Software zum Monitoring von Photovoltaikanlagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbHProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 30.06.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 448703-2026
- Verfahrensnummer
- 408efe5e-f7ee-4002-be14-c9e23cae4f69
- CPV-Codes
- 72000000 · IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
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Kurzbeschreibung
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH beschafft eine Software zur Überwachung von Photovoltaikanlagen. Der Leistungsumfang wird im Dokument „Leistungskatalog“ näher beschrieben und umfasst unter anderem ein Migrations- und Betriebskonzept sowie ein Konzept für die Web-Anzeige. Der Auftrag wird in Berlin ausgeführt, hat eine Laufzeit von 1.460 Tagen und die Angebotsfrist endet am 29. Juli 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH schreibt eine Software zum Monitoring von PV-Anlagen aus. Zu den Details vgl. bitte das Dokument "Leistungskatalog".
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH - Software zum Monitoring von PV-Anlagen
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH schreibt eine Software zum Monitoring von PV-Anlagen aus. Zu den Details vgl. bitte das Dokument "Leistungskatalog".
Frist: 29.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbußen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §3 0 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89aAbsatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs(Ausländische und internationale Bedienstete), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftatnach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Öffentliche Auftraggeber können unterBerücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn seine Tätigkeit eingestellt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Öffentliche Auftraggeber können unterBerücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Öffentliche Auftraggeber können unterBerücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung beider Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolgegeführt hat, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen Rahmens vor.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Angebotener Gesamtpreis
- 30 %
- Migrationskonzept
- 20 %
- Betriebskonzept
- 20 %
- Konzept Web-Display
- 10 %
- Produktvorstellung
- 12 %
- Teststellung
- 8 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbußen nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §3 0 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89aAbsatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalterichtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs(Ausländische und internationale Bedienstete), Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftatnach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Öffentliche Auftraggeber können unterBerücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn seine Tätigkeit eingestellt hat Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Öffentliche Auftraggeber können unterBerücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Öffentliche Auftraggeber können unterBerücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung beider Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolgegeführt hat, Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen Rahmens vor.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 18.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 645585-2026
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Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
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48 % ähnlichElektroarbeiten für eine Dachflächen-Photovoltaikanlage
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Schriesheim beschafft die erforderlichen Elektroarbeiten für eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche der Kurpfalz-Realschule. Der genaue Leistungsumfang und die Größenordnung sind nicht angegeben. Die Leistung ist in der Region DE1 vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 10:00 Uhr.
48 % ähnlichElektroinstallationsarbeiten und Photovoltaikanlage am Westfriedhof München
München · Offen · Frist 06.10.2026
Die Landeshauptstadt München, Baureferat, beschafft im Rahmen der Generalsanierung des Westfriedhofs an der Baldurstraße Elektroinstallationsarbeiten sowie eine Photovoltaikanlage; zum Projekt gehört auch ein neues Garagen- und Werkstattgebäude für den Betriebshof. Der Auftrag in München wird in einem Los vergeben, das einzige Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:50 Uhr (koordinierte Weltzeit, UTC).
48 % ähnlichPlanungsleistungen für Elektrotechnik und Mittelspannungsanlagen
Berlin · Offen · Frist 30.09.2026
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR) beschaffen unterstützende Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung im Bereich Elektrotechnik und Mittelspannungsanlagen. Gegenstand ist die Planung zur Neuerrichtung elektrischer Hausanschlüsse auf mindestens sieben betriebsnotwendigen Liegenschaften in Berlin. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
47 % ähnlichErneuerung und Aufschaltung von Einbruchmeldeanlagen an 22 Standorten
Berlin · Offen · Frist 22.09.2026
Die Berliner Wasserbetriebe beschaffen die Erneuerung von Einbruchmeldeanlagen an 22 Standorten im Bereich Beelitzhof und Friedrichshagen in Berlin sowie deren Aufschaltung auf ein übergeordnetes Gefahrenmanagementsystem. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr UTC.
