Rahmenvereinbarung für Dokumentenscanner, Zubehör sowie Wartungs- und Instandhaltungsleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 17.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.02.2025
- CPV-Codes
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- Scannerzubehör (30124500)
- Scanner für Computeranwendungen (30216110)
- Bekanntmachung
- vergabemarktplatz-mv.de
- Bekanntmachungsnummer
- 135728-2025
- Verfahrensnummer
- ba02986a-be8c-44b4-a596-47ecae9baab6
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH beschafft im Rahmen einer Vereinbarung Dokumentenscanner einschließlich üblichen Zubehörs sowie ergänzende Dienst- und Instandhaltungsleistungen. Die Leistungen sind für die DVZ und ihre Kunden in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns vorgesehen; die Vereinbarung soll mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden, und Angebote müssen bis zum 17. März 2025 um 11:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (Auftraggeber) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Deckung des Bedarfs an Dokumentenscan-Technik zu schließen. Die Vergabe erfolgt in einem Offenen Verfahren gemäß §§ 119 GWB, 15 VgV i.V. mit dem TVgG M-V. Bedarfsträger sind neben der DVZ M-V GmbH selbst auch deren Kunden in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen der Bezug von Dokumentenscannern einschließlich des üblichen Zubehörs sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte zu erbringende - zusätzliche Dienst- und Instandhaltungsleistungen abgerufen werden können. Es wird beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer zu schließen.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung Dokumentenscanner
Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sollen der Bezug von Dokumentenscannern einschließlich des üblichen Zubehörs sowie gewisse - in Bezug auf diese Geräte zu erbringende - zusätzliche Dienst- und Instandhaltungsleistungen abgerufen werden können. Bedarfsträger sind neben der DVZ M-V GmbH selbst auch deren Kunden in der Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern.
Frist: 17.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Anhang 5 - Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 125 GWB, Anlage 6, Punkt 1 - Verpflichtungserklärung zum zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Anhang 5 - Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 125 GWB, Anlage 6, Punkt 1 - Verpflichtungserklärung zum zum Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) Die Vergabestelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Frist nachzufordern. Dies gilt nicht für leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Der öffentliche Auftraggeber ist nicht zur Nachforderung verpflichtet. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Angebote, in denen die Erklärung zu Mindestarbeits- und Ausführungsbedingungen fehlt oder Mängel aufweist, gemäß § 14 TVgG M-V von der Wertung auszuschließen sind, wenn auch nach einmaliger erneuter Fristsetzung die Erklärung nicht oder unvollständig nachgereicht wird.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 310797-2025
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