Anlage_2_Organisation_der_BA_DiBa_DL_2027.pdf

Dienstleistungen zur Prüfung der Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit digitaler Angebote

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 09:32 (Europe/Berlin)

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Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung

1. Organisatorische Strukturen der Bundesagentur für Arbeit

Nähere Informationen s. hier: https://www.arbeitsagentur.de/ Zur Organisation: https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist größter Dienstleister am Arbeitsmarkt. Als Körper- schaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung führt sie ihre Aufgaben, im Rahmen des für sie geltenden Rechts, eigenverantwortlich durch.

Die BA gliedert sich in • die Zentrale in Nürnberg, • 10 Regionaldirektionen, • 150 Agenturen für Arbeit und ca. 600 Dependancen, • 300 Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen, gE), die von den Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen gebildet worden sind.

Hinzu kommen die besonderen Dienststellen: • Familienkasse Direktion, • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) in Bonn, • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg, • Führungsakademie der BA (FBA) in Lauf a. d. Pegnitz, • Hochschule der BA in Mannheim und Schwerin, • IT-Systemhaus - Informationstechnik der BA, • BA-Service-Haus (BA-SH) - Servicedienstleister der BA. • Hauptstadtvertretung der BA mit Sitz in Berlin, • Europavertretung der BA mit Sitz in Brüssel.

Die Zentrale der BA legt die Strategie fest, gestaltet den konzeptionellen und inhaltlichen Rah- men und führt die Regionaldirektionen.

Auf mittlerer Ebene sind die Regionaldirektionen der BA für den Erfolg der regionalen Arbeits- marktpolitik verantwortlich. Sie setzen die Strategie der BA um. Zur Abstimmung ihrer Aufga- ben mit der Arbeitsmarkt-, Struktur- und Wirtschaftspolitik der Länder arbeiten sie eng mit den Landesregierungen zusammen. Die Regionaldirektionen führen die Agenturen für Arbeit.

Auf örtlicher Ebene setzen die Agenturen für Arbeit die Aufgaben der Arbeitslosenversicherung um. Sie gestalten die arbeitsmarktlichen Partnerschaften und die Netzwerkarbeit auf der loka- len Ebene.

In den Jobcentern (gE) werden die Aufgaben der beiden Träger der Grundsicherung für Ar- beitsuchende - Agenturen für Arbeit einerseits und kreisfreie Städte und Landkreise anderer- seits - wahrgenommen.

Selbstverwaltungsorgane der BA sind der Verwaltungsrat und die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit. Sie überwachen die Arbeit des Vorstandes beziehungsweise der Geschäftsführung der Agenturen für Arbeit und beraten diese in allen Fragen des Arbeitsmark- tes. Bei der Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird die BA ohne Selbst- verwaltung tätig.

Die BA erfüllt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen und Institutionen umfas- sende Dienstleistungsaufgaben für den Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Zur Erfüllung dieser Dienstleistungsaufgaben steht bundesweit ein flächendeckendes Netz von Agenturen für Ar- beit und Jobcentern (gE) zur Verfügung. 1

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Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung

Wesentliche Aufgaben der BA sind: • Förderung der Beschäftigungs- und Erwerbsfähigkeit, • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen, • Berufsberatung, • Arbeitgeberberatung, • Förderung der Berufsausbildung, • Förderung der beruflichen Weiterbildung, • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, • Entgeltersatzleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld.

Die BA ist außerdem Trägerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende und erbringt als solche in den gemeinsamen Einrichtungen Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfe- bedürftigkeit, insbesondere durch Eingliederung in Arbeit, und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.

Außerdem unternimmt die BA Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie - als Familienkasse - das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen.

Die BA-Informationstechnik setzt sich aus der IT der Zentrale der BA und dem IT-System- haus zusammen.

Die IT der Zentrale der BA hat geschäftspolitische Führungsaufgaben in den Bereichen • IT-Governance, • Informations-Sicherheitsmanagement, • IT-D1 – Digitalisierung Kundenkernprozesse • IT-D2 – Digitalisierung für Management- und Supportprozesse

Das IT-Systemhaus ist der operative IT-Dienstleister der BA. Organisatorisch sind das IT- Systemhaus und die IT der Zentrale der BA getrennt.

