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[e-Vergabe-Nr.: 12-26-00171] – [DiBA DL 2027]
Teil B Leistungsbeschreibung
(wird bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil)
DiBa DL 2027
Anlagen:
Anlage 1 Hausordnung der BA
Anlage 2 Organisation der BA
Anlage 3 entfällt
Anlage 4 Skillprofile
Anlage 5 Muster Qualifikationsprofil
Anlage 6 Handreichungen Qualitätskriterien Barrierefreiheitsgutachten
Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
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INHALTSVERZEICHNIS
1 AUSGANGSLAGE UND ZIEL DER AUSSCHREIBUNG................................. 4
1.1 Fachliche und technologische Rahmenbedingungen ............................................ 4
1.2 Nachhaltigkeit ........................................................................................................... 4
2 AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND .............................................................. 6
2.1 Prüfleistungen zur Barrierefreiheit .......................................................................... 6
2.1.1 BITV-Begutachtung ................................................................................................ 6
2.1.1.1 Drehbuchprüfung ........................................................................................ 7
2.1.1.2 Begutachtungsprotokoll .............................................................................. 7
2.1.1.3 Maßnahmenplan ........................................................................................ 8 2.1.2 Basistest ................................................................................................................ 9
2.1.3 Eingehender Barrierefreiheitstest (EBT) ................................................................10
2.1.4 Nachprüfung .........................................................................................................11
2.1.5 Weitere Prüfungsdienstleistungen zur Barrierefreiheit ...........................................11
2.2 Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit ...............................................................12
2.3 Vertragslaufzeit und Dauer der Leistung ...............................................................13
2.4 Ort und Zeiten der Leistungserbringung / Servicezeit ..........................................13
2.4.1 Anforderungen an die vom AN eingesetzten Dienstleistern ...................................13
2.4.2 Servicezeit ............................................................................................................14
2.5 Skills .........................................................................................................................14
3 VORGEHEN BEI ABRUFEN .......................................................................... 15
3.1 Abruf von Dienstleistungen nach Aufwand ...........................................................15
3.2 Abruf von Dienstleistungen zu einem Festpreis / Werkleistungen ......................17
3.2.1 Klassische Umsetzung ..........................................................................................17
3.2.2 Agile Umsetzung ...................................................................................................18
3.2.3 Werkleistungen mit Agilem Festpreis ....................................................................18
3.2.4 Standard Begriffsklärungen ...................................................................................19
3.2.5 Ablauf des Abrufs im Miniwettbewerb ...................................................................20
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3.3 Prüf-Werkleistungen zu einem Festpreis ...............................................................20
3.3.1 Matrix Prüfleistungen ............................................................................................23
3.3.1.1 Matrix BITV-Begutachtungen .....................................................................23
3.3.1.2 Matrix Eingehender Barrierefreiheitstest (EBT) ..........................................24
3.3.1.3 Matrix Basistest .........................................................................................26
3.3.1.4 Matrix Nachprüfung ...................................................................................26
4 SCHRIFTLICHE AUFGABENSTELLUNG ..................................................... 27
4.1 Teilaufgabe 1: Prüfung Web-Anwendung ..............................................................27
4.2 Teilaufgabe 2: Prüfung Nicht-Web-Dokument .......................................................27
4.3 Teilaufgabe 3: Ressourcenmanagement ................................................................27
4.4 Teilaufgabe 4: Qualifizierungskonzept ...................................................................28
4.5 Teilaufgabe 5: Qualitätssicherungskonzept ..........................................................28
4.6 Teilaufgabe 6: Entwicklungsbegleitung .................................................................28
5 BEWERTENDE BIETERPRÄSENTATION .................................................... 29
5.1 Teilaufgabe 6: Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit .......................................29
6 DATENSCHUTZ ............................................................................................. 30
7 ABKÜRZUNGEN / GLOSSAR ....................................................................... 31
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Tabelle 1: Höchstwert ........................................................................................... 6
Tabelle 2: Beispiel für Befunde aus einem Basistest ............................................................10
Tabelle 3: Skills ....................................................................................................................14
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1 Ausgangslage und Ziel der Ausschreibung
1.1 Fachliche und technologische Rahmenbedingungen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist gemäß § 12a Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz – BGG) zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote und Informationen verpflichtet. Diese gesetzliche Verpflichtung erstreckt sich auf alle IT-Anwendungen (u. a. Internet, Intranet), aber auch auf digitale Dokumente wie PDF-Dokumente sowie im Zuge der elektronischen Aktenführung (§ 2 BITV 2.0).
Um dies zu überprüfen und sicherzustellen lässt das Usability Accessibility Center (UAC) für bereits eingesetzte IT-Anwendungen, neu zu beschaffende oder entwickelnde IT- Anwendungen externe Begutachtungen durchführen. Weiterhin werden die Einheiten und Bereiche bei der Behebung von identifizierten Barrierefreiheitsproblemen sowie auch bei der Entwicklung der Integration von Barrierefreiheit in den Software-Entwicklungsprozess von Anfang an (Shift-Left) begleitet und unterstützt.
Die Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 erfolgen im Rahmen von umfangreichen BITV-Begutachtungen inklusive einer Konformitätsprüfung, u. a. gemäß der gesetzlich geforderten EU-Norm EN 301 549, DIN ISO 14289-1 etc.
Im Zuge der BITV-Begutachtungen werden Konformitätsabweichungen bzw. Barrierefreiheitsprobleme identifiziert, dokumentiert und deren Auswirkungen auf die verschiedenen Nutzergruppen gemäß Abschnitt 4.2 der EN 301 549 bewertet sowie passgenaue technische Problemlösungen und Unterstützungsleistungen (Lösungsempfehlungen) angeboten.
Im Zuge der Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit werden die Projekte und Teams fachlich unterstützt und begleitet, um ihre IT-Anwendungen barrierefrei konzipieren und umsetzen können. Je nach Projekt- bzw. Teamkonstellation werden passende Methoden und Maßnahmen gemeinsam mit den Projekten bzw. Teams identifiziert und umgesetzt um Barrierefreiheit im Entwicklungsprozess zu verankern.
Neben der Integration von Anforderungen der Barrierefreiheit in neuen Projekten von Anfang, werden auch Projekte und Teams begleitet, die ihre bisherigen Prozesse anpassen müssen, damit ihre IT-Anwendungen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen können. Die Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit liefert dazu nicht nur spezifische Problemlösungen für die jeweilige IT-Anwendung, sondern hilft den Projekten und Teams praxisnah ihre Fähigkeiten und Kompetenzen im Bereich digitale Barrierefreiheit auf- und ausbauen.
1.2 Nachhaltigkeit
Green-IT und Umwelt
Um Umweltbelastungen zu reduzieren, das Angebot umweltfreundlicher Produkte und Dienstleistungen zu verbessern und / oder die Markteinführung innovativer umweltfreundlicher Produkte gezielt zu unterstützen, beschafft die BA energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen. Weiter achtet die BA darauf, dass ein entsprechendes Umwelt- oder
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Energiemanagementsystem (z. B. EMAS, ISO-140051) bei potentiellen Auftragnehmern (AN) vorliegt.
In die Leistungsbeschreibung bzw. das Leistungsverzeichnis fließen daher ggf. auch Umwelt- , Klima- und insbesondere Energieeffizienzaspekte durch Verwendung entsprechender Kriterien ein.
Vorzulegende Nachweise werden im Leistungsverzeichnis explizit angefordert.
Im Zuge der Leistungserbringung wird eine aktive Mitarbeit zum Thema Nachhaltigkeit vorausgesetzt. Insbesondere setzen wir voraus, dass entsprechende Daten nach Aufforderung durch die BA durch den AN zur Verfügung gestellt werden z. B. „Product Carbon Footprint (PCF)“.
Soziale Nachhaltigkeit
Die BA beachtet beim Einkauf soziale Nachhaltigkeitskriterien.
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2 Ausschreibungsgegenstand
Beschaffungsgegenstand ist ein Kontingent von Dienstleistungsunterstützung zur Unterstützung der BA, insbesondere des Usability Accessibility Centers (UAC) für die in den Kapiteln 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen.
Die entsprechend anzubietenden Skills sind der Anlage 4 und dem Leistungsverzeichnis (LV) zu entnehmen.
Ziel der Ausschreibung ist es eine Rahmenvereinbarung mit den drei wirtschaftlichsten Bietern zu schließen. Die Rahmenvereinbarung umfasst dabei das gesamte geforderte Leistungsspektrum. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, über die Werklistungen zum (agilen) Festpreis bzw. Dienstleistungen zum Festpreis (DLzFP) sowie Prüfleistungen zu einem Festpreis (PLzFP) abrufen zu können (siehe Kapitel 3.2 und 3.3).
Die drei Bieter mit dem besten Leistungs- /Preisverhältnis erhalten den Zuschlag.
Der Höchstwert für diese Beschaffung beläuft sich auf:
| Inhalt | Höchstwert (brutto) | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Digitale Barrierefreiheit | 11.500.000,00 EUR |
Tabelle 1: Höchstwert
Dieser Wert stellt die vergaberechtliche Obergrenze zur Nutzung der Rahmenvereinbarung dar und hat keinen Zusammenhang mit von der BA zugrunde gelegten Schätzmengen oder von der BA vorgesehenen Haushaltsmitteln.
Die geschätzte Abrufmenge beträgt ca. 9.600 PT (1 PT hat 8 Personenstunden (PS)). Abrufe erfolgen gemäß Kapitel 3.
