkreten Vorhaben angehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten erläutert, wie er in der Begleitung der Azubis hierarchische Grenzen in KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts überwinden hilft, Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit fördern wird und dabei die Eigenständigkeit der Azubis bei der Projektumsetzung in den Mittelpunkt stellt.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches in kurzer und prägnanter Form auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er insbesondere KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen kann, in Zukunft für Schulabgänger besonders attraktiv zu werden und die Lücken bei den Ausbildungsplätzen und Facharbeiterstellen zu schließen.
- 150 %
LOT-0002 · Hessen
- Eine Punktzahl von 400 entspricht dabei dem Bestwert. Diese erhält der günstigste Bieter. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters an-bietet, erhält 0 Punkte. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote in preislicher Hinsicht bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeits-unterschiede angemessen ab.
- 400 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten aufzeigt, inwiefern er KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen wird, schrittweise den Weg hin zu einem digitaleren Unternehmen begehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er die Kompetenzentwicklung der Azubis im Rahmen des Digiscouts-Projekts fördern wird, sodass diese parallel zu ihrer fachlichen Ausbildung Kompetenzen erwerben können, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen auch künftig unabhängig vom konkreten Vorhaben angehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten erläutert, wie er in der Begleitung der Azubis hierarchische Grenzen in KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts überwinden hilft, Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit fördern wird und dabei die Eigenständigkeit der Azubis bei der Projektumsetzung in den Mittelpunkt stellt.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches in kurzer und prägnanter Form auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er insbesondere KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen kann, in Zukunft für Schulabgänger besonders attraktiv zu werden und die Lücken bei den Ausbildungsplätzen und Facharbeiterstellen zu schließen.
- 150 %
LOT-0004 · Baden-Württemberg
- Eine Punktzahl von 400 entspricht dabei dem Bestwert. Diese erhält der günstigste Bieter. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters an-bietet, erhält 0 Punkte. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote in preislicher Hinsicht bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeits-unterschiede angemessen ab.
- 400 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten aufzeigt, inwiefern er KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen wird, schrittweise den Weg hin zu einem digitaleren Unternehmen begehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er die Kompetenzentwicklung der Azubis im Rahmen des Digiscouts-Projekts fördern wird, sodass diese parallel zu ihrer fachlichen Ausbildung Kompetenzen erwerben können, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen auch künftig unabhängig vom konkreten Vorhaben angehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten erläutert, wie er in der Begleitung der Azubis hierarchische Grenzen in KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts überwinden hilft, Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit fördern wird und dabei die Eigenständigkeit der Azubis bei der Projektumsetzung in den Mittelpunkt stellt.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches in kurzer und prägnanter Form auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er insbesondere KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen kann, in Zukunft für Schulabgänger besonders attraktiv zu werden und die Lücken bei den Ausbildungsplätzen und Facharbeiterstellen zu schließen.
- 150 %
LOT-0005 · Bayern
- Eine Punktzahl von 400 entspricht dabei dem Bestwert. Diese erhält der günstigste Bieter. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters an-bietet, erhält 0 Punkte. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote in preislicher Hinsicht bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeits-unterschiede angemessen ab.
- 400 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten aufzeigt, inwiefern er KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen wird, schrittweise den Weg hin zu einem digitaleren Unternehmen begehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er die Kompetenzentwicklung der Azubis im Rahmen des Digiscouts-Projekts fördern wird, sodass diese parallel zu ihrer fachlichen Ausbildung Kompetenzen erwerben können, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen auch künftig unabhängig vom konkreten Vorhaben angehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten erläutert, wie er in der Begleitung der Azubis hierarchische Grenzen in KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts überwinden hilft, Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit fördern wird und dabei die Eigenständigkeit der Azubis bei der Projektumsetzung in den Mittelpunkt stellt.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches in kurzer und prägnanter Form auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er insbesondere KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen kann, in Zukunft für Schulabgänger besonders attraktiv zu werden und die Lücken bei den Ausbildungsplätzen und Facharbeiterstellen zu schließen.
