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Rahmenvertrag für Führungskräfte-Training und Personalentwicklungsleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 22:46 (Europe/Berlin)

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Ausschreibung 13/2026 Leistungsbeschreibung September 2026

Leistungsbeschreibung

zur Ausschreibung:

BAW 13/2026 - Personalentwicklung:

Rahmenvertrag über die

Durchführung von Personalentwicklungsleistungen

für die Bundesanstalt für Wasser, die Bundesanstalt

für Gewässerkunde und dem Deutschen Wetterdienst

Karlsruhe, September 2026

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Ausschreibung 13/2026 Leistungsbeschreibung September 2026

  1. Vorbemerkung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Durchführung von Schulungs- und Entwicklungsmaßnahmen für Führungskräfte der Bundesanstalt für Was- serbau (BAW), der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) und dem Deutschen Wetter- dienst (DWD) für den Leistungszeitraum vom 03.12.2026 bis zum 02.12.2030

Abrufberechtigte Behörden i. S. v. § 21 Abs. 2 VgV sind neben der BAW, die BfG und der DWD.

Das Personalentwicklungskonzept der abrufberechtigten Behörden stellt eine neutrale und professionelle Unterstützung der Führungskräfte in den Vordergrund, insbesondere in Be- zug auf die Zusammenarbeit von Führungskräften mit Mitarbeitenden. Dies umfasst typi- sche Grundsatzthemen aus dem Bereich der Führungskompetenzen wie beispielsweise Gruppen-Feedback, Konfliktbearbeitung, komplexe Veränderungsprozesse sowie die Or- ganisation und Zusammenarbeit von einzelnen Arbeitsteams in Verbindung mit dem orts- flexiblen/virtuellen (hybriden) Arbeitsformen. Einzelne Mitarbeitende sind bei Bedarf ebenfalls in den Bereichen persönliche Entwicklung sowie Konfliktberatung zu unterstützen.

  1. Art und Umfang der Leistung

Nachfolgend werden die Art und der Umfang der Leistungen rund um die Personalentwick- lungsthemen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen der abrufberechtigten Behörden BAW und BfG sowie DWD näher beschrieben. Die Leistungen werden auf Einzelabruf vor- rangig für die Führungskräfte und deren Mitarbeitenden durchgeführt. In Einzelfällen und bei Bedarf werden Leistungen für einzelne Mitarbeitenden abgerufen. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Ebenso kann die Anzahl der Einzelab- rufe in den vier Jahren jeweils variieren.

Hierzu im Einzelnen:

a) Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte

Der Auftragnehmer vermittelt den Führungskräften im Rahmen dieser Schulungsmaß- nahmen in ausgewogenen Anteil theoretische Grundlagen, führt praxisorientierte Übungen durch, ermöglicht und fördert den internen Austausch sowie das voneinander lernen. Die Schulungsmaßnahmen erfolgen in der Regel in einer Gruppe von Füh- rungskräften (Mischung aus BAW und BfG Mitarbeitenden). Im Einzelfall kann der Auf- traggeber auch Schulungsmaßnahmen für Einzelpersonen oder kleine Gruppen abfra- gen.

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In den Führungskräfteschulungen sind folgende Themenkomplexe bzw. Module abzu- bilden:

 Themenschwerpunkt Modul I - Führungsrolle und Führungsverständnis:

  • Grundlagen der Führung,
  • Führungsleitbild und Führungsverhalten,
  • Führungsmodelle im Wandel der Zeit,
  • Führung und Persönlichkeit,
  • Wahrnehmung und Wahrnehmungseffekte,
  • Steuerung von Teams und Gruppendynamik,
  • Gesund und wertschätzend führen.

 Themenschwerpunkt Modul II – Kommunikation und Konfliktmanagement:

  • Grundlagen der Kommunikation und Gesprächsführung,
  • Feedback,
  • Umgang mit Druck,
  • Konflikte und Konfliktgespräche,
  • Kollegiale Beratung.