2.1 Prüfleistungen zur Barrierefreiheit
In den nachfolgenden Kapiteln werden die Leistungspakete erläutert, die als Prüfleistungen zur Barrierefreiheit, durch den AN zu erbringen sind.
2.1.1 BITV-Begutachtung
Diese Prüfleistung umfasst die Durchführung von BITV-Begutachtungen von digitalen Inhalten wie IT-Lösung, digitalen Dokumenten, etc. hinsichtlich der Barrierefreiheit (inklusive Konformitätsprüfung gemäß BITV 2.0, EN 301 549, DIN ISO 14289 etc.) sowie die Erstellung der entsprechenden Begutachtungsprotokolle mit ggf. dazugehörigen Maßnahmenplänen als Arbeitsergebnis.
Diese Leistung ist auf Grundlage des Dienstleistungsunterstützungskontingents zu erbringen, welche im Rahmen eines Miniwettbewerbs als Werkleistungen zum (agilen) Festpreis, DLzFP bzw. PLzFP abgerufen wird.
Unter der Durchführung von BITV-Begutachtungen versteht die BA eine menschzentrierte Betrachtung und Einschätzung tatsächlicher Nutzbarkeit sowie die Analyse des
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Umsetzungsgrades der Barrierefreiheit nach aktuell gültigen gesetzlichen Vorgaben (BGG, BITV 2.0 etc.). Die BITV-Begutachtung ist eine (abschließende) Prüfung und Bewertung der Vereinbarkeit einer IT-Lösung mit den gesetzlichen Anforderungen. Es sind die Qualitätskriterien für Gutachten zur Barrierefreiheit aus der Handreichung der BFIT-Bund (siehe Anlage 6, sowie https://handreichungen.bfit-bund.de/qualitaetskriterien-begutachtung- barrierefreiheit/) in ihrer jeweils aktuellsten Fassung (aktuell Version 2.0) zu beachten und anzuwenden.
Im Rahmen der BITV-Begutachtung ist weiterhin zu prüfen, ob die IT-Lösung die Standardschnittstellen und insbesondere die Accessibility-API des Betriebssystems (aktuell Windows 11) unterstützt, auf dem diese IT-Lösung lauffähig ist (EN 301 549, Abschnitt 11 insbesondere 11.5 sowie DIN EN ISO 9241-171, Abschnitt 8.5).
Ferner ist die Interoperabilität und Kompatibilität mit in der BA eingesetzten Hilfsmitteln (assistiven Technologien), wie sie von Mitarbeitenden mit Behinderung und Beeinträchtigung eingesetzt werden, zu prüfen (u. a. JAWS, SuperNova, NatSpeak). Zu nutzende Hilfsmittel werden durch die BA in den entsprechenden Testumgebungen zur Verfügung gestellt.
Die Arbeitsergebnisse der BITV-Begutachtung, das Begutachtungsprotokoll (siehe Kapitel 2.1.1.2) als barrierefreies Dokument sowie ggf. der Maßnahmenplan (siehe Kapitel 2.1.1.3) sind der BA gemäß den in Kapitel 3.3.1 definierten Arbeitstagen (AT) nach Beginn der BITV- Begutachtung zur Verfügung zu stellen.
Für das verantwortliche Projekt bzw. Team ist durch den AN ein Termin (max. 1 Stunde) zur Präsentation der Ergebnisse zu planen und z. B. MS Teams durchzuführen.
2.1.1.1 Drehbuchprüfung
Für die Durchführung einer BITV-Begutachtung erstellen die verantwortlichen Teams und Projekte ein Testdrehbuch, in dem Informationen zur Oberfläche der zu prüfenden IT-Lösung, Ansprechpersonen, Testumgebung, Stichprobenauswahl (UseCases), Testzeitraum, ggf. Testdaten etc. erfasst werden.
Das Drehbuch ist Voraussetzung für die Durchführung einer BITV-Begutachtung und muss durch den AN vor der BITV-Begutachtung geprüft werden, um sicherzustellen, dass alle Informationen, Testzugänge etc. vorliegen, um die BITV-Begutachtung plangemäß durchführen zu können.
Zum Abschluss der Drehbuchprüfung hat der AN mit dem Projekt oder Team eine max. 30- minütige Produkteinweisung zu planen und z. B. MS Teams durchführen. An diesem Termin muss die für die BITV-Begutachtung verantwortliche Testerin bzw. Tester des AN teilnehmen.
2.1.1.2 Begutachtungsprotokoll
Für jede durchgeführte BITV-Begutachtung ist durch den AN ein Begutachtungsprotokoll zu erstellen.
Dieses muss die nachfolgenden Inhalte enthalten.
• Zusammenfassung bzw. Fazit
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o Gesamtergebnis der BITV-Begutachtung mit
- Konformitätsbewertung
- Benutzbarkeitsbewertung (bei Bedarf) • Übersicht der geprüften Anforderungen (inklusive Konformitätskriterien) mit Angabe je Anforderung, ob o erfüllt, o nicht erfüllt, o nicht anwendbar (bei Abweichungen zu Annex C der EN 301 549 sind Gründe zu benennen), o ggf. nicht prüfbar • Problembeschreibung für Befunde (IST-Zustand) o Problemtitel o Verweis auf die nicht erfüllte Anforderung gemäß BITV 2.0 bzw. EN 301 549 etc. inklusive Bewertung (bspw. „nicht erfüllt") o Gewichtung des Problems in Bezug auf die Auswirkung auf die Nutzenden (Nutzergruppen) o Erläuterung des Problems und des Problemvorkommen inklusive Screenshots (u. a. um das Problem reproduzieren zu können) o Erläuterung der Auswirkungen auf die Nutzung o Erläuterung der Problemursache sofern nachvollziehbar (ggf. mit Bezug auf den fehlerhaften Code) • Beschreibung des Testumfangs o Geprüfte Seiten, UseCases, Dialoge, Workflows, Nicht-Web-Dokumente etc. o Ggf. ausgeschlossene UseCases, Dialoge, Nicht-Web-Dokumente etc. • Testumgebung (inklusive Angabe der genutzten Versionen) o Testkontext, o Testgeräte, o Test-Software-Ausstattung, o Testwerkzeuge (Prüfwerkzeuge), o Assistive Technologien bzw. Hilfsmittel • Handlungsempfehlung/Lösungsvorschläge (SOLL-Zustand) o Handlungsempfehlung zur Behebung des Problems (ggf. mit konkreten Umsetzungsanweisungen für den Code) o Erläuterung des SOLL-Verhaltens
Weitere Punkte können bei Bedarf durch die BA mit den AN abgestimmt werden.
Der Aufbau, das Design und das Layout des BITV-Begutachtungsprotokolls wird nach Zuschlagserteilung durch die BA in Abstimmung mit den AN festgelegt.
2.1.1.3 Maßnahmenplan
Der tabellarische Maßnahmenplan muss Folgendes enthalten:
• Übernahme der Inhalte aus dem BITV-Begutachtungsprotokoll: o Verletztes Prüfkriterium o Problemtitel o Problemgewichtung (Gewichtung des Problems für Nutzergruppen)
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o Lösungsempfehlung/SOLL-Verhalten • Eine Spalte „Entwicklungsmaßnahme“, diese ist nach Lieferung durch die Entwicklungsteams /Verantwortlichen zu befüllen • Eine Spalte „Umsetzung bis“ (bis wann soll das Problem sein), diese ist nach Lieferung durch die Entwicklungsteams /Verantwortlichen zu befüllen • Eine Spalte „Kommentare/Hinweise“, diese ist nach Lieferung durch die Entwicklungsteams /Verantwortlichen zu befüllen
Die Inhalte aus dem BITV-Begutachtungsprotokoll sind durch den AN zu befüllen.
Der genaue Aufbau, das Design und das Layout des Maßnahmenplans wird nach Zuschlagserteilung durch die BA in Abstimmung mit den AN festgelegt.
2.1.2 Basistest
Der Basistest ist ein BA-internes Testverfahren mit dem anhand von fünf Teiltests eine erste Einschätzung zur Barrierefreiheit von digitalen Inhalten bzw. Oberflächen erfolgt. Der Basistest ist demnach keine vollständige Barrierefreiheitsprüfung gemäß BITV 2.0, EN 301 549 etc. Er prüft bestimmte Teilaspekte der Nutzung, um offensichtliche Barrierefreiheitsprobleme frühzeitig aufdecken zu können.
Der Basistest besteht aus den nachfolgenden maximal fünf Teiltests:
• Teiltest 1: axe-Test mit der Browser-Extension axe-Devtools o Teilautomatischer Test mit axe-Devtools-Browserextension • Teiltest 2: Tastaturbedienbarkeit o Manueller Test der Tastaturbedienbarkeit o Bedienung interaktiver Elemente logisch und erwartbar o Tastaturfokus • Teiltest 3: JAWS o Manueller Test der Bedienbarkeit mit JAWS o Bedienung der Inhalte Elemente logisch und erwartbar • Teiltest 4: Anderes o Prüfung Zoomverhalten (bei 200% bzw. 400%) o Prüfung Kontraste (Kontrastabstände) • Teiltest 5: PDF Accessibility Checker (aktuell PAC 2024) o Automatisierte PDF/UA-Prüfung für PDF-Dokumente o Sichtprüfung mit PAC Screenreader-Vorschau bzw. Logische Struktur
Der Basistest wird u. a. im Rahmen eines Annahmetests vor der Durchführung von BITV- Begutachtungen eingesetzt, um zu prüfen, dass keine offensichtlichen Barrierefreiheitsprobleme bestehen.
