Datenschutzkonforme Vernichtung von Papierunterlagen und Datenträgern

Status
Offen
Angebotsfrist
26.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
28.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen (90510000)
  • Altpapiersammlung (90511400)
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
747387-2026
Verfahrensnummer
d3351190-537f-4af5-ba76-20c46aa6240d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen schreibt eine Rahmenvereinbarung zur datenschutzkonformen Entsorgung von Papierunterlagen und elektronischen Datenträgern aus. Der Auftrag umfasst verschließbare Sicherheitsbehälter und Abrufleistungen für Archiventsorgung und Sperrmüll an 58 Standorten in Hessen: 32 in Nordhessen und 26 in Südhessen. Ein Leistungszeitraum ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung über die Datenschutzkonforme Papier- und Datenträgerentsorgung.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Nordhessen

    Die Auftraggeberin hat 58 AOK-Standorte im gesamten Bundesland Hessen. Im Bereich Nordhessen Los 1 sind es 32 Standorte. Im Bereich Südhessen Los 2 sind es 26 Standorte. Inhalt der Lose ist die Bereitstellung durch den Auftragnehmer von verschließbaren Sicherheitsbehältern für die Entsorgung von papierbasierten datenschutzrelevanten Unterlagen, sowie elektronischen Datenträgern und Abrufleistungen: Archiventsorgung und Sperrmüll. Die Vernichtung hat gemäß ISO 21964 (DIN 66399) oder einer gleichwertigen Norm in der jeweils gültigen Fassung am Tag der Abholung zu erfolgen. In Los 1 und 2 ist an den jeweiligen Standorten ein regelmäßiger Austausch von Sicherheitsbehältern (Aktenvernichtung Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P-4 und Datenträger Sicherheitsstufe E-4) erforderlich. Gegenstand der Leistung: - Regelmäßiger Tausch von Sicherheitsbehältern an den Standorten - Regelmäßiger Tausch von Sicherheitsbehältern für Datenträger an den Standorten - Abrufleistungen: Archiventsorgung, Sperrmüll - Entsorgung/Vernichtung von Datenschutzpapier und datenschutzrelevanten Datenträgern nach ISO 21964 (DIN 66399) oder gleichwertige Norm

    Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Südhessen

    Die Auftraggeberin hat 58 AOK-Standorte im gesamten Bundesland Hessen. Im Bereich Nordhessen Los 1 sind es 32 Standorte. Im Bereich Südhessen Los 2 sind es 26 Standorte. Inhalt der Lose ist die Bereitstellung durch den Auftragnehmer von verschließbaren Sicherheitsbehältern für die Entsorgung von papierbasierten datenschutzrelevanten Unterlagen, sowie elektronischen Datenträgern und Abrufleistungen: Archiventsorgung und Sperrmüll. Die Vernichtung hat gemäß ISO 21964 (DIN 66399) oder einer gleichwertigen Norm in der jeweils gültigen Fassung am Tag der Abholung zu erfolgen. In Los 1 und 2 ist an den jeweiligen Standorten ein regelmäßiger Austausch von Sicherheitsbehältern (Aktenvernichtung Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe P-4 und Datenträger Sicherheitsstufe E-4) erforderlich. Gegenstand der Leistung: - Regelmäßiger Tausch von Sicherheitsbehältern an den Standorten - Regelmäßiger Tausch von Sicherheitsbehältern für Datenträger an den Standorten - Abrufleistungen: Archiventsorgung, Sperrmüll - Entsorgung/Vernichtung von Datenschutzpapier und datenschutzrelevanten Datenträgern nach ISO 21964 (DIN 66399) oder gleichwertige Norm

    Frist: 26.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Für den Fall des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB wird auf die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf die Verjährungsfristen nach § 126 GWB hingewiesen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Erklärung des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB des Bieters/Wirtschaftsteilnehmers (Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Ziffer 4 der Anlage B.04). Es liegen keine Gründe für einen Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB: - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass außerdem kein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, der unter § 124 Absatz 1 GWB fällt. - Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass sein Unternehmen nicht wegen einem der in den §§ 123 und 124 GWB genannten oder vergleichbarer Gründe von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist; auch ist kein Ausschlussverfahren anhängig. Für den Fall des Vorliegens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123, 124 GWB wird auf die Möglichkeit des Nachweises einer Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie auf die Verjährungsfristen nach § 126 GWB hingewiesen. Sofern eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft vorliegt, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem beteiligten Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern sich der Eignungsleihe bedient wird, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB von jedem eignungsleihenden Unternehmen mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Sofern Unterauftragnehmer/Nachunternehmer ohne Eignungsleihe eingesetzt werden, dann ist die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, sofern notwendig, nach Aufforderung durch die Auftraggeberin von jedem Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit einer eigenständigen Anlage B.04 einzureichen. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt. Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass kein zwingender, in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannter, Ausschlussgrund vorliegt Die Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXS0Y5SDY6052RTR

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