- 150 %
LOT-0006 · Sachsen
- Eine Punktzahl von 400 entspricht dabei dem Bestwert. Diese erhält der günstigste Bieter. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters an-bietet, erhält 0 Punkte. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote in preislicher Hinsicht bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeits-unterschiede angemessen ab.
- 400 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten aufzeigt, inwiefern er KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen wird, schrittweise den Weg hin zu einem digitaleren Unternehmen begehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er die Kompetenzentwicklung der Azubis im Rahmen des Digiscouts-Projekts fördern wird, sodass diese parallel zu ihrer fachlichen Ausbildung Kompetenzen erwerben können, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen auch künftig unabhängig vom konkreten Vorhaben angehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten erläutert, wie er in der Begleitung der Azubis hierarchische Grenzen in KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts überwinden hilft, Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit fördern wird und dabei die Eigenständigkeit der Azubis bei der Projektumsetzung in den Mittelpunkt stellt.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches in kurzer und prägnanter Form auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er insbesondere KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen kann, in Zukunft für Schulabgänger besonders attraktiv zu werden und die Lücken bei den Ausbildungsplätzen und Facharbeiterstellen zu schließen.
- 150 %
LOT-0007 · Sachsen-Anhalt
- Eine Punktzahl von 400 entspricht dabei dem Bestwert. Diese erhält der günstigste Bieter. Derjenige, der den doppelten Preis (und mehr) des preisgünstigsten Bieters an-bietet, erhält 0 Punkte. Diese Methode zur Ermittlung der Rangfolge der Angebote in preislicher Hinsicht bildet nach Auffassung des Auftraggebers die Wirtschaftlichkeits-unterschiede angemessen ab.
- 400 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten aufzeigt, inwiefern er KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen wird, schrittweise den Weg hin zu einem digitaleren Unternehmen begehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter soll ein Konzept vorlegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er die Kompetenzentwicklung der Azubis im Rahmen des Digiscouts-Projekts fördern wird, sodass diese parallel zu ihrer fachlichen Ausbildung Kompetenzen erwerben können, um Digitalisierungsprojekte in ihrem Unternehmen auch künftig unabhängig vom konkreten Vorhaben angehen zu können.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches kurz und prägnant auf maximal zwei DIN A4 Seiten erläutert, wie er in der Begleitung der Azubis hierarchische Grenzen in KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts überwinden hilft, Abteilungen übergreifende Zusammenarbeit fördern wird und dabei die Eigenständigkeit der Azubis bei der Projektumsetzung in den Mittelpunkt stellt.
- 150 %
- Der Bieter ist dazu aufgefordert ein Konzept vorzulegen, welches in kurzer und prägnanter Form auf maximal zwei DIN A4 Seiten beschreibt, wie er insbesondere KMU im Rahmen des Digiscouts-Projekts dabei unterstützen kann, in Zukunft für Schulabgänger besonders attraktiv zu werden und die Lücken bei den Ausbildungsplätzen und Facharbeiterstellen zu schließen.
- 150 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen sowie § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden sowie nach § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), sowie § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), als auch den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes §123 Absatz 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. vgl. § 56 Abs. 2 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.08.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 537678-2025
Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast
Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit| Titel | |||
|---|---|---|---|
| Konzeption und Durchführung eines Coachingcenters für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit EinkommenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT, Niederlassung Halle | Halle (Saale), Deutschland | 16.07.2026 | - |
| Beratungs-, Coaching- und Development-Center-Leistungen für den Lotsendienst PotsdamLandeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement | Potsdam, Deutschland | 13.07.2026 | - |
| Coaching für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit EinkommenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT | Berlin, Deutschland | 08.01.2026 | - |
| Beratung und Coaching zu Innovations- und Transformationskompetenzen für KMULandkreis Breisgau-Hochschwarzwald | Freiburg im Breisgau, Deutschland | 15.09.2026 | - |
| Mobiles Coaching zur Aktivierung und beruflichen EingliederungBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT | Berlin, Deutschland | 15.01.2026 | - |
| Digitale Einkaufsinitiativen für KMU im Rahmen des MarkterschließungsprogrammsBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | Eschborn, Deutschland | 11.08.2026 | - |
| Coachingcenter für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit geringem EinkommenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT | Berlin, Deutschland | 18.03.2026 | - |
| Rahmenvereinbarung für IT-Beratungsdienstleistungen im SAP-Umfeld und Organisationsentwicklungdigital@M | München, Deutschland | 13.07.2026 | - |
Wer gewinnt solche Vergaben?
Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand| Trend | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| GGgsm GmbH | Kiel | 10 | 0 | 17.07.2026 | 0,01 € | steigend |
| GGGBB Gesellschaft für berufliche Bildung mbH | Recklinghausen | 7 | 0 | 31.03.2026 | 0,01 € | steigend |
| SNSBH Nordost GmbH | Hannover | 6 | 0 | 01.09.2026 | - | steigend |
| DDDAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH | Braunschweig | 6 | 0 | 10.02.2026 | 0,01 € | fallend |
| ASASG-Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH | Leipzig | 4 | 0 | 22.05.2026 | 0,01 € | stabil |
| AGAccenture GmbH | Kronberg | 4 | 0 | 01.04.2026 | 0,01 € | steigend |
| BBBRICKS Bildungsinstitut gUG | Berlin | 3 | 0 | 11.09.2026 | - | steigend |
| SGSoftdoor GmbH | Heppenheim | 3 | 0 | 04.09.2026 | - | fallend |
| CDCapgemini Deutschland GmbH | Köln | 3 | 0 | 29.06.2026 | 16,9 Mio. € | steigend |
| TBTERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG | Alfter | 3 | 0 | 05.06.2026 | 0,01 € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Berlin (53) · Nordrhein-Westfalen (48) · Hessen (44) · Bayern (29) · Niedersachsen (26) · Brandenburg (22)| BFBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT | Berlin | 39 | 08.07.2026 |
| BFBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, (mit Zuständigkeit für Bayern und Sachsen) | Nürnberg | 31 | 06.08.2026 |
| BFBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord | Hannover | 30 | 20.07.2026 |
| BFBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest | Frankfurt/Main | 20 | 30.07.2026 |
| BFBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW | Düsseldorf | 19 | 08.07.2026 |
| BFBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum BB/SAT, Niederlassung Halle | Halle (Saale) | 16 | 22.07.2026 |
| DGDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | Eschborn | 7 | 24.02.2025 |
| DGDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH | 00000 Amman | 6 | 17.09.2026 |
Laufende Rahmenverträge
Baden-Württemberg- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für das estnische E-Residency-Programm in Deutschland und SpanienAgentur Frau Wenk +++ GmbHEttevõtluse ja Innovatsiooni SihtasutusTallinn, Estonia1 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet30.05.2024noch 8 Monate30.05.2027
- Beratung und Unterstützung zur Weiterentwicklung des ImmobilienportfoliosEY Consulting GmbHAOK Baden-WürttembergStuttgart, Deutschland5,6 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet07.01.2026noch 40 Monate07.01.2030
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum
Aktiv seit 2025 · 1 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| RNRKW Nord GmbH | 1 | 15.07.2025 | - |
| RHRKW Hessen GmbH | 1 | 15.07.2025 | - |
| RNRKW Nordrhein-Westfalen e.V. | 1 | 15.07.2025 | - |
| RBRKW Baden-Württemberg GmbH | 1 | 15.07.2025 | - |
| RBRKW Bayern e.V. | 1 | 15.07.2025 | - |
| IDImpact Dresden GmbH | 1 | 15.07.2025 | - |
| RSRKW Sachsen-Anhalt GmbH | 1 | 15.07.2025 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem Vertragsende- Beratungs- und Coachingleistungen für das Projekt DigiscoutsRKW Nord GmbH +6 weitereRKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW KompetenzzentrumEschborn, Deutschland-1 €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet15.07.2025noch 4 Monate15.01.2027
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 05.05.2025 | Beratungs- und Coachingleistungen für das Projekt Digiscouts | Vergeben | RNRKW Nord GmbH +6 weitere | -1 € |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenEinzelcoaching mit aufsuchender Arbeit zur beruflichen Eingliederung
Berlin · Offen · Frist 07.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg/Sachsen-Anhalt-Thüringen, beschafft die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Vorgesehen ist ein aufsuchendes Einzelcoaching im Umfang von etwa 7.000 Betreuungsstunden im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums, einschließlich des Jobcenters Brandenburg an der Havel. Grundlage sind § 16 des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und § 45 des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III); die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr deutscher Zeit.