Die Dokumentation der Ergebnisse (identifizierte Probleme) als Arbeitsergebnis durch den AN erfolgt formlos als Mängelliste ohne Zuordnung zu Prüfkriterien, Gewichtung von Problemen je Nutzergruppe oder detaillierte Lösungsempfehlungen (siehe auch Tabelle 2).
Um eine vergleichbare und einheitliche Gestaltung der Dokumentation als Arbeitsergebnis des Basistest über die gesamte Vertragslaufzeit und zwischen allen Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung und mit bereits bestehenden Maßnahmenplänen zu gewährleisten wird
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zu Auftragsbeginn eine entsprechende Layoutvorgabe auf Basis der Inhalte der Tabelle 2 final abgestimmt.
Tabelle 2: Beispiel für Befunde aus einem Basistest
| Ergebnis | Anmerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fehler | Administration: Hervorhebung des aktuell ausgewählten Bereichs ist nicht kontrastreich. Die dicke blaue Markierung hat nur einen Kontrast von 2:1 zum nicht fokussierten Zustand | ||||
| Fehler | Allgemein: Das Verhalten des Hinweisbuttons ist nicht verständlich. Für Screenreader-Nutzende wird ein Button angekündigt, der auf Aktionen nicht reagiert und für normale Tastaturnutzer gibt es keine Möglichkeit das Popover zu schließen ohne den Button zu verlassen. | ||||
| Fehler | XY2-Merkblatt_ba012345.pdf Das Dokument kann von PAC nicht gelesen werden: Unsupported encryption algorithm | ||||
| Fehler | Wird nach dem Ausfüllen des Formulars z. B. „Kontaktmöglichkeit bearbeiten“ die Schaltfläche „Abbrechen gewählt“ und im Anschluss im Dialog die Option „Bearbeitung fortsetzten“, so scrollt der sichtbare Bereich nach oben, obwohl der Fokus noch auf der Schaltfläche „Abbrechen liegt“. Die Schaltfläche befindet sich nicht mehr im sichtbaren Bereich und auch der Fokus ist unsichtbar. | ||||
| Fehler | Personendaten bearbeiten: Das Feld „Geburtsdatum“ wird vom Screenreader nicht als schreibgeschützt erkannt. Es sollte geprüft werden, ob hier die aktuelle Datumskomponente aus der DPL BLUU verwendet werden kann. | ||||
| Empfehlung | Pflichtfelder sollten zur besseren Unterstützung mit dem required- Attribut oder aria-required ausgezeichnet werden. |
2.1.3 Eingehender Barrierefreiheitstest (EBT)
Der eingehende Barrierefreiheitstest ist eine Barrierefreiheitsprüfung mit Konformitätsprüfung gemäß BITV 2.0, EN 301 549, DIN ISO 14289 etc. Er erfolgt nach demselben Testverfahren und Testvorgehen wie die BITV-Begutachtung (siehe Kapitel 2.1.1) unterscheidet sich allerdings in der Dokumentation der Ergebnisse sowie ggf. in dem Vorgehen zur Bestimmung des Testumfangs.
Ziel ist es eine eingehende Prüfung der Barrierefreiheit für eine IT-Lösung bzw. Teile einer IT- Lösung durchzuführen, und die Projekt- und Entwicklungsteams mit einer Liste der identifizierten Barrierefreiheitsprobleme bzw. Konformitätsverstöße zu unterstützen, oder auch um Mängellisten für mangelbehaftete IT-Produkte zu erstellen.
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Für den EBT erfolgt wie bei BITV-Begutachtung eine Drehbuchprüfung (siehe Kapitel 2.1.1.1). Für den EBT ist als Arbeitsergebnis durch den AN ein Testprotokoll analog zum Begutachtungsprotokoll (siehe Kapitel 2.1.1.2) zu erstellen, jedoch kein Maßnahmenplan.
Der Aufbau, das Design und das Layout des EBT-Testprotokolls wird nach Zuschlagserteilung durch die BA in Abstimmung mit den AN festgelegt. Die Arbeitsergebnisse des EBTs, das EBT- Testprotokoll als barrierefreies Dokument, sind der BA spätestens gemäß den in Kapitel 3.3.1 definierten AT nach Beginn der EBT zur Verfügung zu stellen.
Analog zur BITV-Begutachtung ist auch für den EBT für das verantwortliche Projekt bzw. Team ist durch den AN ein Termin (max. 1 Stunde) zur Präsentation der Ergebnisse zu planen und durchzuführen.
2.1.4 Nachprüfung
Eine Nachprüfung ist die erneute Teilprüfung einer IT-Lösung. Im Zuge der Nachprüfung werden die Teile der IT-Lösung (ggf. Einstellungen) erneut geprüft, bei denen Barrierefreiheits- bzw. Konformitätsprobleme festgestellt wurden. Ziel der Nachprüfung ist es zu prüfen, ob die in einer BITV-Begutachtung festgestellten Probleme bzw. Befunde behoben wurden. Dabei können ggf. neue Barrierefreiheitsprobleme festgestellt werden.
Zur Dokumentation der Nachprüfung und als Arbeitsergebnis nutzt der AN den bestehenden Maßnahmenplan. In diesem werden erfolgreich behobene Probleme entsprechend als gelöst bzw. nicht behobene Probleme als nicht gelöst ausgewiesen.
2.1.5 Weitere Prüfungsdienstleistungen zur Barrierefreiheit
Im Zuge der Unterstützungsleistungen zur Feststellung des Status der Barrierefreiheit von IT- Lösungen und digitalen Inhalten behält sich die BA vor weitere Prüfungsdienstleistungen zur Barrierefreiheit im Zuge der Rahmenvereinbarung zu beauftragen. Diese weiteren Prüfleistungen werden mit dem Abruf der Dienstleistungen durch die BA definiert (siehe Kapitel 3).
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2.2 Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit
Die Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit ist eine Dienstleistung, die Projekte und Teams der BA bei der effizienten und nachhaltigen Entwicklung von barrierefreien IT-Lösungen unterstützen, beraten und begleiten soll.
In der BA existieren verschiedene Modelle der Entwicklung und Zusammenarbeit zur Entwicklung neuer IT-Lösungen bzw. Weiterentwicklung bestehender IT-Lösungen. Neben dem so genannten Make, einer kompletten Eigenentwicklung, werden auch IT-Lösungen durch Buy, also Standard-Kauf-Software, oder durch Reuse, Wiederverwendung bestehender Software-(Teile) oder Customizing von Software umgesetzt.
Die Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit analysiert die jeweiligen Gegebenheiten in den Teams und Projekten und bietet passgenaue Unterstützung an, die sowohl das Wissen und die Kompetenzen in den Teams und Projekten ausbauen und weiterentwickeln (Befähigung) als auch die Qualität der Barrierefreiheit der jeweiligen IT-Lösungen verbessern.
Die eingesetzten Barrierefreiheitsexperten des AN agieren dazu sowohl als Fachexperte als auch als Coach, um die Teams und Projekte zu befähigen und zu helfen passende Prozesse für die Entwicklung barrierefreie IT-Lösungen zu identifizieren und etablieren.
Die Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit ist nicht auf rein technische Unterstützung beschränkt. Sie kann in allen Projektphasen als Unterstützung zur Integration und Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen begleiten, von Konzepten und Anforderungen über Prozesse bis hin zur technischen Umsetzung und Prüfung dieser Umsetzungen.
Die unterstützenden Leistungen der Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit umfassen insbesondere folgende Leistungen:
• Unterstützung in verschiedenen Phasen des IT-Entwicklungsprozesses • Unterstützung bei der Befähigung unterschiedlicher Rollen in den Teams und Projekten, u. a. PO, Entwicklung, Projektleitung, Verantwortliche für Barrierefreiheit, fachlich oder technisch Verantwortliche • Unterstützung bei der Interpretation von Anforderungen, Standards und Richtlinien zur Barrierefreiheit (u. a. BITV 2.0, EN 301 549, WCAG, DIN ISO 14289, DIN EN ISO 9241-171 etc. in ihrer jeweils gültigen Fassung) • Unterstützung beim Identifizieren und Beschreiben des Nutzungskontextes für Menschen mit Beeinträchtigungen und dem Ableiten von Nutzungsanforderungen in Abhängigkeit vom Nutzungskontext im Sinne eines Design-für-Alle-Ansatzes • Unterstützung bei der Integration oder Erstellung von Qualitätssicherungsmaßnahmen oder -konzepten für Barrierefreiheit • Unterstützung bei der Identifikation und Behebung von Barrierefreiheitsproblemen inklusive Priorisierungen, u. a. o Beim Verständnis der Anforderungskriterien und deren Umsetzung; o Beim Umgang mit notwendigen assistiven Technologien (wie z. B. Screenreadern, Bildschirmlupen oder Sprachassistenten); o Bei der Nutzung von (automatisierten) Testwerkzeugen (z. B. PDF Accessibility Checker (PAC), axe-Core, Color Contrast Analyser) o Beim Erkennen und Bewerten der Auswirkung von erkannten Abweichungen von Prüfkriterien o Beim Klassifizieren von Barrierefreiheitsproblemen in Hinblick auf ihre Bedeutsamkeit
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• Unterstützung bei Testung, Bewertung und Dokumentierung hinsichtlich der Qualität der Barrierefreiheit • Einbringung von Lösungsvorschlägen oder Empfehlungen o Standardlösungen und -verhalten o Best Practices • Dokumentation von Entscheidungen, Empfehlungen bzw. Maßnahmen
Die genaue Art und Umfang der benötigten Leistungen zur Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit werden mit dem Abruf der Dienstleistungen durch die BA definiert (siehe Kapitel 3).
