Einheitliche Fachsoftware für die sächsischen Gesundheitsämter
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 01.07.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 13.381.560 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 26.06.2024
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 377344-2024
- Verfahrensnummer
- 1d0aecb1-f349-4c9b-a211-6a47d80c82e2
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt beschafft eine moderne, einheitliche Fachsoftware für alle Gesundheitsämter im Freistaat Sachsen. Die Software soll Verwaltungs- und Fachprozesse digital unterstützen, möglichst vereinheitlichen und die Vernetzung sowie die technische Zusammenarbeit mit anderen Ländern und Bundesbehörden verbessern. Vorgesehen ist außerdem die Anbindung an EMIGA, das elektronische Melde- und Informationssystem der Zukunftsplattform für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD). Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 13,4 Millionen Euro; die Angebotsfrist endete am 1. Juli 2024.
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Leistungsbeschreibung
Im Freistaat Sachsen wurde im Rahmen des Förderprogramm "Pakt ÖGD" der Bundesregierung eine mit allen Landkreisen und Kreisfreien Städten abgestimmte länderkoordinierte Maßnahme "Digitales Gesundheitsamt Sachsen 2025" im Jahr 2022 eingereicht. Generelles Ziel dieses Projektes ist, dass allen sächsischen Gesundheitsämtern eine einheitliche, moderne, dem Stand der Technik angepasste Fachsoftware zur Verfügung gestellt wird, abgeleitete/harmonisierte Prozesse digital umgesetzt werden und dies im Ergebnis zur messbaren Erhöhung des digitalen Reifegrades aller sächsischen Gesundheitsämter führt. Weiterhin soll die fachliche und technische Vernetzung der unterschiedlichen Akteure im Freistaat Sachsen untereinander und mit Gesundheitseinrichtungen anderer Bundesländer sowie dem Bund verbessert werden. In dem Zusammenhang soll die Interoperabilität der genutzten technischen Systeme innerhalb des Freistaates Sachsen, aber auch zwischen dem Freistaat Sachsen und anderen Bundesländern sowie mit den beim Bund zuständigen Behörden sichergestellt und weiter ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Einbindung der sächsischen IT-Strukturen des ÖGD in die "Zukunftsplattform für den ÖGD - EMIGA (Elektronisches Melde- und Informationssystem)" des Bundes. Weiterhin sollen die Ergebnisse der ELFA-Maßnahme "Interoperabilität" mit in dieses Teilprojekt einfließen bzw. Beachtung finden.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fachsoftware ÖGD
Mit diesem Projekt sollen ebenfalls die Prozesse in den Gesundheitsämtern verbessert und weitestgehend vereinheitlicht werden. Daher ist eine individuelle Anpassung einer vom Auftragnehmer zu überlassenden Software oder die individuelle Entwicklung einer zumindest in wesentlichen Teilen neuen prozessunterstützenden Software notwendig.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Fehlende Unterlagen - insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise - können von der Vergabestelle grundsätzlich nachgefordert werden. Einen Anspruch hierauf haben Bieter jedoch nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fachsoftware ÖGD
- Der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis unter den wertungsfähigen Angeboten erhält die maximale Punktzahl i.H.v. 350 Punkten. Wertungsfähig sind all diejenigen Angebote, die formal einwandfrei sind, auskömmlich kalkuliert sind und in qualitativer Hinsicht die o.g. Mindestpunktzahl erfüllen. Jedes wertungsfähige Angebot, das doppelt so hoch (oder noch höher) wie das niedrigste wertungsfähige Angebot ist, erhält 0 Punkte. Dazwischenliegende Werte werden nach folgender Formel ermittelt: P = 700 - 350 * (X/N) Wobei gilt: P - Punktzahl des zu bewertenden Bieters X - Angebotspreis des zu bewertenden Bieters N - niedrigster Angebotspreis aller Bieter Sollte sich bei der Berechnung ein negativer Wert ergeben, erhält der betroffene Bieter 0 Punkte.
- 350 %
- Siehe Anlage B.2
- 250 %
- Siehe Anlage B.2
- 50 %
- Siehe Anlage B.2
- 150 %
- Siehe Anlage B.2
- 200 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 742891-2024
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