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Checkliste zur Vermeidung negativer Rechtsfolgen
aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Für das IT-Systemhaus ist eine Vielzahl von externen Dienstleistern (DL) im Rahmen von Dienstleistungs- oder Werkverträgen tätig. Zur Vermeidung von Verstößen gegen das AÜG sind die einschlägigen Verträge bereits so gestaltet, dass Tatbestände der Arbeitnehmer- überlassung möglichst nicht eintreten. Unabhängig davon kann es in der täglichen Arbeit zu Situationen kommen, die als (Teil-) Indizien für Arbeitnehmerüberlassung angesehen werden könnten. Solche Indizien liegen insbesondere dann vor, wenn der Verdacht besteht, dass ex- terne Dienstleister in den Arbeitsablauf der BA-IT integriert sind. Relevante Erkennungs- merkmale hierfür sind beispielsweise die Art der Beauftragung und Ausübung von Weisungs- befugnissen. Es ist wesentliches Interesse des IT-Systemhauses, derartige Situationen nicht entstehen zu lassen bzw. bestehende Situationen zu korrigieren.
Nachstehende Checkliste dient dem Abgleich, ob in Ihrem Zuständigkeitsbereich in der Zu- sammenarbeit mit externen Dienstleistern Sachverhalte vorliegen, die möglicherweise An- haltspunkte für Arbeitnehmerüberlassung darstellen. Bitte füllen Sie die Liste persönlich aus und stimmen Sie das Ergebnis mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten ab.
Organisationseinheit/Projekt:
Name, Vorname (Bedarfsträger):
| Lfd. Nr. | Sachverhalt | ja | nein | Bemerkungen | Wichtig- keit / Indiz-wir- kung für AÜ |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Für die Kommunikation mit externen DL ste- hen namentlich benannte Ansprechpartner/- innen der Firma zur Verfügung | sehr hoch | |||
| 2 | Personal des externen DL erhält Weisungen / Arbeitsaufträge / Einsatzpläne/ Urlaub bzw. arbeitsfreie Zeiten ausschließlich von | sehr hoch |
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| dem namentlich benannten und weisungs- befugten Ansprechpartner des externen Dienstleisters. | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 3 | Es besteht grundsätzlich keine Anwesen- heitspflicht für externe Dienstleister. | sehr hoch | |||
| 4 | Die von externen DL zu erbringende Dienst- leistung wird von der zuständigen Org.-Ein- heit des IT-Systemhauses in konkreten Ar- beitsaufträgen schriftlich beschrieben. Das angestrebte Ergebnis wird seitens der BA definiert. | sehr hoch | |||
| 5 | Personal des externen DL nimmt nicht an Dienstbesprechungen teil. Der benannte Firmenansprechpartner kann, wenn es vom Auftraggeber gewünscht ist und der Auftragserledigung dient, an Dienst- besprechungen zu konkreten Tagesord- nungspunkten teilnehmen. | hoch | |||
| 6 | Externe DL und interne Mitarbeiter sind räumlich getrennt untergebracht. | hoch | |||
| 7 | Türschilder der Büroräume, in denen Perso- nal des externen DL arbeitet, sind entspre- chend beschriftet. | hoch | |||
| 8 | Personal des externen DL besitzt keine BA- Visitenkarten. | hoch | |||
| 9 | Personal des externen DL erhält PKI-Gast- karten und ist nicht mit „normalen“ Dienst- karten ausgestattet. | hoch | |||
| 10 | Personal des externen DL verfügt nicht über einen BA-spezifischen E-Mail-Account. | hoch | |||
| 11 | Personal externer DL ist in funktionsbezoge- nen E-Mail-Verteilern der BA nicht enthal- ten. | hoch | |||
| 12 | Personal des externen DL ist in Telefon-, Namens- oder ähnlichen Verzeichnissen eindeutig als solches gekennzeichnet. Es weist sich in Ihrer Kommunikation aus- drücklich als Personal des externen Dienst- leisters aus (z.B. E-Mail Signatur). | hoch |
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| 13 | Das Personal des externen DL verpflichtet sich, die IT-Arbeitsmittel und die Netzinfra- struktur der BA nur im Rahmen des zur Auf- tragsumsetzung notwendigen Umfangs zu nutzen. | hoch | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 14 | Der Zugriff auf BA-spezifische Ablagen, Da- teien und auf das Intranet findet nicht über den zur Auftragsumsetzung erforderlichen Rahmen hinaus statt. | hoch | |||
| 15 | Es erfolgen keine namentlichen Anforderun- gen von externen DL. | hoch | |||
| 16 | Das Personal des externen DL trägt im Dienstgebäude der BA ein Namensschild mit Firmennamen. | gering | |||
| 17 | Mit dem externen Dienstleister hat eine Kick-Off-Veranstaltung zur Zusammenarbeit stattgefunden. Regelungen zur Zusammen- arbeit wurden besprochen. Das Thema wird regelmäßig, mindestens einmal jährlich (wiederholend) besprochen. | gering | |||
| 18 | Der externe Dienstleister führt die zur Auf- tragserledigung notwendigen Tätigkeiten mittels seiner eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eigener Verantwortung und nach eigenem Plan aus. | hoch | |||
| 19 | Personal des externen DL wird ausschließ- lich über den ext. DL (z.B. durch den zu- ständigen Firmenansprechpartner) in Bezug auf Gefahren für Sicherheit und Gesundheit unterwiesen. Hinweis: Für die Unterweisung zum Arbeitsschutz- und Sicherheit seiner Mitarbeiter ist der ex- terne Dienstleister zuständig. Das IT-Sys- temhaus stellt dem Weisungsbefugten des externen DL die relevanten Informationen zur Verfügung. Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit | gering |
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Das gemeinsame Gespräch fand statt am:
Die Aussagen der Checkliste bestätigen
Für die BA:
Für den externen Dienstleister:
Kenntnisnahme GBL:
Verfahrenshinweise:
Das initiale Gespräch wird nach Abschluss eines neuen DL-Rahmenvertrages durch den Verantwortlichen der zuständigen Org.-Einheit für den jeweiligen Vertrag (übergreifende DL-RV z.B. SER; produkt-/projektspezifische DL-Verträge z.B. zuständige Füh- rungskraft, PV oder PL) durchgeführt und dokumentiert. Die Checkliste (lfd. Nr. 1-19) wird von Projektleiter/innen, Produktverantwortlichen oder Führungskräften zu Beginn einer neuen Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern ausgefüllt und dem/der zuständigen Geschäfts- bereichsleiter/in zur Freigabe vorgelegt. Danach wird die Checkliste einmal jährlich im ersten Quartal erneut ausgefüllt und dem/der zuständigen Geschäftsbereichsleiter/in vorgelegt.
Nur Sachverhalte aus der Checkliste, die mit „nein“ beantwortet wurden, sind in der Spalte „Bemerkungen“ mit einer entsprechenden Erläuterung bzw. Begründung aufzunehmen.
Aus der lfd. Nr. 1 muss der Name und die Firma des Ansprechpartners hervorgehen.
Wurden die Sachverhalte aus der Checkliste überwiegend mit „nein“ beantwortet, kann dies ein Indiz dafür sein, dass Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Es wird empfohlen, den bewerteten Sachverhalt gemeinsam mit der zuständigen Org.-Einheit (z.B. SER) zu überprüfen. Dies gilt auch, wenn nur einzelne, jedoch besonders stark relevante Sach- verhalte (Relevanz „sehr hoch“ oder „hoch“) verneint werden.
Die Checkliste wird als pdf von dem/der Geschäftsbereichsleiter/in an das Postfach _BA-IT- Systemhaus SER weitergeleitet und hier entsprechend nachgehalten.
Wird eine übergeordnete Führungskraft, z.B. der/die Geschäftsbereichsleiter-/in über Auffällig- keiten informiert, klärt er/sie diese mit dem/der Projektleiter/in, Produktverantwortlichen oder der zuständigen Führungskraft. Ist eine Klärung nicht möglich, wird die zuständige Org.-Einheit (z.B. SER) eingebunden. Die zuständige Org.-Einheit entscheidet sodann über die weitere Vor- gehensweise.
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