2.3 Vertragslaufzeit und Dauer der Leistung
Der Vertrag beginnt mit Zuschlag.
Der Leistungszeitraum beginnt ebenfalls mit Zuschlag, frühestens jedoch ab dem 01.01.2027 und endet nach Ablauf von 4 Jahren.
Für die BA besteht die Option, den Vertrag nach 24 Monaten bzw. nach 36 Monaten zu kündigen, jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Leistungen, welche innerhalb der Vertragslaufzeit abgerufen werden, sind auch nach Vertragsende zu den Bedingungen des Vertrages zu erbringen.
Die ersten Abrufe erfolgen voraussichtlich umgehend nach Zuschlagserteilung.
2.4 Ort und Zeiten der Leistungserbringung / Servicezeit
Die Leistung ist grundsätzlich in den Räumlichkeiten des AN bzw. als Mobilarbeit zu erbringen. In Einzelfällen kann es notwendig sein, die Leistung gemäß den Servicezeiten in den Räumen der BA an den Standorten in Nürnberg / Fürth zu erbringen (siehe Kapitel 2.4.1). Der Einsatzort wird im jeweiligen Mini-Wettbewerb bzw. Abruf festgelegt.
2.4.1 Anforderungen an die vom AN eingesetzten Dienstleistern
Bei der Leistungserbringung in den Räumlichkeiten der BA ist die Hausordnung der BA (siehe Anlage 1) zwingend zu beachten und durch die zum Einsatz kommenden Dienstleister des AN zu unterzeichnen.
Für die zum Einsatz kommenden Dienstleister des AN muss vor Einsatzbeginn zwingend eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG eingeleitet werden, dazu muss die ausgefüllte Sicherheitserklärung bei der zuständigen Stelle der BA vorliegen. Zudem wird eine Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz durchgeführt.
Der Einsatz von Selbständigen als Subunternehmer (als Freelancer) ist unter den für den Subunternehmer-Einsatz definierten Rahmenbedingungen (unter anderem der vorherigen Zustimmung der BA) zulässig. Subunternehmer, welche bereits mit dem Angebot mitgeteilt werden, gelten bei Zuschlagserteilung als genehmigt.
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2.4.2 Servicezeit
Die Dienstleistungen werden im Rahmen der folgenden Servicezeit erbracht – ausgenommen an Feiertagen (siehe Glossar):
Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:30 Uhr
Freitag von 7:30 bis 15:00 Uhr
Wochenendarbeiten/Bereitschaftszeiten/Rufbereitschaft und Nachtarbeiten fallen nicht an.
Der Zugriff erfolgt bei der „Durchführung bzw. Unterstützung von Prüfleistungen zur Barrierefreiheit“ gem. Kapitel 2.1 sowie der „Entwicklungsbegleitung“ gem. Kapitel 2.2 ausschließlich auf Testdaten, sowie auf Testumgebungen mit Test-Usern. Eine „Durchführung bzw. Unterstützung von Prüfleistungen zur Barrierefreiheit“ sowie „Entwicklungsbegleitung“ auf der Produktivumgebung wird nicht stattfinden. Es ist zu beachten, dass eine vorherige Zustimmung der BA zur Mobilarbeit im konkreten Fall über den Ansprechpartner des AN zu erfolgen hat.
Bei der Preiskalkulation ist davon auszugehen, dass max. 10% der zu erbringenden Leistungen in den Räumen der BA in Nürnberg und ca. 90% nicht in den Räumen der BA erbracht werden. Dabei handelt es sich lediglich um eine Schätzung zum Zweck der Bildung einer Kalkulationsgrundlage. Der Anteil an Mobilarbeit kann je nach Situation auch über- oder unterschritten werden.
Im Rahmen der Leistungserbringung wird durch die BA keine IT-Arbeitsplatzausstattung zur Verfügung gestellt.
2.5 Skills
Über den gesamten Leistungszeitraum hinweg wird voraussichtlich die folgende Anzahl an Personentagen (PT) auf die jeweiligen Preisgruppen (PG) entfallen. Dabei handelt es sich lediglich um eine Schätzung zum Zweck der Bildung einer Kalkulationsgrundlage für alle Abrufmodelle gem. Kapitel 3. Eine voraussichtliche jährliche Verteilung kann nicht angegeben werden. Für jede Rolle bzw. jeden Skill ist ein separater Preis im Leistungsverzeichnis auszuweisen.
Die Skillprofile sind der Anlage 4 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Tabelle 3: Skills
| Skills / Rollen | PT | PS | Tätigkeitsfeld | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Junior Tester Barrierefreiheit | 1.000 | 8.000 | Prüfleistungen zur Barrierefreiheit | ||||||
| Tester Barrierefreiheit | 3.240 | 25.920 | Prüfleistungen zur Barrierefreiheit | ||||||
| Senior Tester Barrierefreiheit | 2.000 | 16.000 | Prüfleistungen zur Barrierefreiheit |
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| Skills / Rollen | PT | PS | Tätigkeitsfeld | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Experte Barrierefreiheit | 1.500 | 12.000 | Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit | ||||||||
| Senior Experte Barrierefreiheit | 1.860 | 14.880 | Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit | ||||||||
| Summe | 9.600 | 76.800 |
3 Vorgehen bei Abrufen
3.1 Abruf von Dienstleistungen nach Aufwand
Alle AN werden bei Abrufen zum Angebot aufgefordert. Die im Rahmen des Abrufs zu erbringenden Leistungen werden ggf. in Arbeitspaketen beschrieben. Hierzu erfolgt eine Anfrage zur Skill-Bereitstellung an die AN.
Die Angebotsaufforderung enthält die wichtigsten Informationen wie z. B. Aufgaben- beschreibung, Abrufzeitraum und Abrufvolumen.
Ein Abruf kann einzelne Skills, mehrere Skills oder Skills für ein vollständiges Team beinhalten. Wird ein vollständiges Team abgerufen, so muss das Angebot alle angeforderten Skills im kompletten geforderten Abrufvolumen für den genannten Abrufzeitraum beinhalten. Angebote, die diese Anforderung nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.
Zur Überprüfung des Vorliegens der vertraglich zugesicherten Qualifikationen erhält die BA die pseudonymisierten Qualifikationsprofile der angebotenen Skillprofile. Bei der Erstellung der Qualifikationsprofile soll der AN sich an dem beigefügten Muster-Qualifikationsprofil (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) orientieren. Der AN hat für jeden Dienstleister, der bei der BA tätig werden soll, im Rahmen des Angebots einschlägige Referenzprojekte aus den letzten 2-3 Jahren zu benennen und zu beschreiben, an denen die Skillprofile maßgebend beteiligt waren. Die BA hat das Recht, diese Referenzprojekte zu überprüfen.
Das Angebot muss grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Angebotsaufforderung bei der BA vorliegen, es sei denn, in der Angebotsaufforderung wird eine andere Frist genannt.
Die Auswahl der entsprechenden Skillprofile wird durch die BA nach der nachfolgenden Verteilregel getroffen: Zuschlagskriterium ist der günstigste Preis unter Berücksichtigung der Einhaltung der geforderten qualitativen Voraussetzungen hinsichtlich Skill-Erfüllung und ggfs. zusätzlichen Anforderungen in der Angebotsaufforderung jeweils bezogen auf das geforderte Abrufvolumen je Skill. Bei Teamabrufen gilt das Vorgenannte analog und bezogen auf das gesamte angeforderte Team.
Zusätzliche Anforderungen gehen über die im Skillprofil genannten Mindestanforderungen hinaus und haben einen direkten Bezug zur konkreten gewünschten Tätigkeit bzw. zum Aufgabenpaket:
Beispiele (Aufzählung nicht abschließend):
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• Kenntnisse in bestimmten Programmiersprachen • Kenntnisse in bestimmten Testtools • Erfahrung bei der Erstellung von Dokumentationen • Erfahrung bei der Einführung bestimmter Verfahrensarten (z. B. HR-Tools).
Dem Einsatz einer vom AN für die Vertragserfüllung vorgesehenen Person in einem Dienstleistungsabruf kann ein Gespräch durch die BA zum Abgleich des Skillprofils und gegebenenfalls zur Festlegung der Einarbeitung vorausgehen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Gespräches trifft die BA. Das Gespräch findet nach Wahl der BA virtuell oder im Großraum Nürnberg statt. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
Die BA wird den vorgeschlagenen externen Dienstleister ablehnen, wenn dieser nicht dem geforderten Skillprofil (und der ggf. geforderten zusätzlichen Anforderungen) entspricht oder andere Gründe in der Person und/oder des Subunternehmers vorliegen, die einem Einsatz entgegenstehen (z. B. Interessenkollision durch Einsatz in der BA, früheres Fehlverhalten bei Einsatz in der BA).
Nach Prüfung durch die BA wird der zu beauftragende AN auf elektronischem Weg (per E- Mail) über die Beauftragung informiert, ebenso die anderen AN darüber, dass ihre Angebote nicht berücksichtigt werden konnten.
Spätestens 10 Arbeitstage nach der Einzelbeauftragung stehen die externen Dienstleister zum Einsatz bei der BA zur Verfügung, es sei denn, in der Angebotsaufforderung ist eine andere Frist genannt.
Der AN gewährt pro eingesetzter Person bei Erstabruf eine kostenneutrale Einarbeitungszeit von im Regelfall 10 % des Abrufvolumens, um die Anforderungen und Prozesse der BA kennen zu lernen.
