Technische Rahmenvereinbarung für die Realisierung und Ausführung von Umspannwerksprojekten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.01.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 1 EUR
- Lose
- 5
- Auftraggeber
- TenneT TSO GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.12.2025
- CPV-Codes
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- Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste (65300000)
- Stromversorgung (65310000)
- Betrieb von elektrischen Anlagen (65320000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen (71321000)
- Planung von Stromversorgungssystemen (71323100)
- Technische Planungsleistungen (71356400)
- Projektmanagement im Bauwesen (71541000)
- Dokumentenmanagement (72512000)
- Bekanntmachung
- s2c.mercell.com
- Bekanntmachungsnummer
- 855867-2025
- Verfahrensnummer
- 713928ab-542c-4d8d-b3ad-62c4401e85f9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die TenneT TSO GmbH mit Sitz in Bayreuth sucht fachliche Dienstleistungen für die Planung, Projektabwicklung, Beschaffung, Entsorgung, Prüfung vor der Inbetriebnahme und das Dokumentenmanagement bei Umspannwerksprojekten. Die Leistungen sind in fünf Fachlose aufgeteilt und sollen im Gebiet des NUTS-Codes DE929 erbracht werden. Die Rahmenvereinbarung hat keine Mindestabnahmemenge; der geschätzte Höchstwert möglicher Abrufe beträgt 103,5 Millionen Euro, ohne Anspruch auf entsprechende Beauftragungen. Teilnahmeanträge müssen bis zum 30. Januar 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Im Zuge der Energiewende und des zunehmenden Anteils dezentraler, wetterabhängiger Einspeisungen aus erneuerbaren Energiequellen (Windenergie, Photovoltaik, Biomasse) kommt den Umspannwerken eine zentrale Bedeutung für die Netzstabilität und Versorgungssicherheit zu. Aufgrund dieser Entwicklung benötigt TenneT fachliche Expertise im Rahmen der Realisierung und Ausführung von UW-Projekten. Die zu vergebenden Leistungen werden in folgende Lose aufgeteilt: Fachlos 1: Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung Fachlos 2: Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung Fachlos 3: Fremd- und Bauleitplanung Fachlos 4: Prüfung vor Inbetreibnahme Fachlos 5: Dokumentenmanagement *** Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften/Konsortien sind jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft/Konsortium die unter „Teilnahme“ aufgeführten Informationen einzureichen. Hierbei ist der Konsortialführer eindeutig zu benennen. *** Der Auftraggeber ist berechtigt, Rechte und Pflichten des Auftragsgegenstandes insgesamt auf eine Projektgesellschaft (Special Purpose Vehicle/NewCo) zu übertragen und zwar unabhängig davon, ob sich Dritte als Gesellschafter an dieser Projektgesellschaft bereits beteiligt haben, oder erst nach etwaiger Übertragung dieses Vertrages an einer solchen beteiligen werden. *** Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. *** Die Vergabe des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Änderung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ankündigung geltenden rechtlichen und/oder regulatorischen Rahmenbedingungen, Regelungen und Vorschriften. *** Die Rahmenvereinbarung wird ohne Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Die Ausübung etwaiger Abrufe zu den Rahmenvereinbarungen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen der tatsächlich realisierten Umspannwerksprojekte. Der Auftraggeber ist gem. § 57 SektVO berechtigt, das Vergabeverfahren jederzeit einzustellen. Auf die Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. *** Der geschätzte, auskömmliche Höchstwert etwaiger Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung beträgt EUR 103.500.000,00. Klarstellend wird hervorgehoben, dass es sich hierbei lediglich um einen Schätzwert unter Betrachtung sämtlicher Optionen und Szenarien handelt, der keinerlei Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber auf Abrufe bis zur vorgenannten Höchstmenge begründet. ***
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Leistungen nach Losen (5)
LOT-0001 · Fachlos 1 - Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung1 EUR
Vollständige Entwurfs- und Ausführungsplanung für Schaltanlagen im Bereich der Primärtechnik
LOT-0002 · Fachlos 2 - Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung1 EUR
Leistungen im Bereich der Projektabwicklung, Beschaffung und Entsorgung im Rahmen der Errichtung und E-Montage von Umspannwerken
LOT-0003 · Fachlos 3 - Fremd- und Bauleitplanung1 EUR
Vollständige Prüfung, Beurteilung und Stellungnahme zu externen Anfragen, die potenzielle Konflikte mit bestehenden oder geplanten Anlagen des AG betreffen
LOT-0004 · Fachlos 4 - Prüfung vor Inbetriebnahme1 EUR
Vollständigen Prüfung vor Inbetriebnahme von Schaltfeldern und deren zugehörigen Betriebsmitteln, Gebäude und Nebengebäude in Umspannwerken.