37 % ähnlichBeratungsleistungen zur digitalen Transformation und technischen Umsetzung für hessische Kommunen
Wiesbaden · Offen · Frist 15.10.2026
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, beschafft Beratungsleistungen für das Format „Digi-Expert-kommunal“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation. Die Leistungen sind in zwei Bereiche gegliedert: Grundlagen der digitalen Transformation sowie technische Umsetzung und konkrete Anwendungen in hessischen Kommunen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 2.258.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
37 % ähnlichKonzeption und Durchführung einer Maßnahme zur digitalen Fitness
Offen · Frist 14.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord, sucht einen Dienstleister für die Konzeption und Durchführung der Maßnahme „Digitale Fitness“ nach den genannten gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuchs II und III. Vorgesehen sind etwa 132 Plätze im Bezirk des Jobcenters Landkreis Nienburg. Die Angebotsfrist endet am 14. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
31 % ähnlichKonzeption und Durchführung von Berufsorientierungs- und Berufseinstiegsbegleitungsmaßnahmen für ca. 399 Teilnehmende in Sachsen
Nürnberg · Offen · Frist 24.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Bayern) beauftragt die Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination nach §48 und §49 SGB III. Ziel ist die Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung von rund 399 Teilnehmenden im Zuständigkeitsbereich Sachsen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren und umfasst zwei Lose, jeweils für unterschiedliche NUTS‑Regionen. Angebotsfrist ist der 24. September 2026.
30 % ähnlichBegleitendes Berufscoaching zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (Rahmenvertrag)
Schwelm · Offen · Frist 18.09.2026
Der Ennepe‑Ruhr‑Kreis vergibt einen Rahmenvertrag für die Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach SGB II und SGB III. Die Vergabe erfolgt in drei Losen (Witten/Wetter, Südkreis, Hattingen) und richtet sich an Anbieter von Berufs‑Coaching‑Leistungen. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 18. September 2026. Der Auftrag umfasst Konzeption und Durchführung der Maßnahmen in den jeweiligen Regionen.
30 % ähnlichEinzelcoaching mit sozialpädagogischer Begleitung zur beruflichen Eingliederung
Berlin · Offen · Frist 30.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das Regionale Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg/Sachsen-Anhalt-Thüringen, sucht einen Dienstleister für die Konzeption und Durchführung von Einzelcoachings mit sozialpädagogischer Begleitung. Die Maßnahme dient der Aktivierung und beruflichen Eingliederung und umfasst etwa 4.000 Betreuungsstunden im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums, insbesondere im Berliner Bezirk Tempelhof-Schöneberg. Die im Datensatz angegebene Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
29 % ähnlichBeratung zur Digitalisierung von Basisinfrastruktur und Reisekostenprozessen
München · Offen · Frist 21.09.2026
Das Max-Planck-Institut für extraterrestrische Physik in München beschafft Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorbereitung und Begleitung der Digitalisierung für die Institute MPA, MPE und MPCDF. Die Leistungen werden auf Abruf aus einer Rahmenvereinbarung erbracht und umfassen insbesondere Reisekostenmanagement, Dokumentenmanagementsysteme, digitale Signaturen, Prozessoptimierung, Marktanalysen sowie die Bewertung geeigneter Lösungen und Beschaffungsstrategien. Der Leistungsort liegt in den Regionen München und Oberbayern; die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
29 % ähnlichEinzelcoaching zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Landkreis Elbe-Elster
Halle (Saale) · Offen · Frist 29.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg/Sachsen-Anhalt-Thüringen, Niederlassung Halle, beschafft die Konzeption und Durchführung von Einzelcoachings zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Der Umfang beträgt etwa 3.000 Betreuungsstunden im Bereich Elbe-Elster innerhalb des Bezirks des Regionalen Einkaufszentrums. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
29 % ähnlichArbeitsmarktmaßnahme zur Direktvermittlung und Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Recklinghausen · Offen · Frist 16.10.2026
Der Kreis Recklinghausen, vertreten durch den Landrat, beauftragt die Durchführung einer Arbeitsmarktdienstleistung im Raum Recklinghausen. Die Maßnahme dient der Direktvermittlung und der Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und legt Schwerpunkte auf Motivation, Sozialverhalten, berufliche Erfahrung, Sprachkenntnisse sowie Bewerbungs- und Stellensuchverhalten. Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
27 % ähnlichProjektmanagement-Schulungsleistungen (5 Lose)
Köln · Offen · Frist 30.11.2028
Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) vergibt Schulungsleistungen im Bereich Projektmanagement in einem Open-House-Modell mit Poolbildung. Die Leistungen sind in fünf Lose aufgeteilt: Grundlagen des allgemeinen Projektmanagements, Agiles Projektmanagement, Modellbasiertes Systems Engineering, Vertiefungs-/Spezialthemen sowie Drittmittelakquise/Fördermitteleinwerbung. Die Vertragslaufzeit endet am 28.02.2030, der geschätzte Gesamtwert beträgt 1.500.000 EUR.