Sofern ein Austausch eines Mitarbeiters des AN aus einem laufenden Abruf erfolgt, gelten die nachfolgend definierten Regelungen:
• Ein Austausch von Mitarbeitern des AN, welche gegenüber der BA die Dienstleistungen erbringen, darf sich nicht zu Lasten der BA auswirken. Der Ersatz-Mitarbeiter des AN muss mindestens die gleichwertige/n (vertraglich in den Skills) vereinbarte Qualifikation/vereinbarten Merkmale wie der ausgeschiedene Mitarbeiter des AN bieten. • Jeder Austausch von Mitarbeitern des AN ist der BA unverzüglich unter Angabe des Grundes und seines Nachweises schriftlich anzuzeigen. • Die BA hat das Recht, den Austausch eines Mitarbeiters des AN zu verlangen, wenn dieser nach Auffassung der BA zur Erbringung der Dienstleistung nicht oder in nicht hinreichender Weise geeignet erscheint oder sein Verhalten gegen Weisungen der BA verstößt. Ungeachtet dieser Regelung ist die BA berechtigt, von dem AN den Austausch eines Mitarbeiters des AN innerhalb eines Abrufes während der ersten drei Monate ohne Angabe von Gründen zu verlangen. Bei diesem Verlangen eines Austausches des Mitarbeiters des AN wird die BA objektive Erwägungen zugrunde legen.
Ein Austausch eines Mitarbeiters des AN durch den AN ist aus zwingendem Grund zulässig.
Zwingende Gründe liegen insbesondere dann vor, wenn der AN keinen Einfluss auf das Entstehen des Grundes hat. Beispiele sind: längerfristige Arbeitsunfähigkeit, Ausscheiden aus dem Unternehmen, Mutterschutz, Elternzeit.
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Kein zwingender Grund liegt insbesondere vor, wenn die auszutauschenden Mitarbeiter des AN in einem anderen Abruf desselben oder eines anderen Dienstvertrages der BA oder eines anderen Auftraggebers (AG) eingesetzt werden sollen.
Ein Austausch aus sonstigen Gründen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BA zulässig. Sonstige Gründe sind Gründe, die nicht ein zwingender Grund sind.
Es sind 10 % der geleisteten Personentage des ausgeschiedenen Mitarbeiters des AN (mindestens zwei, maximal 20 Arbeitstage) durch die neu eingesetzten Mitarbeiter des AN unentgeltlich zu erbringen. Des Weiteren muss der neue Mitarbeiter des AN unentgeltlich die Einarbeitungszeit leisten. Die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters des AN muss durch die auszutauschenden Mitarbeiter des AN vor Ort bei der BA erfolgen, sofern dies aus der Natur des zwingenden oder sonstigen Grundes möglich ist.
Die BA behält sich das Recht vor, die Skillprofile an eine aktuelle Bedarfssituation anzupassen bzw. neue Skills aufzunehmen (siehe Skillbeschreibungen in der Anlage 4 – Skillprofile der BA). Die Anpassung erfolgt im Einvernehmen mit dem AN mit einer Vorlaufzeit von 21 Kalendertagen.
3.2 Abruf von Dienstleistungen zu einem Festpreis /
Werkleistungen
3.2.1 Klassische Umsetzung
Die BA behält sich vor, werkvertragliche Leistungen / Dienstleistungen zu einem Festpreis im Rahmen eines Miniwettbewerbs zu vergeben.
Die Bekanntgabe und die Durchführung des Miniwettbewerbs erfolgen über die e-Vergabe Plattform des Bundes. Die AN erhalten von der BA ein Anforderungsdokument mit u. a. folgenden Angaben:
• Beginn der Leistungserbringung • Detaillierte Beschreibung der benötigten Leistung • Zeitvorgaben und/oder Meilensteine inkl. Zieltermin für die Umsetzung • Beistellleistungen der BA • Test- und Abnahmemodalitäten • Qualitätskriterien • Abnahmekriterien (bei Werkverträgen) • Abnahmeverhindernde Kriterien / Mängel (bei Werkverträgen) • Zahlungsmodalitäten • Zuschlagskriterien
Der Termin für die Abgabe wird über die e-Vergabe Plattform des Bundes l nach Art und Umfang des Auftrags festgelegt.
Der Abruf kann auch optionale Leistungen beinhalten, ebenso können im Abruf auch Optionen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung/Kündigung und zu möglichen Vertragsverlängerungen enthalten sein.
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Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den Vergabeunterlagen des jeweiligen Abrufes zu entnehmen.
Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Zuschlagskriterien sind dem jeweiligen Anforderungsdokument zu entnehmen.
Die Terminschiene und Rahmenbedingungen für die Auftragserteilung werden im Rahmen des Miniwettbewerbs über die e-Vergabe Plattform des Bundes bekanntgegeben.
3.2.2 Agile Umsetzung
Auf Anforderung der BA sind Werkleistungen / Dienstleistungen zum Festpreis in einer agilen Vorgehensweise zu erbringen. Die Zusammenarbeit zwischen BA und AN erfolgt nach den im Folgenden näher definierten Grundsätzen (abgeleitet aus der Scrum- Vorgehensmodell).
Der AN trägt unabhängig vom Vertragscharakter die Verantwortung für sämtliche Leistungen; dies gilt auch für die gemeinsame Lauf- und Funktionsfähigkeit aller Sprintergebnisse, auch wenn diese in unterschiedlichen Sprints bzw. Abschnitten realisiert wurden.
Weiterhin trägt der AN die Verantwortung dafür, dass diese der Erreichung der mit dem Vertrag verfolgten Ziele dienen. Der AN ist verpflichtet, vor der Leistungserbringung ausdrücklich und in Textform darauf hinzuweisen, wenn dies aus seiner Sicht nicht der Fall ist.
Im Falle einer Werkleistung hat der AN zusätzlich den Erfolg der Leistungen sicherzustellen.
3.2.3 Werkleistungen mit Agilem Festpreis
Die BA behält sich vor, Werkleistungen mit agilem Festpreis zu vergeben.
Bei dem agilen Festpreis handelt es sich um einen Pauschalfestpreis, bei dem der auf die vereinbarten Aufwände für die Werkleistung entfallende Anteil in bestimmtem Umfang variabel vergütet wird. Reisezeiten, Reisekosten, Materialkosten, und Nebenkosten sind im agilen Pauschalfestpreis enthalten.
Der agile Festpreis kann ohne Leistungsänderung überschritten werden, soweit der AN einen höheren Aufwand im Zuge der Leistungserbringung für die Werkleistung nachweist, der von ihm nicht zu vertreten ist. Auf die Überschreitung hat der AN in Textform hinzuweisen. Im jeweiligen Anforderungsdokument kann eine Obergrenze der zusätzlichen Vergütung von maximal 30 % des agilen Festpreises vereinbart werden. Darüber hinaus trägt der AN die zusätzlichen erforderlichen Kosten.
Die BA behält sich vor, die Werkleistungen vorzeitig zu beenden, wenn sie den erwarteten Nutzen durch die bereits erfolgten Leistungen als erfüllt ansieht. Dies ist möglich ab dem Erreichen von mind. 80 % des vereinbarten agilen Festpreises. In diesem Fall erhält der Vertragspartner einen prozentualen Ausgleich i. H. v. maximal 30 % des Differenzbetrags zum agilen gesamten Festpreis, der sich aus dem bezuschlagten Angebot ergibt (vgl. auch Kapitel 3.2.4). Dieser prozentuale Ausgleich wird im Rahmen des jeweiligen Anforderungsdokuments festgelegt.
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3.2.4 Standard Begriffsklärungen
Dem agilen Vorgehen liegen, in alphabetischer Reihenfolge, die folgenden Begrifflichkeiten und Prozesse zugrunde:
a. Das Backlog-Item ist ein Teileintrag in das Product Backlog. b. Die Definition of Done gibt das Verständnis des Scrum-Teams wieder, unter welchen Bedingungen ein Product Backlog-Item als umgesetzt und damit fertiggestellt gilt. c. Entwicklungsteam ist die Gesamtheit der an dem Projekt auf Auftragnehmerseite zur Erstellung eines Product Increments beteiligten Personen. Es setzt selbstorganisiert die Anforderungen um. Soweit vereinbart, ist die BA berechtigt, das Entwicklungsteam durch eigenes Personal zu unterstützen. Die Verantwortung des AN für die Erstellungsleistungen bleibt hiervon unberührt. d. Das Product Backlog enthält die Liste der Backlog Items mit (u. a.) den Anforderungen an das zu implementierende Produkt, durchführenden Fehlerbehebungen (Bugfixes) und technischen Schulden. e. Product Owner ist die von der BA benannte Person, die die Interessen der BA im Projekt wahrnimmt und für diesen bindende Erklärungen abgeben und entgegennehmen darf. Er entscheidet über die fachlichen Anforderungen, deren fortlautende Konkretisierung und deren Priorisierung in Form von Epics, User Stories und Tasks/Aufgaben im Product Backlog. Wird der Product Owner von der BA gestellt, unterstützt der AN die BA hierbei. Der Product Owner gibt das Sprint Backlog und das Sprintergebnis frei und beauftragt Änderungen des Product Backlogs sowie des vereinbarten Leistungsumfangs. f. Produkt ist die Software einschließlich der Backlog-Einträge, der Benutzerdokumentation sowie der Installationsanweisung. g. Product Vision ist die Umschreibung des Ziels, das mit dem Projekt verfolgt werden soll und dem Scrum-Team als grobe Orientierung bei seiner Arbeit dienen kann. h. Sprint ist ein Zyklus, in dem das Produkt weiterentwickelt wird und an dessen Ende regelmäßig ein technisch lauffähiger Softwarestand steht. Die technische Lauffähigkeit meint die Umsetzung der an den Sprint gestellten Anforderungen; eine Nutzbarkeit durch einen Anwender ist damit notwendigerweise nicht verbunden. i. Der Sprint Backlog beinhaltet die aus dem Product Backlog ausgewählten Aufgaben, die in einem Sprint zu erfüllen sind. Ein Sprint Backlog ist ein Teil des Product Backlogs. j. Im Sprint Planning Meeting legt das Scrum Team konsensual mit dem Product Owner die Sprintziele fest und bestimmt, welche Backlog Items zur Erreichung der Sprintziele in das Sprint Backlog übernommen werden. k. In der Sprint Retrospektive überprüfen Scrum Master, Entwicklungsteam und Product Owner die Zusammenarbeit und bestimmen Verbesserungsmöglichkeiten. l. Der Sprint Review dient der Vorstellung des aus einem Sprint resultierenden Product Increment gegenüber dem Product Owner und weiteren hierzu vom Scrum Master in Abstimmung mit dem Product Owner und dem AG vorgesehenen Beteiligten. Die Beteiligten geben Rückmeldungen zum Increment, die zu Änderungen im Product Backlog führen können. m. Eine User Story ist die kleinste Arbeitseinheit in einem agilen Framework. Der Zweck einer User Story ist es, zu formulieren, wie eine einzelne Aufgabe dem Kunden einen
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bestimmten Wert liefert. User Storys werden mit einigen Sätzen in einfacher Sprache verfasst, in denen das gewünschte Ergebnis beschrieben ist, ohne ins Detail zu gehen.