LOT-0005 · Fachlos 5: Dokumentenmanagement1 EUR
Dokumentenmanagement und -prüfung von der Phase "Planung und Genehmigung" bis zur Phase "Umsetzung und Closing"
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Wie im Vergabeleitfaden ausgeführt, kann die Vergabestelle (TenneT) unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung von den Bewerbern die Vorlage, Vervollständigung oder Berichtigung fehlender, unvollständiger oder unrichtiger geschäftsbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Erklärungen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise verlangen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Auf Verlangen von TenneT sind die entsprechenden Unterlagen von den Bewerbern innerhalb einer von TenneT gesetzten (angemessenen) Frist nachzureichen. Die Entscheidung, weitere Informationen anzufordern, liegt im alleinigen Ermessen von TenneT. Teilnahmeanträge, die die nachgeforderten Unterlagen nicht enthalten, werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fachlos 1 - Primärtechnik: Entwurfs- und Ausführungsplanung
- Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
- 45 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
- 20 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
- 35 %
LOT-0002 · Fachlos 2 - Projektabwicklung inkl. Beschaffung & Entsorgung
- Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
- 45 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
- 20 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
- 35 %
LOT-0003 · Fachlos 3 - Fremd- und Bauleitplanung
- Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
- 45 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
- 20 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
- 35 %
LOT-0004 · Fachlos 4 - Prüfung vor Inbetriebnahme
- Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
- 45 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
- 20 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
- 35 %
LOT-0005 · Fachlos 5: Dokumentenmanagement
- Dem Preiskriterium liegt folgende Bewertung zugrunde: Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis wird auf Rang 1,00 gewertet. Jedes Angebot, das das 2-fache des niedrigsten Angebotspreises übersteigt, erhält den letzten Rang, wobei dieser stets der Anzahl der abgegebenen und gewerteten Angebote entspricht. Die Bewertung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma.
- 45 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf die endgültige Verteilung der Vertragsrisiken zu Ungunsten des Auftraggebers im Vergleich zum Entwurf des Auftraggebers bewertet. Fehlen Vorgaben des Auftraggebers (bei Vertragsstrafen etc.), werden die Verhandlungsergebnisse vergleichend bewertet.
- 20 %
- Die Verhandlungsergebnisse im Rahmen des Vergabeverfahrens werden im Hinblick auf das abschließend vorgelegte Konzept der Bieter hinsichtlich der übergreifenden Leistungsgestaltung in allen vom Auftraggeber geforderten Bereichen bewertet. Die Ergebnisse der Verhandlungen werden vergleichend bewertet.
- 35 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Wie im Vergabeleitfaden ausgeführt, kann die Vergabestelle (TenneT) unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung von den Bewerbern die Vorlage, Vervollständigung oder Berichtigung fehlender, unvollständiger oder unrichtiger geschäftsbezogener Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Erklärungen, Bescheinigungen oder sonstiger Nachweise verlangen (§ 51 Abs. 2 SektVO). Auf Verlangen von TenneT sind die entsprechenden Unterlagen von den Bewerbern innerhalb einer von TenneT gesetzten (angemessenen) Frist nachzureichen. Die Entscheidung, weitere Informationen anzufordern, liegt im alleinigen Ermessen von TenneT. Teilnahmeanträge, die die nachgeforderten Unterlagen nicht enthalten, werden vom Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 15.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 487709-2026
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