47 % ähnlichPhotovoltaikanlage für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Baruth/Mark beschafft eine Photovoltaikanlage für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Industrie- und Gewerbegebiet Bernhardsmüh. Der Leistungsumfang umfasst die hierfür erforderlichen Bau- und Elektroarbeiten; eine konkrete Größenordnung ist nicht angegeben. Der Leistungsort liegt in Brandenburg (Region DE4), die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlichKabelmanagementsoftware für das straßenverkehrstechnische Kabelnetz inklusive Wartung
Erfurt · Offen · Frist 29.09.2026
Die Landeshauptstadt Erfurt beschafft eine Kabelmanagementsoftware zur Verwaltung ihres straßenverkehrstechnischen Kabelnetzes. Der Auftrag umfasst die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme der Software in der bestehenden Infrastruktur sowie Schulungen für einen festgelegten Personenkreis. Die Vertragslaufzeit beträgt 1460 Tage; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden. Für die Zuschlagsentscheidung zählen die Leistungsbewertung mit 60 Prozent und der Preis mit 40 Prozent.
46 % ähnlichLieferung und Installation einer Photovoltaikanlage mit etwa 40 Kilowatt-Peak
Offen · Frist 29.09.2026
Der Abwasserverband Obere Iller beschafft die Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zur Stromerzeugung mit einer Leistung von etwa 40 Kilowatt-Peak (kWp). Zum Leistungsumfang gehören außerdem Elektroinstallationsarbeiten sowie Arbeiten an Nieder- und Mittelspannungsanlagen. Die Ausschreibung betrifft die Region Bayern und die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 11:00 Uhr UTC.
45 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: proElux GmbH
Zuschlagswert: Nicht angegeben · Vertragsschluss: 04.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
229 vergleichbare Verfahren, davon 102 mit erfasstem Zuschlag · 113 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 274.543,86 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 18 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Südenergie Photovoltaik GmbH · Leutkirch
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Noordtec GmbH & Co. KG · Westerstede
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Solar Energy Mitte GmbH · Quedlinburg OT Gernrode
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
SoftwareONE Deutschland GmbH · Leipzig
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
CGI Deutschland B.V. & Co. KG · Berlin
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kraftwerk RPS GmbH · 60594
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Lorenz Energie GmbH · Gründau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Eco2Profis GmbH · Pfinztal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Energie SaarLorLux AG · Saarbrücken
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Stadtwerke Oranienburg GmbH · Oranienburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Berlin, nach Vertragsende sortiert.
- Externe Unterstützung für die Modernisierung von rvDialog und Datenbankdienste
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Bechtle GmbH
Vertragsschluss: 18.12.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Externe Unterstützung für Betrieb und Weiterentwicklung des HOPEX-Bebauungsplanungstools
Deutsche Rentenversicherung Bund Betriebswirtschaftlicher Service · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.10.2026
Auftragnehmer: Nicht veröffentlicht
Vertragsschluss: 06.11.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Support und Weiterentwicklung der Website energiesprong.de und ihrer Komponenten
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.11.2026
Auftragnehmer: UDG Rhein-Main GmbH
Vertragsschluss: 12.11.2024
Zuschlagswert: 500.000 EUR
- Externe IT-Unterstützung zur Weiterentwicklung des zentralen DRV-Designsystems
DRV Bund Einkaufsmanagement · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: IBM Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 09.12.2025
Zuschlagswert: 2.286.287,5 EUR
- Pflege und Weiterentwicklung einer Software zur Prüfung von Krankenhausabrechnungen
Verband der Ersatzkassen e.V. Abteilung Verwaltung, Vergabestelle · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: GEOS mbH
Vertragsschluss: 21.06.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Weiterentwicklung des Einsatzleitsystems IGNIS Plus
Berliner Feuerwehr · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Sopra Steria SE
Vertragsschluss: 13.05.2026
Zuschlagswert: 426.750 EUR
- Cloudbasierte IT-Service-Management-Lösung mit Implementierung und Lizenzen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.01.2027
Auftragnehmer: SVA GmbH
Vertragsschluss: 20.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Externe Prüfungs- und Beratungsleistungen für IT-Auslagerungen, Informationssicherheit und Bankbetrieb
Investitionsbank Berlin · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.01.2027
Auftragnehmer: EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Vertragsschluss: 30.01.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
10179 · Berlin
Berliner-Stadtwerke-KP-PV@morgenstern-legal.com+49 (0) 40 - 80819661166 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 3 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer des Landes Berlin
vergabekammer@senweb.berlin.de+49309090138316
Kontakt laut Bekanntmachung
Berliner-Stadtwerke-KP-PV@morgenstern-legal.com+49 (0) 40 - 8081966116
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 15:08 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 30.06.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 18.09.2026, 06:14 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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