27 % ähnlichKonzeption und Durchführung einer Unterstützungsmaßnahme für rund 60 Teilnehmende
Nürnberg · Offen · Frist 20.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Bayern, beschafft die Konzeption und Durchführung einer Maßnahmekombination zur Unterstützung arbeitssuchender Menschen nach dem Zweiten und Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II und SGB III). Die Leistung richtet sich an etwa 60 Teilnehmende im Bezirk des Jobcenters Dachau in Bayern. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
27 % ähnlichBeratungsleistungen für Multiprojektmanagement und IT-Projektkonzeption
Wuppertal · Offen · Frist 12.10.2026
Die gkv informatik eGbR mit Sitz in Wuppertal sucht Beratungsleistungen im Multiprojektmanagement sowie zur Entwicklung und Konzeption von Themen der Informationstechnologie und des Projektmanagements. Dafür sollen Rahmenvereinbarungen mit bis zu vier Unternehmen für einzelne Beratungsaufträge geschlossen werden, deren konkreter Umfang jeweils im Einzelabruf festgelegt wird. Die Laufzeit beträgt 360 Tage; die Ausschreibung ist der Region Düsseldorf zugeordnet und die Angebotsfrist endet am 12. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
26 % ähnlichGanzheitliche Scan- und Belegverarbeitung für Rechnungsprüfungsprozesse
Düsseldorf · Offen · Frist 06.10.2026
Die AOK Rheinland/Hamburg beschafft externe Dienstleistungen zur Annahme, Digitalisierung und Verarbeitung von Belegen für die Rechnungsprüfung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (SGB), insbesondere für die Bereiche Hilfsmittel, Heilmittel, Fahrkosten, Rehasport, Pflege und Hebammenleistungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 10 Millionen Euro; der Leistungsort liegt in der Region Düsseldorf. Die Vertragslaufzeit beträgt 720 Tage, Angebote können bis zum 6. Oktober 2026, 10:00 Uhr, eingereicht werden.
26 % ähnlichIndividuelle Eventcoaching-Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Offen · Frist 22.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nordrhein-Westfalen, beschafft die Konzeption und Durchführung individueller Eventcoaching-Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Das Angebot richtet sich an etwa 1.050 Teilnehmende des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss im Bezirk Nordrhein-Westfalen und erfolgt auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs (SGB) II und III. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr.
26 % ähnlichKonzeption und Durchführung der individuellen Maßnahme „MitArbeit“ für etwa 8 Plätze
Offen · Frist 07.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest, beschafft die Konzeption und Durchführung der individuellen Maßnahme „MitArbeit“ zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Die Maßnahme umfasst etwa 8 Plätze und soll im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest beziehungsweise für das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis umgesetzt werden. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
26 % ähnlichKonzeption und Durchführung der Maßnahmekombination „Unterstützung Let’s go!“
Hannover · Offen · Frist 07.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Nord in Hannover, sucht einen Dienstleister für die Konzeption und Durchführung der Maßnahmekombination „Unterstützung Let’s go!“. Die Maßnahme richtet sich auf Grundlage des § 45 Absatz 1 Satz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) an etwa 100 Teilnehmende im Bezirk der Agentur für Arbeit Göttingen. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
25 % ähnlichDurchführung von Maßnahmekombinationen zur Unterstützung nach § 45 SGB III
Frankfurt/Main · Offen · Frist 30.09.2026
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt die Konzeption und Durchführung von beruflichen Unterstützungsmaßnahmen nach § 45 SGB III für insgesamt ca. 390 Teilnehmende aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf den Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest beziehen. Die Laufzeit erstreckt sich bis zum 30. September 2026.