Das IT-Systemhaus • entwickelt Softwarelösungen mit innovativen Technologien und Architekturen auf Basis offener Standards, • arbeitet zunehmend agil nach DevSecOps-Prinzipien, • betreibt über 100 eigene IT-Systeme in redundanten, hochverfügbaren Rechen- zentren als Private Cloud, • erbringt seine Leistungen effizient und zuverlässig.

Der Geschäftsführungsbereich Anwender (GfB A) im IT-Systemhaus plant und realisiert die Neuentwicklung, Weiterentwicklung und Instandhaltung sowie den Betrieb von IT-Services und -Systemen für die Bereiche ERP Personal/Finanzen/Logistik und Business Intelli- gence/Künstliche Intelligenz. Er stellt digitale Kommunikations- und Arbeitsplatzlösungen be- reit und betreibt diese.

Der Geschäftsführungsbereich Kunden (GfB K) im IT-Systemhaus plant und realisiert die Neuentwicklung, Weiterentwicklung und Instandhaltung sowie den Betrieb von IT-Services und -Systemen für die Bereiche Online-Portal, Vermittlung und Beratung, Geldleistungen, Un- terstützende Dienste, Infrastruktur und Plattformen. Er stellt Serversysteme, Infrastruktur und Plattformen bereit und betreibt diese.

Die zentralen Bereiche und Einheiten (Z) erbringen zentrale und übergreifende Dienstleis- tungen für das gesamte IT-Systemhaus. 2

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Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung

Die 18 Standorte des Regionalen Infrastrukturmanagements (RIM) übernehmen bundes- weit die Betreuung der zehn Regionaldirektionen, 150 Agenturen für Arbeit sowie der beson- deren Dienststellen in den Bereichen Arbeitsplatzservice, Immobilienservice und IT-Service. Die fachliche Aufsicht über die Aufgabenerledigung erfolgt durch das BA-Service-Haus, um BA-weit einen einheitlichen Betrieb und eine einheitliche Dienstleistungsqualität zu gewähr- leisten. Für Anwender mit speziellen Anforderungen, wie z.B. Service-Center, wird ein indivi- duelles Dienstleistungsportfolio inklusive Sonder-SLAs (Service Level Agreements) entwickelt.

2. Lieferantenmanagement

Die BA betreibt seit Juli 2016 ein strategisches, systemunterstütztes Lieferantenmanagement IT / Infrastruktur im Einkauf.

Wesentliche Bausteine des Lieferantenmanagements IT / Infrastruktur sind:

• die Produktklassifizierung • die Lieferantenklassifizierung • die Lieferantenbewertung • das Aktivitäten-Management (Lieferantenentwicklung)

Ziel ist die Identifizierung der strategisch und /oder geschäftspolitisch wichtigen Lieferanten durch eine Klassifizierung anhand festgelegter Kriterien. Die BA erhält einen besseren Über- blick über das Lieferantenportfolio sowie eine höhere Vergleichbarkeit der Lieferanten in Be- zug auf ihre Schwachstellen und Defizite, aber auch ihre Stärken.

Sowohl der Einkauf der BA als auch die Lieferanten erfahren eine höhere Transparenz und Sicherheit in der Kommunikation, da sämtliche Aktivitäten im System nachvollziehbar doku- mentiert werden und Entscheidungen eindeutig belegt werden können.

Die Klassifizierung der Lieferanten erfolgt nach einer A, B, C-Logik und richtet sich nach einer Kombination der strategischen Bedeutung ihrer vertraglich geschuldeten Produkte und Dienst- leistungen mit dem über alle laufenden Verträge des jeweiligen Lieferanten mit der BA hinweg errechneten Auftragswert.

Die BA führt bei den Bedarfsträgern regelmäßige und anlassbezogene Bewertungen ihrer Lie- feranten durch und nutzt diese im Rahmen des Vertrags- und Vergabemanagements sowie ihrer Lieferantenkommunikation. Die Bewertungen haben daher Einfluss auf die Zusammen- arbeit zwischen BA und Lieferant. A-Lieferanten werden zweimal jährlich, B-Lieferanten einmal jährlich bewertet. Bei C-Lieferanten erfolgt lediglich eine anlassbezogene Bewertung.

Das Bewertungsergebnis sowie die aktuelle Lieferantenklassifizierung werden den Lieferan- ten in den regelmäßig stattfindenden Lieferantengesprächen mitgeteilt, können aber auch beim Einkauf erfragt werden.

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