 Themenschwerpunkt Modul III – Motivation und Bindung:

  • Motivation und Führung,
  • Selbstreflexion zur Motivation (inkl. Motivations- und Werteanalyse),
  • Delegation und Zeitmanagement,
  • Mitarbeitende binden,
  • Motivation im Veränderungsprozess.

Den Teilnehmenden wird im Anschluss an die Führungskräfteschulung optional ein begleiten- des individuelles Coaching angeboten, um die gelernten Inhalte mit Unterstützung in der Pra- xis umzusetzen und zu begleiten (siehe 2 d Coaching).

In allen drei Modulen sollen folgende Methoden bzw. Ansätze beinhalten:  Interaktives und abwechslungsreiches Design im Wechsel zwischen Lehrdialo- gen, Gruppenübungen, Rollenspielen und Simulationen.  Ein fester Bestandteil sollten Reflexionseinheiten in den Trainings sein. Hierunter ist beispielsweise der Austausch innerhalb der Gruppe in verschiedenen Forma- ten zu verstehen. Ebenso sollten Tests zur Motivations- und Werteanalyse In- halte der Trainings sein.  Jährlich Evaluation des Führungskräfteprogramms. Adaption der festgestellten Veränderungsbedarfe in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

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b) Weitere Schulungs- und Unterstützungsformate - Powertrainings

Neben den Führungskräfteschulungen gibt es weitere Bedarfe an Schulungs- und Unterstützungsformaten für den Auftraggeber der BAW, insbesondere für den Kreis der Führungskräfte. Diese Schulungs- und Unterstützungsformate können beispielsweise folgende The- men umfassen:

 Motivierende Führung in herausfordernden Arbeitswelten,  Konfliktmanagement; Umgang mit Konflikten,  Feedback geben und Feedback bekommen,  Veränderungen verstehen und gestalten,  Virtuelle bzw. hybride Meetings leiten,  Sich selbst und andere Motivieren,

Das Format wird je nach der Art und Weise des Schulungsbedarfs der Zielgruppe aus- gewählt. Die Zielgruppe umfasst hauptsächlich Führungskräfte. Die Zielgruppe der Führungskräfte unterteilt sich in „normale Führungskräfte (Führungserfahrung bis zu fünf Jahren) und „erfahrene Führungskräfte“ (Führungserfahrung über fünf Jahre). Hierzu gehört insbesondere das in der Praxis bereits erprobte Powertraining des Auf- traggebers BAW. Kennzeichnend für dieses Format ist die Mischung aus Theorie und Praxis im Kurzformat. Es handelt sich um ein sehr interaktives und abwechslungsrei- ches Design für die Teilnehmenden. Die Powertrainings sind in der Regel für die Dauer von fünf Stunden angesetzt. Der Austausch und das voneinander Lernen der Teilneh- menden steht im Mittelpunkt steht. Dieses Format wird ausschließlich digital durchge- führt.

Die Abstimmung des passenden Formats und der aktuellen Themen erfolgt zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam. Die inhaltliche Aufzählung der oben ge- nannten Themen ist nicht abschließend.

c) Workshops

Darüber hinaus besteht beim Auftraggeber BAW der Bedarf an unterschiedlichen Workshopformaten. Die Workshops benötigen eine bedarfsorientiere Konzeption und Durchführung. Wesentlich hierfür ist auch eine gute Vor- und Nachbereitung sowie Be- gleitung durch den Auftragnehmer. Die Workshops stellen ein stark bedarfsorientiertes Format auf der Basis unterschiedlicher Teamgrößen und Konstellationen dar.

Hierunter fallen auch sogenannte Team-Days mit einem stark sachbezogenen Fokus auf Prozesse und Regelkommunikation sowie beziehungsorientierte Team-Days mit

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dem Fokus Zusammenarbeit, Zusammenhalt und möglichen Konflikten für unter- schiedliche Teamgrößen. Die Workshops können auch Strategieworkshops zur Zukunftsorientierung sowie in- haltliche und strukturelle Neuausrichtungen für die Leitungsebene umfassen. Ebenso können die Workshops auch offene Formate für unterschiedliche Leitungs- und Arbeitsgruppen beinhalten.

