Multifunktionsgeräte, Arbeitsplatzdrucker, Zubehör, Managementsoftware und Serviceleistungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 02.10.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G.
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 20.09.2024
- CPV-Codes
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- Peripheriegeräte (30232000)
- Drucker und Plotter (30232100)
- Bekanntmachung
- xvergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 567471-2024
- Verfahrensnummer
- 8c6212ca-baea-41bf-af4f-7fcd256fd5f7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.G. mit Sitz in Berlin schreibt eine Rahmenvereinbarung über fabrikneue Multifunktionsgeräte und Arbeitsplatzdrucker in verschiedenen Leistungsklassen aus. Beschafft werden außerdem Zubehör, Managementsoftware, Wartungs- und Klick-Serviceleistungen sowie Vor-Ort-Reparatur- und Austauschservices. Die Leistung ist für die Region Berlin vorgesehen, die Vertragslaufzeit beträgt 360 Tage; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Multifunktionsgeräten einschließlich Zubehör sowie korrespondierenden Dienstleistungen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Multifunktionsgeräte
Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von fabrikneuen Multifunktionsgeräten und Arbeitsplatzdruckern in unterschiedlichen Leistungsklassen, sowie Zubehör Dienstleistungen und Managementsoftware (nachfolgend: Produkte) sowie Wartungs- / Klick-Serviceleistungen und Vor-Ort-Reparatur- / Austauschservice (nachfolgend Dienstleistungen) (nachfolgend gemeinsam: Produkte und Dienstleistungen).
Frist: 02.10.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
--- § 56 VgV (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Multifunktionsgeräte
- Preis
- 100 %
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
--- § 56 VgV (1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.01.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 7680-2025
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