Messeagenturleistungen für Landesgemeinschaftsstände Nordrhein-Westfalens auf Messen in Deutschland
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 20.03.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 2.040.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 14.02.2025
- CPV-Codes
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- Messestände (39154100)
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Organisation von Messen und Ausstellungen (79956000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 102412-2025
- Verfahrensnummer
- d3e58b18-5df1-48e0-be12-a6248925b9ac
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen sucht eine Messeagentur für die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Landesgemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Die Agentur soll als Ansprechpartnerin für die Aussteller fungieren und die Schnittstelle zum Messebau bilden; Akquise und Auswahl der Aussteller übernimmt das Ministerium. Dafür ist eine Rahmenvereinbarung mit einem geschätzten Gesamtwert von 2,04 Millionen Euro vorgesehen, die Angebotsfrist endet am 20. März 2025 um 11:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand und Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Leistungen zur organisatorischen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung (sog. Messeagenturleistungen) von NRW-Landesgemeinschaftsständen auf internationalen Leitmessen in Deutschland. Im Einzelnen wird auf die beigefügte ausführliche Leistungsbeschreibung verwiesen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Messeagenturleistungen für NRW-Landesgemeinschaftsstände auf Messen in Deutschland
Die Leistungen der Messeagentur umfassen die organisatorische Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von NRW-Landesgemeinschaftsständen. Die Messeagentur ist dabei Ansprechpartnerin für die Aussteller und Schnittstelle zum Messebau. Die Akquise und die Auswahl der Aussteller erfolgen durch das Ministerium und sind kein Bestandteil dieser Rahmenvereinbarung. Die einzelnen Aufgaben und die daran gestellten Anforderungen sind detailliert im Abschnitt III. der Leistungsbeschreibung beschrieben. Übergeordnete Anforderungen an die Leistungserbringung sind darüber hinaus in Abschnitt II. der Leistungsbeschreibung definiert.
Frist: 20.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffern 6. und 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 2 und 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 4 und 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Menschenhandel siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffern 8. und 9. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 6. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 2. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffern 6. und 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 4. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 2 und 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 1 Ziffern. 4 und 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Menschenhandel siehe § 123 Abs. 1 Ziffer. 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffern 8. und 9. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 5. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 6. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 124 Abs. 1 Ziffer 7. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) siehe § 123 Abs. 4 Ziffer. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Im Fall fehlender Erklärungen oder Nachweise behält sich der Auftraggeber vor, diese mit einer Frist zur Vorlage innerhalb von 48 Stunden nachzufordern.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 279512-2025
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