3.2.5 Ablauf des Abrufs im Miniwettbewerb
Die Bekanntgabe und die Durchführung des Miniwettbewerbs erfolgen über das eVergabe- Tool der BA. Die AN erhalten von der BA ein Anforderungsdokument, das u. a. folgende Inhalte haben kann:
• Product Vision • Ziele • Basis-Product-Backlog mit grundlegenden Backlog Items • Referenz User Story • Zeitschiene: Beginn und Ende der Leistungserbringung • Darstellung der Beistellleistungen der BA • Test- und Abnahmemodalitäten • Qualitäts- und Abnahmekriterien • Zahlungsmodalitäten • Zuschlagskriterien
Auf Basis des Anforderungsdokuments erstellt der jeweilige AN ein verbindliches Realisierungsangebot sowie eine schriftliche Aufwandsschätzung. Hierzu kalkuliert der AN im Rahmen seines Angebotes die Aufwände und Kosten je nach Festlegung im Anforderungsdokument in Personentagen.
Der Abruf kann auch optionale Leistungen beinhalten, ebenso können im Abruf auch Optionen zur vorzeitigen Vertragsbeendigung/Kündigung und zu möglichen Vertragsverlängerungen enthalten sein.
Der Inhalt und Umfang des von AN einzureichenden Angebotes, ist den Dokumenten des jeweiligen Mini-Wettbewerbes zu entnehmen.
Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Die Zuschlagskriterien sind dem jeweiligen Anforderungsdokument zu entnehmen.
Mit der Leistungserbringung ist spätestens 2 Wochen nach Beauftragung zu beginnen, sofern in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Abrufes nichts anderes vorgegeben wird.
3.3 Prüf-Werkleistungen zu einem Festpreis
Die BA behält sich vor, Prüfleistungen zur Barrierefreiheit gemäß Kapitel 2.1 nach den in den Matrizen des Kapitels 3.3.1 beschriebenen Komplexitätsgraden als Werkleistungen zu einem pauschalen Festpreis zu vergeben. Die Bepreisung der einzelnen Prüfleistungsarten erfolgt im Rahmen des Abschlusses dieser Rahmenvereinbarung – siehe Leistungsverzeichnis (LV).
Ablauf der Beauftragung
Die Angebotsaufforderung erfolgt über die e-Vergabe Plattform des Bundes.
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Die Angebotsaufforderung enthält die wichtigsten Informationen wie z. B. die Anzahl und die Art der Prüfleistungen, deren Schwerpunkt, den voraussichtlichen Durchführungszeitraum in dem diese zu erbringen sind.
Ein Abruf kann für eine oder mehrere Prüfleistungen erfolgen.
Es wird jedoch seitens der BA beim jeweiligen Abruf darauf geachtet mehrere gleichartige Prüfleistungen paketweise nach deren Art und Komplexität zu bündeln, z. B. „BITV-BG Klein“ – siehe Kapitel 3.3.1.1.
Der AN versichert mit der Abgabe seines Angebotes, dass er die von der BA geforderten Prüfleistungen hinsichtlich des Umfangs im voraussichtlichen Durchführungszeitraum vollumfänglich erbringen kann und verpflichtet sich daher für den vollständigen Abruf ein Angebot abzugeben. Teilangebote sind nicht zulässig.
Zur Prüfung der vertraglich zugesicherten Qualifikationen behält sich die BA vor die pseudonymisierten Qualifikationsprofile der angebotenen Skillprofile entsprechend der vorliegenden Qualifikationsmerkmale des zum Einsatz vorgesehenen Personals mit dem Angebot vorlegen zu lassen. Bei der Erstellung der Qualifikationsprofile soll der AN sich an dem beigefügten Muster-Qualifikationsprofil (Anlage 5 zur Leistungsbeschreibung) orientieren. Der AN hat für jeden Dienstleister, der bei der BA tätig werden soll, im Rahmen des Angebots einschlägige Referenzprojekte aus den letzten 2-3 Jahren zu benennen und zu beschreiben, an denen die Skillprofile maßgebend beteiligt waren. Die BA hat das Recht, diese Referenzprojekte zu überprüfen.
Der AN hat in seinem Angebot mitzuteilen, ob es sich bei dem angebotenen Skillprofil um einen freiberuflich Tätigen (sogenannter Freelancer), der weder bei dem Generalunternehmer noch bei einem der Subunternehmer Arbeitnehmer ist, handelt.
Zusätzliche Anforderungen gehen über die im Skillprofil genannten Mindestanforderungen hinaus und haben einen direkten Bezug zur konkreten gewünschten Tätigkeit bzw. zum Aufgabenpaket:
Beispiele (Aufzählung nicht abschließend):
• Kenntnisse in bestimmten Programmiersprachen
• Kenntnisse in bestimmten Testtools
• Erfahrung bei der Erstellung von Dokumentationen
• Erfahrung bei der Einführung bestimmter Verfahrensarten (z. B. HR-Tools).
Dem Einsatz einer vom AN für die Vertragserfüllung vorgesehenen Person in einem Dienstleistungsabruf kann ein Gespräch durch die BA zum Abgleich des Skillprofils und gegebenenfalls zur Festlegung der Einarbeitung vorausgehen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Gespräches trifft die BA. Das Gespräch findet nach Wahl der BA virtuell oder im Großraum Nürnberg statt. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet.
Die BA wird den vorgeschlagenen externen Dienstleister ablehnen, wenn dieser nicht dem geforderten Skillprofil (und der ggf. geforderten zusätzlichen Anforderungen) entspricht oder andere Gründe in der Person und/oder des Subunternehmers vorliegen, die einem Einsatz entgegenstehen (z. B. Interessenkollision durch Einsatz in der BA, früheres Fehlverhalten bei Einsatz in der BA).
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Nach Prüfung durch die BA wird der zu beauftragende AN auf elektronischem Weg (per E- Mail) über die Beauftragung informiert, ebenso die anderen AN darüber, dass ihre Angebote nicht berücksichtigt werden konnten.
Das Angebot muss grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Angebotsaufforderung bei der BA vorliegen, es sei denn, in der Angebotsaufforderung wird eine andere Frist genannt.
Die Angebotsauswahl der entsprechenden angebotenen Prüfleistungen wird durch die BA nach der nachfolgenden Verteilregel getroffen: Zuschlagskriterium ist der günstigste Preis der bestellten Prüfung bzw. des gesamten Abrufes (=bestelltes Prüfleistungspaket) soweit die zum Einsatz vorgesehen Profile, alle im Abruf festgelegten Anforderungen erfüllen. Angebote, bei denen die vorgesehen Profilen nicht sämtliche Anforderungen erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
Nach Prüfung durch die BA wird der zu beauftragende AN auf elektronischem Weg (per E- Mail) über die Beauftragung informiert, ebenso die anderen AN darüber, dass ihre Angebote nicht berücksichtigt werden konnten.
Spätestens zehn Arbeitstage nach der Beauftragung werden die Prüfleistungen der BA zur Verfügung gestellt, es sei denn, in der Angebotsaufforderung ist eine andere Frist genannt.
Auftragsdurchführung
Die BA beauftragt und konkretisiert die bereits bestellten Prüfleistungen sukzessive innerhalb des voraussichtlichen Durchführungszeitraum für den diese bestellt wurden beim AN.
Bezüglich der Lieferung der geschuldeten Leistungen gelten die in den Matrizen des Kapitels 3.3.1 genannten Fristen ab Beauftragung.
Durch die BA wird für den jeweiligen voraussichtlichen Durchführungszeitraum ein fachlicher Ansprechpartner benannt.
Als Messgröße für die vom AN geschuldete Leistungen dient die Abnahme der jeweiligen durchgeführten Prüfleistung/en durch die BA.
