Digitalisierung von Archivgut des Bundesarchivs einschließlich konservatorischer Vorarbeiten und Transport
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 20.11.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.151.261 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Berlin, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 22.10.2026
- CPV-Codes
- Archivierung (79995100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 732678-2026
- Verfahrensnummer
- 577fd876-2a60-4a5b-9915-29c79310fadd
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Ausgeschrieben ist eine Rahmenvereinbarung zur Digitalisierung von Archivgut des Bundesarchivs, vor allem aus den Jahren 1949 bis 1990; sie umfasst auch konservatorische Vorarbeiten und Transporte zwischen Archiv und Auftragnehmerin. Auftraggeber ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und dessen Beschaffungsamt. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 2,15 Millionen Euro; die angegebenen Regionen sind Berlin und Bonn, und die Angebotsfrist endet am 20. November 2026 um 10:30 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt MfS-Unterlagen II
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt MfS-Unterlagen II2.151.261 EUR
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Digitalisierung von Archivgut einschl. konservatorischer Vorarbeiten und notwendiger Transportleistungen zwischen dem Bundesarchiv und der Auftragnehmerin. In diesem Projekt handelt es sich vor allem um Archivgut aus der Zeit von 1949 bis 1990, sowohl lose als auch gebunden.
Frist: 20.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nachweis gem. Vergabeunterlagen a) Kriterienkatalog Leistung Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet. b) Eigenerklärung Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Das Vergabeverfahren wird zugunsten einer Auftraggeberin durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der Auftraggeberin für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird die Auftraggeberin nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten. c) Eigenerklärung Geheimhaltung nach BDSG und StUG Bei den Einzelaufträgen/-abrufen des BArch müssen alle an der Digitalisierung beteiligten Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) unterzeichnen. Diese enthält einen Auszug aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz und dem für die Unterlagen ebenso relevanten Bundes-datenschutzgesetz. Die Auftragnehmerin muss mit den Gesetzesvorschriften und insbesondere den möglichen Konsequenzen bei Verstößen vertraut sein und gewährleistet ihre Einhaltung während der Leistungserfüllung. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung zur Geheimhaltung nach BDSG und StUG bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten. d) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung und Transportversicherung Das Vorhandensein einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung. Aus der Versicherungsbestätigung muss sich ergeben welche Risiken abgesichert sind; welche Deckungssummen vereinbart sind; Für den Fall, dass im Zusammenhang mit Lagerung und Transport eintretende Schadensfälle, insbesondere auch der Verlust der Sache, nicht von der Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung abgedeckt werden, ist eine zusätzliche Lager- und Transportversicherung nachzuweisen. Sofern ein Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und/oder Transportversicherung spätestens vor Zuschlag nachgewiesen wird. Sollten bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmerinnen eingesetzt werden, muss der Versicherer bestätigen, dass auch deren Tätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin umfasst sind. Andernfalls ist ein den Vorgaben entsprechender Versicherungsschutz der Unterauftragnehmerinnen nachzuweisen. e) Erstellung von Test-Digitalisaten Im Rahmen der Angebotsauswertung kann der Bieter zu einer Teststellung aller für die Auftragsausführung vorgesehenen Scanner - soweit diese bereits vorhanden sind - aufgefordert werden. Eine Aufforderung zur Teststellung erfolgt hierbei nach erster Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote gegenüber dem vorgesehenen Zuschlagsdestinatär. Die Teststellung schließt auch die Erstellung von Test-Digitalisaten als auch die Vorbereitung der Archivalien mit ein. Es werden je Scanner nicht mehr als 20 Blatt angefordert. In Abstimmung mit der Vergabestelle werden dem Bieter seitens des Bundesarchivs spezifische Archivalien zur Verfügung gestellt. Der Bieter erstellt die für jeden Scanner erforderlichen Testaufnahmen sowie Digitalisate der Archivalien und leitet diese zusammen mit den zur Auswertung benötigten Daten an das Bundesarchiv zurück. Der Zuschlag kann, nach Durchführung einer Teststellung, nur erteilt werden, wenn die Teststellung größtenteils erfüllt ist und erkennbar ist, dass die Anforderungen sicher erfüllt werden können. Auf eine Teststellung des Zuschlagdestinatärs der Vergabestelle kann lediglich verzichtet werden, wenn die technisch einwandfreie Umsetzung der Anforderungen in einem bestehenden Leistungsverhältnis mit der Auftraggeberin nachgewiesen wurde. Entsprechende Erfahrungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Teststellung erfolgt für die Vergabestelle und das Bundesarchiv kostenfrei. Ein Anspruch des Bieters auf die Möglichkeit einer Teststellung besteht nicht. f) Besichtigung der Produktions- und Lagerräume Für eine abschließende Prüfung der Eignung des Bieters und seiner für die Leistungserbringung vorgesehenen Ausstattung behält sich die Vergabestelle eine Besichtigung der Lager- und Arbeitsräume im Beisein von Mitarbeitern des Archivs vor. Stellt sich heraus, dass Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt werden, kann dem Bieter der Zuschlag nicht erteilt werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Rahmenvereinbarung über die Digitalisierung von Archivgut für das Bundesarchiv - Projekt MfS-Unterlagen II