Die Workshops sind methodisch stark variierend und stehen in Abhängigkeit der the- matischen Ausrichtung und der Zielgruppe.

d) Coaching

Bei Bedarf können in individuellen Einzelfällen, beispielsweise zu verschiedenen in- haltlichen und persönlichen Themen Coachingmaßnahmen vom Auftraggeber BAW abgerufen werden. Die Maßnahme umfasst sowohl das persönliche Coaching von Ein- zelpersonen hinsichtlich der beruflichen und persönlichen Entwicklung in der Rolle und Funktion als Führungskraft sowie die Beratung bzw. Begleitung im Umgang mit her- ausfordernden Situationen bei Mitarbeitenden speziellen Fällen von Mitarbeitenden.

Die Unterstützung insbesondere für Einzelpersonen:  Coaching (berufliche und persönliche Entwicklung),  Beratung im Umgang mit schwierigen Mitarbeitenden und heraufordernden persönlichen Situationen,  Umgang und Begleitung in komplexen Veränderungsprozessen,  Beratung und Unterstützung bei besonderen Herausforderungen im unmittel- baren Arbeitsumfeld.

e) Konfliktmanagement

In einer stark verdichteten sowie stark veränderten Arbeitswelt entstehen Konflikte auf unterschiedlichen Ebenen. Zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden aber auch zwi- schen den Mitarbeitenden selbst. Diese Situationen werden zunehmend komplexer und intensiver, so dass in Einzelfällen eine professionelle und unterstützende Beglei- tung erforderlich ist. Das Konfliktmanagement umfasst je nach Bedarf und Konfliktfall eine ausführliche Konfliktmoderation bei komplexen Fällen oder eine kurze aber inten- sive Konfliktmediation. Diese Leistung wird von den Aufraggebern BAW und BfG ab- gerufen.

Bei der ausführlichen Konfliktmoderation handelt es sich um einen schweren und tief- greifenden Konflikt zwischen zwei Personen, die ein mehrstufiges und systematischen

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Vorgehen erfordern und Einzelgespräche mit den beteiligten Personen im Vorfeld er- fordern.

Bei der Konflikt Mediation werden die Konfliktparteien in einem einfachen bzw. einstu- figen Verfahren begleitet. Die Konfliktmediation findet im Rahmen eines gemeinsamen Workshops und gemeinsamer Ergebnissicherung statt.

f) Beratung

Die Beratung umfasst die Weiterentwicklung von Themen im Bereich der Personalent- wicklung und Organisationsentwicklung des Auftraggebers BAW. Diese Beratung und Begleitung umfassten beispielsweise folgende Themenbereiche der Organisation:

 Entwicklung eines gemeinsamen Führungsverständnisses / Führungsleitbilds,  Entwicklung neuer Sonderformate in der Personalentwicklung (Führungsfo- rum, Impulse Calls, Führungskonferenzen,  Erfassung von Future Skills,  Begleitung von Veränderungs- und Transformationsprozessen.

g) Potenzialanalyse

Die Personalauswahl und die Personalentwicklung werden in der Zeit knapper Res- sourcen in der verdichteten Arbeitswelt immer entscheidender. Die Führungskräfte nehmen dabei eine wichtige Schlüsselrolle für die Organisation ein. Vor diesem Hinter- grund ist die Erfassung des vorhandenen Potenzials von neuen oder zu entwickelnden Führungskräften von wesentlicher Bedeutung für künftige Personalentscheidungen der Organisation. Die Leistungen rund um die Potenzialanalyse werden von allen drei ab- rufberechtigen Behörden in Anspruch genommen.

Die Durchführung vonPotenzialinterviewsist bei der Entwicklung und Besetzung von Führungspositionen beim Auftraggeber ein begleitender Teil des Personalauswahlpro- zesses. Im Rahmen des Interviews sind dabei anhand festgelegter Kriterien im Bereich des Denkens und des Handelns das vorhandene Potenzial zu erfassen.

