Standardsoftware für Zuschuss- und Fördermittelmanagement
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation Optimierter Regiebetrieb der Stadt JenaProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 613647-2026
- Verfahrensnummer
- 07485007-b3f8-4497-b745-f8785e9c876d
- CPV-Codes
- 72268000 · Bereitstellung von Software
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Kurzbeschreibung
Die Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation als optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena schreibt eine Standardsoftware für die Bearbeitung aller Vorgänge im Zuschuss- und Fördermittelmanagement aus. Die Lösung soll sowohl die Vergabe von Zuwendungen durch die Stadt Jena als Fördermittelgeberin als auch die Verwaltung empfangener Zuwendungen unterstützen. Der Auftrag betrifft die Region Jena; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Es wird eine Standardsoftware-Lösung für die Bearbeitung aller Vorgänge im Bereich Zuschuss- und Fördermittelmanagement ausgeschrieben.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Software für Zuschuss- und Fördermittelmanagement
Es wird eine Standardsoftware-Lösung für die Bearbeitung aller Vorgänge im Bereich Zuschuss- und Fördermittelmanagement ausgeschrieben. Die Software muss sich sowohl für die Verwaltung der Vergabe von Zuwendungen (Stadt Jena als Fördermittelgeber) als auch die Verwaltung von empfangenen Zuwendungen (Stadt Jena als Fördermittelempfänger) eignen.
Frist: 07.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 123 Abs. 4 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Angaben, Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Das Angebotsschreiben, wesentliche Preisangaben sowie fehlende Unterschriften/ Name des Bieters/ der erklärenden Person werden nicht nachgefordert.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
§ 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 123 Abs. 4 GWB Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende oder unvollständige Angaben, Nachweise, Erklärungen oder sonstige Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Der Bieter hat keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung. Das Angebotsschreiben, wesentliche Preisangaben sowie fehlende Unterschriften/ Name des Bieters/ der erklärenden Person werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
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Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation Optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena
Aktiv seit 2026 · 8 VerfahrenLeistungsbereiche
Top 5 nach VerfahrenErfüllungsorte
nach VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche| SDSoftwareONE Deutschland GmbH | 1 | 22.06.2026 | 7 Mio. € |
| SOSchelhorn OWiG Software GmbH | 1 | 17.06.2026 | - |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 07.09.2026 | Standardsoftware für Zuschuss- und Fördermittelmanagement | Offen | - | - |
| 04.09.2026 | Rahmenvertrag für Netzwerkkomponenten, Switches und WLAN-Komponenten | Offen | - | - |
| 25.08.2026 | Systemvertrag für Alcatel-Lucent TK-Anlage und robot 5 ALO Callcenter-System | Offen | - | - |
| 30.06.2026 | Softwarelösung für das Ordnungswidrigkeitenverfahren | Vergeben | SOSchelhorn OWiG Software GmbH | - |
| 24.06.2026 | Erweiterung einer Hewlett-Packard-Serverfarm um 20 speziell konfigurierte Server | Vergeben | - | - |
| 24.06.2026 | Handelspartner für Microsoft-Lizenzen einschließlich Enterprise-, Cloud- und Serververträgen | Vergeben | SDSoftwareONE Deutschland GmbH | 7 Mio. € |
| 30.04.2026 | Software für Ordnungswidrigkeiten | Offen | - | - |
| 27.04.2026 | Handelspartner für Microsoft-Lizenzen | Offen | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenSoftware für Zuschuss- und Fördermittelmanagement
07743 Jena · Offen · Frist 07.10.2026
Die Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation, ein optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena, beschafft Software für das Zuschuss- und Fördermittelmanagement. Weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert liegen nicht vor; die Frist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) in Jena.
88 % ähnlichWebbasierte Software für das Fördermittelmanagement
Berlin · Offen · Frist 04.10.2026
Die Netzwerk Universitätsmedizin NUM GmbH in Berlin beschafft im Rahmenvertrag eine webbasierte, revisionssichere und konfigurierbare Fachanwendung für das Fördermittelmanagement. Der Auftrag umfasst Bereitstellung, Hosting und Betrieb, Einrichtung, Datenmigration, Schnittstellen, eine dokumentierte Programmierschnittstelle (API), Support, Wartung, Schulungen und Dokumentation. Die Lösung soll Förderprozesse vom Antrag über Prüfung und Bewilligung bis zu Zahlungsanforderungen sowie Zwischen- und Verwendungsnachweisen digital abbilden. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.080 Tage; Angebote können bis zum 4. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden.
