Rahmenvertrag für Erneuerung und Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-Infrastruktur

Status
Offen
Angebotsfrist
16.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Universitätsmedizin RostockProfil ansehen
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
16.09.2026
Bekanntmachungsnummer
639296-2026
Verfahrensnummer
e517149a-0336-421f-9724-4c314186de38
CPV-Codes
79820000 · Dienstleistungen des Druckgewerbes

Passt diese Ausschreibung zu deinem Unternehmen?

Die KI prüft sie gegen deine eigenen Kriterien und zeigt dir Punkt für Punkt, was passt und wo es hakt.

14 Tage kostenlos testen

Kurzbeschreibung

Die Universitätsmedizin Rostock beschafft im Rahmen eines Vertragsmodells die Erneuerung und den klinikumsweiten Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-Infrastruktur für die Universitätsmedizin Rostock und die Universitätsmedizin Greifswald. Der externe Dienstleister soll alle Standorte mit Geräten, zugehörigen Lieferungen und Leistungen sowie unter anderem zentralem Druckmanagement, Authentifizierung und Ausfallsicherheit betreiben. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage; die Frist für die Teilnahme beziehungsweise Angebotsabgabe endet am 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Vergabeverfahren "Druckoutputmanagement" hat das Ziel, die klinikumsweite Infrastruktur der Universitätsmedizinen Greifswald und Rostock - bestehend aus Druckern und Multifunktionsgeräten und den damit verbundenen Lieferungen und Leistungen - zu erneuern. Der klinikumsweite Betrieb der Druck- und Multifunktionssysteme soll durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines vertraglichen Betriebsmodells erbracht werden. Der Umfang des Projektes betrifft alle Standorte des AG.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Druckoutputmanagement

    Soll-Konzept - Warenkorb mit 6 Geräteklassen - Einheitliche Bedienung auf allen Multifunktionsgeräten - Einheitlicher Universaltreiber für PCL6 & PS3 - Druck aus SAP heraus auf allen Systemtypen - Authentifizierung per RFID Karten/ Transponderauthentifizierung an allen Multifunktionssystemen und Einbindung in die zentrale Managementsoftware - Ausfallsicherheit durch den Einsatz von FollowMe Print - Administrative Entlastung durch automatisiertes Servicemanagement und Tonerverteilung durch den Auftragnehmer - Zentrale Verwaltung der Geräteflotte und verschiedener Print- und Scanworkflows über eine Managementsoftware Nachfolgend werden die Hauptziele des Druckkonzeptes beschrieben: - Bereitstellen von Systemen zum Drucken, Kopieren, Faxen und Scannen. - Anbindung und Inbetriebnahme dieser Systeme und Schulung bzw. Einweisung der Mitarbeiter über alle angebotenen Lösungen. - Realisierung einer Authentifizierung an den Multifunktionssystemen mit Hilfe der im Einsatz befindlichen RFID Karten / Transponder (mind. Typ: Mifare Classic und Desfire). - elektronische Abrechnung auf Basis von Kostenstellen oder Abteilungen über die angebotene Managementsoftware - Realisierung eines Flottenmanagements zur Verwaltung und Überwachung aller angebotenen Systeme, sowie der zentralen Administration und Konfiguration aller Systeme - Automatische Meldung von Verbrauchsmaterial (Toner), Zählerständen und Systemstörungen - Lieferung und Verteilung von Verbrauchsmaterial (außer Papier) an die Gerätestellplätze durch den Auftragnehmer (Tonerwechsel erfolgt durch den Auftraggeber) - Anbindung der Systeme an die bestehende Infrastruktur des AG (genauer beschrieben in Punkt 2.2 IT Infrastruktur)

    Frist: 16.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Vergabeunterlagen

Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

§ 48 VgV: Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5 von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt. Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat. § 123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann, wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen. Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) Der Ausschlussgrund aufgrund von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Ein Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Ein Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren278vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag144 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 50 Vergaben

Ähnliche Verfahren, die du verpasst hast

Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Miete, Erneuerung und Wartung von Druck-, Kopier- und EtikettendrucksystemenUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen, Deutschland02.06.2026 -
Rahmenvereinbarung für Drucker- und Multifunktionssystem-DienstleistungenCharité - Universitätsmedizin BerlinBerlin, Deutschland22.05.2026 -
Managed Print Services und Dokumentenmanagement-SystemUniversitätsklinikum FrankfurtFrankfurt am Main, Deutschland11.03.20265,1 Mio. €
Miete und Einrichtung eines digitalen Druck- und KopiersystemsUniversitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöRDresden, Deutschland15.01.2026 -
Mietweise Bereitstellung und Full-Service-Betrieb von Druckern und MultifunktionsgerätenMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe, Deutschland20.04.2026 -
Rahmenvertrag für Kauf, Betrieb und Instandhaltung von Druckern und MultifunktionsgerätenTechniker KrankenkasseHamburg, Deutschland31.03.2026 -
Miet- und Full-Service-Betrieb von Druckern und MultifunktionsgerätenMedizinisches Zentrum für Gesundheit Bad Lippspringe gGmbH (MZG)Bad Lippspringe, Deutschland01.07.2026 -
Mietweise Bereitstellung und Vollservice für Arbeitsplatz- und MultifunktionsdruckerKliniken der Stadt Köln gGmbHKöln, Deutschland28.10.2025 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
RDRicoh Deutschland GmbHHannover11011.08.2026808 Tsd. €steigend
CACHG-MERIDIAN AGWeingarten10012.08.20267,7 Mio. €steigend
KMKonica Minolta Business Solutions Deutschland GmbHLangenhagen4016.06.2025180 Tsd. €fallend
TTTA Triumph-Adler Deutschland GmbHNürnberg4010.02.2025 - fallend
CDCanon Deutschland GmbHKrefeld3023.07.2026324 Tsd. €steigend
RDRICOH Deutschland GmbHHannover3015.05.20265,8 Mio. €steigend
MDMR Datentechnik Vertriebs- und Service GmbHNürnberg3020.12.20244,6 Mio. €fallend
AGArktis GmbHBerlin2122.06.20261,4 Mio. €stabil
HHH&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebsgesellschaft mbHBonn2031.08.2026 - stabil
MGMünstermann GmbHSoest2027.07.2026753 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (48) · Nordrhein-Westfalen (43) · Bayern (30) · Hessen (18) · Sachsen (18) · Berlin (16)

