Projektträgerschaft für das BMBF-Fachprogramm Medizintechnik

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.07.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.06.2024
CPV-Codes
Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung (73200000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
369298-2024
Verfahrensnummer
6348ea3c-a754-4ceb-8371-93b9c5fa1700

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt die Projektträgerschaft für sein Fachprogramm Medizintechnik. Gesucht werden fachliche und administrative Unterstützungsleistungen für das BMBF in allen Phasen der Projektförderung, einschließlich der Verwertung geförderter Projekte. Das zehnjährige Fachprogramm soll innovative Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung überführen und richtet sich auch an kleine und mittlere Unternehmen; der Auftraggeber sitzt in Berlin, die Angebotsfrist endete am 23. Juli 2024 um 10:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft (PT) für das BMBF-Fachprogramm Medizintechnik neu zu vergeben. Auf Basis der forschungs- und innovationspolitischen Handlungsempfehlungen des Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ hat das BMBF sich in der Medizintechnikförderung neu aufgestellt und unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern - Innovationskraft stärken“ im Mai 2016 das Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht. Ziel des Fachprogramms ist es, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Erreicht werden soll dies innerhalb der Laufzeit von zehn Jahren durch eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Forschungs- und Innovationsförderung im Dienste der Patienten, um den notwendigen Wandel des Innovationssystems nachhaltig zu begleiten. Die besonderen Herausforderungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden prominent adressiert. Im Rahmen der Projektträgerschaft sind Unterstützungsleistungen für das BMBF zur Umsetzung des BMBF-Fachprogramms Medizintechnik zu erbringen, insbesondere zur fachlichen und administrativen Unterstützung in allen Phasen der Projektförderung zum Fachprogramm einschließlich der Verwertung der Förderprojekte.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Projektträgerschaft zum BMBF-Fachprogramm Medizintechnik

    Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, die Projektträgerschaft (PT) für das BMBF-Fachprogramm Medizintechnik neu zu vergeben. Auf Basis der forschungs- und innovationspolitischen Handlungsempfehlungen des Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ hat das BMBF sich in der Medizintechnikförderung neu aufgestellt und unter der Maßgabe „Patientenversorgung verbessern - Innovationskraft stärken“ im Mai 2016 das Fachprogramm Medizintechnik veröffentlicht. Ziel des Fachprogramms ist es, innovative Ansätze aus der Forschung schneller in die Gesundheitsversorgung zu bringen. Erreicht werden soll dies innerhalb der Laufzeit von zehn Jahren durch eine versorgungs- und zugleich industrieorientierte Forschungs- und Innovationsförderung im Dienste der Patienten, um den notwendigen Wandel des Innovationssystems nachhaltig zu begleiten. Die besonderen Herausfor-derungen für kleine und mittelständische Unternehmen werden prominent adressiert. Im Rahmen der Projektträgerschaft sind Unterstützungsleistungen für das BMBF zur Umsetzung des BMBF-Fachprogramms Medizintechnik zu erbringen, insbesondere zur fachlichen und administrativen Unterstützung in allen Phasen der Projektförderung zum Fachprogramm einschließlich der Verwertung der Förderprojekte.

    Frist: 23.07.2024, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

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Anforderungen

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.10.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 618945-2024

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