Im Anschluss an das Potentialinterview ist ein Bericht zur Potenzialanalyse vom Auf- tragnehmer zu erstellen und bei Bedarf dem Auftraggeber mittels Ergebnispräsenta- tion zu erläutern. In dem Bericht ist neben der Ergebnisfeststellung auch ein Blick auf künftige und sinnvolle Unterstützungsmaßnahmen der interviewten Person zu legen.

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In einzelnen Fällen und in Abhängigkeit der Relevanz Personalentscheidung kann die Durchführung ein ausführliches Feedback- und Entwicklungsgespräch mit der be- werbenden Person Bestandteil des Prozesses sein.

Bei neuen oder stark geänderten Anforderungen an eine Leitungsposition kann die Er- stellung eines Anforderungsprofils erforderlich sein. Die Erhebung der Anforderun- gen sind in Bezug zu den Anforderungen der Potenzialanalyse im Bereich des Den- kens und Handelns zu setzen. Dabei sind Umfeldfaktoren und potenzielle kompensie- renden Faktoren zu berücksichtigen.

h) Schulungsformate, Schulungsunterlagen und –materialien

Der Auftragnehmer stellt den Teilnehmenden geeignete Schulungsunterlagen und - materialien zur Verfügung. Die Bereitstellung erfolgt bei Präsenzschulungen in Papier- form (pro teilnehmende Person je ein Exemplar) sowie zusätzlich in digitaler Form. Das Format der Schulungen ist auf die Bedürfnisse der Teilnehmenden und der Organisa- tion auszurichten, insbesondere im Kontext der digitalen Arbeitswelt.

Nachhaltigkeit im Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen sowie die zur Förderung des Gemeinwohls sind für die BAW ein wichtiges Anliegen. Diese Aspekte sind bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der unterschied- lichen Leistungen zu berücksichtigen. Geeignete Nachweise sind beispielsweise ISO Zertifizierungen in Nachhaltigkeit / Ge- sellschaftliche Verantwortung oder eine Zertifizierung im Bereich Gemeinwohl und Ökonomie (GWÖ-Zertifikat).

i) Dokumentation in den unterschiedlichen Formaten

Die Ergebnisse der Schulungen/Schulungsinhalte sind zu dokumentieren. Sie sind der Führungskraft und je nach Format im Falle auch den Mitarbeitenden mit Abbildung der erarbeiteten Eckpunkte inklusive Kurzübersicht der erarbeiteten Lösungen/Spielregeln zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung erfolgt digital.

Die vorgenannten Leistungsbestandteile unter Nummer 2 sind ein einem Konzept darzustel- len. Dabei ist insbesondere die auf den möglichen Aufbau der Inhalte sowie den Methoden- einsatz und Methodenmix einzugehen.

  1. Organisatorische Rahmenbedingungen der Schulungsmaßnahmen

3.1. Allgemeines Die Suche und Buchung eines geeigneten Veranstaltungsorts (bundesweit) bei Präsenz- veranstaltungen inklusive ggf. der erforderlichen Übernachtungen übernimmt die abrufbe- rechtigte Behörde.

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Die genauen Termine für die entsprechenden Schulungs- und Unterstützungsmaßnahmen stimmen der Auftragnehmer und die abrufberechtigte Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Maßnahme ab.

Die Schulungsorte innerhalb der Module können in der Örtlichkeit innerhalb Deutschlands variieren.

Je nach Art der Schulungs- bzw. Unterstützungsmaßnehme ist die Führungskraft bzw. die Führungskräfte in die inhaltliche Abstimmung und Konzeption mit einzubeziehen.