47 % ähnlichBeschaffung einer Software zur Verwaltung von Kindertagesstätten
Offen
Die Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin beschafft eine Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten (Kitas). Der Auftrag umfasst ein Los und bezieht sich auf die Region DE4; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen sind nicht enthalten.
43 % ähnlichSoftware zur Verwaltung von gefördertem Wohnraum und Wohnberechtigungsscheinen
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Hildesheim beschafft Software zur Verwaltung von gefördertem Wohnraum und Wohnberechtigungsscheinen. Der Auftrag betrifft eine Leistung in der Region Niedersachsen (NUTS-Code DE9); eine Größenordnung oder ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Die Frist endet am 22. September 2026 um 09:00 Uhr UTC.
39 % ähnlichFachsoftware für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Magdeburg · Offen · Frist 28.09.2026
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt beschafft Lizenzen sowie die Einführung, Konfiguration und Pflege einer Standardsoftware für das Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit in Sachsen-Anhalt. Die Software unterstützt das Feststellungsverfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die Zuerkennung von Merkzeichen und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen; vorgesehen sind unter anderem Altdatenmigration, Tests, Inbetriebnahme, Fehlerbehebung, Updates und technischer sowie optionaler Nutzersupport. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.460 Tage, die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 10:00 Uhr (UTC).
33 % ähnlichEinführung und Nutzung einer Software zur Erstellung von E-Rechnungen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Regensburg sucht eine Software zur Erstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen), die als Software as a Service (SaaS) bereitgestellt und genutzt werden soll. Der Auftraggeber ist die Stadt Regensburg; Angaben zu Umfang, Auftragswert und Einsatzregion über Regensburg hinaus liegen nicht vor. Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
32 % ähnlichEnergiemanagementsoftware
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Göttingen beschafft Energiemanagementsoftware. Der konkrete Leistungsumfang und eine geschätzte Auftragssumme sind nicht angegeben. Die Leistung ist der Region DE9 zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 24. September 2026 um 08:30 Uhr (UTC).
31 % ähnlichSoftware-as-a-Service-Lösung zur künstlichen Intelligenz gestützten Erstellung von Vergabeunterlagen
Berlin · Offen
Beschafft wird eine Software-as-a-Service-Lösung zur Erstellung von Vergabeunterlagen für die öffentliche Beschaffung, insbesondere von Leistungsbeschreibungen. Die Lösung soll dabei künstliche Intelligenz (KI) nutzen. Auftraggeber ist die ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG mit Sitz in Berlin. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 360 Tage; der Leistungsort ist Berlin.
30 % ähnlichSoftwarelösung für standardisierte Notrufabfrage der Feuerwehr Essen
Essen · Offen · Frist 15.10.2026
Das Essener Systemhaus, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung und der IT-Dienstleister der Stadt Essen, beschafft eine Softwarelösung für die standardisierte Notrufabfrage der Feuerwehr Essen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Lizenzen, die Softwarepflege sowie Einführungsdienstleistungen. Die Leistung wird in Essen (Region DEA13) benötigt; die Frist für die Einreichung endet am 15. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
30 % ähnlichEinführung eines Customer-Relationship-Management-Systems für die Hochschule Magdeburg-Stendal
sh. Hauptauftraggeber · Offen
Die Hochschule Magdeburg-Stendal schreibt die Beschaffung und Implementierung eines neuen Customer-Relationship-Management-Systems (CRM) für ihr GJU-Projektbüro aus. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Software sowie die notwendige technische Einrichtung.
30 % ähnlichEinführung und Nutzung einer Software-as-a-Service-Lösung für E-Rechnungen
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Regensburg beschafft die Einführung und Nutzung eines Programms zur Erstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) als Software-as-a-Service-Lösung. Der Auftrag ist der Region Bayern zugeordnet; die Frist endet am 24. September 2026.