Beendigung der Auftragsdurchführung
Die BA behält sich vor, einzelne im jeweiligen Abruf genannte Prüfleistungen nicht in Anspruch zu nehmen soweit diese im jeweiligen voraussichtlichen Durchführungszeitraum nicht mehr benötigt werden.
Abrechnungs- und Zahlungsmodalitäten
Festpreis nach erfolgreicher Abnahme der Prüfleistung/en (monatlich).
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3.3.1 Matrix Prüfleistungen
Im folgenden Kapitel werden die zu erstellenden Prüfleistungen in Matrizen anhand Ihrer Art, des Schwerpunkts der zu prüfenden IT-Lösung, des Schwerpunkts der durchzuführenden Prüfung, Ihrer Komplexität sowie der Lieferzeitpunkt kategorisiert.
3.3.1.1 Matrix BITV-Begutachtungen
| Bezeichnung | Schwerpunkt d er IT-Lösung | Schwerpunkt d er Prüfung | Komplexität | Beispiele | Mindest- | Lieferung BITV- Begutachtungs- protokoll und ggf. Maßnahmenplan |
|---|---|---|---|---|---|---|
| anforderung | ||||||
| Skillprofil | ||||||
| (gemäß Anlage | ||||||
| 4) | ||||||
| BITV-BG Klein | Informationen wahrnehmen, verstehen und bedienen | Informationsseiten, informative Dokumente oder Inhalte wahrnehmen, verstehen etc. | gering | „Kindergeld verstehen“ auf arbeitsagentur.de | Junior Tester | Spätestens 5 AT nach Beginn der BITV- Begutachtung |
| BITV-BG Mittel | Informationen wahrnehmen, verstehen und bedienen; Ausfüllen von einfachen Formularen bzw. Formularstrecken, hochladen von Dokumenten | zusätzlich Informationen suchen, komplexere Navigationsmenüs bedienen, Formulareingaben vornehmen, Fehlermeldungen verstehen | mittel | Antragsstrecke auf arbeitsagentur.de (eServices) | Tester | Spätestens 10 AT nach Beginn der BITV- Begutachtung |
| BITV-BG Groß | Informationen wahrnehmen, verstehen und bedienen; Ausfüllen von einfachen Formularen bzw. Formularstrecken, | Komplexere Workflows mit Formularstrecken vielen Eingabemasken mit Abhängigkeiten, komplexe interaktive | hoch | Interne Erfassung und Prüfung von Leistungen für Kundinnen und Kunden; | Senior Tester | Spätestens 15 AT nach Beginn der BITV- Begutachtung |
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| Bezeichnung | Schwerpunkt d er IT-Lösung | Schwerpunkt d er Prüfung | Komplexität | Beispiele | Mindest- | Lieferung BITV- Begutachtungs- protokoll und ggf. Maßnahmenplan |
|---|---|---|---|---|---|---|
| anforderung | ||||||
| Skillprofil | ||||||
| (gemäß Anlage | ||||||
| 4) | ||||||
| hochladen von Dokumenten; komplexe Formularstrecken mit vielen Masken und Abhängigkeiten, zahlreichen interaktiven Elementen | Eingabemöglichkeiten, Statusmeldungen etc. | Personalsachbearbeitung; Finanzsachbearbeitung |
3.3.1.2 Matrix Eingehender Barrierefreiheitstest (EBT)
| Bezeichnung | Schwerpunkt der IT-Lösung | Schwerpunkt der Prüfung | Komplexität | Beispiele | Mindest- | Lieferung Testprotokoll |
|---|---|---|---|---|---|---|
| anforderung | ||||||
| Skillprofil | ||||||
| (gemäß Anlage | ||||||
| 5) | ||||||
| EBT Klein | Informationen wahrnehmen, verstehen und bedienen | Informationsseiten, informative Dokumente oder Inhalte wahrnehmen, verstehen etc. | gering | „Kindergeld verstehen“ auf arbeitsagentur.de | Junior Tester | Spätestens 5 AT nach Beginn der EBT |
| EBT Mittel | Informationen wahrnehmen, verstehen und bedienen; | zusätzlich Informationen suchen, komplexere Navigationsmenüs | mittel | Antragsstrecke auf arbeitsagentur.de (eServices) | Tester | Spätestens 10 AT nach Beginn der EBT |
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| Bezeichnung | Schwerpunkt der IT-Lösung | Schwerpunkt der Prüfung | Komplexität | Beispiele | Mindest- | Lieferung Testprotokoll |
|---|---|---|---|---|---|---|
| anforderung | ||||||
| Skillprofil | ||||||
| (gemäß Anlage | ||||||
| 5) | ||||||
| Ausfüllen von einfachen Formularen bzw. Formularstrecken, hochladen von Dokumenten | bedienen, Formulareingaben vornehmen, Fehlermeldungen verstehen | |||||
| EBT Groß | Informationen wahrnehmen, verstehen und bedienen; Ausfüllen von einfachen Formularen bzw. Formularstrecken, hochladen von Dokumenten; komplexe Formularstrecken mit vielen Masken und Abhängigkeiten, zahlreichen interaktiven Elementen | Komplexere Workflows mit Formularstrecken vielen Eingabemasken mit Abhängigkeiten, komplexe interaktive Eingabemöglichkeiten, Statusmeldungen etc. | hoch | Interne Erfassung und Prüfung von Leistungen für Kundinnen und Kunden; Personalsachbearbeitung; Finanzsachbearbeitung | Senior Tester | Spätestens 15 AT nach Beginn der EBT |
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3.3.1.3 Matrix Basistest
| Bezeichnung | Schwerpunkt der Prüfung | Lieferung Arbeitsergebnis | ||
|---|---|---|---|---|
| (Mängelliste gemäß Kapitel 2.1.2) | ||||
| Basistest | Explorativer Test gemäß des Basistestverfahrens (siehe Kapitel 2.1.2) | Spätestens 2 AT nach Beginn des Basistests |
3.3.1.4 Matrix Nachprüfung
| Bezeichnung | Schwerpunkt der Prüfung | Max. Anzahl an | Lieferung Arbeitsergebnis (Angepasster Maßnahmenplan gemäß Kapitel 2.1.4)) |
|---|---|---|---|
| nachzutestenden | |||
| Befunden | |||
| Nachprüfung Klein | Nachprüfung von Befunden/Barrierefreiheitsproblemen einer BITV-Begutachtung (siehe Kapitel 2.1.4) | Bis zu 5 Befunde | Spätestens 1 AT nach Beginn der Nachprüfung |
| Nachprüfung Groß | Nachprüfung von Befunden/Barrierefreiheitsproblemen einer BITV-Begutachtung (siehe Kapitel 2.1.4) | Mehr als 5 Befunde | Spätestens 3 AT nach Beginn der Nachprüfung |
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4 Schriftliche Aufgabenstellung
Die Leistung der Bieter wird im Rahmen von schriftlichen Aufgabenstellungen sowie dem Erfüllen weiterer Leistungskriterien (s. Leistungsverzeichnis) bewertet.
Berücksichtigt werden dabei nur diejenigen Bieter, die die entsprechenden Eignungsvoraussetzungen erfüllt haben.
Die schriftlichen Ausarbeitungen sind dem Angebot beizufügen. Für die schriftliche Ausarbeitung wird keine Vergütung gewährt.
4.1 Teilaufgabe 1: Prüfung Web-Anwendung
Führen Sie anhand der in der Leistungsbeschreibung im Kapitel 2.1.1 genannten Tätigkeiten eine BITV-Begutachtung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit für die IT-Lösung „Fachaufgabe“ durch.
Dokumentieren Sie Ihre Prüfergebnisse mit Bewertung sowie ggf. Barrierefreiheitsproblemen und Lösungsempfehlungen in dem Dokument Template_Teilaufgabe_1_Website_DiBa_DL_2027.
4.2 Teilaufgabe 2: Prüfung Nicht-Web-Dokument
Führen Sie anhand der in der Leistungsbeschreibung im Kapitel 2.1.1 genannten Tätigkeiten eine BITV-Begutachtung zum aktuellen Stand der Barrierefreiheit für das PDF-Dokument „Teilaufgabe 02“ durch.
Dokumentieren Sie Ihre Prüfergebnisse mit Bewertung sowie ggf. Barrierefreiheitsproblemen und Lösungsempfehlungen in dem Template_Teilaufgabe_2_PDF_DiBa_DL_2027.
4.3 Teilaufgabe 3: Ressourcenmanagement
Bitte stellen Sie Ihr Ressourcenmanagement dar. Zeigen Sie auf, wie Sie über die Laufzeit des Vertrages der Rahmenvereinbarung und den verschiedenen Abrufmodellen das benötigte Personal für die von der BA beauftragten Leistungen bereit-stellen wollen.
Gehen Sie insgesamt bei Ihrer Darstellung auf typisch auftretende Probleme ein und zeigen Sie entsprechende Lösungen / Lösungswege auf.
Berücksichtigen Sie in Ihren Ausführungen alle internen Steuerungsmaßnahen in Ihrem Unternehmen sowie das Vorgehen bei der Einarbeitung neuer Mitarbeitender. Stellen Sie Ihr strukturiertes Auswahlverfahren für potenzielle Mitarbeitende in Kundenprojekten dar. Zeigen Sie dabei auf, nach welchen Methoden Sie die Kandidaten einschätzen und bewerten.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf 2 DIN-A4-Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,25.