- Gesamtleistungspunktzahl = (erreichter Punktwert) /(maximal erreichbarer Punktwert) * 70
- 70 %
- Preispunktzahl = (Wertungspreis des niedrigsten bedingungsgemäßen Angebots) / (Wertungspreis des vorliegenden bedingungsgemäßen Angebots) * 30
- 30 %
Vergabeunterlagen
29 Dateien laut Portal · Stand 22.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Anschreiben | 336 KB | |
| Anschreiben | 186 KB | |
| Sonstiges | 135 KB | |
| Formular | 3,8 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 3,1 MB | |
| Leistungsverzeichnis | 1,8 MB | |
| Sonstiges | 246 KB | |
| Sonstiges | 19 KB | |
| Sonstiges | 346 KB | |
| Formular | 16 KB | |
| Sonstiges | 302 KB | |
| Formular | 231 KB | |
| Formular | 890 KB | |
| Sonstiges | 323 KB | |
| Formular | 179 KB | |
| Formular | 134 KB | |
| Sonstiges | 32 KB | |
| Formular | 1,6 MB | |
| Sonstiges | 928 KB | |
| Formular | 909 KB | |
| Sonstiges | 220 KB | |
| Sonstiges | 517 KB | |
| Sonstiges | 92 KB | |
| Sonstiges | 91 KB | |
| Sonstiges | 211 KB | |
| Sonstiges | 92 KB | |
| Sonstiges | 118 KB | |
| Formular | 123 KB |
Anforderungen
Nachweis gem. Vergabeunterlagen a) Kriterienkatalog Leistung Legen Sie bitte alle im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument "Kriterienkatalog Leistung" Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet. b) Eigenerklärung Auftragsverarbeitung Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden. Das Vergabeverfahren wird zugunsten einer Auftraggeberin durchgeführt. Bei der späteren Auftragsausführung ist daher der Auftraggeberin für die Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle. Aus diesem Grund wird die Auftraggeberin nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen. Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Auftragsverarbeitung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten. c) Eigenerklärung Geheimhaltung nach BDSG und StUG Bei den Einzelaufträgen/-abrufen des BArch müssen alle an der Digitalisierung beteiligten Mitarbeiter eine Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) unterzeichnen. Diese enthält einen Auszug aus dem Stasi-Unterlagen-Gesetz und dem für die Unterlagen ebenso relevanten Bundes-datenschutzgesetz. Die Auftragnehmerin muss mit den Gesetzesvorschriften und insbesondere den möglichen Konsequenzen bei Verstößen vertraut sein und gewährleistet ihre Einhaltung während der Leistungserfüllung. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung zur Geheimhaltung nach BDSG und StUG bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten. d) Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung und Transportversicherung Das Vorhandensein einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen durch Versicherungsbestätigung. Aus der Versicherungsbestätigung muss sich ergeben welche Risiken abgesichert sind; welche Deckungssummen vereinbart sind; Für den Fall, dass im Zusammenhang mit Lagerung und Transport eintretende Schadensfälle, insbesondere auch der Verlust der Sache, nicht von der Berufs- oder Betriebshaft-pflichtversicherung abgedeckt werden, ist eine zusätzliche Lager- und Transportversicherung nachzuweisen. Sofern ein Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters ausreichend, dass eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung und/oder Transportversicherung spätestens vor Zuschlag nachgewiesen wird. Sollten bei der Leistungserbringung Unterauftragnehmerinnen eingesetzt werden, muss der Versicherer bestätigen, dass auch deren Tätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung von der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung der Auftragnehmerin umfasst sind. Andernfalls ist ein den Vorgaben entsprechender Versicherungsschutz der Unterauftragnehmerinnen nachzuweisen. e) Erstellung von Test-Digitalisaten Im Rahmen der Angebotsauswertung kann der Bieter zu einer Teststellung aller für die Auftragsausführung vorgesehenen Scanner - soweit diese bereits vorhanden sind - aufgefordert werden. Eine Aufforderung zur Teststellung erfolgt hierbei nach erster Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote gegenüber dem vorgesehenen Zuschlagsdestinatär. Die Teststellung schließt auch die Erstellung von Test-Digitalisaten als auch die Vorbereitung der Archivalien mit ein. Es werden je Scanner nicht mehr als 20 Blatt angefordert. In Abstimmung mit der Vergabestelle werden dem Bieter seitens des Bundesarchivs spezifische Archivalien zur Verfügung gestellt. Der Bieter erstellt die für jeden Scanner erforderlichen Testaufnahmen sowie Digitalisate der Archivalien und leitet diese zusammen mit den zur Auswertung benötigten Daten an das Bundesarchiv zurück. Der Zuschlag kann, nach Durchführung einer Teststellung, nur erteilt werden, wenn die Teststellung größtenteils erfüllt ist und erkennbar ist, dass die Anforderungen sicher erfüllt werden können. Auf eine Teststellung des Zuschlagdestinatärs der Vergabestelle kann lediglich verzichtet werden, wenn die technisch einwandfreie Umsetzung der Anforderungen in einem bestehenden Leistungsverhältnis mit der Auftraggeberin nachgewiesen wurde. Entsprechende Erfahrungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit dürfen nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Teststellung erfolgt für die Vergabestelle und das Bundesarchiv kostenfrei. Ein Anspruch des Bieters auf die Möglichkeit einer Teststellung besteht nicht. f) Besichtigung der Produktions- und Lagerräume Für eine abschließende Prüfung der Eignung des Bieters und seiner für die Leistungserbringung vorgesehenen Ausstattung behält sich die Vergabestelle eine Besichtigung der Lager- und Arbeitsräume im Beisein von Mitarbeitern des Archivs vor. Stellt sich heraus, dass Anforderungen der Leistungsbeschreibung nicht erfüllt werden, kann dem Bieter der Zuschlag nicht erteilt werden.
Änderungen und Bieterfragen
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