Rahmenvereinbarung für Telefon- und Kollaborationssoftware sowie Kommunikationshardware
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 27.06.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- ITEBO GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.05.2024
- CPV-Codes
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- Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
- Fernmeldebedarf (32500000)
- Fernsprechausrüstung (32550000)
- Telefonapparate (32552100)
- Teile für elektrische Fernsprech- oder Telegrafiegeräte (32553000)
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Kommunikationssoftwarepaket (48510000)
- Help-Desk und Unterstützungsdienste (72253000)
- Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 314591-2024
- Verfahrensnummer
- 74e2277a-4be3-4994-825a-99e58ce3c9b7
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die ITEBO GmbH aus Osnabrück beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Telefon- und Kollaborationssoftware, Kommunikationshardware und zugehörige Dienstleistungen für ihre Genossen und Gesellschafter, darunter Kommunen und Mitglieder der ITEBO eG. Vorgesehen sind unter anderem DECT-Sender und -Telefone, IP- und Analogadapter, VoIP-Gateways sowie IP-Tischtelefone, die nach Einzelabruf gekauft werden können. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.095 Tage; die Teilnahmefrist endet am 27. Juni 2024 um 09:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Telefon- und Kollaborationssoftware und -hardware (inkl. korrespondierender Dienstleistungen) für die Genossen und Gesellschafter der ITEBO GmbH.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung von Telefonsoftware und -hardware
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Telefonsoftware und -hardware (inkl. korrespondierender Dienstleistungen). Die Leistungen sollen in diesem Zusammenhang für die Genossen und Gesellschafter der ITEBO GmbH (bspw. Kommunen und Mitglieder der ITEBO eG) durch die ITEBO bereitgestellt werden. Zum Leistungsinhalt gehört insbesondere: • Kauf der erforderlichen Hardware nach Einzelabruf: DECT-Sender, DECT-Telefone, IP/Analog Adapter, VoIP-Gateways und IP-Tischtelefone. • Erwerb der Softwarelizenzen: Telefonanlagensoftware inkl. UC-Applikationen wie Chat, Video, CTI, Voicemail oder eFax. • Software Assurance (inkl. für den Erhalt der Software, inkl. Updates und Upgrades) für 5 Jahre nach dem jeweiligen Abruf (mit jährlicher Verlängerung). Dienstleistungen: • Remote-Unterstützung der ITEBO.
Anforderungen an deinen Betrieb
Mindestbedingung Nr. 1: Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, bzw. von Bietern fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung von Telefonsoftware und -hardware
- Angebotspreis des verbindlichen Angebotes
- Leistungsmerkmale der Soft- und Hardware
Vergabeunterlagen
Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Mindestbedingung Nr. 1: Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, bzw. von Bietern fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 732717-2024
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