3.2. Führungskräfteschulungen Die Schulungsmaßnahmen finden in der Regel in Blöcken an zwei bis fünf aufeinander folgende Arbeitstage typischerweise zwischen 9:00 und 17:00 Uhr statt. Die Möglichkeiten des digitalen Zusammenarbeitens sind bedarfsgerecht in dieses Schulungsformat inte- griert werden. Aufgrund der umfangreichen inhaltlichen Konzeption der jeweiligen Module sind in der Regel zwei Trainier pro Modul im Einsatz. Das persönliche Zusammentreffen der Führungskräfte ist in diesem Konzept wesentlich. Die Schulung kann durch digitale Formate ergänzt und unterstützt werden.

Die drei Schulungsmodule werden voraussichtlich von den abrufberechtigten Behörden BAW und BfG gemeinsam einmal pro Jahr durchgeführt.

Die Teilnehmenden der Führungskräfteschulungen setzen sich aus dem Personal der bei- den abrufberechtigten Behörden zusammen. Dies entspricht einem Aufwand pro Trainer und pro Modul von 20 Stunden pro Jahr.

Hinzu kommt der Aufwand bzw. die Adaption der festgestellten Veränderungsbedarfe aus dem Evaluationsprozesses aus dem Vorjahr. Dies entspricht in der Regel einmal jährlich einem Aufwand von 8 Stunden je anzupassendem bzw. zu überarbeitenden Modul für den Haupttrainer.

3.3. Weitere Schulungs- und Unterstützungsformate – Powertrainings Aller Voraussicht nach werden die BAW jeweils 2 thematische Einzelschulungen (Power- trainings, Inhalte siehe unter Punkt 2 b)) pro Jahr abrufen. Die Powertrainings sind aufgrund ihrer inhaltlichen Komplexität und Flexibilität von zwei Beratern bzw. Beraterinnen durchzuführen. Dies entspricht schätzungsweise dem Ge- samtaufwand für beide Berater je Powertraining 16 Stunden (inklusive der Konzeption und Durchführung des Formats).

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3.4. Workshops / Team-Days Workshops sowie Team-Days werden von der abrufberechtigten Behörde BAW voraus- sichtlich 10- bis 15-mal pro Jahr abgerufen. Der zeitliche Umfang eines Workshops oder eines Team-Days orientiert sich am Bedarf der jeweiligen Führungskraft. In der Regel wer- den Workshops und Team-Days im Umfang von ein bis zwei Tagen in Präsenz an den Standorten der BAW durchgeführt.

Die Workshops untereilen sich dabei in einStandarddesign sowie in eineIntensivdesign.

Das Standarddesign umfasst die Durchführung eines eintägigen Workshops (Teil 1) und einem halbtätigen Reviewworkshop (Teil 2). Hinzu kommt die Vor- und Nachbereitung des Workshops inklusive aller Abstimmungsprozesse inklusive der Erstellung und Bereitstel- lung von Fotoprotokollen. Der Aufwand umfasst ca. 24 Stunden.

Das Intensivdesing umfasst die Durchführung eines zweitätigen Workshops (Teil 1) und einem halbtätigen Reviewworkshop (Teil 2). Hinzu kommt die Vor- und Nachbereitung des Workshops inklusive aller Abstimmungsprozesse inklusive der Erstellung und Bereitstel- lung von Fotoprotokollen. Der Aufwand umfasst ca. 32 Stunden.

3.5. Coaching Das individuelle Coaching wird von der BAW abgerufen und kann in Präsenz an den Stand- orten der BAW oder virtuell durchgeführt werden. Das Coaching umfasst einen Kennen- lerntermin, die Zielklärung, das Einzelcoaching und den Abschluss. Pro Coaching werden in der Durchführung 10 Stunden als Aufwand angesetzt. Im Durchschnitt werden jährlich in der BAW 10 individuellen Coachings durchgeführt.

