Projektträgerschaft für Förderprogramm zur zukunftsfähigen Mobilität und Nationale Kontaktstelle Verkehr
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.06.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 17.600.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 18.05.2026
- CPV-Codes
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- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung (79411100)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 337175-2026
- Verfahrensnummer
- 49544a26-6781-43bb-a4ba-defb7eb96a51
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin sucht einen Projektträger für die fachliche und administrative Umsetzung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie für die Betreuung einer Nationalen Kontaktstelle zur europäischen Forschungszusammenarbeit im bodengebundenen Verkehr. Für die Jahre 2027 bis 2029 stehen jährlich etwa 53 bis 54 Millionen Euro Haushaltsmittel bereit; vorgesehen sind jährlich rund 100 geprüfte Projektskizzen und die Förderung von fünf Verbundprojekten mit insgesamt etwa 90 Teilvorhaben und bis zu 25 Millionen Euro Fördervolumen. Zusätzlich umfasst der Auftrag die Betreuung laufender Förderprojekte aus früheren Jahren sowie mögliche administrative Restarbeiten und Prüfungen im Zusammenhang mit dem Vorgängerprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“. Der geschätzte Auftragswert beträgt 17,6 Millionen Euro, die Frist zur Angebotsabgabe endet am 16. Juni 2026.
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Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als AG beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie der Betreuung einer Nationalen Kontaktstelle zu beauftragen. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen. Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung). Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität Digital – Nachhaltig – Systemfähig“ sowie Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Nationale Kontaktstelle Verkehr)17.600.000 EUR
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als AG beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ sowie der Betreuung einer Nationalen Kontaktstelle zu beauftragen. Für das Förderprogramm und die Bewilligung von Projekten stehen in den Haushaltsjahren 2027 bis 2029 laut Finanzplan per anno jeweils ca. 53 bis 54 Mio. € an Haushaltsmitteln zur Verfügung. Es ist jährlich von ca. 100 zu begutachtenden Skizzeneinreichungen und der Förderung von fünf Verbundprojekten (pro Verbundprojekt durchschnittlich 18 Zuwendungsempfänger, in Summe ca. 90 Teilvorhaben) mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € auszugehen. Der AN übernimmt laufende Projektförderungen aus den Vorjahren aus den Förderprogrammen „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) und „DNS der zukunftsfähigen Mobilität“ (siehe 3.1.3 und 3.1.4 der Leistungsbeschreibung). Das Vorgänger-Förderprogramm „Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“ (NFST) wurde teilweise aus EU-Mittel refinanziert (Deutscher Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen des temporären Aufbauprogramms Next Generation EU (Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF)). Die letzten diesbezüglich geförderten Projekte laufen 2026 aus und werden in 2026 endadministriert. Es ist nicht auszuschließen, dass für einzelne Verbundprojekte (max. zehn) administrative Restarbeiten im Jahr 2027 erforderlich sind. Unabhängig davon kann es zudem zu Nachprüfungen durch den Europäischen Rechnungshof oder der Europäischen Kommission in den Folgejahren kommen (z.B. Audit-Prüfungen). Etwaige Aufgaben in diesem Kontext sind durch den AN zu bearbeiten.
Frist: 16.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 f.GWB, Eigenerklärung (Vordruck) Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- 4.1.1 Personal (Gewichtung 15 %) 4.1.1.1 Unterkriterium 1: Zentrale Ansprechperson (Projektleitung), einschließlich Stellvertretung (5 von 15 %) 4.1.1.2 Unterkriterium 2: Kernteam (10 von 15 %) 4.1.2 Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 25 %) 4.1.3 Umsetzungskonzept (Gewichtung 60 %) 4.1.3.1 Unterkriterium 1: Umsetzung der Projektträgeraufgaben im engeren Sinne (25 von 60 %) 4.1.3.2 Unterkriterium 2: Umsetzung der Programmmanagementaufgaben (25 von 60 %) 4.1.3.3 Unterkriterium 3: Umsetzung der Nationalen Kontaktstelle Verkehr (10 von 60 %)
- • Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. • Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, Sach- und Nebenkosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern. • Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird den Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. • Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Nettogesamthöchstpreises besteht nicht. • Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge) : Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer. Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 612958-2026
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