Scannen, Digitalisieren und Verarbeiten von Akten einschließlich Transport und Zwischenlagerung
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 03.09.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ITEBO GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 19.08.2024
- CPV-Codes
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- Datenarchivierung (72252000)
- Datendienste (72300000)
- Dokumentenmanagement (72512000)
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Archivierung (79995100)
- Scanning (79999100)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 495142-2024
- Verfahrensnummer
- 1b47bdec-bda6-4f51-9ddc-2a132afe4726
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ITEBO GmbH aus Osnabrück sucht eine Rahmenvereinbarung für das Vorbereiten und Scannen von Dokumenten, die Datenübergabe an Dokumentenmanagementsysteme sowie die Zwischenlagerung digitalisierter Akten. Zum Leistungsumfang gehören außerdem der Transport der Aktenbehälter und der Rücktransport der Akten; die Vereinbarung kann von ITEBO und ihren Gesellschaftern in der Region Osnabrück bedarfsweise genutzt werden. Angebote müssen bis zum 3. September 2024 um 09:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Auf einen Blick
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Leistungsbeschreibung
Scandienstleistungen/Aktendigitalisierungen: — Vorbereiten und Scannen von Dokumenten; — Datenübergabe an Dokumentenmanagementsysteme; — Zwischenlagerung digitalisierter Akten.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zu Scandienstleistungen/Aktendigitalisierung
Die ITEBO GmbH plant die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zu Scandienstleistungen/ Aktendigitalisierungen. Die Rahmenvereinbarung kann durch die ITEBO GmbH selbst sowie für alle Gesellschafter der ITEBO GmbH genutzt werden, wobei die ITEBO GmbH die notwendigen Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bedarfsweise abruft, koordiniert und die Abrechnung mit den jeweiligen Gesellschaftern vornimmt. Zu den Leistungen gehören insbesondere: — Transport der Aktenbehälter; — Rücktransport der Akten. Digitalisierung: — Vorbereiten der Dokumente; — Beidseitiges Scannen der Dokumente; — Übergabe der Daten an das Dokumentenmanagementsystem (Metadaten); — Teilweise Zwischenlagerung der digitalisierten Akten; — Entsorgung von „Verbrauchsmaterial“. Nebenleistungen/Vorgaben an die Auftragsdurchführung: — Schulung der Mitarbeiter der ITEBO sowie der Mitarbeiter der jeweiligen Institutionen (Aktenstandorte). Speicherung der Daten auf einem Datenserver in Deutschland. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden.
Anforderungen an deinen Betrieb
Mindestbedingung: Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB so- wie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung zu Scandienstleistungen/Aktendigitalisierung
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Mindestbedingung: Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB so- wie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 19.03.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 178907-2025
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