25 % ähnlichBeratung von Selbststaendigen und Gruenderinteressierten – individuelle Massnahme fuer ca. 25 Teilnehmende im Jobcenter Fuerstenfeldbruck
Nürnberg · Offen · Frist 22.09.2026
Die Bundesagentur fuer Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Bayern) beauftragt die Konzeption und Durchfuehrung einer individuellen Beratungsmaahme fuer Selbststaendige und an Selbststaendigkeit Interessierte im Bezirk des Jobcenters Fuerstenfeldbruck. Die Massnahme richtet sich an rund 25 Teilnehmende. Die Leistung umfasst die Planung, Vorbereitung und Durchfuehrung der Beratung. Der Zuschlag soll bis zum 22. September 2026 erteilt werden.
24 % ähnlichDurchführung eines Bewerbungszentrums mit Coaching und Workshops für Arbeitssuchende
München · Offen · Frist 09.10.2026
Das Jobcenter München beauftragt die Durchführung eines Bewerbungszentrums für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) nach dem Sozialgesetzbuch. Die Maßnahme umfasst individuelle Unterstützung bei Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgesprächen sowie regelmäßige Gruppenworkshops, um die Eingliederung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu fördern. Der Leistungsort liegt in München; die Laufzeit beträgt 360 Tage. Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 10:30 Uhr eingereicht werden.
24 % ähnlichBeratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige selbstständige Leistungsberechtigte
Berlin · Offen · Frist 07.10.2026
Die Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Berlin-Brandenburg/Sachsen-Anhalt-Thüringen, beauftragt die Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Beratung und Kenntnisvermittlung für erwerbsfähige, leistungsberechtigte Selbstständige. Grundlage ist § 16c des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II), dem Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende; vorgesehen sind etwa 80 Teilnehmende im Zuständigkeitsbezirk des Einkaufszentrums, einschließlich Berlin-Pankow. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
24 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: RKW Nord GmbH, RKW Hessen GmbH, RKW Nordrhein-Westfalen e.V., RKW Baden-Württemberg GmbH, RKW Bayern e.V., Impact Dresden GmbH, RKW Sachsen-Anhalt GmbH
Zuschlagswert: -1 EUR · Vertragsschluss: 15.07.2025
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
284 vergleichbare Verfahren, davon 233 mit erfasstem Zuschlag · 430 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 0,01 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 19 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
gsm GmbH · Kiel
10 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
GBB Gesellschaft für berufliche Bildung mbH · Recklinghausen
7 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SBH Nordost GmbH · Hannover
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DAA Deutsche Angestellten-Akademie GmbH · Braunschweig
6 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ASG-Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH · Leipzig
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Accenture GmbH · Kronberg
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BRICKS Bildungsinstitut gUG · Berlin
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Softdoor GmbH · Heppenheim
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Capgemini Deutschland GmbH · Köln
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
TERTIA Berufsförderung GmbH & Co. KG · Alfter
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Baden-Württemberg, nach Vertragsende sortiert.
- Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit für das estnische E-Residency-Programm in Deutschland und Spanien
Ettevõtluse ja Innovatsiooni Sihtasutus · Tallinn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.05.2027
Auftragnehmer: Agentur Frau Wenk +++ GmbH
Vertragsschluss: 30.05.2024
Zuschlagswert: 1.000.000 EUR
- Beratung und Unterstützung zur Weiterentwicklung des Immobilienportfolios
AOK Baden-Württemberg · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.01.2030
Auftragnehmer: EY Consulting GmbH
Vertragsschluss: 07.01.2026
Zuschlagswert: 5.589.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
RKW Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V. RKW Kompetenzzentrum
65760 · Eschborn
vergabeverfahren@abante.de+49 341-238203001 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
vk@bundeskartellamt.bund.de
vk@bundeskartellamt.bund.de000
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 341-23820300
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:40 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.05.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:39 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen