Beschaffung eines KI-Servers

Hochschule Aalen - Technik, Wirtschaft und Gesundheit

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Hochschule Aalen - Technik, Wirtschaft und Gesundheit
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
18.09.2026
Originalbekanntmachung
ausschreibungen.landbw.de
Bekanntmachungsnummer
25838242
CPV-Codes
Informationssysteme und Server (48800000); Server (48820000); Computerserver (48822000)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Hochschule Aalen – Technik, Wirtschaft und Gesundheit schreibt die Beschaffung eines KI-Servers aus. Der Auftrag betrifft den Standort Aalen; Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

KI Server

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · KI Server

    KI Server

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

7 Dateien · geladen 19.09.2026
2026-16_260511_Allgemeine_Bedingungen_Zahlungen.pdfVertragsbedingungen227 KBKlicken zum Anzeigen
2026-16_Anlage 1_Angebotsformular.pdfFormular303 KBKlicken zum Anzeigen
2026-16_Anlage 2_EVB-IT_Kaufvertrag.docxVertragsbedingungen46 KBKlicken zum Anzeigen
2026-16_Anlage 4_Tabelle Leistungsanforderung.xlsxLVLeistungsverzeichnis21 KBKlicken zum Anzeigen
2026-16_Anlage_3_Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis184 KBKlicken zum Anzeigen
2026-16_Verfahrensleitfaden.pdfAnschreiben257 KBKlicken zum Anzeigen
2026-16_Überarbeitete_Bewerbungsbed_Stand201811.pdfVertragsbedingungen155 KBKlicken zum Anzeigen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 19.09.2026BekanntmachungBekanntmachung 25838242

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.