Rahmenvereinbarung für IT-Leistungen zu Fachverfahren des Bundesverwaltungsamtes
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 04.09.2026
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 610840-2026
- Verfahrensnummer
- b2b9a768-3d05-4386-ae81-9feeec66437b
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Beschafft wird eine Rahmenvereinbarung über IT-Leistungen zu Fachverfahren des Bundesverwaltungsamtes (BVA). Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Beschaffungsamt des BMI. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 1.440 Tagen und ist dem Raum Bonn zugeordnet.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
RV IT-Leistungen zu Fachverfahren des BVA
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV IT-Leistungen zu Fachverfahren des BVA
Mit der vorliegenden Ausschreibung soll eine Rahmenvereinbarung über IT-Leistungen zu Fachverfahren des BVA geschlossen werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV IT-Leistungen zu Fachverfahren des BVA
- Leistungspunkte
- 50 %
- Preiskennzahl P
- 50 %
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.