30 % ähnlichKabelmanagementsoftware für das straßenverkehrstechnische Kabelnetz inklusive Wartung
Erfurt · Offen · Frist 29.09.2026
Die Landeshauptstadt Erfurt beschafft eine Kabelmanagementsoftware zur Verwaltung ihres straßenverkehrstechnischen Kabelnetzes. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme der Software in der bestehenden Infrastruktur sowie Schulungen für einen festgelegten Personenkreis. Die Vertragslaufzeit beträgt 1460 Tage; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden. Für die Zuschlagsentscheidung zählen die Leistungsbewertung mit 60 Prozent und der Preis mit 40 Prozent.
29 % ähnlichEnergiecontrolling- und Energiemanagementsoftware für Bau- und Immobilienmanagement
Offen · Frist 24.09.2026
Der Kreisausschuss des Odenwaldkreises, vertreten durch die Vergabestelle Odenwaldkreis, beschafft eine Software für Energiecontrolling und Energiemanagement im Bereich Bau- und Immobilienmanagement. Der Auftrag ist der Region Odenwaldkreis beziehungsweise Hessen (NUTS-Code DE7) zugeordnet; Angaben zu Umfang und Auftragswert liegen nicht vor. Als Frist ist der 24. September 2026 um 08:00 Uhr angegeben.
29 % ähnlichSoftware zur Arbeitsplatz- und Raumbuchung für flexible Desksharing-Bereiche
Chemnitz · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Chemnitz beschafft eine Software zur Arbeitsplatz- und Raumbuchung für die Desksharing-Bereiche der Stadtverwaltung. Das System soll verschiedene buchbare Ressourcen wie Arbeitsplätze, Beratungsräume und gegebenenfalls Fahrzeuge verwalten sowie die Nutzung auswerten und die Optimierung von Arbeitsflächen unterstützen. Die Leistung wird in Chemnitz erbracht; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026.
29 % ähnlichDigitale Schließsysteme für Schulen
07743 Jena · Offen · Frist 01.10.2026
Kommunale Immobilien Jena in Jena beschafft digitale Schließsysteme für Schulen. Der konkrete Leistungsumfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Die Ausschreibung betrifft die Region Thüringen; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
28 % ähnlichRahmenvertrag zur Erweiterung von Netzwerkkomponenten
07743 Jena · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Jena, vertreten durch ihren optimierten Regiebetrieb für kommunale Informationstechnik und Telekommunikation, sucht einen Rahmenvertrag zur Erweiterung von Netzwerkkomponenten. Der Leistungsort liegt in Jena; die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
28 % ähnlichImplementierung und Betrieb einer mandantenfähigen Datenmanagementplattform als SaaS
Gießen · Offen
ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen in Gießen beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Implementierung und zum Betrieb einer offenen urbanen beziehungsweise regionalen Datenmanagementplattform. Die Plattform soll kommunale Mitglieder bei der Entwicklung und dem Betrieb datenbasierter Smart-City- und Smart-Region-Dienste unterstützen und mandantenfähig betrieben werden. Der Betrieb erfolgt als Software as a Service (SaaS), also als über das Internet bereitgestellte Softwareleistung, über eine Laufzeit von 2.160 Tagen.
28 % ähnlichSoftware zur Digitalisierung des Wareneingangs und für digitale Lieferscheine
Berlin · Offen · Frist 23.09.2026
Die Berliner Wasserbetriebe führen eine Markterkundung für eine Software zur Digitalisierung des Wareneingangs und zur Nutzung digitaler Lieferscheine durch. Gesucht wird damit eine Softwarelösung für den Wareneingangsprozess; konkrete Angaben zu Umfang, Auftragswert oder geplanter Laufzeit liegen nicht vor. Die Markterkundung bezieht sich auf Berlin, und die Frist endet am 23. September 2026 um 15:59 Uhr UTC.