3.6. Konfliktmanagement Die ausführliche Konfliktmoderation die bei komplexen Konflikten zwischen zwei Perso- nen umfasst ein mehrstufiges Vorgehen. In der ersten Stufe sind Einzelgespräche mit den beiden beteiligten Personen erforderlich. In der zweiten Stufe finden moderierte bilaterale Gespräche mit den beiden Personen statt. Die Konfliktmoderation findet in Präsenz statt. Der Aufwand umfasst ca. 15 Stunden pro Konfliktmoderation. Die BAW geht von zwei ausführlichen Konfliktmoderationen im Jahr aus. Die BfG geht von zwei ausführlichen Konfliktmoderationen im Jahr aus.

Die weniger komplexeKonfliktmediation beinhaltet die Auftragsklärung und Vorbereitung sowie die direkte Konfliktmediation im gemeinsamen Workshop der beiden Konfliktpar- teien. Der Aufwand umfasst ca. 8 Stunden pro Konfliktmediation. Die BAW geht bei der Konfliktmediation von einem jährlichen Bedarf in 3 Fällen aus. Die BfG geht bei der Konfliktmediation von einem jährlichen Bedarf in 2 Fällen aus.

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Ausschreibung 13/2026 Leistungsbeschreibung September 2026

3.7. Beratung Die Beratung der BAW bei den Themen der Personalentwicklung und Organisationsent- wicklung hängt stark von internen und externen Einflüssen auf die Organisation ab. Ein konkreter Bedarf kann nicht festgelegt werden. Die BAW geht von einem Beratungsumfang von 20 Stunden pro Jahr aus.

3.8. Potenzialanalyse Bei der Durchführung vonPotenzialinterviews für die Personalauswahl und Personalent- wicklung und der dazugehörigen Berichterstellung gehen die abrufberechtigten Behörden von einem jährlichen Bedarf von 22 Interviews aus.

Für die ausführliche Erläuterung der Ergebnisse mit Ergebnispräsentation des Po- tenzialinterviews gegenüber dem Auftraggeber gehen die beiden Behörden von 8 bis 10 Erläuterungsergebnissen aus.

Bei der Durchführung es ausführlichen Feedback- und Entwicklungsgespräch mit der Interviewten Person selbst wird der Aufwand auf 6 Gespräche pro Jahr geschätzt.

Bei derErstellung von Anforderungsprofilen für eine Stelle bzw. einen Dienstposten gehen die Behörden von zwei Anforderungen in der Laufzeit des Rahmenvertrags aus. Hierbei wird von einem Aufwand pro Profil von 8 Beraterstunden ausgegangen. D.h. Aufwand pro Erstellung eines Anforderungsprofils wird auf 8 Stunden geschätzt.

  1. Gemeinsame Weiterentwicklung des Personalentwicklungskonzepts Das Personalentwicklungskonzept der abrufberechtigten Behörden unterliegt einem stän- digen Reflexions- und Feedback-Prozess, an dem der Auftragnehmer teilnimmt. Abrufbe- rechtigte Behörden und Auftragnehmer stellen die durchgeführten Schulungen und Coachingmaßnahmen regelmäßig auf den Prüfstand und entwickeln diese bei Bedarf wei- ter. Der Auftragnehmer muss die Schulungsmaßnahmen ggf. nach den Bedürfnissen und Wünschen der abrufberechtigten Behörden anpassen.

  2. Qualifikationsanforderungen an den Dozenten

Für die Leistungserbringung aus dem Rahmenvertrag können mehrere Dozenten/ bzw. Dozentinnen eingesetzt werden.

Die eingesetzten Dozenten bzw. die eingesetzten Dozentinnen müssen über eine min- destens dreijährige praktische Erfahrung im Bereich der Durchführung von Führungs- kräfte-Trainings verfügen.

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Ausschreibung 13/2026 Leistungsbeschreibung September 2026

Die eingesetzten Dozenten/Trainer bzw. die eingesetzten Dozentinnen/Trainerinnen müs- sen in Summe auf Basis der oben genannten Leistungen über folgende Zusatzausbildun- gen bzw. nachgewiesene Qualifikationen in folgenden Bereichen verfügen: Mediation, Coaching, Systematische Beratung. Die Qualifikationen können von mehreren Dozenten bzw. Dozentinnen einzeln vorliegen und sind nicht in Personalunion vorzuweisen. Die Nachweise der Qualifikationen müssen mit dem Angebot abgegeben werden und in der Anlage 10 benannt sein.

