Rahmenvereinbarung für Telefon- und Kollaborationssoftware sowie Kommunikationshardware

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.06.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
ITEBO GmbH
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
28.05.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör (32000000)
  • Fernmeldebedarf (32500000)
  • Fernsprechausrüstung (32550000)
  • Telefonapparate (32552100)
  • Teile für elektrische Fernsprech- oder Telegrafiegeräte (32553000)
  • Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
  • Kommunikationssoftwarepaket (48510000)
  • Help-Desk und Unterstützungsdienste (72253000)
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Software (72260000)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
314591-2024
Verfahrensnummer
74e2277a-4be3-4994-825a-99e58ce3c9b7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die ITEBO GmbH aus Osnabrück beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung Telefon- und Kollaborationssoftware, Kommunikationshardware und zugehörige Dienstleistungen für ihre Genossen und Gesellschafter, darunter Kommunen und Mitglieder der ITEBO eG. Vorgesehen sind unter anderem DECT-Sender und -Telefone, IP- und Analogadapter, VoIP-Gateways sowie IP-Tischtelefone, die nach Einzelabruf gekauft werden können. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.095 Tage; die Teilnahmefrist endet am 27. Juni 2024 um 09:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Telefon- und Kollaborationssoftware und -hardware (inkl. korrespondierender Dienstleistungen) für die Genossen und Gesellschafter der ITEBO GmbH.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung von Telefonsoftware und -hardware

    Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Telefonsoftware und -hardware (inkl. korrespondierender Dienstleistungen). Die Leistungen sollen in diesem Zusammenhang für die Genossen und Gesellschafter der ITEBO GmbH (bspw. Kommunen und Mitglieder der ITEBO eG) durch die ITEBO bereitgestellt werden. Zum Leistungsinhalt gehört insbesondere: • Kauf der erforderlichen Hardware nach Einzelabruf: DECT-Sender, DECT-Telefone, IP/Analog Adapter, VoIP-Gateways und IP-Tischtelefone. • Erwerb der Softwarelizenzen: Telefonanlagensoftware inkl. UC-Applikationen wie Chat, Video, CTI, Voicemail oder eFax. • Software Assurance (inkl. für den Erhalt der Software, inkl. Updates und Upgrades) für 5 Jahre nach dem jeweiligen Abruf (mit jährlicher Verlängerung). Dienstleistungen: • Remote-Unterstützung der ITEBO.

Anforderungen an deinen Betrieb

Mindestbedingung Nr. 1: Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, bzw. von Bietern fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Lieferung von Telefonsoftware und -hardware

Angebotspreis des verbindlichen Angebotes
Leistungsmerkmale der Soft- und Hardware

Vergabeunterlagen

Das Ursprungsportal bietet zu diesem Verfahren aktuell keine Unterlagen an.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Mindestbedingung Nr. 1: Verbindliche Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes genannten Tatbestände. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, bzw. von Bietern fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 732717-2024

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.