Dienstleistungen zur Prüfung der Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit digitaler Angebote
Bundesagentur für Arbeit (BA), vertreten durch den Vorstand, hier vertreten durch die Leitung des Geschäftsbereiches Einkauf im BA-Service-Haus
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 23.09.2026
- Originalbekanntmachung
- evergabe-online.de ↗
- Bekanntmachungsnummer
- 656197-2026
- Verfahrensnummer
- 5d068380-5ded-44ef-a8bc-82e709398206
- CPV-Codes
- IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Kurzbeschreibung
Die Bundesagentur für Arbeit schreibt einen Dienstleistungsrahmenvertrag zur Überprüfung und Sicherstellung der Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote, Informationen und Dokumente aus. Der Umfang beträgt etwa 9.600 Personentage (PT). Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre beziehungsweise 1.440 Tage einschließlich einer Kündigungsoption; die Leistungen werden in Deutschland erbracht.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Dienstleistungsrahmenvertrag; Volumen ca. 9.600 PT; Vertragslaufzeit vier Jahre (inkl. Kündigungsoption)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · DiBA DL 2027
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist gemäß § 12a Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote und Informationen verpflichtet. Diese gesetzliche Verpflichtung erstreckt sich auf alle IT-Anwendungen (u. a. Internet, Intranet), aber auch auf digitale Dokumente wie PDF-Dokumente sowie im Zuge der elektronischen Aktenführung (§ 2 BITV 2.0). Um dies zu überprüfen und sicherzustellen lässt das Usability Accessibility Center (UAC) für bereits eingesetzte IT-Anwendungen, neu zu beschaffende oder entwickelnde IT-Anwendungen externe Begutachtungen durchführen. Weiterhin werden die Einheiten und Bereiche bei der Behebung von identifizierten Barrierefreiheitsproblemen sowie auch bei der Entwicklung der Integration von Barrierefreiheit in den Software-Entwicklungsprozess von Anfang an (Shift-Left) begleitet und unterstützt. Beschaffungsgegenstand ist ein Kontingent von Dienstleistungsunterstützung für die BA, insbesondere des Usability Accessibility Centers (UAC) für die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen. Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den drei wirtschaftlichsten Bietern. Die Rahmenvereinbarung umfasst dabei das gesamte geforderte Leistungsspektrum. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung über die Werkleistungen zum (agilen) Festpreis bzw. Dienstleistungen zum Festpreis sowie über Abrufe von Prüfleistungen zu einem Festpreis. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 26.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · DiBA DL 2027
- UfAB-Wertung (einfache Richtwertmethode)
- 50 %
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Vergabeunterlagen
39 Dateien · geladen 23.09.2026| Sonstiges | 1 KB | ||
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Anforderungen
Vordrucke D.7 und D.8 (Erklärung zwingende und fakultative Ausschlussgründe): Eigenerklärungen des Bieters/des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft (BG) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung, Zahlung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen, sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, Insolvenz, anderen schweren beruflichen Verfehlungen, wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen, Interessenkonflikt aus Beratungstätigkeiten, Auskünften und Informationen. Bei Bildung von Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaften ist hinsichtlich des Nichtvorliegens von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) auf alle Teilnehmer der Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft abzustellen. Bei Bildung von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen die Erklärungen für alle Teilnehmer der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft abgegeben werden. Sollte bei einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ein einschlägiger Ausschlusstatbestand vorliegen, ist dessen Name bzw. sind deren Namen auf der gesondert beizufügenden Anlage zu vermerken und zu erläutern, warum dennoch eine Teilnahme an dem gegenständlichen Vergabeverfahren möglich sein soll. Vordruck D.6 (Erklärung Eignungsleihe) und Vordruck D.2 (Erklärung Unterauftrag): Angabe der Teile des Auftrags mit Absicht der Unterbeauftragung/Eignungsleihe und Benennung der bereits feststehenden Unterauftragnehmer. Bestätigung, dass im Hinblick auf die angegebenen Unternehmen keine Ausschlusstatbestände im Sinne der in den Vordrucken D.7 und D.8 angegebenen Tatbestände vorliegen bzw. dass die Vergabestelle entsprechend informiert wird, wenn derartige Ausschlussgründe vorliegen und die entsprechenden Nachweise (z.B. Verpflichtungserklärungen) beigefügt sind oder spätestens nach entsprechender Aufforderung vor Zuschlagserteilung eingereicht werden. Vordruck D.0 (Angebotsschreiben): Bei Aufträgen ab einer Höhe von 50.000 € ohne Mwst. fordert die Vergabestelle für den Bieter/jedes Mitglied einer BG, der/die den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) an. Dafür sind mit dem Vordruck D.0 die benötigten Angaben zu übermitteln. Vordruck Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung): Es ist gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
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