Die Dozenten bzw. die Dozentinnen müssen mit dem Angebot für den Rahmenvertrag benannt werden. Der Auftragnehmer trägt für die Kontinuität des Personaleinsatzes wäh- rend der Laufzeit des Vertrages Sorge. Ein Austauschder benannten Dozenten bzw. der Dozentinnen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zu- lässig. Der Auftraggeber darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der neu bestimmte Dozent bzw. die Dozentin nicht über eine vergleichbare Qualifikation und Berufserfahrungverfügt wie die ursprünglich benannten Dozenten bzw. die benannten Dozentinnen.

Sofern die im Rahmenvertrag benannten Dozenten bzw. die benannten Dozentinnen aus Krankheitsgründen oder sonstigen erheblichen, vom Auftragnehmer nicht zu vertrete- nen Gründen, die Schulungsmaßnahme nicht durchführen können, muss der Auftragneh- mer der abrufberechtigten Behörde dies unverzüglich mitteilen. In Absprache mit der ab- rufberechtigten Behörde ist zu klären, ob die Schulung verschoben oder Ersatz für den Dozent bzw. die Dozentin gestellt werden soll.

  1. Abwicklung des Einzelauftrags

Für einen Einzelabruf findet zunächst ein erstes Abstimmungsgespräch zwischen der ab- rufberechtigten Behörde und dem Auftragnehmer statt. Der Auftragnehmer erstellt sodann zunächst eine Aufwandsschätzung auf Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise.

Die abrufberechtigte Behörde prüft die Aufwandsschätzung und wird dann, sofern sie keine Anpassungswünsche hat und mit der Aufwandsschätzung einverstanden ist, den Einzel- auftrag abrufen.

Im Anschluss an den Abruf des Einzelauftrags stimmen die abrufberechtigte Behörde und der Auftragnehmer die Termine für die abgerufene Schulungsmaßnahme ab. Mindestens vier Wochen vor Schulungsbeginn müssen die genauen Termine vereinbart sein.

Der Auftragnehmer muss – soweit wie ihm möglich und zumutbar – flexibel auf die Termin- wünsche der abrufberechtigten Behörde eingehen.

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Ausschreibung 13/2026 Leistungsbeschreibung September 2026

Die tatsächliche Vergütung erfolgt durch die jeweilige abrufberechtigte Behörde auf Nach- weis nach tatsächlichem Aufwand gemäß der Regelung in § 9 des Rahmenvertrags. Die Rechnung ist direkt an die jeweilige abrufberechtigte Behörde zu richten.

Die BAW schätzt zum Zeitpunkt der Ausschreibung des Rahmenvertrages das voraus- sichtliche maximale Abrufvolumen aus dem Rahmenvertrag wie im Preisblatt angegeben. Ein Anspruch des AN auf Abruf und Vergütung im Umfang der angegebenen geschätzten Abrufvolumina besteht nicht.

  1. Reisekosten / Reisezeiten –

Die Reisekosten für An- und Abfahrt zu den Leistungsorten sowie das Tagegeld werden nach dem Bundesreiskostengesetzt (BRKG) erstattet. Sofern Übernachtungen erforderlich sind, erfolgt die Erstattung nach Aufwand und vorhe- riger schriftlicher Abstimmung mit der abrufenden Behörde. Kosten für die Reisezeiten können in der Preisposition 15 der Anlage 13 angegeben wer- den. Sollten die Reisezeiten bereits in den anderen Preispositionen enthalten sein, ist die Preisposition 15 der Anlage 13 mit 0 Euro zu beziffern.

  1. Probezeit Nach Zuschlagserteilung erfolgt eine sich über die ersten drei Schulungen erstreckende Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag durch Auftraggeber und Auftragnehmer ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
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