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4.4 Teilaufgabe 4: Qualifizierungskonzept
Bitte stellen Sie Ihr Qualifizierungskonzept dar. Zeigen Sie auf, wie Sie über die Laufzeit des Vertrages das benötigte Personal zur Erbringung der Leistung in qualitativer Hinsicht sicherstellen. Gehen Sie bei Ihrer Darstellung auch auf typisch auftretende Probleme bei der Bereitstellung qualifizierter Ressourcen ein und zeigen Sie entsprechende Lösungen / Lösungswege auf. Stellen Sie dar, wie Sie sicherstellen, dass das Fachwissen Ihrer Mitarbeitenden über die Vertragslaufzeit hinweg auf dem neuesten Stand gehalten wird und wie Sie dabei eine Abdeckung aller relevanter Themen erreichen.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf 2 DIN-A4-Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,25.
4.5 Teilaufgabe 5: Qualitätssicherungskonzept
Bitte stellen Sie Ihr Qualitätssicherungskonzept dar. Zeigen Sie auf, wie Sie über die Laufzeit des Vertrages eine gleichbleibend hohe Qualität der zu liefernden Arbeitsergebnissen u. a. wie BITV-Begutachtungsprotokolle, Testprotokolle, sicherstellen. Gehen Sie bei Ihrer Darstellung auch auf typisch auftretende Probleme bei der Sicherstellung einer gleichbleibend hohen Qualität ein und zeigen Sie entsprechende Lösungen / Lösungswege auf. Stellen Sie dar, wie Sie sicherstellen, dass die Arbeitsergebnisse und Dienstleistungen Ihrer Mitarbeitenden über die Vertragslaufzeit hinweg auf einem konsistenten und auf neuesten Stand gehalten wird und wie Sie dabei eine Abdeckung aller relevanter Themen erreichen.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf 2 DIN-A4-Seiten, Schriftgrad Arial 11 Pkt., Zeilenabstand 1,25.
4.6 Teilaufgabe 6: Entwicklungsbegleitung
Die Teilaufgabe 6 zur Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit soll im Rahmen der Bieterpräsentation beantwortet und vorgestellt werden (siehe Kapitel 5).
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5 Bewertende Bieterpräsentation
Zur bewertenden Bieterpräsentation werden alle Bieter eingeladen, welche die Mindestanforderungen an die Eignung erreicht haben.
Die genaue Teilaufgabe erhalten die Bieter vor Ort (siehe Kapitel 5.1). Es gilt die Hausordnung der BA (Anlage 1).
Die Bewertung der Präsentation erfolgt anhand der Kriterien B9, B11 und B15 (siehe E.5 Bewertungsmatrix Leistung).
Die Bieter werden maßgeblich daran gemessen, inwieweit sie in der Lage sind, die geforderten Einzelheiten an Beschreibung, Erläuterung und sonstiger Darstellung in für die BA hinreichend verständlicher und schlüssiger Weise darzulegen und die Fragen des Bewerter-Gremiums zu beantworten. Ebenso fließt in die Wertung ein, inwieweit die Beantwortung der Fragen die Erfahrung der Mitarbeiter des jeweiligen Bieters im jeweiligen Themenkomplex adäquat zu den Profilanforderungen widerspiegelt.
Um die Vergleichbarkeit zwischen Bietern sicherzustellen, werden folgende Rahmenbedingungen für die Präsentation vorgegeben:
• Zeitrahmen: etwa 60 Minuten (5 Minuten Einleitung/Firmenpräsentation, 30 Minuten Podiumsdiskussion zur Teilaufgabe 6 Entwicklungsbegleitung, 25 Minuten Diskussion und Fragen zum schriftlichen Angebot des Bieters) • Teilnehmende Personen des Bieters: Die Präsentation des Bieters muss durch Personen erfolgen, die der Bieter für den Einsatz in der BA vorgesehen hat. Weitere Personen können nach Absprache an der Präsentation teilnehmen, sind jedoch nur als Beobachtende zugelassen. • Technische Ausstattung: Beamer etc. stellt die BA zur Verfügung. • Sonstige Ausstattung zur Präsentation: vom Bieter mitzubringen (Laptop, Adapter, Ladekabel etc.) • Ort der Präsentation: In den Räumlichkeiten der BA in Nürnberg (der genaue Ort / Gebäude / Raum) wird noch mitgeteilt • Präsentationstermine: voraussichtlich in KW 51/2026 (Ort und genauer Termin werden den Bietern ca. eine Woche im Voraus schriftlich mitgeteilt) • Klarstellung: Für die Präsentation wird seitens der BA weder eine Vergütung, noch eine Aufwandsentschädigung entrichtet
5.1 Teilaufgabe 6: Entwicklungsbegleitung Barrierefreiheit
Im Rahmen der Bieterpräsentation bearbeiten die Bieter die Fachaufgabe zur Entwicklungsarbeit.
Diese ist vor Ort zu bearbeiten und im Rahmen der Bieterpräsentation der BA vorzustellen.
Für die Bearbeitung erhalten die Bieter eine Vorbereitungszeit von 60 Minuten vor Beginn der Bieterpräsentation. Die Aufgabenstellung wird ebenfalls 60 Minuten vor Beginn der Bieterpräsentation den Bietern bekanntgegeben.
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6 Datenschutz
Gemäß der Beschreibung des Leistungsgegenstandes und den Vorgaben zu den technisch- fachlichen Anforderungen an die beschriebene Leistung erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung und Auftragserfüllung keine Übermittlung von personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Sozialdaten im Sinne von § 67 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X), Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne des § 35 Abs. 4 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) und/oder besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO an den AN. Der AN hat zudem weder Zugriff auf solche Daten noch besteht für ihn die Möglichkeit ihrer Kenntnisnahme.
Die BA stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung, Leistungserbringung (ins. „Durchführung bzw. Unterstützung von Prüfleistungen zur Barrierefreiheit“ und „Entwicklungsbegleitung“ – siehe Kapitel 2.4) sowie des technischen Supports keine personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DSGVO an den AN übermittelt werden. Ebenso wird seitens der BA sichergestellt, dass der AN keine Kenntnis von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Sinne von § 35 SGB I erlangt.
Zum Zweck der Kommunikation der BA mit dem AN werden lediglich Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse - freiwillige Angaben) der direkten Ansprechpartner übermittelt.
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7 Abkürzungen / Glossar
| Begriff | Bemerkung | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| AG | Auftraggeber | ||||
| AN | Auftragnehmer | ||||
| AT | Arbeitstag/e | ||||
| Arbeitstage | Montag bis Freitag, außer an bundeseinheitlichen und an nicht bundeseinheitlichen Feiertagen am Erfüllungsort sowie am 24. Dezember und 31. Dezember | ||||
| BA | Bundesagentur für Arbeit | ||||
| Bereitschaftszeit | Zeit, während der ein Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz präsent sein muss, aber in Bereitschaft bleiben muss, um allenfalls seine Arbeitstätigkeit wieder aufzunehmen. Im Falle der Bereitschaftszeit bestimmt der AN den Aufenthaltsort seines Mitarbeiters während der Bereitschaft. | ||||
| BFIT-Bund | Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von | ||||
| Informationstechnik | |||||
| BITV-BG | BITV-Begutachtung | ||||
| Dienstleister | Mitarbeitende des AN und Subunternehmer | ||||
| DLzFP | Dienstleistungen zum Festpreis | ||||
| EBT | Eingehender Barrierefreiheitstest | ||||
| Feiertag | Als Feiertage gelten bundeseinheitliche Feiertage und Feiertage des Bundeslandes Bayern, sowie der 24. Dezember und der 31. Dezember. | ||||
| LB | Leistungsbeschreibung | ||||
| LV | Leistungsverzeichnis | ||||
| PLzFP | Prüfleistungen zu einem Festpreis | ||||
| Rufbereitschaft | Unter Rufbereitschaft versteht man eine Dienstform, in der der der Mitarbeiter des Arbeitgebers sich an einem von ihm selber bestimmten Ort aufhält, um auf Abruf (z. B. Anruf oder Kurznachricht des Arbeitgebers oder Alarmierung durch eine vom Arbeitgeber betriebene technische Einrichtung) die Arbeit aufzunehmen. Je nach Art und Zweck der Rufbereitschaft kann der Einsatz im Betrieb oder vom Aufenthaltsort des Arbeitnehmers aus („Remote“-Zugriff, z. B. fernmündlich oder per Log-In in ein Datennetz) erfolgen. | ||||
| Mobilarbeit | Leistungen unter Inanspruchnahme von technischen | ||||
| Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort | |||||
| außerhalb des Einsatzortes der Leistungen ohne Zugriff auf die | |||||
| Produktivumgebung der BA. |
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| Begriff | Bemerkung | ||
|---|---|---|---|
| Scrum | Scrum als eine Form des agilen Projektmanagements ist durch die iterativ-inkrementelle Arbeitsweise besonders für unsichere und schwer planbare Umgebungen geeignet. Die Methode ist ein effektiver Ansatz zur Bearbeitung komplexer Vorhaben/Produkte. Dabei stellt Scrum ein minimales „Rahmenwerk“ dar, das verschiedene Rollen und Ereignisse umfasst und auch Raum für die Anwendung anderer Techniken/Methoden bietet. Scrum kann daher in die eigenen und etablierten Entwicklungspraktiken eingebettet werden. | ||
| UAC | Usability Accessibility Center, zuständige Einheit des IT- | ||
| Systemhauses für Benutzeroberflächen inkl. der digitalen | |||
| Barrierefreiheit, die Prüfleistungen zur Barrierefreiheit, User | |||
| Experience und das Design System für Intranet-Web- | |||
| Anwendungen |
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