Projektträgerschaft für die administrative Umsetzung des NRW-Plans

Status
Vergeben
Angebotsfrist
20.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
6.564.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-WestfalenProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.06.2026
Bekanntmachungsnummer
421730-2026
Verfahrensnummer
08d3e439-4d41-4edb-86f0-11538501b200
CPV-Codes
75131000 · Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

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Kurzbeschreibung

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen sucht einen Projektträger für die administrative Umsetzung der Förderinstrumente des NRW-Plans. Der Auftrag umfasst unter anderem die Vorbereitung von Förderrichtlinien und Förderbedingungen, die Information von Antragstellenden, die Prüfung und Abwicklung von Förderanträgen sowie baufachlich-administrative Aufgaben und Unterstützung bei der Berichterstattung an den Bund. Der geschätzte Auftragswert beträgt 6,564 Millionen Euro; der Leistungsort liegt im Raum Düsseldorf beziehungsweise Nordrhein-Westfalen. Die Angebotsfrist endet am 20. Juli 2026 um 08:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrnes ist die Beauftragung eines Projektträgers für die administrative Umsetzung der Förderinstrumente des NRW-Plans im Zuständigkeitsbereich des MKW. Der zukünftige Auftragnehmer muss hierbei seine Unterstützung während der Vertragslaufzeit durch seine fachliche und organisatorische Beratung und Unterstützung des Auftraggebers sicherstellen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Projektträgerschaft NRW-Plan

    1. Vorbereitung: Mitwirkung bei der Erstellung von Förderrichtlinien, soweit erforderlich, sowie von Förderbedingungen, Förderbekanntmachungen u.ä. und Information und Beratung der Bewerberinnen und Bewerber bei Nachfragen zu dem Verfahren und Bedingungen. 2. Antragstellung, -prüfung und administrative Abwicklung (Projektträger). 3. Baufachlichadministrative Aufgaben. 4. Mitwirkung/Unterstützung bei der Berichterstattung an den Bund gemäß § 6 Abs. 2, § 9 LuKIFG i.V.m. § 6 Abs. 2 Verwaltungsvereinbarung LuKIFG. 5. Fachliche Unterstützung der Projekte. 6. Unterstützung bei der Stichprobenprüfung durch das Land bzw. durch eine von dieser beauftragten Einrichtung gemäß § 6 Abs. 2, § 9 Lu-KIFG i.V.m. § 6 Abs. 1 Verwaltungsvereinbarung LuKIFG. Im Hinblick auf die Einzelheiten der Leistungen, die von dem Projektträger erbracht werden sollen, und den geplanten Fördermaßnahmen wird auf die anliegende Leistungsbeschreibung Bezug genommen.

    Frist: 20.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 VgV)

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt und auch gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen erklärt, dass es nicht zahlungsunfähig ist Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Verfahren nicht in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen erklärt, dass es im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird § 1 GWB - Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Die Bieterin/der Bieter erklärt, in Bezug auf dieses Vergabeverfahren in keinem Interessenskonflikt zu stehen. Interessenkonflikte (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, in dem Vergabeverfahren nicht bei der Vorbereitung des Vergabeverfahrens durch Beratung oder auf andere Art und Weise beteiligt gewesen zu sein. Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht in einem früheren öffentlichen Auftrags den Auftrag mangelhaft erfüllt hat bzw. dies nicht zu einer Vertragsstrafe oder vorzeitigen Kündigung oder einer entsprechenden Rechtsfolge geführt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Die Bieterin/der Bieter erklärt, dass das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. (§ 56 Abs. 3 VgV)

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 24.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 583365-2026
  2. 23.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 227764
Vergleichbare Verfahren68vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag33 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 10 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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PAPrognos AGDüsseldorf2018.08.2026 - steigend
TRTÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbHKöln2004.08.20267,3 Mio. €steigend
VTVDI Technologiezentrum GmbHDüsseldorf2008.06.2026 - stabil
PSPROJEKTSERVICE Schwan GmbHMeckenheim2028.04.20259,8 Mio. €fallend
TTTEMA Technologie Marketing AGAachen1021.08.2026697 Tsd. €steigend
FJForschungszentrum Jülich GmbH - Projektträger JülichJülich1024.07.2026 - steigend
BPBietergemeinschaft PTKRJülich1021.07.202649,8 Mio. €steigend
FJForschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger JülichJülich1006.07.202684,8 Mio. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (39) · Berlin (22) · Bayern (2) · Brandenburg (1) · Hessen (1)

Laufende Rahmenverträge

Nordrhein-Westfalen
  • Wissenschaftliche Begleitmaßnahmen für den Familienbericht Nordrhein-WestfalenPrognos AGMinisterium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRWDüsseldorf, Deutschland
    24.05.2024noch 3 Monate31.12.2026
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Telefonische und digitale Beratung zur Rauchentwöhnung4sigma GmbHBundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)Köln, Deutschland
    14.04.2025noch 7 Monate14.04.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Organisation von Unternehmerreisen und Erstellung von MarktstudienGEFA Exportservice GmbH +5 weitereBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Bonn, Deutschland
    08.08.2025noch 11 Monate31.08.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Organisation und Betreuung von Kontroll- und Informationsreisen ausländischer BehördenvertreterDEULA Nienburg GmbH +2 weitereBundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Bonn, Deutschland
    13.11.2025noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Agenturleistungen für Konzeption, Organisation und Durchführung von VeranstaltungenMohr Events GmbHMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-WestfalenDüsseldorf, Deutschland
    3,8 Mio. €
    25.11.2024noch 15 Monate31.12.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Dienstleistungen zur Öffnung, Vorbereitung und Vorsortierung des PosteingangsDeutsche Post InHaus ServicesARD ZDF Deutschlandradio BeitragsserviceKöln, Deutschland
    02.09.2025noch 17 Monate02.03.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Aktiv seit 2024 · 3 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2024
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 3 seit 2024Spitze KW 45 · 2024 · 1

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
PFProjektträger Forschungszentrum Jülich GmbH118.08.20266,6 Mio. €
TDTheater Dortmund101.03.20261,6 Mio. €
DZDeutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V., DLR Projektträger129.10.20243 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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19.06.2026Projektträgerschaft für die administrative Umsetzung des NRW-PlansVergebenPFProjektträger Forschungszentrum Jülich GmbH6,6 Mio. €
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