Unterstützung bei Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen zu Corona-Wirtschaftshilfen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 26.05.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Bezirksregierung Köln
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 02.05.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen der Verwaltung (75100000)
- Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung (75130000)
- Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung (75131000)
- Bekanntmachung
- evergabe.nrw.de
- Bekanntmachungsnummer
- 284738-2025
- Verfahrensnummer
- adfa350e-f456-4ad8-9560-5a6c19c9c6d2
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Bezirksregierung Köln sucht Unterstützung bei der Prüfung, Bearbeitung und abschließenden Bescheidung von Anträgen sowie Schluss- und Endabrechnungen zu den coronabedingten Wirtschaftshilfeprogrammen und der NRW-Soforthilfe 2020. Die Leistungen werden für die Bezirksregierung Köln, die weiteren Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen und gegebenenfalls weitere benannte Behörden oder Dienstleister erbracht; vorgesehen sind zwei Lose für insgesamt fünf Bezirksregierungen. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2025 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand und Ziel des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Erbringung verschiedenartiger Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere dessen Bezirksregierungen bei (1) der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen bzw. Schluss- und Endabrechnungen auf Wirtschaftshilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie (2) allen weiteren Aufgaben des Auftraggebers und insbesondere der Bezirksregierungen, die im Rahmen der Administration und Abwicklung der coronabedingten Wirtschaftshilfeprogramme entstehen. Nachfolgend sind insofern unter Ziffer IV. dieser Leistungsbeschreibung die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers dargestellt, die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden, auf die jedoch die Leistungen des Auftragnehmers bei Abruf der Leistungen nicht beschränkt sind, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung). Der Auftraggeber hat aktuell seine fünf Bezirksregierungen als Bewilligungsbehörde mit der Verwaltung und Abwicklung der Corona-Wirtschaftshilfen sowie der NRW-Soforthilfe 2020 (gemeinsam auch als "coronabedingte Wirtschaftshilfen-Programme") beauftragt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen sowohl für den Auftraggeber und insbesondere die jeweils zuständige Bezirksregierung des Landes Nordrhein-Westfalens als aktuelle Bewilligungsbehörden, als auch ggf. andere vom Auftraggeber benannte Dritte. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Rahmen der Leistungserbringung mit allen vom Auftraggeber benannten Behörden und sonstigen Dritten zusammenzuarbeiten, die Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit coronabedingten Wirtschaftshilfen-Programmen erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies vom Auftragnehmer verlangt. Dies gilt insbesondere für (1) vom Auftraggeber bestimmte juristische Berater, (2) ggf. weitere für die bisherigen Bewilligungsarbeiten aus der bisherigen Antragsphase noch tätige Dienstleister des Auftraggebers bzw. der Bezirksregierungen oder der Bundesrepublik Deutschland ("Bund") und (3) dem bzw. den Dienstleistern, die ggf. im Rahmen eines losübergreifenden Projektmanagements und Prüfung eingesetzt werden.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Münster
Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).
Frist: 26.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Detmold
Die Unterstützungsleistungen betreffen insbesondere aber nicht ausschließlich: - die Prüfung und Bearbeitung von Schlussabrechnungen sowie die abschließende Bescheidung der gestellten Anträge (Die Bearbeitung der Endabrechnungen ist zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens bereits zum Großteil beendet, so dass hier nur noch mit sehr geringen Fallzahlen für die Bearbeitung im Rahmen der hier vorliegenden Rahmenvereinbarung auszugehen ist.); - die Prüfung und ggf. Bescheidung von Anträgen im neuen Rückmeldeverfahren in Bezug auf die NRW-Soforthilfen 2020 und deren Abwicklung. Zusätzlich zu den vorstehend herausgehobenen Leistungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Reihe an weiteren Aufgaben und Leistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen auf Corona-Wirtschaftshilfen oder NRW-Soforthilfen 2020, Schluss- bzw. Endabrechnungen und Rückmeldungen dieser Programme sowie dem Rückforderungsmanagement zu leisten. Die typischen Aufgaben und Leistungen des Auftragnehmers zur Unterstützung des Auftraggebers und insbesondere der jeweils zuständigen Bezirksregierung die den Kern der Unterstützungsleistungen des Auftragsnehmers ausmachen werden sind detailliert beschrieben in der Leistungsbeschreibung. Auf diese Leistungen sind die Leistungen des Auftragnehmers jedoch bei Abruf nicht beschränkt, es sei denn, der Auftraggeber hat eine Beschränkung auf bestimmte Leistungen im Einzelabruf vorgesehen (vgl. insofern auch Ziffern 1 und 4 des Rahmenvereinbarungstextes sowie Anlage 1.2 zur Rahmenvereinbarung).
Frist: 26.05.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
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Ausschlussgrund nach § 123 und § 124 GWB Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 56 Vergabeverordnung.
Vergabeunterlagen
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Ausschlussgrund nach § 123 und § 124 GWB Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach § 56 Vergabeverordnung.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 403204-2025
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