Laufende Rahmenverträge

Mecklenburg-Vorpommern
  • Ersatzbeschaffung von Kyocera-Multifunktionsgeräten und Drucktechnik mit VollserviceHugo Hamann GmbH & Co. KGSIS - Schweriner IT- und Servicegesellschaft mbHSchwerin, Deutschland
    3 Mio. €
    21.05.2026noch 44 Monate21.05.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Druck und Lieferung von DIN-A5-Broschüren zur Krisenvorsorge und zum SelbstschutzKern GmbH +1 weitereBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonn, Deutschland
    11,2 Mio. €
    21.08.2026noch 47 Monate31.08.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Universitätsmedizin Rostock

Aktiv seit 2023 · 31 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr11Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 31 seit 2023Spitze KW 16 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
AMAbbott Medical GmbH220.08.20260,01 €
MGMedtronic GmbH212.08.20250,01 €
APAPS Prüfdienste GmbH121.08.2026 -
J&Johnson & Johnson Medical GmbH120.08.20260,01 €
BMBisping medizintechnik GmbH120.08.20260,01 €
BVBIOTRONIK Vertriebs GmbH & Co. KG120.08.20260,01 €
BSBoston Scientific Medizintechnik GmbH120.08.20260,01 €
EMEverPace Medical Netherlands B.V.120.08.20260,01 €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Einführung eines rund um die Uhr betriebenen Security Operations Centers mit SIEMDeutsche Telekom Security GmbHUniversitätsklinikum JenaJena, Deutschland
    03.12.2024noch 14 Monate03.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q2 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer BetriebsmittelAPS Prüfdienste GmbHUniversitätsmedizin RostockRostock, Deutschland
    21.08.2026noch 23 Monate31.08.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung von Produkten für die ElektrophysiologieAbbott Medical GmbH +8 weitereUniversitätsklinikum Aachen AöRAachen, Deutschland
    0,01 €
    20.08.2026noch 30 Monate20.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Beschaffung chirurgischer Herzklappen, Annuloplastieringe und -bänderMedtronic GmbH +5 weitereBG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbHDeutschland
    0,01 €
    20.06.2025noch 30 Monate20.03.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
16.09.2026Rahmenvertrag für Erneuerung und Betrieb der Drucker- und Multifunktionsgeräte-InfrastrukturOffen - -
14.09.2026Beschaffung eines SCS MedSeries H22 DVT Mark 3Offen - -
06.08.2026Planungs- und Prüfungsleistungen für den Neubau des Bettenhauses 1Offen - -
25.06.2026Erneuerung der Schließanlage in der Klinik für Forensische PsychiatrieVergebenSGSchlüssel-Kurth GmbH -
12.06.2026Rahmenvereinbarung zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer BetriebsmittelVergebenAPAPS Prüfdienste GmbH -
11.06.2026Lieferung eines volldigitalen urologischen RöntgenarbeitsplatzesOffen - -
05.06.2026Transformation von SAP-Systemen auf SAP S/4HANA und Implementierung einer IS-H-NachfolgelösungOffen - -
15.05.2026Lieferung und Installation einer Software für das onkologische DatenmanagementVergeben - -
08.05.2026Mehrzeilen-Spiral-Computertomograph (CT)Vergeben - -
08.05.2026Machbarkeitsstudie für bauliche Masterplan-Umsetzung und Bebauungsplan-ErstellungOffen - -
27.04.2026Geräteplattformen für Forschungsprojekt NEXCELLVergeben - -
23.04.2026Elektronische Schließanlage für Forensische PsychiatrieOffen - -
16.04.2026Hardware und Wartung für Pure-Storage-ErweiterungVergeben - -
15.04.2026Beratungsleistungen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Medizinstrategie 2030Offen - -
14.04.2026Beschaffung von Produkten für die ElektrophysiologieVergebenAMAbbott Medical GmbH +8 weitere0,01 €
09.04.2026Erneuerung von Core- und Perimeter-FirewallsVergebenAMAxians magellan GmbH -
08.04.2026Erweiterung und Wartungsverlängerung von Extreme Networks Netzwerk-SwitchenVergebenAGArktis GmbH -
02.04.2026Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von 12 digitalen BetäubungsmittelschränkenOffen - -
23.10.2025SAP HCM S/4HANA TransformationVergeben - -
18.04.2025Produkte für die NeuromodulationVergebenMGMedtronic GmbH +3 weitere0,01 €
10.02.2025Beschaffung von Cochlea-SystemenOffen - -
03.02.2025Beschaffung chirurgischer Herzklappen, Annuloplastieringe und -bänderVergebenMGMedtronic GmbH +5 weitere0,01 €
31.01.2025Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung von StellenanzeigenVergebenAPAWS Personalmarketing GmbH -
28.10.2024Sicherheitstechnische Kontrollen an B.-Braun-InfusionstechnikVergebenSMSana Medizintechnisches Servicezentrum GmbH -
25.09.2024Wartung und Support für Aruba-Netzwerkkomponenten sowie Lieferung von WLAN-KomponentenVergebenACaura Computersysteme GmbH -

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.