26 % ähnlichBeschaffung einer Datenvisualisierungssoftware
(Berlin) · Offen · Frist 30.09.2026
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) mit Sitz in Berlin beabsichtigt, eine Datenvisualisierungssoftware zu beschaffen. Die Vergabe erfolgt als öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellenvergabeordnung; nähere Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
26 % ähnlichBeschaffung von Softwarelizenzen für eine unternehmensweite Enterprise-GIS-Plattform
Stuttgart · Offen
Der Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung führt eine Markterkundung zur Vorbereitung eines Vergabeverfahrens für eine Enterprise-GIS-Plattform durch. Ziel ist die Evaluierung von Softwarelösungen für Geodatenmanagement, WebGIS und KI-gestützte Analysen inklusive Integration in bestehende SAP- und BIM-Systeme. Es handelt sich um eine unverbindliche Vorab-Marktprüfung ohne unmittelbare Vergabeabsicht.
26 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
16 abgerufene Dateien sind hinterlegt. Der letzte Abruf ist abgeschlossen. Die Vollständigkeit gegenüber dem Ursprungsportal ist nicht bestätigt.
Letzter dokumentierter Abruf: 17.09.2026, 02:46 (Europe/Berlin)
Anlage 3.1 Allgemeine Leistungsbeschreibung_V1.pdf
PDF · 382.041 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 3.2 - Leistungsverzeichnis_V1.xlsx
XLSX · 67.606 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 3.2 - Leistungsverzeichnis_V1 (1).xlsx
XLSX · 67.606 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 4 - Angebotsschreiben_V2.pdf
PDF · 451.552 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Angebotsaufforderung_V1.pdf
PDF · 424.847 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 1 - Bewerbungsbedingungen.pdf
PDF · 205.789 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 5 - Eigenerklärung zur Eignung.pdf
PDF · 608.514 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 8 - Erläuterungen zur Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz.pdf
PDF · 341.541 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 10 - Eigenerklärung Sanktionen gegen Russland.pdf
PDF · 302.626 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 6 - Eigenerklärung Mindestlohngesetz.pdf
PDF · 243.330 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 7 -Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß.pdf
PDF · 54.162 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 9 - Informationspflicht der Vergabestelle.pdf
PDF · 374.578 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 2 - ZVB.pdf
PDF · 720.081 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Originaldatei öffnenKein fertig extrahierter Dokumenttext verfügbar.Anlage 3.4.1 - Entwurf EVB-IT Cloudvertrag.pdf
PDF · 438.999 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 3.4.2 - Entwurf Kriterienkatalog für Cloudleistungen.pdf
PDF · 373.622 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Anlage 3.3 - Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.pdf
PDF · 315.273 Bytes · Quelle: www.dtvp.de
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
187 vergleichbare Verfahren, davon 107 mit erfasstem Zuschlag · 95 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 520.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 19 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Schelhorn OWiG Software GmbH · Rottweil
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Administration Intelligence AG · Würzburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
T-Systems International GmbH · Frankfurt am Main
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KSL Kommunalservice GmbH · Chemnitz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
LUNZER + PARTNER GMBH · Alzenau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareOne Deutschland GmbH · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
proElux GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KITA Consulting GmbH & Co. KG · Barntrup
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
forml GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Thüringen, nach Vertragsende sortiert.
- Digitale Gesundheitsziele für Sport, mentale Gesundheit, Ernährung und Schlaf
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.09.2026
Auftragnehmer: Foodpunk GmbH
Vertragsschluss: 24.09.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Nutzersupport für COMSOL Academic- und Classroom-Software
Technische Universität Ilmenau, Dezernat Finanzen, Zentrale Vergabestelle · Ilmenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.06.2028
Auftragnehmer: Comsol Multiphysics gmbH
Zuschlagswert: 239.048 EUR
- BlackBerry-Device-Lizenzen für mobiles Gerätemanagement
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Landesrechenzentrum · Erfurt
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Vodafone GmbH
Vertragsschluss: 31.03.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Kommunale Informationstechnik und Telekommunikation Optimierter Regiebetrieb der Stadt Jena
07743 · Jena
vergabe-kitt@jena.de+49 36414970008 erfasste Verfahren, davon 3 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabe-kitt@jena.de+49 3641497000
Vergabekammer beim Thüringer Landesverwaltungsamt
vergabekammer@tlvwa.thueringen.de000
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 11:41 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 07.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 02:46 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
Leistungen und Preise ansehen